Über halteverbot-beantragen.de
halteverbot-beantragen.de organisiert seit 2015 temporäre Halteverbotszonen für Umzüge, Anlieferungen, Baustellen und Veranstaltungen — deutschlandweit sowie in Österreich, der Schweiz und Belgien. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer hinter uns steht, wie unser Prozess funktioniert und für welche Anlässe wir arbeiten.
Unsere Geschichte
Standort Krefeld
Wer wir sind
Geschäftsführer ist Sascha Sven Puls. Operativ kümmert sich unser Team Genehmigungsmanagement — aktuell rund 25 Mitarbeitende — um Anträge, Behördenkommunikation, Terminplanung sowie Aufstellung und Abbau der Schilder. Weil wir uns ausschließlich auf dieses eine Thema konzentrieren, kennen wir die Praxis unterschiedlichster Straßenverkehrsbehörden — von Großstädten mit digitalisierten Antragsportalen bis zu kleinen Gemeinden, in denen das zuständige Amt noch persönlich kontaktiert werden muss.
Wen wir bedienen
Wir arbeiten sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbekunden mit wiederkehrendem Bedarf an Halteverbotszonen.
Was uns auszeichnet
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Bundesweite Abdeckung, lokale Detailkenntnis
Über 22.000 Städte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien — mit stadtspezifischem Wissen über zuständige Behörden und Vorlaufzeiten.
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Vollständiger Service aus einer Hand
Antrag, Genehmigung, Aufstellung und Abbau der Schilder — ohne dass Sie selbst mit einem Amt in Kontakt treten müssen.
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Verbandsmitgliedschaften
Mitglied im AMÖ (Bundesverband Möbelspedition und Logistik), bei Promovers und im VVWL NRW.
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117.430+ Bestellungen
Gesammelte Erfahrung in der Kommunikation mit Ordnungs- und Straßenverkehrsämtern deutschlandweit.
Wie wir arbeiten
Wo Kundinnen und Kunden bereits eine eigene Genehmigung besitzen, übernehmen wir ausschließlich Aufstellung und Abbau. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung finden Sie in unserem Ratgeber zum Ablauf.
Rechtliche Grundlagen
Die Einrichtung eines Halteverbots basiert auf § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); zuständig ist je nach Ort die städtische oder kreisliche Straßenverkehrsbehörde. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen die Schilder mindestens drei volle Tage vor Beginn stehen, damit das Halteverbot gegenüber bereits parkenden Fahrzeugen durchsetzbar ist. Mehr zu Begriffen, Schildern und rechtlichen Konsequenzen erklärt unser Ratgeber zu Regeln & Recht.
Für welche Anlässe
Halteverbotszonen brauchen unsere Kundinnen und Kunden vor allem für:
- Umzüge
- Baustellen
- Anlieferungen
- Veranstaltungen
Eine Übersicht typischer Anlässe finden Sie in unserem Ratgeber zu Halteverbot-Anlässen.
Häufige Fragen zu uns
Ist halteverbot-beantragen.de ein seriöser Anbieter?
Wir sind seit 2007 am Markt aktiv, seit 2015 auf die Organisation temporärer Halteverbotszonen spezialisiert und Mitglied im AMÖ, bei Promovers und im VVWL NRW. Unser Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen und öffentlich einsehbar, unter anderem bei Trustpilot bewertet.
Muss ich selbst zur Behörde gehen, um ein Halteverbot zu beantragen?
Nein. Wir ermitteln die zuständige Straßenverkehrsbehörde für Ihre Adresse, stellen den Antrag und übernehmen auch die RSA21-konforme Aufstellung sowie den Abbau der Schilder nach dem Termin. Sie müssen selbst nicht mit dem Amt in Kontakt treten.
Wie viel Vorlauf brauche ich für eine Halteverbotszone?
Die Schilder müssen laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn stehen. Wir empfehlen mindestens 14 Tage Vorlauf, damit Antrag und Genehmigung sicher rechtzeitig vorliegen. Einen Express-Service ohne diese Fristen bieten wir nicht an, da die Rechtssicherheit sonst nicht gewährleistet ist.
Bieten Sie auch Lösungen für Unternehmen an?
Ja. Umzugsunternehmen, Bauunternehmen, Eventveranstalter, Handwerksbetriebe und weitere Gewerbekunden können über unseren Unternehmensbereich ein Geschäftskunden-Konto mit zentraler Auftragsverwaltung und Rechnungskauf anlegen.
In welchen Ländern sind Sie aktiv?
Wir organisieren Halteverbotszonen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien — in über 22.000 Städten.
Wie erreiche ich Sie bei Fragen zu einer Bestellung?
Über unsere Kontaktseite per Formular, E-Mail oder Telefon.
Kontakt
Fragen zu einer bestehenden oder geplanten Bestellung beantwortet unser Team über die Kontaktseite — per Formular, E-Mail oder Telefon.
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