Alle Bundesländer

Halteverbot in Wittenberg bestellen

In allen 16 Bundesländern verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie alle Städte und Dörfer im Kreis Wittenberg, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Ist Ihre Stadt nicht dabei? Kontaktieren Sie uns — wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrer Region helfen können.

AB
Abtsdorf
Halteverbot beantragen
AN
Annaburg
Halteverbot beantragen
AT
Ateritz
Halteverbot beantragen
AX
Axien
Halteverbot beantragen
BA
Bad Schmiedeberg
Halteverbot beantragen
BE
Bergwitz
Halteverbot beantragen
BE
Bethau
Halteverbot beantragen
BO
Boßdorf
Halteverbot beantragen
BR
Brandhorst
Halteverbot beantragen
BR
Bräsen
Halteverbot beantragen
BU
Buko
Halteverbot beantragen
Bü
Bülzig
Halteverbot beantragen
BU
Buschkuhnsdorf
Halteverbot beantragen
CO
Cobbelsdorf
Halteverbot beantragen
CO
Coswig (Wittenberg)
Halteverbot beantragen
DA
Dabrun
Halteverbot beantragen
DI
Dietrichsdorf
Halteverbot beantragen
DO
Dorna
Halteverbot beantragen
Dü
Düben (Wittenberg)
Halteverbot beantragen
EL
Elster/Elbe
Halteverbot beantragen
EU
Eutzsch
Halteverbot beantragen
GA
Gadegast
Halteverbot beantragen
GE
Gentha
Halteverbot beantragen
GL
Globig-Bleddin
Halteverbot beantragen
GO
Gohrau
Halteverbot beantragen
GR
Gräfenhainichen
Halteverbot beantragen
GR
Griebo
Halteverbot beantragen
GR
Griesen
Halteverbot beantragen
GR
Groß Naundorf
Halteverbot beantragen
HO
Holzdorf (Wittenberg)
Halteverbot beantragen
HO
Horstdorf
Halteverbot beantragen
HU
Hundeluft
Halteverbot beantragen
JE
Jeber-Bergfrieden
Halteverbot beantragen
JE
Jessen (Elster)
Halteverbot beantragen
Jü
Jüdenberg
Halteverbot beantragen
KA
Kakau
Halteverbot beantragen
KE
Kemberg
Halteverbot beantragen
KL
Kleinkorga
Halteverbot beantragen
KL
Klieken
Halteverbot beantragen
KL
Klöden
Halteverbot beantragen
KO
Korgau
Halteverbot beantragen
Kö
Köselitz
Halteverbot beantragen
KR
Kropstädt
Halteverbot beantragen
LA
Labrun
Halteverbot beantragen
LE
Lebien
Halteverbot beantragen
LE
Leetza
Halteverbot beantragen
LI
Linda (Elster)
Halteverbot beantragen
LI
Listerfehrda
Halteverbot beantragen
Lö
Löben
Halteverbot beantragen
LU
Lutherstadt Wittenberg
Halteverbot beantragen
ME
Mellnitz
Halteverbot beantragen
ME
Meuro
Halteverbot beantragen
MO
Mochau (Wittenberg)
Halteverbot beantragen
Mö
Möhlau
Halteverbot beantragen
Mö
Möllensdorf
Halteverbot beantragen
Mö
Mönchenhöfe
Halteverbot beantragen
MO
Morxdorf
Halteverbot beantragen
Mü
Mühlanger
Halteverbot beantragen
NA
Naundorf bei Seyda
Halteverbot beantragen
NE
Neuerstadt
Halteverbot beantragen
NU
Nudersdorf
Halteverbot beantragen
OR
Oranienbaum
Halteverbot beantragen
PL
Plossig
Halteverbot beantragen
PR
Pratau
Halteverbot beantragen
PR
Premsendorf
Halteverbot beantragen
PR
Prettin
Halteverbot beantragen
PR
Pretzsch/Elbe
Halteverbot beantragen
PR
Priesitz
Halteverbot beantragen
PU
Purzien
Halteverbot beantragen
RA
Rackith
Halteverbot beantragen
RA
Rade (Wittenberg)
Halteverbot beantragen
RA
Radis
Halteverbot beantragen
RA
Ragösen
Halteverbot beantragen
RA
Rahnsdorf
Halteverbot beantragen
RE
Rehsen
Halteverbot beantragen
RE
Reicho
Halteverbot beantragen
RI
Riesigk
Halteverbot beantragen
RO
Rotta
Halteverbot beantragen
SC
Schköna
Halteverbot beantragen
SC
Schleesen
Halteverbot beantragen
SC
Schmilkendorf
Halteverbot beantragen
SC
Schnellin
Halteverbot beantragen
SC
Schützberg
Halteverbot beantragen
SE
Selbitz (Wittenberg)
Halteverbot beantragen
SE
Senst
Halteverbot beantragen
SE
Serno
Halteverbot beantragen
SE
Seyda
Halteverbot beantragen
Sö
Söllichau
Halteverbot beantragen
ST
Stackelitz
Halteverbot beantragen
ST
Straach
Halteverbot beantragen
TH
Thießen
Halteverbot beantragen
TO
Tornau (Wittenberg)
Halteverbot beantragen
TR
Trebitz
Halteverbot beantragen
UT
Uthausen
Halteverbot beantragen
VO
Vockerode
Halteverbot beantragen
WA
Wartenburg
Halteverbot beantragen
Wö
Wörlitz
Halteverbot beantragen
Wö
Wörpen
Halteverbot beantragen
ZA
Zahna
Halteverbot beantragen
ZE
Zemnick
Halteverbot beantragen
ZI
Zieko
Halteverbot beantragen
Zö
Zörnigall
Halteverbot beantragen
ZS
Zschornewitz
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
Alle 16 Bundesländer

Halteverbot in Deutschland: bundesweit gültig, kommunal geregelt

Ein temporäres Halteverbot wird in Deutschland nicht zentral vergeben. Rechtsgrundlage ist zwar bundeseinheitlich die Straßenverkehrs-Ordnung — angeordnet wird die Zone aber von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Das ist je nach Kommune das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder ein städtischer Eigenbetrieb. In der Praxis bedeutet das: Bearbeitungszeit, Gebühren, Formulare und die geforderte Vorlaufzeit unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich — auch innerhalb desselben Bundeslandes.

Genau hier liegt der Aufwand. Wer in Köln beantragt, hat es mit einem anderen Verfahren zu tun als in Leipzig oder Kiel. Wir kennen die Zuständigkeiten und die jeweiligen Anforderungen der Behörden und reichen den Antrag in der Form ein, die Ihre Kommune erwartet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beschilderung muss mindestens drei volle Tage vor Beginn der Zone stehen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
  • Diese Drei-Tage-Frist ist eine Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung — das Halteverbot gilt bereits, sobald die behördlich angeordneten Schilder aufgestellt und sichtbar sind.
  • Für die Beauftragung selbst empfehlen wir mindestens 14 Tage Vorlauf, weil Behörden üblicherweise ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit brauchen.
  • Angeordnet wird die Zone nicht von einer Bundesbehörde, sondern von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde — je nach Kommune das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder ein städtischer Eigenbetrieb.
  • Wir richten Halteverbotszonen in allen 16 Bundesländern ein, von Großstädten bis in kleinere Gemeinden.

Wann Sie beantragen sollten

Die Beschilderung muss mindestens drei volle Tage vor Beginn der Zone aufgestellt sein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit.

Diese Frist wird häufig missverstanden, deshalb hier die Einordnung: Sie ist eine Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Das Halteverbot gilt, sobald die behördlich angeordneten Schilder aufgestellt und sichtbar sind. Wer sich danach dort hineinstellt, verstößt sofort dagegen — auch wenn das Schild erst seit wenigen Stunden steht. Die drei vollen Tage entscheiden ausschließlich darüber, ob der Halter eines Fahrzeugs, das vorher schon erlaubt dort geparkt hatte, die Abschleppkosten selbst tragen muss.

Unabhängig von dieser Frist empfehlen wir, die Zone mindestens 14 Tage im Voraus zu beauftragen. Nicht wegen der Rechtslage, sondern wegen der Behörden: Bearbeitungszeiten von ein bis zwei Wochen sind in vielen Städten normal, in Ballungsräumen auch länger. Einen Express-Service gibt es nicht.

Welche Schilder aufgestellt werden

Für eine temporäre Halteverbotszone kommt das Zeichen 283 zum Einsatz — das absolute Halteverbot mit zwei gekreuzten Schrägbalken. Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Ergänzt wird es durch Zusatzzeichen, die den Geltungszeitraum und die Länge des Bereichs ausweisen.

Je nach Straßensituation richten wir ein einseitiges oder beidseitiges Halteverbot ein. Beidseitig ist dort sinnvoll, wo die Fahrbahn schmal ist und ein Möbelwagen sonst nicht durchkommt oder nicht rangieren kann.

Wichtig: Wirksam ist eine Zone nur mit behördlicher Anordnung. Selbst aufgestellte Schilder aus dem Baumarkt oder eigenmächtig platzierte Pylonen begründen kein Halteverbot — sie sind rechtlich wirkungslos, egal wie offiziell sie aussehen.

Was eine Zone leisten kann — und was nicht

Eine ordnungsgemäß angeordnete und aufgestellte Zone bewirkt, dass dort während des Geltungszeitraums kein anderes Fahrzeug parken darf. Steht dennoch ein Fahrzeug im Bereich, kann die zuständige Behörde es umsetzen lassen. Ob und wann sie das tut, ist allerdings ihre eigene Ermessensentscheidung — ein Anspruch darauf besteht nicht, und garantieren lässt sich ein freier Stellplatz deshalb nicht. Was wir zusichern können, ist die Vollständigkeit und Fristgerechtigkeit Ihres Antrags sowie die fachgerechte Aufstellung der Schilder.

Häufige Anlässe

Umzug
Der Möbelwagen soll direkt vor der Haustür stehen können, damit die Laufwege kurz bleiben.
Anlieferung
Möbel, Küchen, Großgeräte — kurzzeitiger Halteplatz für den Lieferwagen.
Baustelle & Handwerkereinsatz
Platz für Fahrzeuge und Material während der Arbeiten.
Container
Nutzt öffentlichen Verkehrsraum und braucht deshalb je nach Kommune zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Auch das übernehmen wir.

Deutschlandweit verfügbar

Wir richten Halteverbotszonen in allen 16 Bundesländern ein — von Großstädten bis in kleinere Gemeinden. Unten finden Sie die Städte, in denen wir aktiv sind. Ist Ihr Ort nicht dabei, sprechen Sie uns an: In vielen Fällen können wir auch dort tätig werden.

Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Halteverbotszonen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien
LandBehördeRechtsgrundlageMindestvorlauf/FristVerwaltungseinheiten
DeutschlandÖrtliche Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrs-/Ordnungsamt oder städtischer Eigenbetrieb)Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), bundeseinheitlichMindestens drei volle Tage vor Beginn (BVerwG, Az. 3 C 25.16) – Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung16 Bundesländer
ÖsterreichGemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat (Wien: MA 46)§ 43 StVO 1960; wirksam ab Anbringung der Tafeln (§ 44 Abs. 1 StVO 1960)Keine bundesweite gesetzliche Frist – abhängig vom Bewilligungsbescheid (Wien: Antrag mind. 10 Werktage vorher, Tafeln mind. 24 Std. vorher)9 Bundesländer
SchweizStädte, Gemeinden oder Kantone (Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste, je nach Ort)Signalisationsverordnung (SSV), Art. 30Keine landesweite Frist – kommunal geregelt (Beispiel Basel-Stadt: 48 Std. vor Wirksamkeit; Zürich: 3–7 Arbeitstage je nach Zonentyp)26 Kantone
BelgienGemeindeverwaltung (Administration Communale/Gemeentebestuur), bei regionalem Straßennetz ggf. regionaler MobilitätsdienstCode de la route/Wegcode, Art. 70Keine landesweite Frist – jede Gemeinde legt eigene Bearbeitungszeit fest (Beispiel Brüssel: 3–10 Arbeitstage)9 Provinzen und Regionen

Häufige Fragen zu Halteverbotszonen in Deutschland

Wie lange im Voraus muss ich ein Halteverbot in Deutschland beantragen?

Rechtlich muss die Beschilderung nur mindestens drei volle Tage vor Zonenbeginn stehen (BVerwG, Urteil v. 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) — mehr verlangt das Gesetz nicht. Für die Beauftragung selbst empfehlen wir dennoch deutlich mehr Puffer: mindestens 14 Tage, weil die Ämter üblicherweise ein bis zwei Wochen brauchen, in gefragten Großstädten teilweise auch länger.

Gilt das Halteverbot schon, wenn die Vorlauffrist von drei Tagen nicht eingehalten wurde?

Ja — die Zone wird rechtswirksam, sobald die behördlich angeordneten Schilder stehen und erkennbar sind; wer danach dort hält, verstößt unmittelbar. Die Drei-Tage-Regel wirkt an anderer Stelle: Sie entscheidet nur, ob der Halter eines Fahrzeugs, das schon zuvor dort erlaubt geparkt hatte, für das Abschleppen selbst aufkommen muss. Kurz gesagt: eine Kostenfrage, keine Frage der Gültigkeit.

Welches Verkehrszeichen wird für ein temporäres Halteverbot verwendet?

Verwendet wird Zeichen 283, das absolute Halteverbot (zwei gekreuzte Schrägbalken); es untersagt das Halten auf der Fahrbahn. Zusatzschilder zeigen an, wie lange das Verbot gilt und wie weit es reicht. Ob wir die Zone einseitig oder beidseitig einrichten, hängt von der Straße ab — bei sehr schmalen Fahrbahnen braucht ein Möbelwagen beide Seiten frei, um überhaupt durchzukommen.

Wer genehmigt ein Halteverbot in Deutschland — eine Bundesbehörde oder die Stadt?

Weder noch, genau genommen: Es gibt keine zentrale Vergabestelle. Die Straßenverkehrs-Ordnung als Rechtsgrundlage gilt zwar bundesweit einheitlich, angeordnet wird die Zone aber immer vor Ort — je nach Stadt durch das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt oder einen städtischen Eigenbetrieb. Deshalb unterscheiden sich Bearbeitungsdauer, Kosten und Formulare selbst zwischen Städten desselben Bundeslandes.

Für welche Anlässe wird ein Halteverbot am häufigsten beantragt?

Der Klassiker ist der Umzug, damit der Möbelwagen möglichst nah an der Haustür stehen kann. Häufig geht es aber auch um Anlieferungen (Möbel, Küchengeräte, Großgeräte), um Bau- und Handwerkerarbeiten oder um die Aufstellung eines Containers. Beim Container kommt oft noch etwas hinzu: Weil er dauerhaft öffentlichen Straßenraum belegt, verlangen viele Kommunen zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis — die beantragen wir dann gleich mit.

Anerkannt & geprüft

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