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Halteverbotszone in Weiden beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 17 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
172 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Vorlaufzeit: mind. 17 Tage

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 172 €
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In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zum garantiert freien Parkplatz – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Garantiert freier Parkplatz
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, dürfen Falschparker abgeschleppt werden – Ihr Parkplatz ist gesichert.
Bestellstatus Trailer

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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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LE
Leumaleu-umzug
vor 10 Tagen verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet.Das Brautpaar war Mega glücklich.LHM - Luxus Home Mobile

HE
Heiko Hentsch
vor 22 Tagen verifiziert

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll u…

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊

RE
Renate Elisabeth Schulz
vor einem Monat verifiziert

Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro

DO
Dorothea Seitz
vor einem Monat verifiziert

Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …

TR
Truck Junge
vor 2 Monaten verifiziert

Alle HV-Schilder wurden fachgerecht und rechtzeitig aufgestellt.

PE
Peter Wypych
vor 2 Monaten verifiziert
117.430+
Bestellungen
4,9
Ø Bewertung
80.000+
Eingerichtete Zonen
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Verfügbare Länder
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Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Weiden und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Weiden

Was kostet ein Halteverbot in Weiden?

Ein Halteverbot in Weiden erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis von 172,00 € – alles inklusive!.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00€ pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 61,00€.

Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Weiden beantrage?

Im Preis enthalten sind die behördliche Genehmigung, die komplette Antragstellung, alle Behördengänge, sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder – alles aus einer Hand und ganz ohne Aufwand für Sie.

Wann wird die Halteverbotszone in Weiden eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Halteverbotszone in Weiden wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Stellung die gesetzlich-vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Gültigkeit des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördliche Genehmigung

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Weiden bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühstmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Weiden an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Weiden ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone 72 Stunden vor Gültigkeit trotz Stellung noch keine Gültigkeit besitzt.

Halteverbot in Weiden (Landkreis Birkenfeld) beantragen — der Ratgeber für die Ortsgemeinde und die Region Hunsrück-Nahe

Weiden im Landkreis Birkenfeld ist eine kleine Ortsgemeinde im Hunsrück, eingebettet in die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen — nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen kreisfreien Stadt Weiden in der Oberpfalz in Bayern. Die Gemeinde liegt auf etwa 380 Metern Höhe im Nahebergland, unweit der Deutschen Edelsteinstraße, und zählt rund 81 Einwohner. Seit 2015 bearbeiten wir als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und bei Promovers Aufträge in ganz Deutschland — mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit auch in kleinen Ortsgemeinden wie Weiden, wo Umzüge, Handwerkertermine oder Hausübergaben zuverlässige Halteverbotszonen genauso erfordern wie in der Großstadt.

Die Region um Weiden ist ländlich geprägt: Landwirtschaft, Handwerksbetriebe, historische Bausubstanz und ein aufblühender Wandertourismus entlang der Hunsrück-Wege charakterisieren das Umfeld. Der Ortskern von Weiden besteht aus wenigen Straßenzügen rund um die Hauptstraße und die Schulstraße; hinzu kommt der Ortsteil Weidener Mühle im Wiesental. Wer hier einen Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder einen Container abstellen muss, braucht eine offiziell genehmigte Halteverbotszone — dieser Ratgeber erklärt, wie das in Weiden (Landkreis Birkenfeld) funktioniert.

Halteverbote in Weiden und der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Als Ortsgemeinde mit überschaubarem Straßennetz hat Weiden dennoch seine typischen Lagen, an denen Halteverbote benötigt werden. Relevant ist außerdem: Für alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen ist dieselbe Verwaltung zuständig. Wer in einer Nachbargemeinde ein Halteverbot benötigt, wendet sich an die gleiche Stelle.

  • Hauptstraße Weiden — der zentrale Straßenzug der Ortsgemeinde. Hier befinden sich die meisten Wohngebäude; bei Umzügen oder großen Lieferungen reicht eine einseitige Zone von 10 bis 12 Metern häufig aus, sofern kein Gegenverkehr eingeschränkt werden muss.
  • Schulstraße Weiden — die Schulstraße führt zur evangelischen Kirche (erbaut 1930–1935); alte Quereinhaus-Bebauung sorgt dort für engere Verhältnisse. Bei Sanierungsarbeiten oder Lieferungen in diesem Abschnitt empfehlen wir eine frühzeitige Planung.
  • Weidener Mühle (Ortsteil) — der Ortsteil liegt im Wiesental unterhalb des Hauptorts. Historisch wurde hier 1798 der Räuber Johannes Bückler (bekannt als Schinderhannes) verhaftet. Heutiges landwirtschaftliches und touristisches Umfeld: Der Zugangsweg erfordert bei größeren Fahrzeugen eine klar abgegrenzte Halteverbotszone.
  • Hottenbach und Oberhosenbach (Nachbargemeinden nördlich und nordöstlich) — beide Gemeinden gehören zur Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und nutzen dieselbe Genehmigungsbehörde. Ähnliche Straßenstruktur mit Dorfkern und Außenwegen.
  • Mörschied (Nachbargemeinde südlich) — südlich von Weiden gelegene Ortsgemeinde im Umfeld von Idar-Oberstein; hier ist durch die Nähe zur Nahe-Region ein höheres Aufkommen an Handwerksgewerbe und Wohnungsumzügen erkennbar.
  • Breitenthal und Asbach bei Birkenfeld (südöstlich/nordwestlich) — weitere Nachbargemeinden der VG Herrstein-Rhaunen; auch dort können wir Halteverbote einrichten. Die ländlichen Straßen bieten oft mehr Aufstellraum als in städtischen Gebieten — gleichwohl ist eine Genehmigung Pflicht.

Wer genehmigt das Halteverbot in Weiden (Landkreis Birkenfeld)?

Zuständige untere Straßenverkehrsbehörde für temporäre Halteverbote in Weiden und den übrigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen ist die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Bürgerbüro Herrstein, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein. Die Verbandsgemeinde entstand 2019 aus der Fusion der früheren Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen. Die verkehrsrechtliche Anordnung einer Halteverbotszone erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO. Wir stellen den Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung und koordinieren sämtliche Rückfragen — Sie müssen selbst weder ein Schreiben verfassen noch persönlich vorsprechen.

Bitte beachten: Für klassifizierte Straßen (Bundes- oder Landesstraßen), die durch das Gemeindegebiet führen, kann die Zuständigkeit auf den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) oder die Kreisverwaltung Birkenfeld übergehen. Die Bundesstraße 41 verläuft südöstlich der Gemeinde Richtung Idar-Oberstein; auf Abschnitten außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist nicht die Verbandsgemeindeverwaltung, sondern die übergeordnete Stelle zuständig. Wir klären die korrekte Zuständigkeit vor der Aufstellung, damit Ihr Antrag beim richtigen Amt landet.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Weiden (Landkreis Birkenfeld)

Für Standard-Anlässe — Umzüge, Möbellieferungen, einmalige Handwerkereinsätze — empfehlen wir in Weiden eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen, idealerweise 2 bis 3 Wochen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen bearbeitet Anträge für die gesamte VG; der Vorlauf stellt sicher, dass Bearbeitung, Genehmigung und die Schild-Aufstellfrist sicher ineinandergreifen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen die Halteverbotsschilder mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Gültigkeitsbeginn stehen — diese Frist ist im Vorlauf bereits eingerechnet.

Wer einen Baucontainer für mehrere Wochen aufstellen oder Arbeitsgeräte (Hubsteiger, Gerüst-Lkw) langfristig abstellen möchte, sollte mindestens 3 Wochen Vorlauf einplanen, da die Behörde diese Fälle in der Regel eingehender prüft. Auch in den Sommer- und Herbstmonaten steigt die Auslastung der Verwaltung: Der Hunsrück verzeichnet in dieser Zeit ein erhöhtes Touristenaufkommen entlang der Deutschen Edelsteinstraße und auf den regionalen Wanderwegen — das spiegelt sich in einem höheren Aufkommen an Umzügen und Handwerksterminen in der Region wider. Wer in Juli, August oder rund um die herbstlichen Wandersaisonen plant, wählt am besten den 3-Wochen-Vorlauf als Puffer.

Häufige Anlässe in Weiden (Landkreis Birkenfeld) — Beispiele aus der Praxis

Weiden ist eine ländliche Ortsgemeinde mit gewachsener Bebauung, landwirtschaftlichen Betrieben und typischen Strukturen des rheinland-pfälzischen Hunsrück. Die Anlässe für Halteverbote unterscheiden sich von denen in Städten — sind aber keineswegs seltener.

  • Wohnungsumzug im Ortskern: Altbau-Quereinhaus-Bebauung entlang der Hauptstraße oder Schulstraße lässt selten ausreichend Platz für einen Möbelwagen ohne Genehmigung. Eine einseitige Zone von 10 bis 12 Metern sorgt für einen reibungslosen Einzug.
  • Hausübergabe und Eigentumsübertragung: Im ländlichen Raum werden Häuser häufig generationsübergreifend weitergegeben oder an neue Familien übergeben. Dabei entstehen gleichzeitig An- und Abtransporte, für die eine Halteverbotszone den Ablauf absichert.
  • Dachsanierung und Fassadenarbeiten: Handwerksbetriebe aus der Region arbeiten in Weiden und den Nachbargemeinden regelmäßig an der alten Bausubstanz. Für Gerüstbau oder Materiallieferungen ist eine befristete Halteverbotszone die rechtssichere Lösung.
  • Kücheneinbau oder Möbellieferung: Modernisierungen in älteren Wohngebäuden erfordern Lieferfahrzeuge, die nicht immer einen freien Stellplatz direkt vor dem Haus vorfinden. Mit einer ordnungsgemäß genehmigten Zone ist der Platz garantiert.
  • Container bei Entrümpelung oder Renovierung: Ältere Gebäude im Hunsrück werden häufig saniert oder nach Erbschaft entrümpelt; dazu wird ein Muldencontainer über mehrere Tage benötigt. Wir beantragen die Container-Genehmigung mit ausreichendem Vorlauf, damit der Container termingerecht gestellt werden kann.
  • Anlieferungen für Handwerk- und Landwirtschaftsbetriebe: Weiden und Umgebung haben mehrere aktive land- und handwirtschaftliche Betriebe. Fahrzeuge für Betriebslieferungen, die in der öffentlichen Straße halten müssen, brauchen eine gültige Anordnung.
  • Feierlichkeiten und private Veranstaltungen: Im ländlichen Raum werden größere Feiern (Hochzeiten, Jubiläen) oft in Bürger- oder Dorfhäusern ausgerichtet; die An- und Ablieferung von Catering-Fahrzeugen oder Mietmobiliar erfordert einen gesicherten Halteplatz.

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Besonderheiten in Weiden (Landkreis Birkenfeld)

Eine Umweltzone gibt es in Weiden und im gesamten Landkreis Birkenfeld nicht. Im Land Rheinland-Pfalz existiert zum aktuellen Stand nur eine einzige Umweltzone (Mainz/Wiesbaden). Fahrzeuge jeder Abgasnorm dürfen die Ortsgemeinde Weiden ohne Umweltplakette anfahren — das gilt sowohl für Umzugsfahrzeuge als auch für Lieferwagen. Auch ein Anwohnerparkzonen-System existiert in dieser kleinen Ortsgemeinde nicht; der öffentliche Straßenraum ist ohne besondere Parkzonen zugänglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Abstellen großer Fahrzeuge problemlos möglich wäre: Eine Halteverbotszone bleibt die einzige rechtssichere Möglichkeit, den Aufstellplatz exklusiv zu sichern und Falschparker rechtlich belastbar abschlepplassen zu können.

Ländliche Straßen im Hunsrück haben oft engere Fahrbahnen als Stadtstraßen, insbesondere in alten Ortskernen mit Quereinhaus-Bebauung. Die Bundesstraße 41 verläuft südöstlich der Gemeinde in Richtung Idar-Oberstein; sie ist die wichtigste Anfahrtsachse für Liefer- und Umzugsfahrzeuge aus der Region. Auf Abschnitten der B41 außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt die Zuständigkeit nicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung, sondern bei einer übergeordneten Straßenbehörde — wir klären das vor der Antragstellung. Die Deutsche Edelsteinstraße, eine touristische Themenroute, führt durch die Region und zieht besonders in den Sommer- und Herbstmonaten Besucher an; das erhöhte Verkehrsaufkommen in dieser Zeit sollte bei der Vorlaufplanung berücksichtigt werden. Die historische Grube Aurora — einst der bedeutendste Bergbaubetrieb im damaligen Landkreis mit über 200 Arbeitern und einer Abbautiefe von 300 Metern — hat zwar keine Auswirkungen auf heutige Verkehrsanordnungen, prägt aber das lokale Gedächtnis der Gemeinde und ist Thema im örtlichen Bürgerhaus „Aurora".

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Weiden (Landkreis Birkenfeld)

Ist Weiden (Landkreis Birkenfeld) dasselbe wie Weiden in der Oberpfalz?
Nein. Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Orte. Weiden in der Oberpfalz ist eine kreisfreie Stadt in Bayern mit rund 40.000 Einwohnern. Weiden im Landkreis Birkenfeld ist eine kleine Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz mit ca. 81 Einwohnern, die zur Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen gehört. Unser Halteverbots-Service unter dem Alias weiden-rheinland-pfalz bezieht sich ausschließlich auf die rheinland-pfälzische Ortsgemeinde.

Welche Behörde genehmigt das Halteverbot in Weiden (Landkreis Birkenfeld)?
Zuständig ist die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Bürgerbüro Herrstein, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein. Wir stellen den Antrag dort ein und übernehmen alle Rückfragen. Für Abschnitte auf klassifizierten Bundes- oder Landesstraßen außerhalb der Ortschaft kann eine übergeordnete Behörde zuständig sein — wir klären das vorab.

Wie lange ist die Vorlaufzeit für ein Halteverbot in Weiden?
Wir empfehlen mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen. Für Containeraufstellungen oder Arbeitsgeräte (Gerüst, Hubsteiger) mindestens 3 Wochen. In den Sommer- und Herbstmonaten — touristische Hauptsaison in der Region — sollte ebenfalls der 3-Wochen-Puffer gewählt werden.

Hat Weiden (Landkreis Birkenfeld) eine Umweltzone?
Nein. Im gesamten Landkreis Birkenfeld und in ganz Rheinland-Pfalz (ausgenommen Mainz/Wiesbaden) gibt es keine Umweltzone. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen die Ortsgemeinde uneingeschränkt befahren.

Wie viele Meter Halteverbotszone benötige ich in einer kleinen Gemeinde wie Weiden?
Das hängt vom Fahrzeug und dem Einsatzzweck ab. Für einen Standard-Umzugswagen (7,5 t) sind 10 bis 12 Meter in der Regel ausreichend. Bei einem Sattelzug oder großem Möbelwagen empfehlen wir 15 Meter. In engen Bereichen (Schulstraße, alte Quereinhaus-Bebauung) kann eine beidseitige Zone sinnvoll sein, damit der Fahrer rangieren kann.

Wie früh müssen die Halteverbotsschilder vor meinem Termin stehen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen die Schilder mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn der Halteverbotszone aufgestellt sein. Nur dann ist das Halteverbot gegenüber Falschparkern durchsetzbar und ein Abschleppeinsatz rechtlich möglich. Unsere Aufstellpartner halten diese Frist ein.

Was passiert, wenn jemand trotz Halteverbot in der Zone parkt?
Ein ordnungsgemäß aufgestelltes und mindestens 72 Stunden vorher beschildertes Halteverbot berechtigt zum kostenpflichtigen Abschleppen des Fremdfahrzeugs. Die Abschleppkosten trägt zunächst derjenige, der das Abschleppen veranlasst, kann sie aber vom Halter des Fahrzeugs zurückfordern. Ohne gültige Genehmigung fehlt diese Rechtsgrundlage.

Kann ich ein Halteverbot auch für den Ortsteil Weidener Mühle beantragen?
Ja. Der Ortsteil Weidener Mühle gehört zur Ortsgemeinde Weiden und damit zum Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen. Wir beantragen die Genehmigung für alle Straßen und Wege innerhalb der Ortsgemeinde — geben Sie bei der Bestellung einfach die genaue Adresse im Ortsteil an.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot