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· 71 Bestellungen in Offenburg

Halteverbotszone in Offenburg beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
242 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 242 €
32 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
3
Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
Bestellstatus-Tracking mit Fortschrittsanzeige von der Bestellung bis zur aktiven Halteverbotszone

Bereits bestellt?

Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.

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ImmoScout24 – Partner von halteverbot-beantragen.de
NeoMetrik – Partner von halteverbot-beantragen.de
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Lagergut – Partner von halteverbot-beantragen.de
Nittsu – Partner von halteverbot-beantragen.de
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,9
+122.679 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor 2 Monaten verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor 2 Monaten verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor 3 Monaten verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor 3 Monaten verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor 3 Monaten verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 4 Monaten verifiziert
122.679+
Bestellungen
4,9
Ø Bewertung
22.000+
Abgedeckte Städte
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Offenburg und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Offenburg

Was kostet ein Halteverbot in Offenburg?

Ein Halteverbot in Offenburg erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 242,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 32,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 86,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Offenburg bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Offenburg eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Offenburg bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Offenburg an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Offenburg ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).

Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.

Halteverbot in Offenburg beantragen — der Ratgeber für Stadt und Ortschaften

Rund 18 Messen pro Jahr und die A5 quer durchs Rheintal sorgen in Offenburg für chronisch knappen Parkraum — seit 2015 verschaffen wir dort, wie in ganz Deutschland als AMÖ- und Promovers-Mitglied mit über 122.679 Bestellungen, verlässlich Platz durch genehmigte Halteverbotszonen.

Offenburg liegt mit rund 62.000 Einwohnern strategisch günstig an der Rheinebene zwischen dem Schwarzwald im Osten und dem Rhein im Westen, direkt an der Autobahn A5 Frankfurt–Basel. Die Stadt ist nicht nur Verwaltungszentrum des Ortenaukreises, sondern auch ein bedeutender Messe- und Veranstaltungsstandort: Rund 18 Messen pro Jahr auf dem weitläufigen Messegelände zählen zu den wichtigsten wirtschaftlichen Ankern der Region. Dazu kommt eine historische Innenstadt mit der Hauptstraße als Herzstück sowie elf eingemeindete Ortschaften, die der Großen Kreisstadt ihren ländlich-städtischen Charakter geben. Wer hier eine Halteverbotszone benötigt — für einen Umzug in der Kernstadt, eine Containeraufstellung in Zell-Weierbach oder eine Anlieferung für die Messehallen — merkt schnell: Zwischen dicht bebauter Kernstadt, Weinbergen und dem Messegelände an der Okenstraße braucht jede Zone ihre eigene Logik, die dieser Ratgeber im Detail erklärt.

Halteverbote in den Offenburger Ortschaften und der Kernstadt

Offenburg gliedert sich in die Kernstadt (Stadtmitte, Hildboltsweier, Albersbösch, Uffhofen) sowie elf weitere Ortschaften. Wir richten Halteverbote in allen Bereichen ein — die folgenden begegnen uns besonders häufig.

  • Kernstadt / Innenstadt — das Zentrum rund um die Hauptstraße, den Fischmarkt und die Okenstraße. Die historische Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone und den Seitenstraßen ist verdichtet bebaut; Anlieferungen und Umzüge erfordern eine präzise Abstimmung der Zonenlänge. Wir empfehlen hier mindestens 15 Meter, bei Altbaugebäuden ohne Hofzugang häufig beidseitig.
  • Hildboltsweier — westlich des Stadtzentrums, Wohnquartier mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern. Regelmäßiges Umzugsaufkommen durch Familien und Berufspendler; einseitige Zonen von 12 bis 15 Metern sind der Standard.
  • Zell-Weierbach — malerischer Weinort rund 1 km nordöstlich der Kernstadt, am Fuß des Schwarzwalds zwischen Rammersweier und Fessenbach. Enge Wirtschaftswege und Weinbergstraßen erfordern gute Planung der Aufstellzone.
  • Bohlsbach — südwestlich der Kernstadt, Wohnlage im Rheintal mit Einfamilienhausbebauung. Unkomplizierte Aufstellung mit gutem Spielraum auf den breiteren Straßen.
  • Griesheim — nördliche Ortschaft mit gewachsenem Dorfkern und neueren Wohngebieten. Häufig Handwerkeraufträge und Möbeltransporte für die Neubausiedlungen am Ortsrand.
  • Elgersweier — östliche Ortschaft Richtung Schwarzwald mit ruhiger Wohnlage. Containeraufstellungen für Sanierungsmaßnahmen sind der häufigste Anlass.
  • Fessenbach — Weinbauortschaft an den Hängen des Schwarzwalds. Enge Straßen im historischen Ortskern erfordern sorgfältige Planung; Aufstellzeitpunkt sollte außerhalb der Weinlese (September/Oktober) liegen, wenn die Wege stark befahren sind.
  • Rammersweier — ebenfalls Weinbauort, östlich von Offenburg. Ähnliche Charakteristik wie Fessenbach; viele ältere Gebäude werden derzeit saniert.
  • Zunsweier — nordöstliche Ortschaft mit neueren Wohngebieten und guter Anbindung an die B33. Halteverbote für Möbeltransporte und Küchenanlieferungen sind unkompliziert zu beantragen.
  • Weier / Windschläg / Waltersweier — kleinere Ortschaften mit ländlichem Charakter im Westen und Norden der Gemarkung. Hier werden Halteverbote meist für Handwerker und landwirtschaftliche Anlieferungen benötigt.

Wer genehmigt das Halteverbot in Offenburg?

Zuständig ist die Stadt Offenburg, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht, erreichbar unter der Adresse Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg (E-Mail: strassenverkehr@offenburg.de). Diese Abteilung bearbeitet alle Anträge auf temporäre Halteverbote, Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums sowie verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortschaften. Wir reichen den Antrag vollständig ein und übernehmen alle Rückfragen der Behörde — Sie müssen weder persönlich vorsprechen noch selbst Unterlagen zusammenstellen.

Die Offenburger Behörde arbeitet verlässlich, prüft aber insbesondere bei Maßnahmen in der Nähe des Messegeländes oder bei mehrtägigen Containeraufstellungen sorgfältig, ob die Aufstellung mit geplanten Veranstaltungen und dem regulären Straßenbetrieb vereinbar ist. Wir berücksichtigen bei der Antragsstellung die laufenden Messen und stimmen den Termin entsprechend ab.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Offenburg

Für die Beantragung einer Halteverbotszone in Offenburg empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen, idealerweise 2 bis 3 Wochen. In dieser Zeit kann die Behörde den Antrag prüfen und die gesetzlich vorgeschriebene Aufstellfrist von mindestens drei vollen Tagen vor Gültigkeitsbeginn sicher gewahrt werden. Für Containeraufstellungen, Gerüste oder den Einsatz von Arbeitsbühnen empfehlen wir mindestens 3 Wochen, da die Prüfung dieser Sondernutzungen mehr Zeit beansprucht.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Messesaison in Offenburg: Mit rund 18 Veranstaltungen pro Jahr auf dem Messegelände an der Okenstraße ist die Behörde in der Nebensaison zügig, während große Messewochen die verfügbaren Parkkontingente und die Behördenkapazität beanspruchen. Für Anträge rund um die Oberrhein Messe (Ende September bis Anfang Oktober, rund 500 Aussteller), die FORST live, den Offenburger Weihnachtsmarkt sowie die mehrtägige GeoTHERM-Messe empfehlen wir 4 Wochen Vorlauf. Die Weinlese in den Ortschaften Zell-Weierbach, Fessenbach und Rammersweier (September/Oktober) erhöht das Fahrzeugaufkommen auf den engen Weinbergstraßen zusätzlich.

Halteverbot für Umzug in Offenburg

Die meisten Halteverbote in Offenburg entstehen für private Umzüge. In der historischen Innenstadt an der Hauptstraße haben viele Altbaugebäude keinen Hofzugang — hier richten wir meist eine beidseitige Zone von 15 Metern ein, damit der Möbelwagen sicher steht und nicht rangieren muss. In den Wohnquartieren von Hildboltsweier westlich der Innenstadt genügt für einen Familienumzug in der Regel eine einseitige Zone von 12 bis 15 Metern. Die Schilder stehen wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor dem Termin; wir empfehlen, den Auftrag mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin zu erteilen.

Halteverbot für Umzug in Offenburg beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Offenburg

Küchen- und Möbellieferungen sind in Offenburg ein häufiger Anlass für ein Halteverbot. Rund um den Fischmarkt in der Innenstadt fehlt vielen Gebäuden ein eigener Hofzugang — ein präzise positioniertes Halteverbot weist dem Lieferfahrzeug mit Kran genug Freiraum aus, den andere Fahrzeuge dann nicht blockieren dürfen, ohne den Fußgängerbereich dauerhaft zu sperren. Für Aussteller und Logistikdienstleister am Messegelände an der Okenstraße richten wir Zonen im gewünschten Zeitfenster ein, abgestimmt auf den jeweiligen Messetermin, damit Auf- und Abbau reibungslos laufen.

Halteverbot für Anlieferung in Offenburg beantragen

Halteverbot für Baustelle & Handwerker in Offenburg

Handwerks- und Sanierungsarbeiten kommen in fast allen Offenburger Stadtteilen vor. In Griesheim im Norden sichern wir mehrtägige Einsätze an Fassaden und Dächern mit einer zeitlich befristeten Zone ab, sodass Werkstattwagen und Materialfahrzeug dauerhaft in Arbeitsnähe stehen können. In den Weinbauortschaften Rammersweier und Fessenbach, wo historische Gebäude derzeit häufig saniert werden, stimmen wir den Aufstelltermin bewusst außerhalb der Weinlese im September und Oktober ab, wenn die engen Wirtschaftswege stark befahren sind.

Halteverbot für Baustelle in Offenburg beantragen

Halteverbot für Container in Offenburg

Für das Aufstellen eines Bau- oder Sanierungscontainers sichern wir den benötigten Stellplatz mit einem Halteverbot ab. Im Weinort Zell-Weierbach nordöstlich der Kernstadt sind die Wirtschaftswege und Weinbergstraßen eng, sodass wir für eine Containeraufstellung dort besonders sorgfältig planen und wegen der erhöhten Prüftiefe der Behörde rund drei Wochen Vorlauf empfehlen. Die Zone wird so bemessen, dass der Container samt Anlieferfahrzeug sicher Platz findet, ohne die schmale Straße für den übrigen Verkehr zu blockieren.

Halteverbot für Container in Offenburg beantragen

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Offenburger Besonderheiten

Offenburg hat eine Umweltzone: Im Stadtgebiet gilt eine Umweltzone, in der Fahrzeuge mit grüner Plakette bevorzugt werden. Unsere Aufstellpartner sind mit entsprechend zugelassenen Fahrzeugen im Einsatz, sodass die Umweltzonen-Regelung für die Beauftragung kein Hindernis darstellt. In der dicht bebauten Innenstadt gibt es ausgewiesene Bewohnerparkzonen rund um die Hauptstraße und die angrenzenden Wohnviertel. Ein ordnungsgemäß beantragtes Halteverbot ist dort die einzige Möglichkeit, einen Abstellplatz rechtsverbindlich für den gewünschten Zeitraum freizuhalten.

Durch Offenburg verlaufen mehrere wichtige Verkehrsadern: Die B3 führt als wichtige Bundesstraße parallel zur A5 durch das Stadtgebiet (unter anderem über die Hauptstraße und die Weinbrennerstraße), die B33 verbindet Offenburg mit dem Kinzigtal Richtung Hausach und Konstanz. Innerörtliche Abschnitte dieser Bundesstraßen unterliegen der städtischen Zuständigkeit; auf außerörtlichen Abschnitten ist die Straßenbaubehörde des Landes Baden-Württemberg zuständig. Wir klären diese Zuständigkeit bei der Bestellung automatisch. Besonders zu beachten: Das großzügige Messegelände östlich der Okenstraße zieht regelmäßig Schwerlastverkehr an — wer in diesem Bereich eine Zone benötigt, sollte die Messetermine im Blick haben.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Offenburg

Wie viel Vorlauf braucht ein Halteverbot in Offenburg?
Für Standardfälle reichen mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen. Bei Containeraufstellungen, Gerüsten oder rund um Messetermine wie die Oberrhein Messe empfehlen wir 4 Wochen, da die Prüfung dort aufwendiger ist.

Welche Stelle genehmigt Halteverbote in Offenburg?
Die Stadt Offenburg, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, ist für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller elf Ortschaften zuständig. Wir reichen den Antrag dort vollständig ein.

Richten Sie Halteverbote auch in den Nachbargemeinden Durbach oder Ortenberg ein?
Ja, auch außerhalb des Offenburger Stadtgebiets — etwa in den Weinorten Durbach oder Ortenberg im Ortenaukreis — übernehmen wir die Beantragung. Die zuständige Behörde kann dort von der Stadt Offenburg abweichen, das prüfen wir vorab für Sie.

Was gilt für eine Containeraufstellung in Elgersweier?
Elgersweier liegt ruhig Richtung Schwarzwald, Container für Sanierungsmaßnahmen sind hier der häufigste Anlass. Die Straßen bieten meist ausreichend Platz für eine einseitige Zone; wegen der intensiveren Prüfung solcher Anträge empfehlen wir dennoch 3 Wochen Vorlauf.

Wird eine Halteverbotszone am Messegelände Okenstraße anders geprüft?
Ja. In der Nähe des Messegeländes prüft die Behörde, ob die Aufstellung mit anstehenden Veranstaltungen und dem regulären Verkehr vereinbar ist. Wir stimmen den Termin mit dem Messekalender ab, bevor wir den Antrag einreichen.

Beeinflusst die Weinlese in Zell-Weierbach, Fessenbach oder Rammersweier die Terminplanung?
In den Weinbauortschaften ist im September und Oktober deutlich mehr Fahrzeugverkehr auf den engen Weinbergstraßen zu erwarten. Wer dort eine Zone braucht, sollte den Termin frühzeitig mit uns abstimmen, damit er nicht mit der Lese kollidiert.

Kann ich auch an der B3 oder B33 in Offenburg eine Zone beantragen?
Innerörtliche Abschnitte beider Bundesstraßen fallen in die städtische Zuständigkeit. Außerorts ist die Straßenbaubehörde des Landes Baden-Württemberg zuständig — welche Regel für Ihre Adresse gilt, klären wir automatisch bei der Bestellung.

Ist die Beantragung in den Ortschaften Bohlsbach oder Griesheim unkomplizierter als in der Kernstadt?
In der Regel ja: Beide Ortschaften haben breitere Straßen und geringeren Parkdruck als die historische Innenstadt, sodass meist eine einseitige Standardzone ausreicht. Die Genehmigung läuft über dieselbe Behörde wie in der Kernstadt.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot