ab 152,00 €
Halteverbotszone für Nieder-Olm
Beantragung einer behördlichen Genehmigung inklusive fristegerechter Aufstellung des Halteverbots in Nieder-Olm, Anfertigung eines Aufstellprotokolls, Lieferung und Aufstellung sowie Abholung der Halteverbotsschilder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Nach Ihrer Halteverbotszonenbestellung
Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail. In dieser E-Mail werden Ihre Daten nochmals zusammengefasst. Bitte überprüfen Sie hier Ihre Angaben. Sollten Sie einen Fehler entdecken, so informieren Sie uns bitte unmittelbar via E-Mail.
Alle nötigen Schritte, wie die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Nieder-Olm und
fristgerechte Aufstellung der Halteverbotsschilder werden von uns in die Wege geleitet.
Spätestens einen Tag vor Gültigkeitsdatum des Halteverbots erhalten Sie alle nötigen Unterlagen von uns via
E-Mail. Mit diesen Unterlagen ist es Ihnen sodann möglich eventuelle Falschparker abschleppen zu lassen.
Was kostet ein Halteverbot in Nieder-Olm?
Der Basispreis für ein Halteverbot in Düsseldorf beginnt ab 152,00€. Dieser Grundpreis beinhaltet die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Halteverbotsschilder. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn Sie folgende Leistungen buchen:
- Behördliche Genehmigung: Kann für 25,00€ dazugebucht werden.
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00€ pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 63,00€.
Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Nieder-Olm beantrage?
Im Basispreis enthalten sind die Bereitstellung, das Aufstellen der Halteverbotsschilder in Nieder-Olm sowie deren Abholung nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Die behördliche Genehmigung kann optional gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden. Ebenso können zusätzliche Kosten für extra Tage oder eine beidseitige Aufstellung der Schilder anfallen. So können Sie das Angebot flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen!
Wann wird die Halteverbotszone in Nieder-Olm eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Die Halteverbotszone in Nieder-Olm wird in der Regel rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Schilder die vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Beginn des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung hängt jedoch davon ab, wann die behördliche Genehmigung erteilt wird.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Nieder-Olm bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung (falls Sie diese mitgebucht haben). Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nachdem ich das Halteverbot beantragt habe?
Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Nieder-Olm an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final ausgestellt wurde oder Änderungen rechtzeitig beantragt werden können. Beachten Sie, dass für Änderungen wie eine Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen können, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Nieder-Olm ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung festgelegt wurde. Dieser Zeitraum richtet sich nach den Angaben, die Sie bei der Bestellung gemacht haben. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Zone frühestens 72 Stunden vor Beginn durch das Aufstellen der Schilder aktiviert wird, um die rechtliche Vorlauffrist einzuhalten.