Wie hoch sind die Gebühren bei der Stadt für die Beantragung eines Halteverbots und was ist zu beachten?

Die Gebühren der Stadt für die Beantragung eines Halteverbots sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Kommune, Dauer und Umfang der Halteverbotszone.

💶 Wie hoch sind die behördlichen Gebühren?

In der Regel liegen die Verwaltungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde zwischen ca. 15 € und 150 € für eine Standardgenehmigung und sind damto von Ort zu Ort stark schwankend.

In größeren Städten oder bei längerer Dauer, mehreren Stellplätzen oder besonderem Verwaltungsaufwand können die Gebühren auch höher ausfallen.

Zusätzlich zu den städtischen Gebühren entstehen Kosten für:

  • Miete der Halteverbotsschilder

  • Fachgerechte Aufstellung gemäß behördlicher Vorgaben

  • Dokumentation (z. B. Fotoprotokoll)

  • Abholung der Schilder nach Ablauf

Die Gesamtkosten hängen daher vom Standort, der Dauer und dem gewünschten Serviceumfang ab.

Damit die Halteverbotszone rechtswirksam ist, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  1. Rechtzeitige Antragstellung
    Der Antrag sollte meist mindestens 7–14 Tage vor dem gewünschten Termin bei der zuständigen Behörde eingehen.

  2. Korrekte Beschilderung
    Die Halteverbotsschilder müssen nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt werden.

  3. Vorlaufzeit der Beschilderung
    In vielen Städten müssen die Schilder 48–72 Stunden vor Beginn der Maßnahme aufgestellt werden, damit das Halteverbot gültig ist.

  4. Exakte Angaben im Antrag
    Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung oder Verzögerung führen.

  5. Haftung und Verkehrssicherungspflicht
    Die ordnungsgemäße Aufstellung liegt in der Verantwortung des Antragstellers bzw. des beauftragten Dienstleisters.

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