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Standort in Rabenstein an der Pielach
An welcher Adresse soll die Zone eingerichtet werden?
Adresse des Halteverbots-Ortes — nicht Ihre eigene Adresse. Erstreckt sich die Zone über mehrere Häuser, geben Sie einen Hausnummern-Bereich an (z.B. 12-14).
Bitte Straße und Hausnummer eingeben.

Aufstellort der Schilder — Straße, Hausnummer.

Geben Sie die PLZ des Halteverbots-Ortes an — nicht Ihre eigene Adresse. Die PLZ muss zur ausgewählten Stadt Rabenstein an der Pielach passen.
Bitte eine gültige PLZ eingeben.

Weitere Angaben, die uns bei der Aufstellung der Schilder helfen.

Zeitraum
Wann soll die Zone stehen? Frühester Termin: – die Behördengenehmigung holen wir rechtzeitig für Sie ein.
Warum dieser Vorlauf?
Die Stadt Rabenstein an der Pielach muss Ihre Halteverbotszone offiziell genehmigen – das übernehmen wir komplett für Sie. Dafür sind mindestens 14 Tage nötig, damit Ihre Zone rechtzeitig und rechtssicher steht.
Bitte ein gültiges Datum wählen.
Die Endzeit muss nach der Startzeit liegen. Halteverbote über Nacht sind behördlich nicht genehmigungsfähig – bitte wählen Sie einen Zeitraum innerhalb eines Tages.
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