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Halteverbot im Bundesland Nordrhein-Westfalen in Deutschland bestellen

In allen 16 Bundesländern verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie alle Kreise in Nordrhein-Westfalen, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Ist Ihr Kreis nicht dabei? Kontaktieren Sie uns — wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrer Region helfen können.

HE
Herne, Stadt
Halteverbot beantragen
AA
Aachen, Stadt
Halteverbot beantragen
WA
Warendorf
Halteverbot beantragen
D
Düren
Halteverbot beantragen
AA
Aachen
Halteverbot beantragen
M
Märkischer Kreis
Halteverbot beantragen
HO
Hochsauerlandkreis
Halteverbot beantragen
OL
Olpe
Halteverbot beantragen
H
Höxter
Halteverbot beantragen
PA
Paderborn
Halteverbot beantragen
MI
Minden-Lübbecke
Halteverbot beantragen
LI
Lippe
Halteverbot beantragen
SO
Soest
Halteverbot beantragen
RH
Rheinisch-Bergischer Kreis
Halteverbot beantragen
BI
Bielefeld, Stadt
Halteverbot beantragen
CO
Coesfeld
Halteverbot beantragen
EU
Euskirchen
Halteverbot beantragen
BO
Borken
Halteverbot beantragen
BO
Bochum, Stadt
Halteverbot beantragen
BO
Bonn, Stadt
Halteverbot beantragen
BO
Bottrop, Stadt
Halteverbot beantragen
HE
Herford
Halteverbot beantragen
SI
Siegen-Wittgenstein
Halteverbot beantragen
RE
Recklinghausen
Halteverbot beantragen
DO
Dortmund, Stadt
Halteverbot beantragen
D
Düsseldorf, Stadt
Halteverbot beantragen
DU
Duisburg, Stadt
Halteverbot beantragen
KL
Kleve
Halteverbot beantragen
ST
Steinfurt
Halteverbot beantragen
EN
Ennepe-Ruhr-Kreis
Halteverbot beantragen
HE
Heinsberg
Halteverbot beantragen
ME
Mettmann
Halteverbot beantragen
ES
Essen, Stadt
Halteverbot beantragen
RH
Rhein-Erft-Kreis
Halteverbot beantragen
GE
Gelsenkirchen, Stadt
Halteverbot beantragen
G
Gütersloh
Halteverbot beantragen
OB
Oberbergischer Kreis
Halteverbot beantragen
HA
Hagen, Stadt
Halteverbot beantragen
HA
Hamm, Stadt
Halteverbot beantragen
UN
Unna
Halteverbot beantragen
VI
Viersen
Halteverbot beantragen
K
Köln, Stadt
Halteverbot beantragen
LE
Leverkusen, Stadt
Halteverbot beantragen
M
Mönchengladbach, Stadt
Halteverbot beantragen
WE
Wesel
Halteverbot beantragen
M
Mülheim an der Ruhr, Stadt
Halteverbot beantragen
M
Münster, Stadt
Halteverbot beantragen
RH
Rhein-Kreis Neuss
Halteverbot beantragen
OB
Oberhausen, Stadt
Halteverbot beantragen
RE
Remscheid, Stadt
Halteverbot beantragen
RH
Rhein-Sieg-Kreis
Halteverbot beantragen
SO
Solingen, Stadt
Halteverbot beantragen
WU
Wuppertal, Stadt
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
Alle 16 Bundesländer

Halteverbot in Deutschland: bundesweit gültig, kommunal geregelt

Ein temporäres Halteverbot wird in Deutschland nicht zentral vergeben. Rechtsgrundlage ist zwar bundeseinheitlich die Straßenverkehrs-Ordnung — angeordnet wird die Zone aber von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Das ist je nach Kommune das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder ein städtischer Eigenbetrieb. In der Praxis bedeutet das: Bearbeitungszeit, Gebühren, Formulare und die geforderte Vorlaufzeit unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich — auch innerhalb desselben Bundeslandes.

Genau hier liegt der Aufwand. Wer in Köln beantragt, hat es mit einem anderen Verfahren zu tun als in Leipzig oder Kiel. Wir kennen die Zuständigkeiten und die jeweiligen Anforderungen der Behörden und reichen den Antrag in der Form ein, die Ihre Kommune erwartet.

Wann Sie beantragen sollten

Die Beschilderung muss mindestens drei volle Tage vor Beginn der Zone aufgestellt sein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit.

Diese Frist wird häufig missverstanden, deshalb hier die Einordnung: Sie ist eine Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Das Halteverbot gilt, sobald die behördlich angeordneten Schilder aufgestellt und sichtbar sind. Wer sich danach dort hineinstellt, verstößt sofort dagegen — auch wenn das Schild erst seit wenigen Stunden steht. Die drei vollen Tage entscheiden ausschließlich darüber, ob der Halter eines Fahrzeugs, das vorher schon erlaubt dort geparkt hatte, die Abschleppkosten selbst tragen muss.

Unabhängig von dieser Frist empfehlen wir, die Zone mindestens 14 Tage im Voraus zu beauftragen. Nicht wegen der Rechtslage, sondern wegen der Behörden: Bearbeitungszeiten von ein bis zwei Wochen sind in vielen Städten normal, in Ballungsräumen auch länger. Einen Express-Service gibt es nicht.

Welche Schilder aufgestellt werden

Für eine temporäre Halteverbotszone kommt das Zeichen 283 zum Einsatz — das absolute Halteverbot mit zwei gekreuzten Schrägbalken. Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Ergänzt wird es durch Zusatzzeichen, die den Geltungszeitraum und die Länge des Bereichs ausweisen.

Je nach Straßensituation richten wir ein einseitiges oder beidseitiges Halteverbot ein. Beidseitig ist dort sinnvoll, wo die Fahrbahn schmal ist und ein Möbelwagen sonst nicht durchkommt oder nicht rangieren kann.

Wichtig: Wirksam ist eine Zone nur mit behördlicher Anordnung. Selbst aufgestellte Schilder aus dem Baumarkt oder eigenmächtig platzierte Pylonen begründen kein Halteverbot — sie sind rechtlich wirkungslos, egal wie offiziell sie aussehen.

Was eine Zone leisten kann — und was nicht

Eine ordnungsgemäß angeordnete und aufgestellte Zone bewirkt, dass dort während des Geltungszeitraums kein anderes Fahrzeug parken darf. Steht dennoch ein Fahrzeug im Bereich, kann die zuständige Behörde es umsetzen lassen. Ob und wann sie das tut, ist allerdings ihre eigene Ermessensentscheidung — ein Anspruch darauf besteht nicht, und garantieren lässt sich ein freier Stellplatz deshalb nicht. Was wir zusichern können, ist die Vollständigkeit und Fristgerechtigkeit Ihres Antrags sowie die fachgerechte Aufstellung der Schilder.

Häufige Anlässe

Am häufigsten wird die Zone für den Umzug gebraucht — damit der Möbelwagen direkt vor der Haustür stehen kann und die Laufwege kurz bleiben. Daneben richten wir Halteverbote ein für Anlieferungen (Möbel, Küchen, Großgeräte), für Baustellen und Handwerkereinsätze sowie für die Aufstellung von Containern. Beim Container gilt eine Besonderheit: Er nutzt öffentlichen Verkehrsraum und braucht deshalb je nach Kommune zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Auch das übernehmen wir.

Deutschlandweit verfügbar

Wir richten Halteverbotszonen in allen 16 Bundesländern ein — von Großstädten bis in kleinere Gemeinden. Unten finden Sie die Städte, in denen wir aktiv sind. Ist Ihr Ort nicht dabei, sprechen Sie uns an: In vielen Fällen können wir auch dort tätig werden.

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