Wir nur der Gültigkeitstag berechnet oder ab Zeitpunkt der Aufstellung?

Es wird nur der Gültigkeitstag abgerechnet. Die Zeit zwischen Aufstellung der Halteverbotsschilder und Gültigkeitsdatum werden Ihnen nicht berechnet.

Zuletzt aktualisiert am 15.11.2016 von sascha.

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