Halteverbot online beantragen - deutschlandweit

Ihr Halteverbot - schnell & unkompliziert!Hier können Sie für Ihren Umzug, für Ihre Anlieferung oder für Ihre Veranstaltung das passende Halteverbot bestellen.

Wählen Sie den gewünschten Standort für Ihre Halteverbotszone, und wir übernehmen die Beantragung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die fachgerechte Aufstellung und Einrichtung der Parkverbotszone.

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So einfach geht's

Halteverbot online bei Halteverbot-beantragen.de bestellen

1. Angaben machen

Adresse und Umzugstermin nennen – fertig! Ganz einfach online.

Halteverbot-beantragen.de kümmert sich um die offizielle behördliche Genehmigung

2. Wir kümmern uns

Wir beantragen die Genehmigung bei der Behörde und stellen die Schilder fristgerecht & rechtssicher auf.

Mit Halteverbot-beantragen.de einen freien Parkplatz beim Umzug oder bei Anlieferung vor der Haustür

3. Stressfrei parken

Ihr Parkplatz ist garantiert frei – nach Ablauf holen wir alles wieder ab.

Bewertungen

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Sehr empfehlenswert. Unkomplizierte Bestellung, schnelle Bearbeitung/ Rückmeldung und zuverlässig.

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Ich bin vollstens zufrieden. Mein Auftrag für eine Halteverbotszone wurde schnell bearbeitet und durchgeführt. Ich bekam stets zeitnah wichtige Informationen und Unterlagen.

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Alles gut gelaufen. Das Parkverbot war für meine Küchenanlieferung. Vielen Dank

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Hat hervorragend geklappt. Schilder wurden schon 3 Tage vorher aufgestellt. Vielen Dank

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Wir beantragen unregelmässig Halteverbotszonen für Umzüge. Klappt immer sehr gut - gutes Preis Leistungsverhältnis. Sind ein gerne wiederkommender Kunde - Weiter so

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Halt alles super geklappt. Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt und am Umzugstag war die Ladezone frei.

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Top Service! Kann ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Schilder schnell aufgebaut und die notwendigen Dokumente per Mail geschickt. Gerne wieder.

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Super easy - hat alles super geklappt. Was für eine Erleichterung. Vielen lieben Dank

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Wir sind ein Umzugsunternehmen aus Hamburg welches den Service von Halteverbot-beantragen.de sehr gerne nutzt. Die Abwicklung ist immer sehr unkompliziert und zuverlässig. Wir können den Service nur empfehlen.

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Eine wirklich tolle Firma! Wir haben Sie zufällig entdeckt, bleiben aber ganz sicher länger und empfehlen Sie sehr gerne weiter. Alles was versprochen wurde, wurde auch eingehalten. Vielen Dank dafür! :)

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Hervorragender Service! Alles lief wie bestellt. Die Schilder wurden auch umgehend wieder abgeholt. Immer wieder gerne!

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Habe das Halteverbot für montags bestellt und Freitag um die Mittagszeit haben sie schon da gestanden! Danke hat alles perfekt geklappt!

Vertrauen namhafter Partner

Wir sind stolz darauf, mit führenden Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Immobilien Scout GmbH - ein guter Partner von halteverbot-beantragen.de NeoMetrik GmbH - eine wertvolle Kooperation für Umzugsunternehmen Moving Star

Erfahrung und Reichweite in Zahlen

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europaweite Bestellungen
pro Monat

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Branchenerfahrung:
Umzüge und Verkehrssicherung

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Städe im Servicegebiet
europaweit

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Schilder im Einsatz
pro Monat

Anerkannt durch führende Branchenverbände

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Mitglied der AMÖ
Anerkannter Partner der deutschen Möbelspedition – geprüft & zugelassen.

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Vertrauensvoll empfohlen im Netzwerk professioneller Umzugsfirmen.

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Regional stark vernetzt – für verlässliche Logistik und Mobilität.

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Was ist zu beachten beim Halteverbot beantragen

Hier ist als erstes anzumerken, dass die Einrichtung einer Halteverbotszone mit privaten Mitteln, wie zum Beispiel Flatterband, Stühlen oder Mülltonnen, verboten ist und unter Umständen als Eingriff in den Straßenverkehrs geahndet werden kann. Bei einer Beantragung ist zu berücksichtigen, dass die Anträge bei den zuständen Behörden bis zu 14 Tage im Voraus einzugehen sind. Sobald die behördliche Genehmigung erteilt ist, sind die Halteverbotsschilder, welcher einer europäischen Norm entsprechen sollten, 72 Stunden vor Gültigkeitsdatum fachgerecht aufzustellen. Beantragen Sie daher Ihr gewünschtes Halteverbot möglichst zeitlich bei uns.

Aufstellung von Halteverboten

Bei der Aufstellung von Halteverboten muss ein Aufstellprotokoll geführt werden. In einer solchen Negativliste, werden Fahrzeuge notiert, welche sich bei der Aufstellung in der abgesperrten Fläche befanden. Darüber hinaus ist es ratsam, Ventilstände der Fahrzeuge zu notieren um ein eventuelles Verstellen der Pkws nachweisen zu können. Die Anfertigung von Bilder ist ebenfalls nützlich um einen Beweis zu führen. Manche Städte wie Essen oder Düsseldorf geben sogar vor, dass der Zustand der Straße, des Parkstreifens sowie des Bürgersteiges genauestens protokolliert werden. Ansonsten können im Nachgang noch Beschädigungen an den durchführen Transporteur geltend gemacht werden.

Parkverbot

Ein Parkverbot oder auch Halteverbot ist notwendig, wenn man sicherstellen möchte, dass bei einem Umzug oder einer Anlieferung Halte- bzw. Parkmöglichkeiten unmittelbar an der gewünschten Adresse zur Verfügung stehen. Dies erspart zusätzliche Kosten im Bezug auf längere An- oder Abtragewege, sowie aber auch Kraft, da Güter nicht soweit befördert werden müssen. Darüber hinaus erspart man sich Auseinandersetzungen mit Nachbarn, da Fahrzeuge den Verkehr behindern.

Parkverbotsschilder

Halteverbotsschilder sind nicht gleich Parkverbotsschilder. Bei Erhalt einer Genehmigung der Stadt, ist auf die Vorgaben der jeweiligen Behörde penibel zu achten. So geben Städte auch genau die Höhe und Abstände von Schildern vor. Diese Vorgaben können von Stadt zu Stadt bei den Halteverboten variieren. Sollte einer der Vorgaben nicht korrekt eingehalten werden, so können Fahrzeuge im Ernstfall nicht abgeschleppt werden. Dies würde Ihren Umzug oder andere Arbeiten für welche das Halteverbot eingerichtet wurde, natürlich sehr behindern, da nun Ihr LKW / Umzugsfahrzeug nicht vor der Abladestelle geparkt werden kann.

Fachleute für eine Halteverbotszone

Verlassen Sie sich bei der Einrichtung eines Halteverbotes immer auf Fachleute wie wir es sind. Auch nach behördlicher Genehmigung gelten die folgenden Bedingungen:

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt die Abstellung von einem oder mehrerer Kraftfahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone. Sie ist im Original während der Ladetätigkeit gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe zu befestigen. Sie ist zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Mit einem Zusatzzeichen ist die Gültigkeit der Halteverbotszone (z.B." 07.03.2024 von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder "07.03.2024 bis 08.03.2024") anzugeben.

Besonderen Anordnungen zuständiger Personen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergehen, ist generell Folge zu leisten.

Die Verkehrszeichen, welche aufzustellen sind, müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der StVO entsprechen. Die Verkehrszeichen sind 72 Stunden vorher aufzustellen und sofort nach Beendigung der Ladetätigkeit zu entfernen. Die Aufstellhöhe des unteren Zeichens beträgt über Gehwegen 2,00 m, über Radwegen 2,20 m. Sind im Bereich der Verbotszone Parkuhren und / oder andere Beschilderungen aufgestellt, so müssen diese während der Ladezeit verhängt werden.

Bei Einrichten der Halteverbotszone auf einer Länge von mehr als 15 m ist zusätzlich das Zeichen 283-30 StVO (HV-Mitte) aufzustellen. Sofern in dem Bereich Seitenstreifen vorhanden sind, ist die Halteverbotszone mit dem Zusatzzeichen Nr. 1052-37 StVO auf diesem Seitenstreifen einzurichten. Es darf zum Abstellen des Fahrzeuges dann nur dieser Seitenstreifen genutzt werden. Die Fahrbahn muss in jedem Fall frei bleiben.