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Halteverbot im Bundesland Burgenland in Österreich bestellen

In allen 9 Bundesländern verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie alle Gemeinden im Burgenland, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Als östlichstes und nach Einwohnerzahl kleinstes Bundesland Österreichs liegt das Burgenland an der Grenze zu Ungarn und ist geprägt vom Weinbau rund um den Neusiedler See. Wer für Umzug, Anlieferung oder Baustelle Platz benötigt, sollte das Halteverbot rechtzeitig beauftragen.

AN
Andau
Halteverbot beantragen
AN
Antau
Halteverbot beantragen
AP
Apetlon
Halteverbot beantragen
BA
Bad Sauerbrunn
Halteverbot beantragen
BA
Bad Tatzmannsdorf
Halteverbot beantragen
BA
Badersdorf
Halteverbot beantragen
BA
Baumgarten
Halteverbot beantragen
BE
Bernstein
Halteverbot beantragen
BI
Bildein
Halteverbot beantragen
BO
Bocksdorf
Halteverbot beantragen
BR
Breitenbrunn am Neusiedler See
Halteverbot beantragen
BR
Bruckneudorf
Halteverbot beantragen
MA
Markt Allhau
Halteverbot beantragen
BU
Burgauberg-Neudauberg
Halteverbot beantragen
DE
Deutsch Jahrndorf
Halteverbot beantragen
DE
Deutsch Kaltenbrunn
Halteverbot beantragen
DE
Deutsch Schützen-Eisenberg
Halteverbot beantragen
DE
Deutschkreutz
Halteverbot beantragen
DO
Donnerskirchen
Halteverbot beantragen
DR
Draßburg
Halteverbot beantragen
DR
Draßmarkt
Halteverbot beantragen
EB
Eberau
Halteverbot beantragen
ED
Edelstal
Halteverbot beantragen
EI
Eisenstadt
Halteverbot beantragen
EL
Eltendorf
Halteverbot beantragen
FO
Forchtenstein
Halteverbot beantragen
FR
Frankenau-Unterpullendorf
Halteverbot beantragen
FR
Frauenkirchen
Halteverbot beantragen
GA
Gattendorf
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GE
Gerersdorf-Sulz
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LO
Lockenhaus
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GO
Gols
Halteverbot beantragen
GR
Grafenschachen
Halteverbot beantragen
GR
Großhöflein
Halteverbot beantragen
GR
Großmürbisch
Halteverbot beantragen
GR
Großpetersdorf
Halteverbot beantragen
GR
Großwarasdorf
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Gü
Güssing
Halteverbot beantragen
Gü
Güttenbach
Halteverbot beantragen
HA
Hackerberg
Halteverbot beantragen
HA
Halbturn
Halteverbot beantragen
HA
Hannersdorf
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HE
Heiligenbrunn
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HE
Heiligenkreuz im Lafnitztal
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HE
Heugraben
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HI
Hirm
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HO
Horitschon
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HO
Hornstein
Halteverbot beantragen
IL
Illmitz
Halteverbot beantragen
IN
Inzenhof
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JA
Jabing
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JE
Jennersdorf
Halteverbot beantragen
JO
Jois
Halteverbot beantragen
KA
Kaisersdorf
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WE
Weppersdorf
Halteverbot beantragen
KE
Kemeten
Halteverbot beantragen
KI
Kittsee
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KL
Kleinmürbisch
Halteverbot beantragen
KL
Klingenbach
Halteverbot beantragen
KO
Kobersdorf
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Kö
Königsdorf
Halteverbot beantragen
KO
Kohfidisch
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KR
Krensdorf
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NI
Nikitsch
Halteverbot beantragen
KU
Kukmirn
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LA
Lackenbach
Halteverbot beantragen
LA
Lackendorf
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LE
Leithaprodersdorf
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MA
Mannersdorf an der Rabnitz
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LI
Litzelsdorf
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LO
Loipersbach im Burgenland
Halteverbot beantragen
LO
Loipersdorf-Kitzladen
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LO
Loretto
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LU
Lutzmannsburg
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MA
Mariasdorf
Halteverbot beantragen
MA
Markt Neuhodis
Halteverbot beantragen
MA
Markt Sankt Martin
Halteverbot beantragen
MA
Marz
Halteverbot beantragen
MA
Mattersburg
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MI
Minihof-Liebau
Halteverbot beantragen
MI
Mischendorf
Halteverbot beantragen
Mö
Mönchhof
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Mö
Mörbisch am See
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MO
Mogersdorf
Halteverbot beantragen
MO
Moschendorf
Halteverbot beantragen
Mü
Mühlgraben
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Mü
Müllendorf
Halteverbot beantragen
NE
Neckenmarkt
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NE
Neuberg im Burgenland
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NE
Neudörfl
Halteverbot beantragen
NE
Neudorf
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NE
Neufeld an der Leitha
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NE
Neuhaus am Klausenbach
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NE
Neusiedl am See
Halteverbot beantragen
NE
Neustift an der Lafnitz
Halteverbot beantragen
NE
Neustift bei Güssing
Halteverbot beantragen
NE
Neutal
Halteverbot beantragen
NI
Nickelsdorf
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OB
Oberdorf im Burgenland
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OB
Oberloisdorf
Halteverbot beantragen
OB
Oberpullendorf
Halteverbot beantragen
OB
Oberschützen
Halteverbot beantragen
OB
Oberwart
Halteverbot beantragen
OG
Oggau am Neusiedler See
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OL
Olbendorf
Halteverbot beantragen
OL
Ollersdorf im Burgenland
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OS
Oslip
Halteverbot beantragen
PA
Pama
Halteverbot beantragen
PA
Pamhagen
Halteverbot beantragen
PA
Parndorf
Halteverbot beantragen
PI
Pilgersdorf
Halteverbot beantragen
PI
Pinkafeld
Halteverbot beantragen
PI
Piringsdorf
Halteverbot beantragen
PO
Podersdorf am See
Halteverbot beantragen
Pö
Pöttelsdorf
Halteverbot beantragen
Pö
Pöttsching
Halteverbot beantragen
PO
Potzneusiedl
Halteverbot beantragen
PU
Purbach am Neusiedler See
Halteverbot beantragen
RA
Raiding
Halteverbot beantragen
RA
Rauchwart
Halteverbot beantragen
RE
Rechnitz
Halteverbot beantragen
RI
Riedlingsdorf
Halteverbot beantragen
RI
Ritzing
Halteverbot beantragen
RO
Rohr im Burgenland
Halteverbot beantragen
RO
Rohrbach bei Mattersburg
Halteverbot beantragen
RO
Rotenturm an der Pinka
Halteverbot beantragen
RU
Rudersdorf
Halteverbot beantragen
RU
Rust
Halteverbot beantragen
SA
Sankt Andrä am Zicksee
Halteverbot beantragen
SA
Sankt Michael im Burgenland
Halteverbot beantragen
SC
Schachendorf
Halteverbot beantragen
SC
Schandorf
Halteverbot beantragen
SC
Schattendorf
Halteverbot beantragen
SC
Schützen am Gebirge
Halteverbot beantragen
SI
Siegendorf
Halteverbot beantragen
SI
Sieggraben
Halteverbot beantragen
SI
Sigleß
Halteverbot beantragen
ST
Stadtschlaining
Halteverbot beantragen
ST
Stegersbach
Halteverbot beantragen
ST
Steinberg-Dörfl
Halteverbot beantragen
ST
Steinbrunn
Halteverbot beantragen
ST
Stinatz
Halteverbot beantragen
SA
Sankt Margarethen im Burgenland
Halteverbot beantragen
ZE
Zemendorf-Stöttera
Halteverbot beantragen
ST
Stoob
Halteverbot beantragen
ST
Stotzing
Halteverbot beantragen
ST
Strem
Halteverbot beantragen
TA
Tadten
Halteverbot beantragen
TO
Tobaj
Halteverbot beantragen
TR
Trausdorf an der Wulka
Halteverbot beantragen
TS
Tschanigraben
Halteverbot beantragen
UN
Unterfrauenhaid
Halteverbot beantragen
UN
Unterkohlstätten
Halteverbot beantragen
UN
Unterrabnitz-Schwendgraben
Halteverbot beantragen
UN
Unterwart
Halteverbot beantragen
WA
Wallern im Burgenland
Halteverbot beantragen
WE
Weichselbaum
Halteverbot beantragen
WE
Weiden am See
Halteverbot beantragen
WE
Weiden bei Rechnitz
Halteverbot beantragen
WE
Weingraben
Halteverbot beantragen
SA
Sankt Martin an der Raab
Halteverbot beantragen
WI
Wiesen
Halteverbot beantragen
WI
Wiesfleck
Halteverbot beantragen
WI
Wimpassing an der Leitha
Halteverbot beantragen
WI
Winden am See
Halteverbot beantragen
Wö
Wörterberg
Halteverbot beantragen
WO
Wolfau
Halteverbot beantragen
WU
Wulkaprodersdorf
Halteverbot beantragen
ZA
Zagersdorf
Halteverbot beantragen
ZI
Zillingtal
Halteverbot beantragen
ZU
Zurndorf
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
Alle 9 Bundesländer

Halteverbotszone in Österreich: gültig ab dem Moment, in dem die Tafel steht

Wer in Österreich eine Übersiedlung plant, eine Lieferung erwartet oder eine Baustelle einrichtet, braucht dafür in aller Regel eine temporäre Halteverbotszone. Angeordnet wird sie von der Behörde per Verordnung — die Rechtsgrundlage dafür ist § 43 der Straßenverkehrsordnung 1960. Aufgestellt werden die Tafeln „Halten und Parken verboten" nach § 52 lit. a Z 13b, ergänzt um die Zusatztafeln „ANFANG" und „ENDE", die den Bereich abgrenzen.

Ein Punkt unterscheidet Österreich deutlich von anderen Ländern und ist für die Planung entscheidend: Die Verordnung wird durch das Anbringen der Verkehrszeichen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft (§ 44 Abs. 1 StVO 1960). Das Verbot gilt also ab dem Moment, in dem die Tafeln stehen — nicht erst nach Ablauf einer Wartezeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zone tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen sofort in Kraft (§ 44 Abs. 1 StVO 1960) — eine Wartezeit nach dem Aufstellen gibt es nicht.
  • Anders als in Deutschland kennt die österreichische Straßenverkehrsordnung keine gesetzliche bundesweite Vorlauffrist — maßgeblich ist der Bewilligungsbescheid der jeweiligen Behörde.
  • In Wien verlangt die zuständige MA 46 den Antrag mindestens zehn Werktage vorher und die Tafeln mindestens 24 Stunden vor Beginn — diese Frist gilt aber nur in Wien, nicht in Graz, Linz oder Salzburg.
  • Zuständig ist je nach Straßentyp entweder die Gemeinde selbst oder die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. in Statutarstädten der Magistrat.
  • Für einen Container ist neben der Halteverbotszone meist eine zusätzliche Bewilligung nach § 82 StVO 1960 nötig — also zwei Genehmigungen statt einer.

Vorlaufzeiten: es gibt keine bundesweite Frist

Anders als vielfach behauptet kennt die österreichische Straßenverkehrsordnung keine gesetzliche Vorlauffrist für das Aufstellen der Tafeln. Welche Frist konkret einzuhalten ist, ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid der jeweiligen Behörde — und der fällt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aus.

In Wien etwa ist die Sache klar geregelt: Zuständig ist die MA 46, der Antrag soll mindestens zehn Werktage vor der Ladetätigkeit gestellt werden, und die Tafeln sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit aufzustellen. Diese 24 Stunden sind allerdings eine Wiener Auflage — keine Regel, die automatisch in Graz, Linz oder Salzburg gilt. Genau deshalb prüfen wir für jede Gemeinde einzeln, was der Bescheid dort verlangt, statt mit einer Pauschalfrist zu arbeiten.

Warum der Zeitpunkt des Aufstellens zählt

Steht bei der Aufstellung bereits ein Fahrzeug im künftigen Verbotsbereich, ist das kein Grund zur Panik — aber es will dokumentiert sein. Denn nach § 89a Abs. 7 StVO 1960 trägt die Kosten einer Entfernung nicht der Halter, wenn das Fahrzeug schon vor Eintritt der Voraussetzungen dort abgestellt war. Die Stadt Wien verlangt aus genau diesem Grund, die Kennzeichen der bereits parkenden Fahrzeuge bei der Aufstellung zu notieren und die Aufstellung bei der Polizeiinspektion bestätigen zu lassen.

Wir übernehmen diese Dokumentation für Sie. Sie ist der Nachweis dafür, wann die Zone tatsächlich wirksam wurde — und sie entscheidet im Ernstfall darüber, wer die Kosten trägt.

Zuständigkeiten: Gemeinde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft

Wer die Bewilligung erteilt, hängt davon ab, wo die Zone liegt. Betrifft die Maßnahme ausschließlich Gemeindestraßen, entscheidet die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich (§ 94d StVO 1960). Andernfalls ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig — also die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat (§ 94b StVO 1960). Für Nutzer bedeutet das: unterschiedliche Formulare, unterschiedliche Bearbeitungszeiten, unterschiedliche Ansprechpartner. Wir kennen die jeweils richtige Stelle und reichen dort ein.

Übersiedlung, Ladetätigkeit, Baustelle, Container

Übersiedlung
Der Möbelwagen soll direkt vor dem Haus stehen, damit die Wege kurz bleiben.
Ladetätigkeit (Anlieferung)
Dieselbe Zone dient ebenso der Anlieferung von Möbeln, Küchen oder Großgeräten.
Baustelle
Hier greift § 43 Abs. 1a StVO 1960, der Verkehrsmaßnahmen bei Arbeiten auf oder neben der Straße regelt.
Container
Belegt öffentlichen Verkehrsraum zu einem verkehrsfremden Zweck und braucht deshalb häufig eine zusätzliche Bewilligung nach § 82 StVO 1960 — zwei Genehmigungen statt einer. Wir klären im Vorfeld ab, was Ihre Gemeinde verlangt.

Was die Zone bewirkt

Eine ordnungsgemäß verordnete und aufgestellte Zone bewirkt, dass dort während des Geltungszeitraums kein anderes Fahrzeug halten oder parken darf. Das Verbot gilt dabei nur für die Straßenseite, auf der die Tafel steht — je nach Situation richten wir deshalb ein einseitiges oder beidseitiges Halteverbot ein. Ob ein dennoch abgestelltes Fahrzeug entfernt wird, entscheidet die Behörde nach eigenem Ermessen; einen garantiert freien Stellplatz kann Ihnen niemand zusichern. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und fristgerecht bei der richtigen Stelle liegt und die Tafeln korrekt stehen.

Wo wir in Österreich tätig sind

Von Wien über Graz, Linz und Salzburg bis Innsbruck und in kleinere Gemeinden: Unten finden Sie die Orte, in denen wir Halteverbotszonen einrichten. Ist Ihre Gemeinde nicht dabei, sprechen Sie uns an — in vielen Fällen lässt sich das kurzfristig klären.

Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Halteverbotszonen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien
LandBehördeRechtsgrundlageMindestvorlauf/FristVerwaltungseinheiten
DeutschlandÖrtliche Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrs-/Ordnungsamt oder städtischer Eigenbetrieb)Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), bundeseinheitlichMindestens drei volle Tage vor Beginn (BVerwG, Az. 3 C 25.16) – Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung16 Bundesländer
ÖsterreichGemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat (Wien: MA 46)§ 43 StVO 1960; wirksam ab Anbringung der Tafeln (§ 44 Abs. 1 StVO 1960)Keine bundesweite gesetzliche Frist – abhängig vom Bewilligungsbescheid (Wien: Antrag mind. 10 Werktage vorher, Tafeln mind. 24 Std. vorher)9 Bundesländer
SchweizStädte, Gemeinden oder Kantone (Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste, je nach Ort)Signalisationsverordnung (SSV), Art. 30Keine landesweite Frist – kommunal geregelt (Beispiel Basel-Stadt: 48 Std. vor Wirksamkeit; Zürich: 3–7 Arbeitstage je nach Zonentyp)26 Kantone
BelgienGemeindeverwaltung (Administration Communale/Gemeentebestuur), bei regionalem Straßennetz ggf. regionaler MobilitätsdienstCode de la route/Wegcode, Art. 70Keine landesweite Frist – jede Gemeinde legt eigene Bearbeitungszeit fest (Beispiel Brüssel: 3–10 Arbeitstage)9 Provinzen und Regionen

Häufige Fragen zu Halteverbotszonen in Österreich

Ab wann gilt die Halteverbotszone in Österreich?

Die österreichische Straßenverkehrsordnung knüpft die Wirksamkeit einer Halteverbotszone unmittelbar an das tatsächliche Aufstellen der Tafeln (§ 44 Abs. 1 StVO 1960): Sobald sie stehen, ist die Verordnung kundgemacht und die Zone gültig. Eine Karenzzeit, die vor Geltungsbeginn erst verstreichen müsste, sieht das Gesetz nicht vor.

Gibt es in Österreich eine bundesweite Vorlauffrist für die Beschilderung?

Nein, eine gesetzliche Frist schreibt die österreichische Straßenverkehrsordnung dafür nicht vor — maßgeblich ist ausschließlich, was im Bewilligungsbescheid der zuständigen Stelle steht. Ein Beispiel: Die Wiener MA 46 verlangt den Antrag mindestens zehn Werktage vor der geplanten Ladetätigkeit und die Tafeln spätestens 24 Stunden vor Beginn. Diese 24-Stunden-Vorgabe gilt aber nur in Wien; Graz, Linz oder Salzburg können abweichende Fristen ansetzen.

Was passiert mit einem Fahrzeug, das schon vor der Aufstellung dort parkt?

Für dieses Fahrzeug entstehen dem Halter keine Abschleppkosten — § 89a Abs. 7 StVO 1960 nimmt Fahrzeuge aus, die schon vor Beginn des Verbots dort standen. Damit sich das später beweisen lässt, will beispielsweise Wien, dass beim Aufstellen der Tafeln die Kennzeichen der bereits abgestellten Fahrzeuge festgehalten und die Aufstellung selbst von der Polizei bestätigt wird.

Wer genehmigt ein Halteverbot in Österreich — die Gemeinde oder eine Bezirksbehörde?

Es kommt auf den Straßentyp an. Handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindestraße, übernimmt die Gemeinde die Entscheidung selbst — gedeckt durch § 94d StVO 1960, ihren eigenen Wirkungsbereich. Bei allen übrigen Straßen rutscht die Zuständigkeit eine Ebene höher zur Bezirksverwaltungsbehörde, umgangssprachlich die Bezirkshauptmannschaft; in Statutarstädten wie Wien, Graz oder Linz übernimmt stattdessen der Magistrat diese Rolle (§ 94b StVO 1960). Je nachdem, wer zuständig ist, unterscheiden sich Formular und Bearbeitungsdauer.

Gilt für einen Container eine eigene Genehmigungspflicht?

Ja. Weil ein Container dauerhaft öffentlichen Verkehrsraum für einen verkehrsfremden Zweck belegt, kommt neben der Halteverbotszone meist noch eine Bewilligung nach § 82 StVO 1960 hinzu — praktisch also zwei Genehmigungen statt einer. Was Ihre Gemeinde dafür konkret an Unterlagen sehen will, klären wir im Vorfeld für Sie ab.

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DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
halteverbot-beantragen.de ist nach RSA 21 zertifiziert
RSA 21 zertifiziert — geprüfte Sicherheitsstandards
Aktiv in über 22.000 Städten
100 % rechtssicher & offiziell genehmigt
Aktiv in DE · AT · CH · BE