Aufstellort einer Halteverbotszone
12 FragenHalteverbot beidseitig — auf beiden Straßenseiten möglich?
Ja. Sie können das Halteverbot einseitig (eine Straßenseite) oder beidseitig (beide gegenüberliegenden Seiten) einrichten lassen — die Variante wählen Sie direkt im Bestellprozess. Ein beidseitiges Halteverbot ist sinnvoll, wenn die Straße eng ist oder ein großes Fahrzeug mehr Rangierfläche benötigt. Da hierfür mehr Schilder aufgestellt werden, unterscheiden sich die Kosten gegenüber dem einseitigen Halteverbot.
Wie nah an Kreuzung, Kurve oder Bushaltestelle darf ein Halteverbot?
Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die wir bei der Planung Ihrer Zone berücksichtigen:
- Kreuzungen und Einmündungen: bis 5 Meter vor und hinter dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ist das Parken verboten — bis 8 Meter, wenn rechts ein Radweg verläuft.
- Bushaltestellen: 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild.
- Scharfe Kurven: davor und dahinter ist das Parken untersagt (Faustregel: 5 Meter Abstand).
Diese Bereiche sind bereits von Gesetzes wegen freizuhalten. Ihre Halteverbotszone planen wir so, dass sie mit diesen Vorgaben vereinbar ist.
Kann ich ein Halteverbot vor einer Einfahrt oder Garage einrichten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Mit der behördlichen Genehmigung darf vor einer Einfahrt oder Garage eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Achten Sie aber darauf, dass fremde Zufahrten und Grundstückseinfahrten frei bleiben — diese dürfen durch Ihr Halteverbot nicht blockiert werden. Den genauen Aufstellort stimmen wir im Rahmen der Genehmigung mit der Behörde ab.
Kann man Privatgelände absperren?
Nein — über eine behördliche Genehmigung lässt sich Privatgelände nicht absperren. Sprechen Sie dazu direkt mit dem Eigentümer der Immobilie. Mit einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers können wir Ihnen dann auch auf Privatgelände ein Halteverbot aufstellen.
Geht ein Halteverbot auf Anwohnerparkplätzen oder bewirtschafteten Parkplätzen?
Ja. Auch auf Bewohnerparkplätzen (Anwohnerparkzonen) oder bewirtschafteten Parkflächen mit Parkscheinautomat lässt sich mit Genehmigung ein temporäres Halteverbot einrichten. Die Stadt kann dafür allerdings eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr erheben — etwa als Ausgleich für entgangene Parkgebühren. Diese städtischen Kosten variieren je nach Kommune; wir holen sie für Sie ein bzw. weisen sie im Angebot aus.
Kann ein Halteverbot vor einer Haltestelle eingerichtet werden?
Ja, bedingt. Zusätzlich zur Genehmigung muss mit den zuständigen Verkehrsbetrieben eine zeitliche Verlegung der Haltestelle abgestimmt werden.
Was ist in einer Fußgängerzone?
Das Befahren von Fußgängerzonen ist während der üblichen Anlieferungszeiten am Morgen erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten benötigen Sie eine gesonderte Genehmigung. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie den Bereich auch zu anderen Zeiten befahren — auch das können wir für Sie beantragen.
Kann man in einem bestehenden Halteverbot eine Haltezone einrichten?
Ja. Bei der zuständigen Behörde kann eine Ausnahmegenehmigung für ein bestehendes Halteverbot beantragt werden. Mit dieser Genehmigung ist es erlaubt, innerhalb des Halteverbots für bestimmte Arbeiten zu stehen.
Können Rettungswege genutzt werden?
Nein. Es muss immer eine mindestens drei Meter breite Rettungsgasse freigehalten werden, damit Feuerwehr und Rettungswagen ungehindert passieren können.
Darf ich die Schilder verschieben?
Nein. Sobald Schilder vom Aufstellprotokoll abweichen, verlieren sie ihre Gültigkeit — die Behörden lassen das falsch parkende Fahrzeug dann nicht abschleppen.
Kann ich das Datum auf den Schildern ändern?
Nein. Die Schilder sind nur in der auf der Genehmigung vermerkten Form und zu den dort genannten Zeiten gültig. Nach Ablauf des Datums verlieren sie ihre Gültigkeit.
Darf in einem Tunnel ein Halteverbot eingerichtet werden?
Ja — soweit eine Unterführung über Seitenstreifen oder Parkplätze verfügt, kann dort ein Halteverbot eingerichtet werden. Nicht möglich ist dies auf Bundesstraßen und Autobahnen sowie an Stellen, an denen bereits ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot besteht.
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