Eingeschränktes Halteverbot

Bei einem eingeschränkten Halteverbot ist es erlaubt, bis zu drei Minuten mit seinem Fahrzeug stehen zu bleiben, um hier zum Beispiel Personen ein und aussteigen zu lassen. Bei Be und Entladenvorgängen kann hier auch länger gestanden werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Vorgang so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Das Schild ist im Fall eines eingeschränkten Halteverbotes mit nur einem Querstrich versehen.

Zuletzt aktualisiert am 14.04.2015 von sascha.

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