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Halteverbot im Bundesland Kärnten in Österreich bestellen

In allen 9 Bundesländern verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Untenstehend finden Sie alle Gemeinden in Kärnten, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Als südlichstes Bundesland Österreichs ist Kärnten geprägt von seiner alpinen Seenregion rund um den Wörthersee — neben Villach und Wolfsberg sorgt vor allem der Tourismus für hohen Parkdruck in der Saison. Wer für Umzug, Anlieferung oder Baustelle Platz benötigt, sollte das Halteverbot rechtzeitig beauftragen.

AF
Afritz am See
Halteverbot beantragen
SC
Schiefling am Wörthersee
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AL
Albeck
Halteverbot beantragen
AL
Althofen
Halteverbot beantragen
AR
Arnoldstein
Halteverbot beantragen
AR
Arriach
Halteverbot beantragen
BA
Bad Bleiberg
Halteverbot beantragen
BA
Bad Kleinkirchheim
Halteverbot beantragen
BA
Bad St. Leonhard im Lavanttal
Halteverbot beantragen
BA
Baldramsdorf
Halteverbot beantragen
BE
Berg im Drautal
Halteverbot beantragen
LE
Lesachtal
Halteverbot beantragen
BL
Bleiburg
Halteverbot beantragen
ST
Steindorf am Ossiacher See
Halteverbot beantragen
BR
Brückl
Halteverbot beantragen
DE
Dellach
Halteverbot beantragen
DE
Dellach im Drautal
Halteverbot beantragen
DE
Deutsch-Griffen
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DI
Diex
Halteverbot beantragen
EB
Ebenthal in Kärnten
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EB
Eberndorf
Halteverbot beantragen
EB
Eberstein
Halteverbot beantragen
EI
Eisenkappel-Vellach
Halteverbot beantragen
KR
Krems in Kärnten
Halteverbot beantragen
FE
Feld am See
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FE
Feistritz an der Gail
Halteverbot beantragen
FE
Feistritz im Rosental
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FE
Feistritz ob Bleiburg
Halteverbot beantragen
FE
Feldkirchen in Kärnten
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FE
Ferlach
Halteverbot beantragen
FE
Ferndorf
Halteverbot beantragen
FI
Finkenstein am Faaker See
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FL
Flattach
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HE
Hermagor-Pressegger See
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FR
Frantschach-St. Gertraud
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FR
Frauenstein
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FR
Fresach
Halteverbot beantragen
FR
Friesach
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GA
Gallizien
Halteverbot beantragen
GI
Gitschtal
Halteverbot beantragen
GL
Glanegg
Halteverbot beantragen
GL
Globasnitz
Halteverbot beantragen
GL
Glödnitz
Halteverbot beantragen
GM
Gmünd in Kärnten
Halteverbot beantragen
GN
Gnesau
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GR
Grafenstein
Halteverbot beantragen
GR
Greifenburg
Halteverbot beantragen
GR
Griffen
Halteverbot beantragen
GR
Großkirchheim
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ST
St. Georgen im Lavanttal
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GU
Gurk
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GU
Guttaring
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HE
Heiligenblut am Großglockner
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HI
Himmelberg
Halteverbot beantragen
HO
Hohenthurn
Halteverbot beantragen
Hü
Hüttenberg
Halteverbot beantragen
IR
Irschen
Halteverbot beantragen
RA
Radenthein
Halteverbot beantragen
KA
Kappel am Krappfeld
Halteverbot beantragen
KE
Keutschach am See
Halteverbot beantragen
KI
Kirchbach
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KL
Klagenfurt am Wörthersee
Halteverbot beantragen
KL
Kleblach-Lind
Halteverbot beantragen
KL
Klein St. Paul
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Kö
Kötschach-Mauthen
Halteverbot beantragen
Kö
Köttmannsdorf
Halteverbot beantragen
PO
Poggersdorf
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KR
Krumpendorf am Wörthersee
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VI
Villach
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LA
Lavamünd
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LE
Lendorf
Halteverbot beantragen
LI
Liebenfels
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LU
Ludmannsdorf
Halteverbot beantragen
LU
Lurnfeld
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MA
Magdalensberg
Halteverbot beantragen
MA
Mallnitz
Halteverbot beantragen
MA
Malta
Halteverbot beantragen
MA
Maria Rain
Halteverbot beantragen
MA
Maria Saal
Halteverbot beantragen
MA
Maria Wörth
Halteverbot beantragen
ME
Metnitz
Halteverbot beantragen
MI
Micheldorf
Halteverbot beantragen
MI
Millstatt am See
Halteverbot beantragen
Mö
Mölbling
Halteverbot beantragen
Mö
Mörtschach
Halteverbot beantragen
MO
Moosburg
Halteverbot beantragen
NE
Neuhaus
Halteverbot beantragen
Nö
Nötsch im Gailtal
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OB
Oberdrauburg
Halteverbot beantragen
OB
Obervellach
Halteverbot beantragen
OS
Ossiach
Halteverbot beantragen
PA
Paternion
Halteverbot beantragen
Pö
Pörtschach am Wörther See
Halteverbot beantragen
PR
Preitenegg
Halteverbot beantragen
RA
Rangersdorf
Halteverbot beantragen
RE
Reichenau
Halteverbot beantragen
RE
Reichenfels
Halteverbot beantragen
RE
Reißeck
Halteverbot beantragen
RE
Rennweg am Katschberg
Halteverbot beantragen
RO
Rosegg
Halteverbot beantragen
RU
Ruden
Halteverbot beantragen
SA
Sachsenburg
Halteverbot beantragen
TR
Treffen am Ossiacher See
Halteverbot beantragen
SE
Seeboden am Millstätter See
Halteverbot beantragen
SI
Sittersdorf
Halteverbot beantragen
SP
Spittal an der Drau
Halteverbot beantragen
ST
St. Andrä
Halteverbot beantragen
ST
St. Georgen am Längsee
Halteverbot beantragen
ST
St. Jakob im Rosental
Halteverbot beantragen
ST
St. Margareten im Rosental
Halteverbot beantragen
ST
St. Paul im Lavanttal
Halteverbot beantragen
ST
St. Kanzian am Klopeiner See
Halteverbot beantragen
ST
St. Stefan im Gailtal
Halteverbot beantragen
ST
St. Urban
Halteverbot beantragen
ST
St. Veit an der Glan
Halteverbot beantragen
ST
Stall
Halteverbot beantragen
ST
Steinfeld
Halteverbot beantragen
ST
Steuerberg
Halteverbot beantragen
ST
Stockenboi
Halteverbot beantragen
ST
Straßburg
Halteverbot beantragen
TE
Techelsberg am Wörther See
Halteverbot beantragen
TR
Trebesing
Halteverbot beantragen
VE
Velden am Wörther See
Halteverbot beantragen
Vö
Völkermarkt
Halteverbot beantragen
WE
Weißensee
Halteverbot beantragen
WE
Weißenstein
Halteverbot beantragen
WE
Weitensfeld im Gurktal
Halteverbot beantragen
WE
Wernberg
Halteverbot beantragen
WI
Winklern
Halteverbot beantragen
WO
Wolfsberg
Halteverbot beantragen
ZE
Zell
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
Alle 9 Bundesländer

Halteverbotszone in Österreich: gültig ab dem Moment, in dem die Tafel steht

Wer in Österreich eine Übersiedlung plant, eine Lieferung erwartet oder eine Baustelle einrichtet, braucht dafür in aller Regel eine temporäre Halteverbotszone. Angeordnet wird sie von der Behörde per Verordnung — die Rechtsgrundlage dafür ist § 43 der Straßenverkehrsordnung 1960. Aufgestellt werden die Tafeln „Halten und Parken verboten" nach § 52 lit. a Z 13b, ergänzt um die Zusatztafeln „ANFANG" und „ENDE", die den Bereich abgrenzen.

Ein Punkt unterscheidet Österreich deutlich von anderen Ländern und ist für die Planung entscheidend: Die Verordnung wird durch das Anbringen der Verkehrszeichen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft (§ 44 Abs. 1 StVO 1960). Das Verbot gilt also ab dem Moment, in dem die Tafeln stehen — nicht erst nach Ablauf einer Wartezeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zone tritt mit dem Anbringen der Verkehrszeichen sofort in Kraft (§ 44 Abs. 1 StVO 1960) — eine Wartezeit nach dem Aufstellen gibt es nicht.
  • Anders als in Deutschland kennt die österreichische Straßenverkehrsordnung keine gesetzliche bundesweite Vorlauffrist — maßgeblich ist der Bewilligungsbescheid der jeweiligen Behörde.
  • In Wien verlangt die zuständige MA 46 den Antrag mindestens zehn Werktage vorher und die Tafeln mindestens 24 Stunden vor Beginn — diese Frist gilt aber nur in Wien, nicht in Graz, Linz oder Salzburg.
  • Zuständig ist je nach Straßentyp entweder die Gemeinde selbst oder die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. in Statutarstädten der Magistrat.
  • Für einen Container ist neben der Halteverbotszone meist eine zusätzliche Bewilligung nach § 82 StVO 1960 nötig — also zwei Genehmigungen statt einer.

Vorlaufzeiten: es gibt keine bundesweite Frist

Anders als vielfach behauptet kennt die österreichische Straßenverkehrsordnung keine gesetzliche Vorlauffrist für das Aufstellen der Tafeln. Welche Frist konkret einzuhalten ist, ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid der jeweiligen Behörde — und der fällt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aus.

In Wien etwa ist die Sache klar geregelt: Zuständig ist die MA 46, der Antrag soll mindestens zehn Werktage vor der Ladetätigkeit gestellt werden, und die Tafeln sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit aufzustellen. Diese 24 Stunden sind allerdings eine Wiener Auflage — keine Regel, die automatisch in Graz, Linz oder Salzburg gilt. Genau deshalb prüfen wir für jede Gemeinde einzeln, was der Bescheid dort verlangt, statt mit einer Pauschalfrist zu arbeiten.

Warum der Zeitpunkt des Aufstellens zählt

Steht bei der Aufstellung bereits ein Fahrzeug im künftigen Verbotsbereich, ist das kein Grund zur Panik — aber es will dokumentiert sein. Denn nach § 89a Abs. 7 StVO 1960 trägt die Kosten einer Entfernung nicht der Halter, wenn das Fahrzeug schon vor Eintritt der Voraussetzungen dort abgestellt war. Die Stadt Wien verlangt aus genau diesem Grund, die Kennzeichen der bereits parkenden Fahrzeuge bei der Aufstellung zu notieren und die Aufstellung bei der Polizeiinspektion bestätigen zu lassen.

Wir übernehmen diese Dokumentation für Sie. Sie ist der Nachweis dafür, wann die Zone tatsächlich wirksam wurde — und sie entscheidet im Ernstfall darüber, wer die Kosten trägt.

Zuständigkeiten: Gemeinde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft

Wer die Bewilligung erteilt, hängt davon ab, wo die Zone liegt. Betrifft die Maßnahme ausschließlich Gemeindestraßen, entscheidet die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich (§ 94d StVO 1960). Andernfalls ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig — also die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat (§ 94b StVO 1960). Für Nutzer bedeutet das: unterschiedliche Formulare, unterschiedliche Bearbeitungszeiten, unterschiedliche Ansprechpartner. Wir kennen die jeweils richtige Stelle und reichen dort ein.

Übersiedlung, Ladetätigkeit, Baustelle, Container

Übersiedlung
Der Möbelwagen soll direkt vor dem Haus stehen, damit die Wege kurz bleiben.
Ladetätigkeit (Anlieferung)
Dieselbe Zone dient ebenso der Anlieferung von Möbeln, Küchen oder Großgeräten.
Baustelle
Hier greift § 43 Abs. 1a StVO 1960, der Verkehrsmaßnahmen bei Arbeiten auf oder neben der Straße regelt.
Container
Belegt öffentlichen Verkehrsraum zu einem verkehrsfremden Zweck und braucht deshalb häufig eine zusätzliche Bewilligung nach § 82 StVO 1960 — zwei Genehmigungen statt einer. Wir klären im Vorfeld ab, was Ihre Gemeinde verlangt.

Was die Zone bewirkt

Eine ordnungsgemäß verordnete und aufgestellte Zone bewirkt, dass dort während des Geltungszeitraums kein anderes Fahrzeug halten oder parken darf. Das Verbot gilt dabei nur für die Straßenseite, auf der die Tafel steht — je nach Situation richten wir deshalb ein einseitiges oder beidseitiges Halteverbot ein. Ob ein dennoch abgestelltes Fahrzeug entfernt wird, entscheidet die Behörde nach eigenem Ermessen; einen garantiert freien Stellplatz kann Ihnen niemand zusichern. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und fristgerecht bei der richtigen Stelle liegt und die Tafeln korrekt stehen.

Wo wir in Österreich tätig sind

Von Wien über Graz, Linz und Salzburg bis Innsbruck und in kleinere Gemeinden: Unten finden Sie die Orte, in denen wir Halteverbotszonen einrichten. Ist Ihre Gemeinde nicht dabei, sprechen Sie uns an — in vielen Fällen lässt sich das kurzfristig klären.

Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Halteverbotszonen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien
LandBehördeRechtsgrundlageMindestvorlauf/FristVerwaltungseinheiten
DeutschlandÖrtliche Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrs-/Ordnungsamt oder städtischer Eigenbetrieb)Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), bundeseinheitlichMindestens drei volle Tage vor Beginn (BVerwG, Az. 3 C 25.16) – Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung16 Bundesländer
ÖsterreichGemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat (Wien: MA 46)§ 43 StVO 1960; wirksam ab Anbringung der Tafeln (§ 44 Abs. 1 StVO 1960)Keine bundesweite gesetzliche Frist – abhängig vom Bewilligungsbescheid (Wien: Antrag mind. 10 Werktage vorher, Tafeln mind. 24 Std. vorher)9 Bundesländer
SchweizStädte, Gemeinden oder Kantone (Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste, je nach Ort)Signalisationsverordnung (SSV), Art. 30Keine landesweite Frist – kommunal geregelt (Beispiel Basel-Stadt: 48 Std. vor Wirksamkeit; Zürich: 3–7 Arbeitstage je nach Zonentyp)26 Kantone
BelgienGemeindeverwaltung (Administration Communale/Gemeentebestuur), bei regionalem Straßennetz ggf. regionaler MobilitätsdienstCode de la route/Wegcode, Art. 70Keine landesweite Frist – jede Gemeinde legt eigene Bearbeitungszeit fest (Beispiel Brüssel: 3–10 Arbeitstage)9 Provinzen und Regionen

Häufige Fragen zu Halteverbotszonen in Österreich

Ab wann gilt die Halteverbotszone in Österreich?

Die österreichische Straßenverkehrsordnung knüpft die Wirksamkeit einer Halteverbotszone unmittelbar an das tatsächliche Aufstellen der Tafeln (§ 44 Abs. 1 StVO 1960): Sobald sie stehen, ist die Verordnung kundgemacht und die Zone gültig. Eine Karenzzeit, die vor Geltungsbeginn erst verstreichen müsste, sieht das Gesetz nicht vor.

Gibt es in Österreich eine bundesweite Vorlauffrist für die Beschilderung?

Nein, eine gesetzliche Frist schreibt die österreichische Straßenverkehrsordnung dafür nicht vor — maßgeblich ist ausschließlich, was im Bewilligungsbescheid der zuständigen Stelle steht. Ein Beispiel: Die Wiener MA 46 verlangt den Antrag mindestens zehn Werktage vor der geplanten Ladetätigkeit und die Tafeln spätestens 24 Stunden vor Beginn. Diese 24-Stunden-Vorgabe gilt aber nur in Wien; Graz, Linz oder Salzburg können abweichende Fristen ansetzen.

Was passiert mit einem Fahrzeug, das schon vor der Aufstellung dort parkt?

Für dieses Fahrzeug entstehen dem Halter keine Abschleppkosten — § 89a Abs. 7 StVO 1960 nimmt Fahrzeuge aus, die schon vor Beginn des Verbots dort standen. Damit sich das später beweisen lässt, will beispielsweise Wien, dass beim Aufstellen der Tafeln die Kennzeichen der bereits abgestellten Fahrzeuge festgehalten und die Aufstellung selbst von der Polizei bestätigt wird.

Wer genehmigt ein Halteverbot in Österreich — die Gemeinde oder eine Bezirksbehörde?

Es kommt auf den Straßentyp an. Handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindestraße, übernimmt die Gemeinde die Entscheidung selbst — gedeckt durch § 94d StVO 1960, ihren eigenen Wirkungsbereich. Bei allen übrigen Straßen rutscht die Zuständigkeit eine Ebene höher zur Bezirksverwaltungsbehörde, umgangssprachlich die Bezirkshauptmannschaft; in Statutarstädten wie Wien, Graz oder Linz übernimmt stattdessen der Magistrat diese Rolle (§ 94b StVO 1960). Je nachdem, wer zuständig ist, unterscheiden sich Formular und Bearbeitungsdauer.

Gilt für einen Container eine eigene Genehmigungspflicht?

Ja. Weil ein Container dauerhaft öffentlichen Verkehrsraum für einen verkehrsfremden Zweck belegt, kommt neben der Halteverbotszone meist noch eine Bewilligung nach § 82 StVO 1960 hinzu — praktisch also zwei Genehmigungen statt einer. Was Ihre Gemeinde dafür konkret an Unterlagen sehen will, klären wir im Vorfeld für Sie ab.

119.645
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22.000+
Abgedeckte Städte
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
halteverbot-beantragen.de ist nach RSA 21 zertifiziert
RSA 21 zertifiziert — geprüfte Sicherheitsstandards
Aktiv in über 22.000 Städten
100 % rechtssicher & offiziell genehmigt
Aktiv in DE · AT · CH · BE