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Halteverbot im Bundesland Baden-Württemberg in Deutschland bestellen

In allen 16 Bundesländern verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller Kreise in Baden-Württemberg. Halteverbote in den zugehörigen Städten können Sie bei uns schnell und unkompliziert bestellen. Die Kosten variieren nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Stadt zu Stadt, da die Städte in Baden-Württemberg unterschiedliche Gebühren erheben. Eine genaue Übersicht finden Sie in unserer Halteverbot-Preisliste. Bedingt durch die rund 10 Millionen Einwohner ist das Verkehrsaufkommen hier hoch und die Parkplatzsituation entsprechend angespannt. Wer für Umzug oder Anlieferung Platz benötigt, sollte das Halteverbot rechtzeitig beauftragen.

OS
Ostalbkreis
Halteverbot beantragen
HE
Heilbronn
Halteverbot beantragen
OR
Ortenaukreis
Halteverbot beantragen
RO
Rottweil
Halteverbot beantragen
ES
Esslingen
Halteverbot beantragen
B
Böblingen
Halteverbot beantragen
ZO
Zollernalbkreis
Halteverbot beantragen
KO
Konstanz
Halteverbot beantragen
RE
Rems-Murr-Kreis
Halteverbot beantragen
CA
Calw
Halteverbot beantragen
RH
Rhein-Neckar-Kreis
Halteverbot beantragen
T
Tübingen
Halteverbot beantragen
RA
Ravensburg
Halteverbot beantragen
LU
Ludwigsburg
Halteverbot beantragen
G
Göppingen
Halteverbot beantragen
SC
Schwarzwald-Baar-Kreis
Halteverbot beantragen
BR
Breisgau-Hochschwarzwald
Halteverbot beantragen
MA
Main-Tauber-Kreis
Halteverbot beantragen
WA
Waldshut
Halteverbot beantragen
SI
Sigmaringen
Halteverbot beantragen
KA
Karlsruhe
Halteverbot beantragen
BA
Baden-Baden
Halteverbot beantragen
BO
Bodenseekreis
Halteverbot beantragen
BI
Biberach
Halteverbot beantragen
RA
Rastatt
Halteverbot beantragen
EN
Enzkreis
Halteverbot beantragen
AL
Alb-Donau-Kreis
Halteverbot beantragen
EM
Emmendingen
Halteverbot beantragen
SC
Schwäbisch Hall
Halteverbot beantragen
L
Lörrach
Halteverbot beantragen
FR
Freiburg im Breisgau
Halteverbot beantragen
FR
Freudenstadt
Halteverbot beantragen
HE
Heidenheim
Halteverbot beantragen
HE
Heidelberg
Halteverbot beantragen
MA
Mannheim
Halteverbot beantragen
RE
Reutlingen
Halteverbot beantragen
NE
Neckar-Odenwald-Kreis
Halteverbot beantragen
TU
Tuttlingen
Halteverbot beantragen
HO
Hohenlohekreis
Halteverbot beantragen
PF
Pforzheim
Halteverbot beantragen
ST
Stuttgart
Halteverbot beantragen
UL
Ulm
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
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Halteverbot in Deutschland: bundesweit gültig, kommunal geregelt

Ein temporäres Halteverbot wird in Deutschland nicht zentral vergeben. Rechtsgrundlage ist zwar bundeseinheitlich die Straßenverkehrs-Ordnung — angeordnet wird die Zone aber von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Das ist je nach Kommune das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder ein städtischer Eigenbetrieb. In der Praxis bedeutet das: Bearbeitungszeit, Gebühren, Formulare und die geforderte Vorlaufzeit unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich — auch innerhalb desselben Bundeslandes.

Genau hier liegt der Aufwand. Wer in Köln beantragt, hat es mit einem anderen Verfahren zu tun als in Leipzig oder Kiel. Wir kennen die Zuständigkeiten und die jeweiligen Anforderungen der Behörden und reichen den Antrag in der Form ein, die Ihre Kommune erwartet.

Wann Sie beantragen sollten

Die Beschilderung muss mindestens drei volle Tage vor Beginn der Zone aufgestellt sein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit.

Diese Frist wird häufig missverstanden, deshalb hier die Einordnung: Sie ist eine Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Das Halteverbot gilt, sobald die behördlich angeordneten Schilder aufgestellt und sichtbar sind. Wer sich danach dort hineinstellt, verstößt sofort dagegen — auch wenn das Schild erst seit wenigen Stunden steht. Die drei vollen Tage entscheiden ausschließlich darüber, ob der Halter eines Fahrzeugs, das vorher schon erlaubt dort geparkt hatte, die Abschleppkosten selbst tragen muss.

Unabhängig von dieser Frist empfehlen wir, die Zone mindestens 14 Tage im Voraus zu beauftragen. Nicht wegen der Rechtslage, sondern wegen der Behörden: Bearbeitungszeiten von ein bis zwei Wochen sind in vielen Städten normal, in Ballungsräumen auch länger. Einen Express-Service gibt es nicht.

Welche Schilder aufgestellt werden

Für eine temporäre Halteverbotszone kommt das Zeichen 283 zum Einsatz — das absolute Halteverbot mit zwei gekreuzten Schrägbalken. Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Ergänzt wird es durch Zusatzzeichen, die den Geltungszeitraum und die Länge des Bereichs ausweisen.

Je nach Straßensituation richten wir ein einseitiges oder beidseitiges Halteverbot ein. Beidseitig ist dort sinnvoll, wo die Fahrbahn schmal ist und ein Möbelwagen sonst nicht durchkommt oder nicht rangieren kann.

Wichtig: Wirksam ist eine Zone nur mit behördlicher Anordnung. Selbst aufgestellte Schilder aus dem Baumarkt oder eigenmächtig platzierte Pylonen begründen kein Halteverbot — sie sind rechtlich wirkungslos, egal wie offiziell sie aussehen.

Was eine Zone leisten kann — und was nicht

Eine ordnungsgemäß angeordnete und aufgestellte Zone bewirkt, dass dort während des Geltungszeitraums kein anderes Fahrzeug parken darf. Steht dennoch ein Fahrzeug im Bereich, kann die zuständige Behörde es umsetzen lassen. Ob und wann sie das tut, ist allerdings ihre eigene Ermessensentscheidung — ein Anspruch darauf besteht nicht, und garantieren lässt sich ein freier Stellplatz deshalb nicht. Was wir zusichern können, ist die Vollständigkeit und Fristgerechtigkeit Ihres Antrags sowie die fachgerechte Aufstellung der Schilder.

Häufige Anlässe

Am häufigsten wird die Zone für den Umzug gebraucht — damit der Möbelwagen direkt vor der Haustür stehen kann und die Laufwege kurz bleiben. Daneben richten wir Halteverbote ein für Anlieferungen (Möbel, Küchen, Großgeräte), für Baustellen und Handwerkereinsätze sowie für die Aufstellung von Containern. Beim Container gilt eine Besonderheit: Er nutzt öffentlichen Verkehrsraum und braucht deshalb je nach Kommune zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Auch das übernehmen wir.

Deutschlandweit verfügbar

Wir richten Halteverbotszonen in allen 16 Bundesländern ein — von Großstädten bis in kleinere Gemeinden. Unten finden Sie die Städte, in denen wir aktiv sind. Ist Ihr Ort nicht dabei, sprechen Sie uns an: In vielen Fällen können wir auch dort tätig werden.

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