Halteverbotszone in Gärtringen beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
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Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet.Das Brautpaar war Mega glücklich.LHM - Luxus Home Mobile
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Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊
Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro
Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …
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Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Gärtringen und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
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Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Gärtringen
Was kostet ein Halteverbot in Gärtringen?
Ein Halteverbot in Gärtringen erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis von 242,00 € – alles inklusive!.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00€ pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 86,00€.
Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Gärtringen beantrage?
Im Preis enthalten sind die behördliche Genehmigung, die komplette Antragstellung, alle Behördengänge, sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder – alles aus einer Hand und ganz ohne Aufwand für Sie.
Wann wird die Halteverbotszone in Gärtringen eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Die Halteverbotszone in Gärtringen wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Stellung die gesetzlich-vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Gültigkeit des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördliche Genehmigung
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Gärtringen bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühstmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Gärtringen an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Gärtringen ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone 72 Stunden vor Gültigkeit trotz Stellung noch keine Gültigkeit besitzt.
Halteverbot in Gärtringen beantragen — der Ratgeber für Kernort und Rohrau
Als Mitglied des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und des Promovers-Netzwerks organisiert halteverbot-beantragen.de seit 2015 temporäre Halteverbotszonen in ganz Deutschland — mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit. Gärtringen liegt im Landkreis Böblingen, rund 25 Kilometer südwestlich von Stuttgart im Oberen Gäu, und entwickelt sich stetig als attraktiver Wohn- und Gewerbestandort. Wer hier umzieht, Möbel anliefert, eine Baustelle absichert oder eine Maschine angeliefert bekommt, braucht eine rechtlich abgesicherte Halteverbotszone — wir übernehmen die Beantragung und die Schilderaufstellung.
Die Gemeinde Gärtringen zählt rund 13.000 Einwohner und gehört zum wirtschaftlich starken Landkreis Böblingen, einer der leistungsfähigsten Regionen in ganz Deutschland. Der direkte Anschluss an die S-Bahn-Linie S1 (Stuttgart – Böblingen – Gärtringen – Herrenberg) und die unmittelbare Nähe zur Autobahn A81 (Ausfahrt Gärtringen) machen den Ort zum gefragten Pendler- und Unternehmensstandort. Die Gewerbegebiete Schelmenwiesen und Riedbrunnen ziehen Logistik-, Handwerks- und Technologiebetriebe an. Entsprechend regelmäßig sind Lieferfahrzeuge, Möbelwagen und Gerätschaftstransporte im Ort unterwegs — und damit auch der Bedarf nach einer offiziell angeordneten Halteverbotszone.
Halteverbote in den Gärtringer Bereichen
Gärtringen gliedert sich in zwei offizielle Ortsteile — den Kernort Gärtringen und den 1971 eingemeindeten Ortsteil Rohrau — sowie mehrere funktionale Quartiere und Gewerbelagen. Je nach Straßentyp und Lage sind unterschiedliche Behörden zuständig (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Hier ein Überblick über die wichtigsten Bereiche und ihre typischen Anforderungen an Halteverbotszonen:
- Kernort / Ortsmitte (Hauptstraße, Rohrweg, Marktplatz) — Das Zentrum von Gärtringen mit der Hauptstraße als zentraler Erschließungsachse und dem Rathaus am Rohrweg ist der am stärksten frequentierte Bereich der Gemeinde. Einzelhandel, Gastronomie, Schule und Verwaltung treffen hier aufeinander; der Parkraum ist besonders zur Stoßzeit knapp. Für Lieferungen an der Hauptstraße oder rund um den historischen Marktplatz empfehlen wir eine Halteverbotszone von mindestens zwölf Metern Länge. Bei Umzügen mit einem großen Möbeltransporter oder einem Lkw mit Hebebühne sollten es mindestens zwanzig Meter sein, damit das Fahrzeug vollständig in der gesperrten Zone steht und kein Durchkommen blockiert wird.
- Neue Ortsmitte IV (Entwicklungsbereich) — Die Gemeinde Gärtringen entwickelt diesen zentralen Bereich aktiv weiter. Marode Leitungen wurden erneuert, bestehende Gebäude abgebrochen, neue Erschließungsarbeiten durchgeführt. Baufirmen und Handwerksbetriebe benötigen hier regelmäßig temporäre Halteverbote für Materialtransporte und Baufahrzeuge. Angesichts mehrerer paralleler Genehmigungsverfahren im selben Bereich sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden.
- Südliche und westliche Wohngebiete — In den ruhigeren Wohnstraßen abseits der Hauptstraße ist der Parkdruck zwar geringer, doch enge Straßenquerschnitte lassen Umzugswagen oder Hubsteiger kaum Raum für den Gegenverkehr. Auch hier ist eine offiziell angeordnete Halteverbotszone sinnvoll, um Nachbarschaftskonflikte und mögliche Bußgelder durch den Gemeindevollzugsdienst zu vermeiden.
- Bahnhofsbereich (S-Bahn-Haltestelle Gärtringen) — Rund um den Gärtringer Bahnhof, direkter Halt der S-Bahn-Linie S1, ist der Parkdruck durch Pendler besonders morgens und abends hoch. Lieferungen oder Handwerkerfahrzeuge, die länger im Bahnhofsumfeld halten müssen, benötigen eine offizielle Halteverbotszone, da das Ordnungsamt bei Verstößen in diesem Bereich erfahrungsgemäß konsequent einschreitet.
- Gewerbegebiet Schelmenwiesen (Stuttgarter Straße, S-Bahn-Nähe) — Das Gewerbegebiet Schelmenwiesen im Südosten der Gemeinde grenzt an die Stuttgarter Straße und liegt in direkter Sichtweite des S-Bahnhofs. Büro- und Gewerbemieter, die Büroausstattung, IT-Infrastruktur oder Regalsysteme anliefern lassen, brauchen im teilweise engen Erschließungsbereich oft eine temporäre Sperrung der Zufahrtsstraße oder des Vorplatzes. Wegen begrenzter Straßenbreiten an einzelnen Zugängen sind 15 bis 20 Meter Zonenlänge üblich.
- Industriegebiet Riedbrunnen (Bundesstraße B14, A81-Anschluss) — Das Industriegebiet Riedbrunnen liegt direkt an der Bundesstraße 14 und dem Autobahnanschluss A81/Gärtringen und beherbergt großflächige Produktions- und Logistikbetriebe. Schwertransporte, Krantechnik und Maschinenlieferungen sind hier keine Seltenheit und erfordern mitunter großflächige Halteverbotszonen auf den Zufahrtsstraßen. Wichtig: Für Halteverbote auf der B14 selbst ist nicht das Ordnungsamt der Gemeinde, sondern das Landratsamt Böblingen zuständig — mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Ortsteil Rohrau (Bergstraße, Talstraße, Ritterstraße, Wengertweg) — Der rund zwei Kilometer südöstlich des Kernorts gelegene Ortsteil Rohrau hat ländlichen Charakter und liegt im Heckengäu. Die engen Dorfstraßen wie die Bergstraße, die Talstraße, die Ritterstraße und der Wengertweg lassen kaum Ausweichmanöver für größere Fahrzeuge zu. Umzüge oder Möbellieferungen müssen hier zwingend mit einer offiziellen Halteverbotszone abgesichert werden, da Gegenverkehr und schmale Gehwege kaum Spielraum lassen. In der Bergstraße und Talstraße genügen oft acht bis zwölf Meter; an besonders engen Abschnitten sollten es mindestens vierzehn Meter sein.
Wer genehmigt das Halteverbot in Gärtringen?
In Gärtringen hängt die Zuständigkeit für temporäre Halteverbote — wie in allen Gemeinden Baden-Württembergs — vom Typ der Straße ab. Auf Gemeindestraßen (also den allermeisten Wohn- und Erschließungsstraßen im Kernort und in Rohrau) genehmigt das Ordnungsamt der Gemeinde Gärtringen die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO. Das Ordnungsamt ist über die Gemeindeverwaltung, Rohrweg 2, 71116 Gärtringen, erreichbar. Anträge können über das Serviceportal der Gemeinde unter gaertringen.de unter dem Stichwort „Haltverbotzone einrichten" gestellt werden — oder bequem über unsere Website, wo wir die gesamte Kommunikation mit der Behörde für Sie übernehmen.
Auf klassifizierten Straßen — das sind Kreisstraßen (K-), Landesstraßen (L-) und Bundesstraßen (B-) — ist hingegen das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese Differenzierung nach Straßenklassen ist in Baden-Württemberg verbindlich. Besonders relevant ist sie für die Bundesstraße 14, die am Industriegebiet Riedbrunnen entlangführt: Wer dort für einen Schwertransport oder eine Maschinenlieferung eine Sperrzone benötigt, muss den Antrag an das Landratsamt Böblingen, Straßenverkehrsbehörde, Parkstraße 16, 71034 Böblingen richten. Unsere Online-Plattform erkennt den Straßentyp automatisch und leitet Ihren Antrag an die richtige Behörde weiter — ob Gemeinde oder Landratsamt.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Gärtringen
Das Ordnungsamt der Gemeinde Gärtringen benötigt für die Bearbeitung temporärer Halteverbote mindestens 14 Tage Vorlauf. Diese Frist ist nicht willkürlich: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) festgelegt, dass Halteverbotsschilder mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn des Halteverbots aufgestellt sein müssen, damit sie rechtswirksam sind. Die Bearbeitungszeit der Behörde sowie die Aufstellung durch unseren Schilderservice sind in den 14 Tagen bereits eingerechnet. Wir empfehlen dennoch, den Antrag möglichst drei bis vier Wochen im Voraus zu stellen — insbesondere bei größeren Umzügen oder Baustellen, bei denen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig Fläche benötigen.
Erhöhten Vorlauf sollten Sie in folgenden Situationen einplanen: Rund um den Gärtringer Weihnachtsmarkt am Samstag vor dem ersten Advent konzentrieren sich Auf- und Abbauarbeiten am Marktplatz auf wenige Tage — das Ordnungsamt arbeitet dann unter erhöhtem Aufkommen und die Kapazitäten für kurzfristige Zusatzanordnungen sind begrenzt. Planen Sie dort mindestens vier bis fünf Wochen ein. Ebenso erhöhter Vorlauf empfiehlt sich bei Halteverboten im Industriegebiet Riedbrunnen, wenn Schwertransporte oder Kranarbeiten die B14 oder Zufahrtsstraßen betreffen: Hier ist zusätzlich das Landratsamt Böblingen in die Genehmigungskette einzubinden, was die Bearbeitungszeit verlängert. Auch im Bereich der Neuen Ortsmitte IV, wo mehrere Bauprojekte parallel laufen, sind frühzeitige Anträge ratsam, weil mehrere Verkehrsanordnungen gleichzeitig die Ortsmitte betreffen können.
Häufige Anlässe in Gärtringen — Beispiele aus der Praxis
Gärtringen ist ein dynamischer Pendler- und Gewerbestandort mit wachsender Wohnbevölkerung. Die Mischung aus etablierten Industriebetrieben, neuen Bürostandorten und lebhaften Wohnquartieren sorgt für ein breites Spektrum an Anlässen, bei denen eine Halteverbotszone gebraucht wird:
- Umzug an der Hauptstraße oder im Rathausumfeld: Wer in einem der Mietshäuser entlang der Hauptstraße einzieht oder auszieht, stellt schnell fest, dass der Parkdruck rund um Rathaus und Marktplatz kaum Platz für einen Möbelwagen lässt. Eine Halteverbotszone von zwanzig Metern sichert die Beladezone und verhindert, dass das Fahrzeug durch parkende Pkw blockiert oder durch den Gemeindevollzugsdienst abgeschleppt wird.
- Büro- oder Lagerumzug im Gewerbegebiet Schelmenwiesen: Dienstleistungsunternehmen und Start-ups mieten in Schelmenwiesen Büroflächen in unmittelbarer S-Bahn-Nähe. Beim Ein- oder Auszug sind Möbelspedition, IT-Techniker und Elektroinstallateur oft gleichzeitig im Einsatz. Eine koordinierte Halteverbotszone auf der Stuttgarter Straße oder dem Erschließungsweg schafft die nötige Fläche für einen reibungslosen Ablauf.
- Maschinenlieferung im Industriegebiet Riedbrunnen: Produktions- und Logistikbetriebe empfangen regelmäßig Anlagenteile, Prüfgeräte oder schwere Maschinen per Sattelschlepper. Auf den Betriebsgeländen fehlt oft der Rangierraum; eine Halteverbotszone auf der Zufahrtsstraße verschafft die notwendige Abstellfläche für Lader und Stapler während der Entladung.
- Renovierungsarbeiten in Rohrau (Bergstraße / Talstraße): Im Ortsteil Rohrau sind die historisch gewachsenen Dorfstraßen für moderne Baufahrzeuge knapp bemessen. Handwerksbetriebe, die Fenster, Fassadenplatten oder Sanitärinstallationen anliefern, benötigen eine offizielle Halteverbotszone — sonst bleibt für Anwohnerfahrzeuge kein Durchkommen.
- Kran- und Hubsteigerarbeiten in Wohngebieten: Fassadenreinigungen, Dachdeckerarbeiten oder das Einsetzen großer Dachfenster erfordern Hubsteiger, die oft die halbe Fahrbahnbreite beanspruchen. Eine offizielle Halteverbotszone schützt den Arbeitsbereich, erfüllt die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und schützt den Auftragnehmer vor Haftungsansprüchen.
- Lieferungen ans Bahnhofsumfeld: Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister rund um den Gärtringer Bahnhof verfügen selten über eigene Ladeflächen. Kurze, gezielte Halteverbotszonen ermöglichen pünktliche Warenlieferungen, ohne den Pendlerverkehr in der S-Bahn-Hauptverkehrszeit zu behindern.
- Veranstaltungslogistik beim Weihnachtsmarkt: Der Gärtringer Weihnachtsmarkt findet am historischen Marktplatz statt und zieht jedes Jahr zahlreiche Besucher aus der Umgebung an. Aufbautrupps benötigen am Vortag und am Abbautag temporäre Halteverbote rund um den Marktplatz, damit Hütten, Beleuchtungsanlagen und Dekorationsmaterial an- und abtransportiert werden können.
Anwohnerparken, Umweltzone und andere Gärtringer Besonderheiten
Umweltzone: Gärtringen selbst verfügt über keine Umweltzone. Die Gemeinde liegt außerhalb der Stuttgarter Umweltzone, die sich auf das Stadtgebiet Stuttgart beschränkt. Wer mit einem Fahrzeug in das Stuttgarter Stadtgebiet fährt, benötigt dort die grüne Umweltplakette — für Fahrten innerhalb von Gärtringen und dem übrigen Landkreis Böblingen ist keine Plakette erforderlich. Die früher in Herrenberg geltende Umweltzone wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Auch die Bundesstraße B14 im Bereich Gärtringen liegt außerhalb jeder Umweltzone.
Bundesstraße B14 und Landratsamt-Zuständigkeit: Die Bundesstraße 14 führt am Industriegebiet Riedbrunnen und am Autobahnkreuz A81/Gärtringen entlang und ist eine der wichtigsten Erschließungsachsen für die Gewerbegebiete. Für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen auf der B14 — etwa für Halteverbote beim Be- und Entladen von Schwertransporten oder bei Baustelleneinrichtungen — ist nicht die Gemeindeverwaltung, sondern das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Gleiches gilt für Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet. Wir übernehmen die Klärung der Zuständigkeit und reichen Ihren Antrag automatisch bei der richtigen Stelle ein.
Parksituation und Bewohnerparkzonen: In Gärtringen gibt es derzeit keine flächendeckenden Bewohnerparkausweise-Zonen im Sinne der StVO. Dennoch ist der Parkraum in der Ortsmitte — rund um Hauptstraße, Marktplatz, Rathaus und Bahnhof — besonders in den Morgen- und Abendstunden stark belegt. Lieferungen oder Umzüge ohne Halteverbotszone riskieren in diesen Bereichen nicht nur Bußgelder, sondern auch die kostenpflichtige Abschleppung durch den Gemeindevollzugsdienst. Im Gewerbegebiet Schelmenwiesen und im Industriegebiet Riedbrunnen gilt ähnliches: Ohne angemeldete Halteverbotszone fehlt die rechtliche Grundlage, um unberechtigt parkende Fahrzeuge entfernen zu lassen.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Gärtringen
Welche Behörde genehmigt ein Halteverbot in Gärtringen?
Auf Gemeindestraßen ist das Ordnungsamt der Gemeinde Gärtringen (Rohrweg 2, 71116 Gärtringen) zuständig. Auf der Bundesstraße B14 sowie auf Landes- und Kreisstraßen genehmigt das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde (Parkstraße 16, 71034 Böblingen). Wir klären die Zuständigkeit automatisch und leiten Ihren Antrag korrekt weiter.
Gilt in Gärtringen eine Umweltzone?
Nein. Gärtringen hat keine eigene Umweltzone. Für Fahrten in das Stuttgarter Stadtgebiet ist die grüne Umweltplakette erforderlich; für Fahrten innerhalb von Gärtringen und dem restlichen Landkreis Böblingen ist keine Plakette nötig.
Wie weit im Voraus muss ich das Halteverbot in Gärtringen beantragen?
Das Ordnungsamt der Gemeinde Gärtringen benötigt mindestens 14 Tage Vorlauf. Wir empfehlen drei bis vier Wochen. Rund um den Weihnachtsmarkt sowie bei Anordnungen auf der B14 oder Kreisstraßen mit Landratsamt-Beteiligung sollten fünf Wochen eingeplant werden.
Kann ich ein Halteverbot auch für den Ortsteil Rohrau beantragen?
Ja. Rohrau gehört zur Gemeinde Gärtringen; das Ordnungsamt der Gemeinde ist für alle Gemeindestraßen in Rohrau zuständig — darunter Bergstraße, Talstraße, Ritterstraße und Wengertweg. Gerade in den engen Dorfstraßen ist ein offizielles Halteverbot besonders wichtig.
Wer ist für Halteverbote auf der B14 in Gärtringen zuständig?
Für die Bundesstraße 14 am Industriegebiet Riedbrunnen ist das Landratsamt Böblingen (Straßenverkehrsbehörde, Parkstraße 16, 71034 Böblingen) zuständig — nicht die Gemeindeverwaltung Gärtringen.
Was passiert, wenn jemand in der Halteverbotszone parkt?
Der Gemeindevollzugsdienst Gärtringen oder die Polizei kann das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen. Als Antragsteller der Halteverbotszone können Sie das Entfernen des Fahrzeugs bei der Gemeinde beantragen. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.
Wie lange müssen die Schilder in Gärtringen vor dem Termin stehen?
Mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn des Halteverbots — so legt es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) fest. Unsere Schilderaufstellung in Gärtringen ist darauf ausgerichtet und erfolgt innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens.
Ist für Hubsteiger- oder Kranarbeiten in Gärtringen ein Halteverbot nötig?
Ja, sobald das Gerät auch nur geringfügig den öffentlichen Straßenraum oder Gehweg beansprucht, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Das gilt in Gärtringen ebenso für Dachdeckerarbeiten oder Fenstereinbau mit Hubsteiger — auch wenn das Gerät auf Privatgrund steht, aber in den Straßenraum schwenkt.