Am Tag der Gültigkeit des Halteverbot
10 FragenWas ist wenn ein Fahrzeug in der Halteverbotszone parkt?
Mit dem Aufstellprotokoll, der Genehmigung der Stadt und Ihrem Personalausweis können Sie Polizei oder Ordnungsamt telefonisch informieren. Diese erscheinen dann zeitnah vor Ort.
Im Rahmen einer Halterermittlung versuchen die Beamten, den Fahrzeughalter zu erreichen. Gelingt das nicht, wird das Fahrzeug abgeschleppt.
Was mache ich, wenn am Gültigkeitstag Schilder fehlen oder umgefallen sind?
Melden Sie sich in diesem Fall umgehend bei uns — unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite der Schilder sowie auf unserer Kontaktseite. Wir bzw. unsere Aufsteller vor Ort sorgen dafür, dass die Beschilderung wiederhergestellt wird.
Bitte stellen Sie die Schilder nicht selbst auf oder um: Nur eine Beschilderung, die dem Aufstellprotokoll entspricht, ist gültig. Fehlende oder umgefallene Schilder sollten vor Beginn Ihres Termins korrigiert sein, damit das Halteverbot rechtswirksam bleibt.
Wie verhalte ich mich bei einer Kontrolle?
Werden Sie am Gültigkeitstag Ihres Halteverbots kontrolliert, ist das kein Problem. Kontrollen werden durch den Ordnungsdienst oder die Polizei durchgeführt. Die Beamten fragen nach der behördlichen Genehmigung — diese erhalten Sie von uns vorab zusammen mit dem Aufstellprotokoll. Sobald diese geprüft wurde, steht Ihrer Arbeit nichts mehr im Wege. Sollte ein Beamter dennoch Einwände haben, wenden Sie sich an die ausstellende Behörde — deren Kontaktdaten stehen auf der Genehmigung.
Darf ich mein eigenes Fahrzeug schon vorab in die Zone stellen?
Die Halteverbotszone gilt nur während des genehmigten Zeitraums — vorher hat sie keine Wirkung, und Sie können die Fläche nicht „vorab reservieren". Innerhalb der Gültigkeit ist die Zone dafür da, dass Sie Ihr Umzugs- oder Lieferfahrzeug dort abstellen können; genau für diesen Zweck wurde sie genehmigt.
Wichtig: Die Zone ist kein privater Dauerparkplatz. Sie dient dem im Antrag genannten Zweck (z. B. Umzug oder Anlieferung) — ein dauerhaftes Abstellen des Privatwagens ist davon nicht gedeckt.
Wie lange dauert es, bis Ordnungsamt oder Polizei zum Abschleppen kommt?
Eine feste Zeitzusage gibt es nicht — wie schnell Ordnungsamt oder Polizei eintreffen, hängt von der aktuellen Auslastung vor Ort ab. In vielen Fällen sind die Beamten innerhalb von etwa ein bis zwei Stunden da, es kann aber auch länger dauern.
Unser Tipp: Melden Sie ein falsch parkendes Fahrzeug so früh wie möglich — idealerweise schon, sobald Sie es bemerken. Halten Sie dafür Genehmigung, Aufstellprotokoll und Ihren Ausweis bereit. So bleibt genug Zeit für die Halterermittlung und gegebenenfalls das Abschleppen, bevor Ihr Termin beginnt.
Muss ich das abschleppen bezahlen?
Nein. Die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug falsch geparkt hatte.
Abschleppwagen kommt umsonst wer muss zahlen?
Ist der Abschleppwagen bereits unterwegs, müssen die Kosten in jedem Fall vom Fahrzeughalter getragen werden — auch wenn der Abschleppwagen letztlich ein anderes Fahrzeug abschleppt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 14 K 8743/13). Der Halter musste dabei nicht nur die Leerfahrt bezahlen, sondern auch 30 € Verwaltungsgebühren — insgesamt 90 €.
Wer trägt die Anfahrtskosten des Abschleppunternehmens wenn das Fahrzeug wegfährt?
Fährt das Fahrzeug noch vor Eintreffen des Abschleppunternehmens weg, haftet der Falschparker trotzdem für die Anfahrtskosten. In den meisten Fällen teilen die Behörden den Halter bereits vor Ort mit.
Mein Fahrzeug wurde abgeschleppt
Abschleppen bedeutet das Entfernen eines nicht korrekt geparkten Fahrzeugs. Dies geschieht in der Regel bei folgenden Verstößen:
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Parken an Stellen, an denen Ihr Fahrzeug den Verkehr behindert — z. B. an Fußgängerüberwegen oder bei Behinderung von Straßenbahnen und Bussen
- Abstellen vor Einfahrten oder Zufahrten zu Garagen, Grundstücken, Krankenhäusern oder Feuerwehrzonen
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung bei der Ausfahrt rechtmäßig parkender Fahrzeuge
- Abstellen in Halteverbotszonen, insbesondere in mobilen Halteverbotszonen für Baustellen oder Umzüge
- Parken in einer Ladezone (meist markiert und mit Schild „Ladezone" gekennzeichnet)
- Fahrzeug ist nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und eine anderweitige Entfernung ist nicht möglich
Was ist zu tun, wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wurde
- Setzen Sie sich mit der Polizei in Verbindung und klären Sie, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt oder gestohlen wurde.
- Erfragen Sie, wohin das Fahrzeug gebracht wurde. Manchmal wird es nur umgesetzt und an anderer Stelle wieder abgestellt.
- Stellen Sie fest, welche Abschleppfirma tätig war, und notieren Sie Name, Adresse und Telefonnummer.
- Kontaktieren Sie die Abschleppfirma so schnell wie möglich — pro Verwahrungstag können zusätzliche Gebühren anfallen.
- Informieren Sie sich über die angefallenen Kosten und Zahlungsmöglichkeiten. Manche Firmen akzeptieren nur Barzahlung.
- Prüfen Sie die Rechnung der Abschleppfirma. Falls der Betrag unverhältnismäßig hoch erscheint, lassen Sie ihn von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen und legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.
- Fertigen Sie Fotos des Parkplatzes an und lassen Sie prüfen, ob das Halteverbot ordnungsgemäß eingerichtet war — nur dann darf abgeschleppt werden.
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