Service für Ihr eigenes Halteverbot / Halteverbotszone

Wir bieten Ihnen Europaweit einen lückenlosen und zuverlässigen Service rund um ein Halteverbot. Egal ob Sie ein Halteverbot im Bezug auf einen anstehenden Umzug, eine Anlieferung oder andere durchzuführende Arbeiten benötigen. Wir schaffen Ihnen verbindlichen Platz vor Ihrer Wunschadresse.

Alle dem Halteverbot betreffenden Arbeiten, werden Ihnen abgenommen. Benötigte Genehmigungen werden durch uns bei den zuständigen Behörden eingeholt, Halteverbotsschilder werden von uns an der Wunschadresse unter Berücksichtigung aller Fristen und Vorgaben, fachgerecht aufgestellt und auch nach Gültigkeit wieder abgeholt.

Im Zuges der Aufstellung des Halteverbots, wird ein Aufstellprotokoll geführt, in welchen genau die vorgefundenen Gegebenheiten inklusiver der abgestellten Fahrzeuge protokoliert werden. Sie erhalten dann via Email, die Genehmigung der Stadt für das Halteverbot, nebst des angefertigten Aufstellprotokolls. Diese Unterlagen sollten Sie am Geltungstag des Halteverbotes in jedem Fall dabei haben. Nur mit diesen Unterlagen können Sie Fahrzeuge abschleppen lassen.

Bezahlen können Sie Ihre Halteverbote bei uns unkompliziert via Rechnung per Überweisung.

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Abschleppen von Fahrzeugen

In dem Fall, das Fahrzeuge in dem Halteverbot abgestellt sind, wenden Sie sich an die Behörde, welche die Genehmigung ausgestellt hat. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der behördlichen Genehmigung. Darüberhinaus, können Sie sich natürlich an die Polizei wenden. Die Behörde entsendet eine Sachbearbeiter der Stadt, welcher sich dann vor Ort um den Vorfall kümmert und gegeben falls den Abschleppvorgang einleitet. Die Polizei entsendet in der Regel zeitnah einen Streifenwagen und die Beamten versuchen über eine Haltefeststellung des Falschparkers den Fahrer ausfindig zu machen und leiten bei nicht erfolgter Fahrerermittlung ebenfalls den Abschleppvorgang ein.

Schilder nach dem Geltungstag

Natürlich werden die aufgestellt Parkverbotsschilder auch wieder durch das Team von halteverbot-beantragen.de wieder abgeholt. Diese können Sie einfach nach Fertigstellung Ihrer Tätigkeit stehen lassen.

Außenaufzug / Kran

Sie möchten Ihr Halteverbot nutzen um einen Möbelaufzug oder einen Kran an dieser Adresse aufzustellen? Dies ist in der Regel kein Problem, jedoch muss im Zuge der Beantragung des Halteverbotes eine solche Aufstellung mitbeantragt werden. Dies zieht bei den Börden zusätzliche Gebühren mit sich. Sollten Sie keinen eigenen Aufzug besitzen, so können wir Ihnen in den meisten Städten gegen Gebühr einen solchen inklusive eines Bedieners zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns einfach an.