Über uns

Über halteverbot-beantragen.de

halteverbot-beantragen.de organisiert seit 2015 temporäre Halteverbotszonen für Umzüge, Anlieferungen, Baustellen und Veranstaltungen — deutschlandweit sowie in Österreich, der Schweiz und Belgien. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer hinter uns steht, wie unser Prozess funktioniert und für welche Anlässe wir arbeiten.

Unsere Geschichte

2007
Gründung
Gründung des Unternehmens in Krefeld.
2015
Fokussierung
Vollständige Spezialisierung auf die Organisation temporärer Halteverbotszonen.
Heute
117.430+ Bestellungen
In über 22.000 Städten — Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien.
Zwei Kastenwagen mit halteverbot-beantragen.de-Beschriftung für den Schildertransport am Unternehmensstandort in Krefeld Standort Krefeld
Unsere Fahrzeuge für Aufbau und Abbau der Halteverbotsschilder am Standort in Krefeld.

Wer wir sind

Geschäftsführer ist Sascha Sven Puls. Operativ kümmert sich unser Team Genehmigungsmanagement — aktuell rund 25 Mitarbeitende — um Anträge, Behördenkommunikation, Terminplanung sowie Aufstellung und Abbau der Schilder. Weil wir uns ausschließlich auf dieses eine Thema konzentrieren, kennen wir die Praxis unterschiedlichster Straßenverkehrsbehörden — von Großstädten mit digitalisierten Antragsportalen bis zu kleinen Gemeinden, in denen das zuständige Amt noch persönlich kontaktiert werden muss.

Wen wir bedienen

Wir arbeiten sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbekunden mit wiederkehrendem Bedarf an Halteverbotszonen.

Was uns auszeichnet

  • Bundesweite Abdeckung, lokale Detailkenntnis

    Über 22.000 Städte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien — mit stadtspezifischem Wissen über zuständige Behörden und Vorlaufzeiten.

  • Vollständiger Service aus einer Hand

    Antrag, Genehmigung, Aufstellung und Abbau der Schilder — ohne dass Sie selbst mit einem Amt in Kontakt treten müssen.

  • Verbandsmitgliedschaften

    Mitglied im AMÖ (Bundesverband Möbelspedition und Logistik), bei Promovers und im VVWL NRW.

  • 117.430+ Bestellungen

    Gesammelte Erfahrung in der Kommunikation mit Ordnungs- und Straßenverkehrsämtern deutschlandweit.

Wie wir arbeiten

1
Behörde ermitteln
Zuständige Straßenverkehrsbehörde für Ihre Adresse.
2
Antrag & Vorlaufzeit
Mindestens 72 Stunden, empfohlen 14 Tage Vorlauf.
3
Aufstellen
RSA21-konforme Schilder rechtzeitig vor dem Termin.
4
Abbauen
Nach Ablauf des genehmigten Zeitraums.

Wo Kundinnen und Kunden bereits eine eigene Genehmigung besitzen, übernehmen wir ausschließlich Aufstellung und Abbau. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärung finden Sie in unserem Ratgeber zum Ablauf.

Rechtliche Grundlagen

Die Einrichtung eines Halteverbots basiert auf § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); zuständig ist je nach Ort die städtische oder kreisliche Straßenverkehrsbehörde. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen die Schilder mindestens drei volle Tage vor Beginn stehen, damit das Halteverbot gegenüber bereits parkenden Fahrzeugen durchsetzbar ist. Mehr zu Begriffen, Schildern und rechtlichen Konsequenzen erklärt unser Ratgeber zu Regeln & Recht.

Für welche Anlässe

Halteverbotszonen brauchen unsere Kundinnen und Kunden vor allem für:

  • Umzüge
  • Baustellen
  • Anlieferungen
  • Veranstaltungen

Eine Übersicht typischer Anlässe finden Sie in unserem Ratgeber zu Halteverbot-Anlässen.

Häufige Fragen zu uns

Ist halteverbot-beantragen.de ein seriöser Anbieter?

Wir sind seit 2007 am Markt aktiv, seit 2015 auf die Organisation temporärer Halteverbotszonen spezialisiert und Mitglied im AMÖ, bei Promovers und im VVWL NRW. Unser Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen und öffentlich einsehbar, unter anderem bei Trustpilot bewertet.

Muss ich selbst zur Behörde gehen, um ein Halteverbot zu beantragen?

Nein. Wir ermitteln die zuständige Straßenverkehrsbehörde für Ihre Adresse, stellen den Antrag und übernehmen auch die RSA21-konforme Aufstellung sowie den Abbau der Schilder nach dem Termin. Sie müssen selbst nicht mit dem Amt in Kontakt treten.

Wie viel Vorlauf brauche ich für eine Halteverbotszone?

Die Schilder müssen laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn stehen. Wir empfehlen mindestens 14 Tage Vorlauf, damit Antrag und Genehmigung sicher rechtzeitig vorliegen. Einen Express-Service ohne diese Fristen bieten wir nicht an, da die Rechtssicherheit sonst nicht gewährleistet ist.

Bieten Sie auch Lösungen für Unternehmen an?

Ja. Umzugsunternehmen, Bauunternehmen, Eventveranstalter, Handwerksbetriebe und weitere Gewerbekunden können über unseren Unternehmensbereich ein Geschäftskunden-Konto mit zentraler Auftragsverwaltung und Rechnungskauf anlegen.

In welchen Ländern sind Sie aktiv?

Wir organisieren Halteverbotszonen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien — in über 22.000 Städten.

Wie erreiche ich Sie bei Fragen zu einer Bestellung?

Über unsere Kontaktseite per Formular, E-Mail oder Telefon.

Kontakt

Fragen zu einer bestehenden oder geplanten Bestellung beantwortet unser Team über die Kontaktseite — per Formular, E-Mail oder Telefon.

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