Über 115.653 erfüllte Aufträge · RSA21-konforme Schilder

Halteverbot beantragen –
Deutschlands Nr. 1

Behördengenehmigung, RSA21-Schilder, Aufstellung und Abbau – alles aus einer Hand. Für Umzug, Anlieferung, Events und Baustellen. Deutschlandweit in über 22.000 Städten – als einziger Anbieter durchgehend in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien.

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Halteverbot beantragen
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So einfach geht's

Von der Anfrage bis zum garantiert freien Parkplatz – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
3
Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Garantiert freier Parkplatz
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, dürfen Falschparker abgeschleppt werden – Ihr Parkplatz ist gesichert.
Ihr Auftrag, Ihre Wahl

Was möchten Sie bestellen?

Einseitig, beidseitig oder mit eigener Genehmigung – transparent und ohne Pauschalpreis. Ihr Preis wird nach Stadtauswahl angezeigt.

Beidseitige Halteverbotszone – Schilder auf beiden Straßenseiten
Beidseitige Zone

Schilder auf beiden Straßenseiten – maximale Freifläche für Umzüge, Events und Großanlieferungen.

  • Behördengenehmigung inklusive
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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,9
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Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll u…

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊

RE
Renate Elisabeth Schulz
vor 16 Tagen verifiziert

Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro

DO
Dorothea Seitz
vor 25 Tagen verifiziert

Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …

TR
Truck Junge
vor 30 Tagen verifiziert

Alle HV-Schilder wurden fachgerecht und rechtzeitig aufgestellt.

PE
Peter Wypych
vor einem Monat verifiziert

Zuverlässig & schnell. Wir sind zufrieden.

HA
Hans Müller
vor einem Monat verifiziert

Sehr zufriedene Handhabung meines Auftrages. Alles hat wunderbar geklappt.

WA
walter jacura
vor einem Monat verifiziert
Für Unternehmen & Wiederholungsbesteller

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12Aufträge
3Aktiv
9Erledigt
AktivHVB Berlin Mitte · 3 Tage
15.05.
ErledigtHVB München · 2 Tage
02.05.
ErledigtHVB Hamburg · 1 Tag
18.04.
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Warum nicht selbst beantragen?

Viele unterschätzen den Aufwand – wir haben ihn für Sie berechnet.

Kriterium Selbst beantragen ✦ Mit uns
Zeitaufwand3–6 Stunden Behördengänge⏱ 5 Minuten online
GenehmigungSelbst stellen & verwalten✓ Wir übernehmen alles
SchilderEigene Beschaffung nötig✓ RSA21-Schilder inklusive
Aufstellung & AbbauSelbstorganisation✓ Professionelles Team
RechtssicherheitEigenverantwortlich prüfen✓ RSA21-zertifiziert
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Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: Behördenantrag, Aufstellung RSA21-konformer Schilder und Abholung nach Ihrem Termin. Bereits über 115.653 Aufträge — pünktlich und rechtssicher erledigt.
Behördenantrag inklusive
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Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen

Antworten zu Kosten, Ablauf, Recht und Kurzfristbestellungen.

Wir empfehlen mindestens 14 Tage Vorlaufzeit, damit Antrag und behördliche Genehmigung rechtzeitig vorliegen. Die Halteverbotsschilder müssen in der Regel mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn stehen, damit das Halteverbot rechtswirksam ist.
Der Preis ist stadtspezifisch und hängt von Lage und Dauer ab. Einfach Stadt oder PLZ eingeben und den genauen Festpreis sofort berechnen – alle Preise inkl. MwSt.
Unser Fullservice umfasst: Behördengenehmigung beantragen, RSA21-konforme Schilder rechtzeitig aufstellen und nach Ablauf professionell abbauen. Kein Behördengang, kein Aufwand – alles aus einer Hand.
Das Halteverbot gilt für den in der Genehmigung festgelegten Zeitraum, sobald die RSA21-konformen Schilder ordnungsgemäß und mit gültiger Genehmigung aufgestellt sind. Fahrzeuge, die bereits vor dem Aufstellen der Schilder geparkt waren, dürfen allerdings erst nach einer Vorlauffrist von drei vollen Tagen (72 Stunden) kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wir stellen die Schilder daher stets rechtzeitig auf.
Ein behördlich genehmigtes Halteverbot gilt für alle Fahrzeuge. Fahrzeuge, die trotzdem parken, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. Unsere Schilder sind RSA21-konform und vollständig rechtswirksam.
Wir sind in über 22.000 Städten in Deutschland sowie in Österreich, der Schweiz und Belgien tätig. Einfach PLZ oder Stadtname eingeben für die sofortige Verfügbarkeitsprüfung.
Ja. Umzugsunternehmen, Eventveranstalter und Bauunternehmen können ein Geschäftskunden-Konto mit Rechnungskauf und zentraler Auftragsverwaltung anlegen.
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Verfolgen Sie Ihre Bestellung

Sie möchten wissen, wie weit Ihre Halteverbotszone bereits bearbeitet wurde? Mit unserem neuen Status-Modul können Sie den aktuellen Stand Ihrer Bestellung jederzeit online einsehen -
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Wissenswertes

Rund ums Halteverbot beantragen

Was ist zu beachten beim Halteverbot beantragen?

Eine Halteverbotszone darf ausschließlich mit behördlich genehmigten Verkehrszeichen eingerichtet werden. Wer stattdessen auf private Mittel wie Flatterband, Stühle oder Mülltonnen zurückgreift, riskiert eine Ahndung als unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr.

  • Antragsfrist: Der Antrag muss in der Regel bis zu 14 Tage im Voraus bei der zuständigen Behörde eingereicht werden – Bearbeitungszeiten variieren je nach Stadt.
  • Aufstellfrist: Die Halteverbotsschilder müssen mindestens 72 Stunden vor Gültigkeitsbeginn fachgerecht aufgestellt sein, damit Fahrzeuge rechtzeitig gewarnt werden können.
  • Normenkonformes Material: Alle Verkehrszeichen müssen der europäischen Norm entsprechen – Form, Größe und Farbe sind durch die StVO exakt vorgegeben.

Beantragen Sie Ihre Halteverbotszone daher so früh wie möglich, damit Behördenfristen und gesetzliche Aufstellzeiten sicher eingehalten werden.

Aufstellung von Halteverboten

Bei der fachgerechten Einrichtung einer Halteverbotszone ist ein Aufstellprotokoll Pflicht. Es dokumentiert alle Fahrzeuge, die sich bei Aufstellbeginn noch in der Sperrfläche befunden haben – und schützt Sie im Streitfall.

  • Kennzeichen und Beschreibung aller vorgefundenen Fahrzeuge
  • Ventilstände der Reifen als Nachweis, dass ein Fahrzeug nicht bewegt wurde
  • Fotografische Dokumentation des Ist-Zustandes der Sperrfläche
  • Zustand von Fahrbahn, Parkstreifen und Gehweg (in vielen Städten verpflichtend)

Städte wie Essen oder Düsseldorf verlangen eine besonders lückenlose Dokumentation. Fehlt das Protokoll, können spätere Schäden irrtümlich dem Aufsteller oder Transporteur angelastet werden.

Parkverbot

Ein Halteverbot stellt sicher, dass Sie bei Ihrem Umzug, einer Anlieferung oder Baumaßnahme direkt vor dem Objekt ausreichend Platz zum Be- und Entladen haben – ohne Kompromisse.

  • Kürzere Wege: Direktes Parken vor der Tür spart Trage- und Transportaufwand erheblich.
  • Geringere Kosten: Weniger Zeitaufwand beim Abladen bedeutet niedrigere Umzugs- oder Lieferkosten.
  • Rechtssicherheit: Eine behördlich genehmigte Zone schützt vor Problemen mit Behörden – keine selbst gebastelten Absperrungen, kein Risiko.
  • Nachbarschaftsfrieden: Offizielle Beschilderung vermeidet Konflikte über blockierte Einfahrten oder Stellplätze.

Ob Privatperson, Umzugsunternehmen oder Handwerksbetrieb – mit einem professionell beantragten Halteverbot läuft Ihr Vorhaben stressfrei.

Parkverbotsschilder

Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder sind nicht dasselbe. Das Halteverbot (Zeichen 283 StVO) untersagt jegliches Halten. Das Parkverbot (Zeichen 286 StVO) verbietet nur das Parken. Für Umzüge und Anlieferungen wird stets ein Halteverbot benötigt.

  • Jede Stadt schreibt Höhe, Abstände und Ausführung der Schilder vor – die Vorgaben variieren.
  • Aufstellhöhe: mindestens 2,00 m über Gehwegen, 2,20 m über Radwegen.
  • Bei einer Zonenbreite von mehr als 15 Metern ist zusätzlich das Zeichen 283-30 (Mitte) aufzustellen.
  • Parkuhren und andere Schilder im Sperrbereich müssen während der Ladezeit verhängt werden.

Werden diese Vorgaben nicht exakt eingehalten, können Falschparker im Ernstfall nicht rechtssicher abgeschleppt werden – was den gesamten Ablauf gefährdet.

Fachleute für eine Halteverbotszone

Die Einrichtung einer Halteverbotszone ist an klare gesetzliche Pflichten geknüpft. Als RSA21-zertifizierter Fachbetrieb übernehmen wir die vollständige Abwicklung – von der Beantragung über die Aufstellung bis zur Abholung der Schilder.

  • Die Ausnahmegenehmigung muss im Original gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein und auf Verlangen ausgehändigt werden.
  • Ein Zusatzzeichen gibt Datum und Uhrzeit der Gültigkeit an – z. B. „07.03.2025, 7:00–17:00 Uhr".
  • Die Schilder werden 72 Stunden vor Gültigkeitsbeginn aufgestellt und unmittelbar nach Abschluss der Ladetätigkeit wieder entfernt.
  • Anordnungen behördlicher Personen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit sind stets zu befolgen.

Als zertifizierter Aufsteller kennen wir alle städtischen Besonderheiten und stellen sicher, dass Ihre Halteverbotszone rechtssicher und reibungslos eingerichtet wird.