Nachberechnungen von Gebühren

www.halteverbot-beantragen.de ist berechtigt, Nachberechnungen zu erheben, wenn sich nach ausgelöster Bestellung Änderungen ergeben, welche den Preis erhöhen.
Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei Nichteinhaltung von 3 Metern Rettungsgasse ) aufgestellt werden muss.
Dies gilt ebenfalls, wenn die Stadt diesbezüglich eine Sondernutzungsgebühr erhebt.

Zuletzt aktualisiert am 02.03.2020 von sascha.

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