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Was ist zu beachten beim Halteverbot beantragen
Hier ist als erstes anzumerken, dass die Einrichtung einer Halteverbotszone mit privaten Mitteln, wie zum Beispiel Flatterband, Stühlen oder Mülltonnen, verboten ist und unter Umständen als Eingriff in den Straßenverkehrs geahndet werden kann. Bei einer Beantragung ist zu berücksichtigen, dass die Anträge bei den zuständen Behörden bis zu 14 Tage im Voraus einzugehen sind. Sobald die behördliche Genehmigung erteilt ist, sind die Halteverbotsschilder, welcher einer europäischen Norm entsprechen sollten, 72 Stunden vor Gültigkeitsdatum fachgerecht aufzustellen. Beantragen Sie daher Ihr gewünschtes Halteverbot möglichst zeitlich bei uns.
Aufstellung von Halteverboten
Bei der Aufstellung von Halteverboten muss ein Aufstellprotokoll geführt werden. In einer solchen Negativliste, werden Fahrzeuge notiert, welche sich bei der Aufstellung in der abgesperrten Fläche befanden. Darüber hinaus ist es ratsam, Ventilstände der Fahrzeuge zu notieren um ein eventuelles Verstellen der Pkws nachweisen zu können. Die Anfertigung von Bilder ist ebenfalls nützlich um einen Beweis zu führen. Manche Städte wie Essen oder Düsseldorf geben sogar vor, dass der Zustand der Straße, des Parkstreifens sowie des Bürgersteiges genauestens protokolliert werden. Ansonsten können im Nachgang noch Beschädigungen an den durchführen Transporteur geltend gemacht werden.
Parkverbot
Ein Parkverbot oder auch Halteverbot ist notwendig, wenn man sicherstellen möchte, dass bei einem Umzug oder einer Anlieferung Halte- bzw. Parkmöglichkeiten unmittelbar an der gewünschten Adresse zur Verfügung stehen. Dies erspart zusätzliche Kosten im Bezug auf längere An- oder Abtragewege, sowie aber auch Kraft, da Güter nicht soweit befördert werden müssen. Darüber hinaus erspart man sich Auseinandersetzungen mit Nachbarn, da Fahrzeuge den Verkehr behindern.
Parkverbotsschilder
Halteverbotsschilder sind nicht gleich Parkverbotsschilder. Bei Erhalt einer Genehmigung der Stadt, ist auf die Vorgaben der jeweiligen Behörde penibel zu achten. So geben Städte auch genau die Höhe und Abstände von Schildern vor. Diese Vorgaben können von Stadt zu Stadt bei den Halteverboten variieren. Sollte einer der Vorgaben nicht korrekt eingehalten werden, so können Fahrzeuge im Ernstfall nicht abgeschleppt werden. Dies würde Ihren Umzug oder andere Arbeiten für welche das Halteverbot eingerichtet wurde, natürlich sehr behindern, da nun Ihr LKW / Umzugsfahrzeug nicht vor der Abladestelle geparkt werden kann.
Fachleute für eine Halteverbotszone
Verlassen Sie sich bei der Einrichtung eines Halteverbotes immer auf Fachleute wie wir es sind. Auch nach behördlicher Genehmigung gelten die folgenden Bedingungen:
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt die Abstellung von einem oder mehrerer Kraftfahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone. Sie ist im Original während der Ladetätigkeit gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe zu befestigen. Sie ist zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Mit einem Zusatzzeichen ist die Gültigkeit der Halteverbotszone (z.B." 07.03.2015 von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder "07.03.2015 bis 08.03.2015") anzugeben.
Besonderen Anordnungen zuständiger Personen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergehen, ist generell Folge zu leisten.
Die Verkehrszeichen, welche aufzustellen sind, müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der StVO entsprechen. Die Verkehrszeichen sind 72 Stunden vorher aufzustellen und sofort nach Beendigung der Ladetätigkeit zu entfernen. Die Aufstellhöhe des unteren Zeichens beträgt über Gehwegen 2,00 m, über Radwegen 2,20 m. Sind im Bereich der Verbotszone Parkuhren und / oder andere Beschilderungen aufgestellt, so müssen diese während der Ladezeit verhängt werden.
Bei Einrichten der Halteverbotszone auf einer Länge von mehr als 15 m ist zusätzlich das Zeichen 283-30 StVO (HV-Mitte) aufzustellen. Sofern in dem Bereich Seitenstreifen vorhanden sind, ist die Halteverbotszone mit dem Zusatzzeichen Nr. 1052-37 StVO auf diesem Seitenstreifen einzurichten. Es darf zum Abstellen des Fahrzeuges dann nur dieser Seitenstreifen genutzt werden. Die Fahrbahn muss in jedem Fall frei bleiben.