Nachberechnungen von Gebühren

www.halteverbot-beantragen.de ist berechtigt, Nachberechnungen zu erheben, wenn sich nach ausgelöster Bestellung Änderungen ergeben, welche den Preis erhöhen.
Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei Nichteinhaltung von 3 Metern Rettungsgasse ) aufgestellt werden muss.
Dies gilt ebenfalls, wenn die Stadt diesbezüglich eine Sondernutzungsgebühr erhebt.