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Halteverbot im Kanton Basel-Landschaft in der Schweiz bestellen

In allen 16 Bundesländern verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie alle Städte und Dörfer im Kanton Basel-Landschaft, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Ist Ihre Stadt nicht dabei? Kontaktieren Sie uns — wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrer Region helfen können.

AE
Aesch BL
Halteverbot beantragen
AL
Allschwil
Halteverbot beantragen
AN
Anwil
Halteverbot beantragen
AR
Arboldswil
Halteverbot beantragen
AR
Arisdorf
Halteverbot beantragen
AR
Arlesheim
Halteverbot beantragen
AU
Augst BL
Halteverbot beantragen
BE
Bennwil
Halteverbot beantragen
BI
Biel-Benken BL
Halteverbot beantragen
BI
Binningen
Halteverbot beantragen
BI
Birsfelden
Halteverbot beantragen
BL
Blauen
Halteverbot beantragen
B
Böckten
Halteverbot beantragen
BO
Bottmingen
Halteverbot beantragen
BR
Bretzwil
Halteverbot beantragen
BR
Brislach
Halteverbot beantragen
BR
Bruderholz
Halteverbot beantragen
BU
Bubendorf
Halteverbot beantragen
BU
Buckten
Halteverbot beantragen
BU
Burg im Leimental
Halteverbot beantragen
BU
Buus
Halteverbot beantragen
DI
Diegten
Halteverbot beantragen
DI
Diepflingen
Halteverbot beantragen
DI
Dittingen
Halteverbot beantragen
DU
Duggingen
Halteverbot beantragen
EP
Eptingen
Halteverbot beantragen
ET
Ettingen
Halteverbot beantragen
FR
Frenkendorf
Halteverbot beantragen
F
Füllinsdorf
Halteverbot beantragen
GE
Gelterkinden
Halteverbot beantragen
GI
Giebenach
Halteverbot beantragen
GR
Grellingen
Halteverbot beantragen
H
Häfelfingen
Halteverbot beantragen
HE
Hemmiken
Halteverbot beantragen
HE
Hersberg
Halteverbot beantragen
H
Hölstein
Halteverbot beantragen
IT
Itingen
Halteverbot beantragen
K
Känerkinden
Halteverbot beantragen
KI
Kilchberg BL
Halteverbot beantragen
LA
Lampenberg
Halteverbot beantragen
LA
Langenbruck
Halteverbot beantragen
L
Läufelfingen
Halteverbot beantragen
LA
Laufen
Halteverbot beantragen
LA
Lausen
Halteverbot beantragen
LA
Lauwil
Halteverbot beantragen
LI
Liedertswil
Halteverbot beantragen
LI
Liesberg
Halteverbot beantragen
LI
Liesberg Dorf
Halteverbot beantragen
LI
Liestal
Halteverbot beantragen
LU
Lupsingen
Halteverbot beantragen
MA
Maisprach
Halteverbot beantragen
M
Münchenstein
Halteverbot beantragen
MU
Muttenz
Halteverbot beantragen
NE
Nenzlingen
Halteverbot beantragen
NI
Niederdorf
Halteverbot beantragen
NU
Nusshof
Halteverbot beantragen
OB
Oberdorf BL
Halteverbot beantragen
OB
Oberwil BL
Halteverbot beantragen
OL
Oltingen
Halteverbot beantragen
OR
Ormalingen
Halteverbot beantragen
PF
Pfeffingen
Halteverbot beantragen
PR
Pratteln
Halteverbot beantragen
RA
Ramlinsburg
Halteverbot beantragen
RE
Reigoldswil
Halteverbot beantragen
RE
Reinach BL
Halteverbot beantragen
RI
Rickenbach BL
Halteverbot beantragen
RO
Roggenburg
Halteverbot beantragen
R
Röschenz
Halteverbot beantragen
RO
Rothenfluh
Halteverbot beantragen
R
Rümlingen
Halteverbot beantragen
R
Rünenberg
Halteverbot beantragen
SC
Schönenbuch
Halteverbot beantragen
SE
Seltisberg
Halteverbot beantragen
SI
Sissach
Halteverbot beantragen
TE
Tecknau
Halteverbot beantragen
TE
Tenniken
Halteverbot beantragen
TH
Therwil
Halteverbot beantragen
TH
Thürnen
Halteverbot beantragen
TI
Titterten
Halteverbot beantragen
WA
Wahlen b. Laufen
Halteverbot beantragen
WA
Waldenburg
Halteverbot beantragen
WE
Wenslingen
Halteverbot beantragen
WI
Wintersingen
Halteverbot beantragen
WI
Wittinsburg
Halteverbot beantragen
ZE
Zeglingen
Halteverbot beantragen
ZI
Ziefen
Halteverbot beantragen
ZU
Zunzgen
Halteverbot beantragen
ZW
Zwingen
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
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Parkverbot für den Umzug in der Schweiz: kommunal geregelt, kantonal verschieden

In der Schweiz heisst das, was in Deutschland „Halteverbot" genannt wird, im Amtsdeutsch meist Parkverbot — die Behörden sprechen von „Parkverbotsschildern", „mobilen Signalen" oder schlicht von einer Parkplatzreservation. Gemeint ist dasselbe: eine temporär gesperrte Fläche am Strassenrand, damit beim Zügeln der Möbelwagen direkt vor dem Haus stehen kann.

Rechtlich stützt sich das auf die Signalisationsverordnung (SSV). Deren Artikel 30 regelt die Halte- und Parkierungsverbote: Das Signal 2.49 „Halten verboten" untersagt das freiwillige Halten, das Signal 2.50 „Parkieren verboten" das Parkieren — jeweils auf der signalisierten Fahrbahnseite. Beginn, Wiederholung und Ende des Abschnitts werden mit Anfangs-, Wiederholungs- und Endetafel markiert. Für Umzüge kommt in der Praxis fast immer das Signal 2.50 zum Einsatz.

Es gibt keine landesweite Frist — und das ist der wichtigste Punkt

Ein einheitliches Schweizer Verfahren existiert nicht. Zuständig sind Städte, Gemeinden und Kantone, und sie handhaben es spürbar unterschiedlich. Wer sich auf eine im Internet kursierende Pauschalfrist verlässt, plant an der Realität vorbei. Belegt ist Folgendes:

  • Basel-Stadt: Die Kantonspolizei stellt die mobilen Parkverbotsschilder selbst auf und wieder ab. Hier gilt eine Frist von 48 Stunden — die Schilder müssen also zwei Tage vor Wirksamkeit stehen. Die Bestellung erfolgt rund acht Tage im Voraus, die Zone gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Tage.
  • Zürich: Die Stadtpolizei unterscheidet nach Zonentyp — für die Blaue Zone ist ein Vorlauf von mindestens sieben Arbeitstagen vorgesehen, für die Weisse Zone mindestens drei. Reserviert wird für maximal 14 Tage.
  • Bern: Die Bewilligung selbst ist kostenlos, muss aber mindestens acht Arbeitstage vor dem Umzugstermin beantragt werden. Wichtig: Bewilligung und Signale sind zweierlei — die Tafeln müssen separat beschafft werden.
  • Luzern: Antrag mindestens vier Arbeitstage im Voraus; Auf- und Abbau der Signalisation übernimmt die Stadt.
  • Genf: Das Gesuch ist mindestens zehn Arbeitstage vorher einzureichen, die Signalisation muss mindestens drei Tage vor Beginn stehen. Zusätzlich sind die Kennzeichen der bei der Aufstellung bereits parkierten Fahrzeuge der Polizei zu melden.
  • Lausanne: Vorlauf von mindestens sieben Arbeitstagen in der Blauen Zone.

Für andere Städte — etwa Winterthur — publizieren die Behörden keine verbindliche Aufstellfrist. Wir nennen Ihnen dann keine erfundene Zahl, sondern klären die Vorgabe direkt mit der zuständigen Stelle und richten uns nach dem Bewilligungsentscheid.

Wer bewilligt: Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste

Auch die Zuständigkeit wechselt von Ort zu Ort. In Basel und Zürich ist es die Polizei, in Luzern die Verkehrstechnik der Stadt, in Bern die Stelle Parkkarten, in Genf der Service de l'espace public — und bei Bauarbeiten wechselt die Zuständigkeit vielerorts noch einmal zum Tiefbauamt oder zum Kanton. In kleineren Gemeinden läuft die Bewilligung teils schlicht über die Einwohnerdienste am Schalter.

Nach Artikel 107 SSV müssen solche Verkehrsanordnungen von der zuständigen Behörde verfügt werden. Für kurze Umzugs- oder Bauzeiten geschieht das als kurzfristige Anordnung; soll die Massnahme länger als acht Tage gelten, ist das ordentliche Verfahren mit Publikation nötig.

Selbst gebastelte Schilder helfen nicht

Ein verbreiteter Irrtum: Ein selbst aufgestelltes Schild oder ein reservierendes Absperrband begründet kein Parkverbot. Nur SSV-konforme, behördlich bewilligte Signale sind gültig. Alles andere ist rechtlich wirkungslos — auch wenn es offiziell aussieht.

Was die Zone bewirkt

Ist die Zone bewilligt und korrekt signalisiert, darf dort während der Geltungsdauer kein anderes Fahrzeug parkieren. Das Verbot wirkt nur auf der Fahrbahnseite, auf der das Signal steht — je nach Strasse richten wir deshalb ein einseitiges oder beidseitiges Parkverbot ein. Ob ein trotzdem abgestelltes Fahrzeug weggewiesen wird, liegt im Ermessen der Behörde; garantieren lässt sich ein freier Platz deshalb nicht. Wir stellen sicher, dass Ihr Gesuch vollständig und rechtzeitig bei der richtigen Stelle liegt.

Wo wir in der Schweiz tätig sind

Von Zürich, Basel und Bern über Genf und Lausanne bis Winterthur und Luzern sowie in kleineren Gemeinden: Unten finden Sie die Orte, in denen wir Parkverbotszonen einrichten. Fehlt Ihre Gemeinde, sprechen Sie uns an.

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