Abschleppwagen kommt umsonst wer muss zahlen?

Ist der Abschleppwagen einmal auf dem Weg, da in einem Halteverbot ein Fahrzeug abgestellt war. Müssen die Kosten des Parksünders, welcher im Parkverbot stand, in jedem Fall beglichen werden. Dies gilt auch, wenn das Abschleppfahrzeug nun ein anderes Fahrzeug abgeschleppt. Dies befand das Veraltungsgericht Düsseldorf. Darüberhinaus musste der Halter des Fahrzeuges nicht nur die Leerfahrt sondern auch 30,- € an Verwaltungsgebühren begleichen. Insgesamt beliefen sich die Kosten für das Falschparken auf 90,- €. Das Aktenzeichen im Gerichtsurteil von Düsseldorfer Gericht lautet in diesem Fall: 14 K 8743/13