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59 Bestellungen

Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 17 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
269 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Vorlaufzeit: mind. 17 Tage

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 269 €
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In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zum garantiert freien Parkplatz – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Garantiert freier Parkplatz
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, dürfen Falschparker abgeschleppt werden – Ihr Parkplatz ist gesichert.
Bestellstatus Trailer

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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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+117.430 Bestellungen

LE
Leumaleu-umzug
vor 10 Tagen verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet.Das Brautpaar war Mega glücklich.LHM - Luxus Home Mobile

HE
Heiko Hentsch
vor 22 Tagen verifiziert

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll u…

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊

RE
Renate Elisabeth Schulz
vor einem Monat verifiziert

Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro

DO
Dorothea Seitz
vor einem Monat verifiziert

Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …

TR
Truck Junge
vor 2 Monaten verifiziert

Alle HV-Schilder wurden fachgerecht und rechtzeitig aufgestellt.

PE
Peter Wypych
vor 2 Monaten verifiziert
117.430+
Bestellungen
4,9
Ø Bewertung
80.000+
Eingerichtete Zonen
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Murnau am Staffelsee und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee

Was kostet ein Halteverbot in Murnau am Staffelsee?

Ein Halteverbot in Murnau am Staffelsee erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis von 269,00 € – alles inklusive!.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00€ pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 42,00€.

Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Murnau am Staffelsee beantrage?

Im Preis enthalten sind die behördliche Genehmigung, die komplette Antragstellung, alle Behördengänge, sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder – alles aus einer Hand und ganz ohne Aufwand für Sie.

Wann wird die Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Stellung die gesetzlich-vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Gültigkeit des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördliche Genehmigung

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühstmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone 72 Stunden vor Gültigkeit trotz Stellung noch keine Gültigkeit besitzt.

Halteverbot in Murnau am Staffelsee beantragen — der Ratgeber für Markt und Ortsteile

Seit 2015 richten wir deutschlandweit temporäre Halteverbotszonen ein — auch im oberbayerischen Markt Murnau am Staffelsee. Vom Antrag bei der zuständigen Behörde bis zum Abbau der Schilder nach Ihrem Termin übernehmen wir den kompletten Ablauf, ohne dass Sie selbst zum Rathaus müssen. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und bei Promovers sowie mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit kennen wir die Anforderungen einer rechtssicheren Halteverbotszone genau und wissen, worauf es bei einem Antrag in einer Marktgemeinde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ankommt.

Murnau am Staffelsee liegt mit rund 12.000 Einwohnern auf dem Murnauer Moos zwischen Staffelsee und Alpenrand und ist als Marktgemeinde geprägt von einem dichten historischen Ortskern rund um die Fußgängerzone an Ober- und Untermarkt, gewachsenen Wohnlagen und mehreren ländlichen Gemeindeteilen wie Hechendorf, Weindorf und Froschhausen. Durch den Ort verlaufen die stark befahrene Bundesstraße B2 und die Staatsstraße St2062 — wer hier eine Halteverbotszone braucht, etwa für einen Umzug am Obermarkt, eine Möbellieferung im Kemmelpark oder einen Bauschuttcontainer in Hechendorf, bewegt sich in einem Stadtgefüge mit engem Zentrum, viel Tourismusverkehr und unterschiedlichen Zuständigkeiten je nach Straße. Dieser Ratgeber bringt das zusammen.

Halteverbote in den Murnauer Ortsteilen

Murnau am Staffelsee besteht aus dem Hauptort und mehreren ländlich geprägten Gemeindeteilen. Wir richten Halteverbote im gesamten Marktgebiet und in allen Postleitzahlen-Lagen ein — die folgenden sind die häufigsten Anlaufstellen.

  • Marktzentrum / Altstadt — das historische Zentrum rund um die Fußgängerzone an Obermarkt und Untermarkt mit den anschließenden Gassen. Hier ist der Parkdruck am höchsten, viele Häuser haben keine eigene Zufahrt. Für Umzüge in den engen Altstadtlagen planen wir meist 15 Meter und prüfen ein beidseitiges Halteverbot.
  • Bahnhofsviertel — rund um die Bahnhofstraße und die Griesbräustraße, ein gemischtes Wohn- und Geschäftsviertel mit hohem Verkehrsaufkommen; häufiger Anlass sind Möbeltransporte und Geschäftslieferungen.
  • Kemmelpark — Wohn- und Versorgungsquartier rund um die Kemmelallee mit Mehrfamilienhäusern, Seniorenzentrum und Grundschule; oft Möbel- und Küchenanlieferungen mit Kran-Lkw.
  • Westliche Wohnlagen — entlang der Kohlgruber Straße und Weilheimer Straße mit Einfamilien- und Reihenhausbebauung; meist unkomplizierte einseitige Umzugszonen.
  • James-Loeb-Viertel — Wohngebiet rund um die James-Loeb-Straße mit gemischter Bebauung und regelmäßigem Lieferaufkommen.
  • Hechendorf — Kirchdorf im Süden an der B2 gelegen, ein eigenständig gewachsener Ortsteil; bei Aufstellungen nahe der Bundesstraße ist eine frühzeitige Klärung der Zuständigkeit nötig.
  • Weindorf — Kirchdorf im Norden mit dörflichem Charakter und Streubebauung; überwiegend guter Aufstellspielraum.
  • Froschhausen und Egling — ländliche Gemeindeteile am Rand des Marktgebiets mit ruhigen Wohnlagen und gutem Platzangebot.
  • Westried und Oberried — kleinere Siedlungen mit überwiegend lockerer Bebauung und unkomplizierter Aufstellung.

Wer genehmigt das Halteverbot in Murnau am Staffelsee?

Für Gemeindestraßen im Marktgebiet ist das Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) des Marktes Murnau am Staffelsee zuständig, Rathaus Untermarkt 13, 82418 Murnau a. Staffelsee. Wir reichen den Antrag dort ein und kümmern uns um alle Rückfragen — Sie müssen weder ein Schreiben an die Behörde verfassen noch persönlich vorsprechen. Die verkehrsrechtliche Anordnung des temporären Halteverbots erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO anhand der von uns gelieferten Unterlagen.

Eine Besonderheit: Murnau ist eine kreisangehörige Marktgemeinde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Für klassifizierte Straßen — also die Bundesstraße B2 und die Staatsstraße St2062 mit ihren Ortsdurchfahrten — ist nicht der Markt, sondern das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Welche Stelle im Einzelfall anordnet, hängt also von der konkreten Adresse ab. Wir klären das vor der Aufstellung und reichen den Antrag bei der jeweils richtigen Behörde ein, damit es nicht zu Verzögerungen kommt.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Murnau am Staffelsee

Für ein temporäres Halteverbot in Murnau empfehlen wir für Standard-Umzüge und Lieferungen mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf, damit Termin, behördliche Bearbeitung und die anschließende Aufstellfrist sicher zusammenpassen. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsgeräten ist eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Wochen sinnvoll, weil solche Fälle oft zusätzlich geprüft werden. Liegt die Adresse an der B2 oder der St2062, sollten Sie wegen der Zuständigkeit des Landratsamts zusätzlich Puffer einplanen.

Während der Murnauer Großveranstaltungen ist das Ordnungsamt stärker ausgelastet und das Aufstellen in der Nähe des Geschehens teils eingeschränkt. Planen Sie rund um das Murnauer Volksfest im Juli im Kemmelpark und den Christkindlmarkt am dritten Adventswochenende an Ober- und Untermarkt lieber 4 Wochen Vorlauf ein. Auch in der Sommersaison mit hohem Tourismus- und Ausflugsverkehr rund um den Staffelsee ist es ratsam, früher anzufragen. Wer kurzfristiger planen muss, fragt am besten direkt an.

Häufige Anlässe in Murnau am Staffelsee — Beispiele aus der Praxis

Murnau verbindet einen engen historischen Ortskern, gewachsene Wohnviertel und ländliche Gemeindeteile mit viel Tourismusverkehr. Aus dieser Mischung ergeben sich charakteristische Anlässe, die uns am häufigsten begegnen:

  • Umzug in der Altstadt: Enge Lagen rund um Obermarkt und Untermarkt mit hohem Parkdruck und ohne Hofzufahrt — wegen der beengten Verhältnisse empfehlen wir hier meist 15 Meter, oft beidseitig.
  • Küchenanlieferung im Kemmelpark: Mehrfamilienhäuser an der Kemmelallee brauchen ein beidseitiges Halteverbot, damit der Lkw mit Kran sicher steht.
  • Sanierungscontainer in Hechendorf: Aufstelldauer von 2 bis 4 Wochen in Ortsteillage nahe der B2 — wegen der erhöhten Prüftiefe und der möglichen Zuständigkeit des Landratsamts planen wir mindestens 3 Wochen Vorlauf ein.
  • Möbeltransport an der Kohlgruber Straße: Reihen- und Einfamilienhauslagen lassen sich häufig mit einer einseitigen 10- bis 15-Meter-Zone abdecken.
  • Geschäftslieferung am Bahnhofsviertel: In der Bahnhofstraße und Griesbräustraße erfordert das hohe Verkehrsaufkommen eine klar abgegrenzte Zone und frühzeitige Planung.
  • Handwerkereinsatz in Weindorf oder Froschhausen: Mehrtägige Arbeiten an wechselnden Adressen lassen sich mit zeitlich befristeten Halteverboten zuverlässig absichern.
  • Lieferung während der Sommersaison: Bei hohem Ausflugsverkehr rund um den Staffelsee sorgt eine ausgeschilderte Zone dafür, dass die Anlieferung trotz voller Straßen funktioniert.

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Murnauer Besonderheiten

Murnau am Staffelsee hat keine Umweltzone. In Bayern bestehen Umweltzonen nur in München, Augsburg und Regensburg — im Marktgebiet Murnau gilt keine Pflicht zur grünen Umweltplakette. Das Aufstellen der Halteverbotsschilder ist hier also nicht durch eine Plakettenpflicht eingeschränkt. In den dicht bebauten Lagen des Ortskerns ist der Parkdruck dennoch hoch; ein offizielles Halteverbot ist auch hier der einzige rechtssichere Weg, eine Fläche für Umzug, Lieferung oder Bauarbeiten freizuhalten — selbst Anlieger dürfen keinen Platz dauerhaft reservieren.

Durch Murnau verläuft die Bundesstraße B2, deren Ortsdurchfahrt das Zentrum stark belastet; eine Nordost-Umfahrung ist langfristig in Planung. Hinzu kommt die Staatsstraße St2062. Für Halteverbote an diesen klassifizierten Straßen ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, für die übrigen Gemeindestraßen der Markt selbst. Welche Anordnung im Einzelfall greift, klären wir vor der Aufstellung, damit der Antrag bei der richtigen Stelle landet.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Murnau am Staffelsee

Wie groß sollte die Zone in Murnau typischerweise sein?
Für einen Standard-Umzugswagen empfehlen wir 10 bis 15 Meter. In den engen Altstadtlagen rund um Ober- und Untermarkt wählen Sie besser 15 Meter und prüfen ein beidseitiges Halteverbot, weil dort kaum Ausweichflächen vorhanden sind.

Welche Vorlaufzeit gilt für Halteverbote in Murnau?
Wir empfehlen für Standardfälle mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf. Für Containeraufstellungen oder den Einsatz von Arbeitsgeräten sind mindestens 3 Wochen sinnvoll. Rund um das Murnauer Volksfest oder den Christkindlmarkt sollten Sie 4 Wochen einplanen.

Hat Murnau am Staffelsee eine Umweltzone?
Nein. In Bayern gibt es Umweltzonen nur in München, Augsburg und Regensburg. Im Marktgebiet Murnau besteht keine Pflicht zur grünen Plakette, das Aufstellen der Schilder ist dadurch nicht eingeschränkt.

Welche Behörde genehmigt das Halteverbot in Murnau?
Für Gemeindestraßen ist das Amt für öffentliche Ordnung des Marktes Murnau am Staffelsee zuständig, Rathaus Untermarkt 13, 82418 Murnau a. Staffelsee. Für die Bundesstraße B2 und die Staatsstraße St2062 ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig. Wir reichen den Antrag bei der jeweils richtigen Stelle ein.

Was gilt für Halteverbote an der B2 oder St2062?
Diese klassifizierten Straßen ordnet nicht der Markt, sondern das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen als untere Straßenverkehrsbehörde an. Wir klären vor der Aufstellung, welche Behörde für Ihre Adresse zuständig ist, und planen dafür etwas mehr Vorlauf ein.

Was passiert mit Falschparkern in der Murnauer Halteverbotszone?
Steht zum Termin ein fremdes Fahrzeug in Ihrer ordnungsgemäß ausgeschilderten Zone, kann es kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten trägt zunächst der Ausführende und kann sie anschließend vom Fahrzeughalter zurückfordern. Damit die 72-Stunden-Frist gewahrt ist, werden die aufgestellten Schilder mehrfach kontrolliert.

Wie früh müssen die Schilder vor dem Termin stehen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen die Schilder mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn der Zone aufgestellt sein, damit das Halteverbot gegenüber Falschparkern durchsetzbar ist. Unsere Aufstellpartner halten diese Frist ein und kontrollieren die Schilder.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot