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Halteverbot für Bauunternehmen – Zufahrt sichern, Stillstand verhindern

Blockierte Zufahrt bedeutet: Lieferung verzögert, Maschinen stehen, Kosten laufen. Mit unserem Komplettservice sichern Sie jede Baustelle behördlich genehmigt ab – pünktlich vor dem ersten Arbeitstag.

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Sichere Bezahlung
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✓ RSA21-konforme Sicherung ✓ Lange Laufzeiten & Verlängerbar ✓ Mehrere Baustellen zentral verwalten
Verifizierte Auftraggeber DSGVO-konform Aktiv seit 2014
5.500+Aufträge pro Monat
22.000Städte
10 JahreErfahrung
4,9 ★Kundenbewertung

Was Bauunternehmen von uns erwarten können

Behördliche Genehmigung inklusive

Wir beantragen die Halteverbotsgenehmigung bei der zuständigen Behörde – kein Formular, kein Behördengang für Sie. Der Nachweis gegenüber Baubehörde und Ordnungsamt ist damit gesichert.

Lange Laufzeiten buchbar

Rohbau, Fassade, Sanierung – Bauvorhaben laufen Wochen oder Monate. Buchen Sie exakt so lange, wie Ihre Baustelle läuft. Verlängerung jederzeit online, ohne neuen Antrag.

Beidseitige Aufstellung möglich

Für breite Baustellenabschnitte oder enge Straßen bieten wir die beidseitige Schilderaufstellung an – maximale Freifläche für Bagger, Kran und Transportfahrzeuge.

Aufstellprotokoll als Baubehörden-Nachweis

Jede Halteverbotszone wird fotografisch dokumentiert und mit Protokoll übergeben. Rechtssicherer Nachweis für Ihre Baubehörde, bei Bußgeldwiderspruch oder Bauabnahme.

Kein Bußgeld, kein Ärger

Ohne gültige Genehmigung riskieren Sie Bußgelder und Bauverzögerungen durch das Ordnungsamt. Mit unserem Service sind Sie ab Tag 1 RSA21-konform abgesichert.

Sammelrechnung für alle Baustellen

Mehrere Projekte gleichzeitig? Alle Halteverbote auf einer Rechnung – sauber für die Buchhaltung, ohne Einzelbelege zusammenzusuchen.

Neue Baustelle absichern – in 3 Schritten

Baustellenadresse eingeben

Stadt oder PLZ eingeben, Zonenlänge und Zeitraum festlegen. Der stadtspezifische Festpreis inkl. Genehmigung und Aufstellung wird sofort berechnet – keine versteckten Kosten.

Genehmigung beauftragen

Online bezahlen und fertig. Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde und informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt.

Schilder stehen – Zufahrt frei

Unsere Partner stellen die RSA21-konformen Halteverbotsschilder rechtzeitig vor Baubeginn auf. Nach Projektende werden sie ohne weiteren Aufwand abgeholt.

Mehrere Baustellen – alles zentral im Griff

Mit dem B2B-Kundenbereich verwalten Sie alle laufenden und geplanten Baustellen-Halteverbote an einem Ort. Für Bauleiter, Poliere und Büro gleichermaßen nutzbar.

  • Dashboard: alle aktiven Baustellen im Überblick
  • Verlängerungen direkt online beauftragen
  • Kommunikation mit unserem Team per Kommentar
  • Genehmigungen und Aufstellprotokolle digital abrufbar
  • Priorisierte Bearbeitung für B2B-Kunden
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Für Bauunternehmen & Bauleiter

Mehrere Baustellen gleichzeitig verwalten
Verlängerung auf Knopfdruck
Genehmigungen & Protokolle archiviert
Sammelabrechnung für alle Projekte
FAQ — Bauunternehmen

Häufige Fragen

Antworten für Bauleiter und Generalunternehmer — Vorlauf, Kran-Genehmigungen, Sammelrechnung.

Wie lange im Voraus muss ich als Bauunternehmen das Halteverbot beantragen?
Die gesetzliche Mindest-Vorlaufzeit beträgt 72 Stunden – die Schilder müssen also drei Tage vor Beginn der Sperrung stehen. Die Behörde benötigt für die Genehmigung selbst je nach Stadt 3–14 Tage. Gesamt-Vorlauf für eine sichere Planung: 7–14 Tage. Bei Bauvorhaben mit fester Terminschiene buchen Sie am besten direkt bei Auftragsannahme.
Werden auch breite Halteverbotszonen für Kran und Schwerlaster genehmigt?
Ja. Für Mobilkrane, Pumpen-LKW oder Schwerlastfahrzeuge können wir Halteverbotszonen von 20+ Metern einseitig oder beidseitig beantragen. Geben Sie Fahrzeugart und benötigte Länge im Formular an – bei beidseitiger Sperrung muss meist eine Umleitung mitgeplant werden, die wir auf Anfrage mit der Behörde abstimmen.
Kann ich für eine ganze Bauphase ein Dauerhalteverbot bekommen?
Halteverbotszonen sind grundsätzlich befristet (max. 14 Tage Standard, in einigen Städten bis zu 4 Wochen). Für längere Bauphasen wird die Sperrung in Abschnitten verlängert oder als Sondernutzung im Bauantrag mitgenehmigt. Wir koordinieren das auf Anfrage mit der zuständigen Verkehrsbehörde.
Wer haftet, wenn ein PKW auf der gesperrten Fläche parkt und einen Schaden verursacht?
Bei korrekt aufgestellter und rechtzeitig wirksamer Halteverbotszone (Vorlauf min. 72 Stunden) trägt der widerrechtlich parkende Halter die Haftung. Unser Aufstellprotokoll mit GPS-Koordinaten und Zeitstempel dient als Beweis. Für den Bauablauf ist das wichtig: Sie können Folgekosten (Standgebühr, Wartezeit-Zuschläge) oft an den Verursacher weiterreichen.
Können wir mehrere Baustellen zentral über ein Konto verwalten?
Ja. Im B2B-Kundenbereich verwalten Sie alle Halteverbote zentral über ein Konto – mit Live-Status je Auftrag (beantragt, genehmigt, aufgestellt, abgeholt) und allen Unterlagen als PDF. Die Halteverbote eines Monats fassen wir auf Wunsch zu einer Sammelrechnung zusammen.
Wie ist die Halteverbotszone bei einer Vollsperrung mit Umleitung geregelt?
Bei kompletten Straßensperrungen brauchen Sie zusätzlich zur Halteverbotszone eine verkehrsrechtliche Anordnung mit Umleitungs-Konzept (RSA21-konforme Beschilderung). Das geht über das Standard-Halteverbot hinaus – wir koordinieren auf Anfrage mit der Verkehrsbehörde, planen Sie 4–6 Wochen Vorlauf ein. Bei Brandwand-Arbeiten oder Kran-Einsätzen über die Fahrbahn ist das Pflicht.

Zufahrt gesichert – Baustelle läuft

Jetzt Halteverbot beantragen und sicherstellen, dass Materiallieferungen, Baumaschinen und Ihr Team pünktlich ankommen. RSA21-konform, behördlich genehmigt, Aufstellprotokoll inklusive.

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