Welche Behörde ist für ein Halteverbot zuständig?

Welche Behörde ich für ein Halteverbot zuständig?

Die Behörden und Zuständigkeiten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Im Großen Städten wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, Köln oder München, gibt es unter Umständen sogar gleich mehrere zuständige Ämter in den verschiedenen Stadtteilen. Auch die Zuständigkeit wechseln vom Tiefbauamt über das Straßenverkehrsamt bis hin zum Ordnungsamt. Als Privatperson ist es hier sehr schwierig im Vorfeld schon die richtige Stellen und den jeweiligen Ansprechpartner ausfindig zu machen. Hinzu kommen eventuell lange Wartezeit bei den Bürgerbüros oder Straßenverkehrsämtern. Das Team von Halteverbot beantragen verfügt über hervorragende Kontakte zu den richtigen Stellen und ist in der Lage, die erforderlichen Genehmigungen für Ihr Halteverbot zuverlässig zu beantragen und einzuholen.