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Halteverbot für Bauunternehmen – Zufahrt reserviert, Baustelle ohne Stillstand

Blockierte Zufahrt bedeutet: Lieferung verzögert, Maschinen stehen, Kosten laufen. Mit unserem Komplettservice sichern Sie jede Baustelle behördlich genehmigt ab – pünktlich vor dem ersten Arbeitstag.

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Sichere Bezahlung
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✓ Sicherung gemäß RSA 21 ✓ Lange Laufzeiten & Verlängerbar ✓ Mehrere Baustellen zentral verwalten
Verifizierte Auftraggeber DSGVO-konform Aktiv seit 2015
5.500+Aufträge pro Monat
22.000Städte
11 JahreErfahrung
100%Behördlich genehmigt

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Kran- oder Schwerlasteinsätze beantragen wir Halteverbotszonen von 20 Metern und mehr, ein- oder beidseitig, damit Aufbau, Betrieb und Abbau ohne parkende Fahrzeuge im Arbeitsradius ablaufen können.
  • Für mehrwöchige Bauphasen wird die Zone abschnittsweise über den Kundenbereich verlängert, statt sie laufend neu zu beantragen.
  • Bei Brandwand-Arbeiten oder Kran-Einsätzen über die Fahrbahn beantragen wir zusätzlich eine Vollsperrung mit Umleitungskonzept und Beschilderung gemäß RSA 21 – dafür empfehlen wir 4 bis 6 Wochen Vorlauf.
  • Parkt ein Fahrzeug widerrechtlich auf der behördlich gesperrten Fläche, haftet dessen Halter; unser Aufstellprotokoll mit GPS-Koordinaten und Zeitstempel dient dabei als Nachweis.
  • Betreibt Ihr Unternehmen mehrere Baustellen gleichzeitig, laufen alle laufenden und geplanten Halteverbote zentral in einem Konto zusammen, das Bauleiter und Poliere gemeinsam einsehen.

Was Bauunternehmen von uns erwarten können

Behördliche Genehmigung inklusive

Wir beantragen die Halteverbotsgenehmigung bei der zuständigen Behörde – kein Formular, kein Behördengang für Sie. Der Nachweis gegenüber Baubehörde und Ordnungsamt ist damit gesichert.

Lange Laufzeiten buchbar

Rohbau, Fassade, Sanierung – Bauvorhaben laufen Wochen oder Monate. Buchen Sie exakt so lange, wie Ihre Baustelle läuft. Verlängerung jederzeit online, ohne neuen Antrag.

Beidseitige Aufstellung möglich

Für breite Baustellenabschnitte oder enge Straßen bieten wir die beidseitige Schilderaufstellung an – maximale Freifläche für Bagger, Kran und Transportfahrzeuge. Mehr zu Halteverbotszonen für Baustellen und Handwerksbetriebe lesen Sie im Ratgeber: Halteverbot für Baustelle und Handwerker beantragen.

Aufstellprotokoll als Baubehörden-Nachweis

Jede Halteverbotszone wird fotografisch dokumentiert und mit Protokoll übergeben. Rechtssicherer Nachweis für Ihre Baubehörde, bei Bußgeldwiderspruch oder Bauabnahme.

Kein Bußgeld, kein Ärger

Ohne gültige Genehmigung riskieren Sie Bußgelder und Bauverzögerungen durch das Ordnungsamt. Mit unserem Service sind Sie ab Tag 1 nach RSA 21 abgesichert.

Sammelrechnung für alle Baustellen

Mehrere Projekte gleichzeitig? Alle Halteverbote auf einer Rechnung – sauber für die Buchhaltung, ohne Einzelbelege zusammenzusuchen.

Neue Baustelle absichern – in 3 Schritten

Baustellenadresse eingeben

Stadt oder PLZ eingeben, Zonenlänge und Zeitraum festlegen. Der stadtspezifische Festpreis inkl. Genehmigung und Aufstellung wird sofort berechnet – keine versteckten Kosten.

Genehmigung beauftragen

Online bezahlen und fertig. Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde und informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt.

Schilder stehen – Zufahrt frei

Unsere Partner stellen die Halteverbotsschilder gemäß RSA 21 rechtzeitig vor Baubeginn auf. Nach Projektende werden sie ohne weiteren Aufwand abgeholt.

Mehrere Baustellen – alles zentral im Griff

Mit dem B2B-Kundenbereich verwalten Sie alle laufenden und geplanten Baustellen-Halteverbote an einem Ort. Für Bauleiter, Poliere und Büro gleichermaßen nutzbar.

  • Dashboard: alle aktiven Baustellen im Überblick
  • Verlängerungen direkt online beauftragen
  • Kommunikation mit unserem Team per Kommentar
  • Genehmigungen und Aufstellprotokolle digital abrufbar
  • Priorisierte Bearbeitung für B2B-Kunden
B2B-Konto anlegen →

Für Bauunternehmen mit mehreren gleichzeitig laufenden Baustellen bündelt das B2B-Konto alle Halteverbotszonen an einem Ort: Bauleiter und Poliere sehen auf einen Blick, welche Zone wo, wie lange und für welchen Kran- oder Schwerlasteinsatz gilt. Dauerhalteverbote für eine ganze Bauphase lassen sich direkt im Dashboard verlängern, ohne die Genehmigung neu zu beantragen – gerade bei Projekten mit wechselndem Baufortschritt spart das spürbar Abstimmungsaufwand mit der Behörde.

Für Bauunternehmen & Bauleiter

Mehrere Baustellen gleichzeitig verwalten
Verlängerung auf Knopfdruck
Genehmigungen & Protokolle archiviert
Sammelabrechnung für alle Projekte

Typische Einsätze für Bauunternehmen

Für ein Bauunternehmen mit Kran- oder Schwerlasteinsatz reicht eine normale Halteverbotszone selten aus: Steht ein Mobilkran mit Ausleger über die Fahrbahn, beantragen wir Zonen von 20 Metern und mehr, einseitig oder beidseitig, damit Aufbau, Betrieb und Abbau ohne parkende Fahrzeuge im Arbeitsradius ablaufen. Läuft die Baustelle über mehrere Wochen oder Monate, muss die Zone nicht immer wieder neu beantragt werden – für die gesamte Bauphase ist ein durchgehendes Dauerhalteverbot möglich, das Sie bei Bedarf über den Kundenbereich verlängern. Betreibt Ihr Unternehmen mehrere Baustellen gleichzeitig, laufen alle laufenden und geplanten Halteverbote zentral in einem Konto zusammen – Bauleiter und Poliere sehen auf einen Blick, welche Zone wo und bis wann gilt. Bei Brandwand-Arbeiten oder Kran-Einsätzen über die Fahrbahn reicht eine reine Halteverbotszone manchmal nicht aus; dann beantragen wir zusätzlich eine Vollsperrung mit Umleitungskonzept, Beschilderung gemäß RSA 21. Die größte Stolperfalle bei Großgeräte-Einsätzen ist der zu kurze Vorlauf: Wird der Kran-Termin erst wenige Tage vorher gemeldet, reicht die Zeit oft nicht mehr, um Zonenlänge und Umleitung sauber mit der Behörde abzustimmen.

FAQ — Bauunternehmen

Häufige Fragen

Antworten für Bauleiter und Generalunternehmer — Vorlauf, Kran-Genehmigungen, Sammelrechnung.

Wie lange im Voraus muss ich als Bauunternehmen das Halteverbot beantragen?

Die gesetzliche Mindest-Vorlaufzeit beträgt drei volle Tage – die Schilder müssen also drei Tage vor Beginn der Sperrung stehen. Die Bearbeitungsdauer bei der Behörde variiert je nach Stadt. Für eine sichere Planung empfehlen wir mindestens 14 Tage Vorlauf. Bei Bauvorhaben mit fester Terminschiene buchen Sie am besten direkt bei Auftragsannahme.

Werden auch breite Halteverbotszonen für Kran und Schwerlaster genehmigt?

Ja. Für Mobilkrane, Pumpen-LKW oder Schwerlastfahrzeuge können wir Halteverbotszonen von 20+ Metern einseitig oder beidseitig beantragen. Geben Sie Fahrzeugart und benötigte Länge im Formular an – bei beidseitiger Sperrung muss meist eine Umleitung mitgeplant werden, die wir auf Anfrage mit der Behörde abstimmen.

Kann ich für eine ganze Bauphase ein Dauerhalteverbot bekommen?

Halteverbotszonen sind grundsätzlich befristet (max. 14 Tage Standard, in einigen Städten bis zu 4 Wochen). Für längere Bauphasen wird die Sperrung in Abschnitten verlängert oder als Sondernutzung im Bauantrag mitgenehmigt. Wir koordinieren das auf Anfrage mit der zuständigen Verkehrsbehörde.

Wer haftet, wenn ein PKW auf der gesperrten Fläche parkt und einen Schaden verursacht?

Bei korrekt aufgestellter, behördlich angeordneter Halteverbotszone trägt der widerrechtlich parkende Halter die Haftung. Unser Aufstellprotokoll mit GPS-Koordinaten und Zeitstempel dient als Beweis. Für den Bauablauf ist das wichtig: Sie können Folgekosten (Standgebühr, Wartezeit-Zuschläge) oft an den Verursacher weiterreichen.

Können wir mehrere Baustellen zentral über ein Konto verwalten?

Ja. Im B2B-Kundenbereich verwalten Sie alle Halteverbote zentral über ein Konto – mit Live-Status je Auftrag (beantragt, genehmigt, aufgestellt, abgeholt) und allen Unterlagen als PDF. Die Halteverbote eines Monats fassen wir auf Wunsch zu einer Sammelrechnung zusammen.

Wie ist die Halteverbotszone bei einer Vollsperrung mit Umleitung geregelt?

Bei kompletten Straßensperrungen brauchen Sie eine erweiterte verkehrsrechtliche Anordnung mit Umleitungs-Konzept (Beschilderung gemäß RSA 21) – das geht über die Anordnung einer Standard-Halteverbotszone hinaus. Wir koordinieren auf Anfrage mit der Verkehrsbehörde, planen Sie 4–6 Wochen Vorlauf ein. Bei Brandwand-Arbeiten oder Kran-Einsätzen über die Fahrbahn ist das Pflicht.

Können wir die Kosten für das Halteverbot an unseren Auftraggeber (Bauherrn) weiterberechnen?

Ja, Sie erhalten eine reguläre Rechnung mit ausgewiesener MwSt., die Sie 1:1 als Nebenkosten an Ihren Auftraggeber weiterberechnen können – ideal für die Bauabrechnung.

Was kostet ein Halteverbot für eine Baustelle pro Stadt?

Der Festpreis ist stadtspezifisch und wird in der Bestellmaske für Ihre Wunschstadt sofort angezeigt – inklusive behördlicher Genehmigung, Schildern gemäß RSA 21, Aufstellung und Abholung. Wird die Sperrung über die erste Frist hinaus in Abschnitten verlängert, fallen die Kosten anteilig für den zusätzlichen Zeitraum an.

Zufahrt rechtssicher reserviert – Baustelle läuft

Jetzt Halteverbot beantragen und sicherstellen, dass Materiallieferungen, Baumaschinen und Ihr Team pünktlich ankommen. Nach RSA 21, behördlich genehmigt, Aufstellprotokoll inklusive.

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