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Halteverbot im Kanton Luzern in der Schweiz bestellen

In allen 16 Bundesländern verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie alle Städte und Dörfer im Kanton Luzern, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Ist Ihre Stadt nicht dabei? Kontaktieren Sie uns — wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrer Region helfen können.

AD
Adligenswil
Halteverbot beantragen
AE
Aesch LU
Halteverbot beantragen
AL
Alberswil
Halteverbot beantragen
AL
Altbüron
Halteverbot beantragen
AL
Altishofen
Halteverbot beantragen
AL
Altwis
Halteverbot beantragen
BA
Baldegg
Halteverbot beantragen
BA
Ballwil
Halteverbot beantragen
BE
Beromünster
Halteverbot beantragen
BR
Bramboden
Halteverbot beantragen
BU
Buchrain
Halteverbot beantragen
BU
Buchs LU
Halteverbot beantragen
B
Büron
Halteverbot beantragen
BU
Buttisholz
Halteverbot beantragen
DA
Dagmersellen
Halteverbot beantragen
DA
Daiwil
Halteverbot beantragen
DI
Dierikon
Halteverbot beantragen
DO
Doppleschwand
Halteverbot beantragen
EB
Ebersecken
Halteverbot beantragen
EB
Ebikon
Halteverbot beantragen
EB
Ebnet
Halteverbot beantragen
EG
Egolzwil
Halteverbot beantragen
EI
Eich
Halteverbot beantragen
EI
Eigenthal
Halteverbot beantragen
EM
Emmen
Halteverbot beantragen
EM
Emmenbrücke
Halteverbot beantragen
EN
Entlebuch
Halteverbot beantragen
ER
Ermensee
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ES
Eschenbach LU
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ES
Escholzmatt
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ET
Ettiswil
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FI
Finsterwald b. Entlebuch
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FI
Fischbach LU
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FL
Flühli LU
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FO
Fontannen b. Wolhusen
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GE
Geiss
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GE
Gelfingen
Halteverbot beantragen
GE
Gettnau
Halteverbot beantragen
GE
Geuensee
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GI
Gisikon
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GR
Greppen
Halteverbot beantragen
GR
Grossdietwil
Halteverbot beantragen
GR
Grosswangen
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GU
Gunzwil
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H
Hämikon
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HA
Hasle LU
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HE
Hellbühl
Halteverbot beantragen
HE
Hergiswil b. Willisau
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HE
Herlisberg
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HI
Hildisrieden
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HI
Hintermoos
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HI
Hitzkirch
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HO
Hochdorf
Halteverbot beantragen
HO
Hofstatt
Halteverbot beantragen
HO
Hohenrain
Halteverbot beantragen
HO
Honau
Halteverbot beantragen
HO
Horw
Halteverbot beantragen
H
Hüswil
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IN
Inwil
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KA
Kaltbach
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KA
Kastanienbaum
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KL
Kleinwangen
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KN
Knutwil
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KO
Kottwil
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KR
Kriens
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KU
Kulmerau
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LA
Langnau b. Reiden
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LI
Lieli LU
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LU
Luthern
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LU
Luthern Bad
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LU
Luzern
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MA
Malters
Halteverbot beantragen
MA
Marbach LU
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MA
Mauensee
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ME
Meggen
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ME
Mehlsecken
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ME
Meierskappel
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ME
Menzberg
Halteverbot beantragen
ME
Menznau
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MO
Mosen
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M
Müswangen
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NE
Nebikon
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NE
Neudorf
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NE
Neuenkirch
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NO
Nottwil
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OB
Oberkirch LU
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OB
Obernau
Halteverbot beantragen
OH
Ohmstal
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PE
Perlen
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PF
Pfaffnau
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PF
Pfeffikon LU
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RA
Rain
Halteverbot beantragen
RE
Reiden
Halteverbot beantragen
RE
Reidermoos
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RE
Rengg
Halteverbot beantragen
RE
Retschwil
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RI
Richenthal
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RI
Rickenbach LU
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RI
Rigi Kaltbad
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RO
Roggliswil
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RO
Rohrmatt
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R
Römerswil LU
Halteverbot beantragen
RO
Romoos
Halteverbot beantragen
RO
Root
Halteverbot beantragen
RO
Root Längenbold
Halteverbot beantragen
RO
Rothenburg
Halteverbot beantragen
RU
Ruswil
Halteverbot beantragen
SC
Schachen LU
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SC
Schenkon
Halteverbot beantragen
SC
Schlierbach
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SC
Schongau
Halteverbot beantragen
SC
Schötz
Halteverbot beantragen
SC
Schüpfheim
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SC
Schwarzenbach Beromünster
Halteverbot beantragen
SC
Schwarzenberg LU
Halteverbot beantragen
SE
Sempach
Halteverbot beantragen
SE
Sempach Station
Halteverbot beantragen
SI
Sigigen
Halteverbot beantragen
S
Sörenberg
Halteverbot beantragen
ST
St. Erhard
Halteverbot beantragen
ST
St. Niklausen LU
Halteverbot beantragen
ST
St. Urban
Halteverbot beantragen
ST
Steinhuserberg
Halteverbot beantragen
SU
Sulz LU
Halteverbot beantragen
SU
Sursee
Halteverbot beantragen
TR
Triengen
Halteverbot beantragen
UD
Udligenswil
Halteverbot beantragen
UF
Uffikon
Halteverbot beantragen
UF
Ufhusen
Halteverbot beantragen
UR
Urswil
Halteverbot beantragen
VI
Vitznau
Halteverbot beantragen
WA
Wauwil
Halteverbot beantragen
WE
Weggis
Halteverbot beantragen
WE
Werthenstein
Halteverbot beantragen
WI
Wiggen
Halteverbot beantragen
WI
Wikon
Halteverbot beantragen
WI
Wilihof
Halteverbot beantragen
WI
Willisau
Halteverbot beantragen
WI
Winikon
Halteverbot beantragen
WO
Wolhusen
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ZE
Zell LU
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
Alle 16 Bundesländer

Parkverbot für den Umzug in der Schweiz: kommunal geregelt, kantonal verschieden

In der Schweiz heisst das, was in Deutschland „Halteverbot" genannt wird, im Amtsdeutsch meist Parkverbot — die Behörden sprechen von „Parkverbotsschildern", „mobilen Signalen" oder schlicht von einer Parkplatzreservation. Gemeint ist dasselbe: eine temporär gesperrte Fläche am Strassenrand, damit beim Zügeln der Möbelwagen direkt vor dem Haus stehen kann.

Rechtlich stützt sich das auf die Signalisationsverordnung (SSV). Deren Artikel 30 regelt die Halte- und Parkierungsverbote: Das Signal 2.49 „Halten verboten" untersagt das freiwillige Halten, das Signal 2.50 „Parkieren verboten" das Parkieren — jeweils auf der signalisierten Fahrbahnseite. Beginn, Wiederholung und Ende des Abschnitts werden mit Anfangs-, Wiederholungs- und Endetafel markiert. Für Umzüge kommt in der Praxis fast immer das Signal 2.50 zum Einsatz.

Es gibt keine landesweite Frist — und das ist der wichtigste Punkt

Ein einheitliches Schweizer Verfahren existiert nicht. Zuständig sind Städte, Gemeinden und Kantone, und sie handhaben es spürbar unterschiedlich. Wer sich auf eine im Internet kursierende Pauschalfrist verlässt, plant an der Realität vorbei. Belegt ist Folgendes:

  • Basel-Stadt: Die Kantonspolizei stellt die mobilen Parkverbotsschilder selbst auf und wieder ab. Hier gilt eine Frist von 48 Stunden — die Schilder müssen also zwei Tage vor Wirksamkeit stehen. Die Bestellung erfolgt rund acht Tage im Voraus, die Zone gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Tage.
  • Zürich: Die Stadtpolizei unterscheidet nach Zonentyp — für die Blaue Zone ist ein Vorlauf von mindestens sieben Arbeitstagen vorgesehen, für die Weisse Zone mindestens drei. Reserviert wird für maximal 14 Tage.
  • Bern: Die Bewilligung selbst ist kostenlos, muss aber mindestens acht Arbeitstage vor dem Umzugstermin beantragt werden. Wichtig: Bewilligung und Signale sind zweierlei — die Tafeln müssen separat beschafft werden.
  • Luzern: Antrag mindestens vier Arbeitstage im Voraus; Auf- und Abbau der Signalisation übernimmt die Stadt.
  • Genf: Das Gesuch ist mindestens zehn Arbeitstage vorher einzureichen, die Signalisation muss mindestens drei Tage vor Beginn stehen. Zusätzlich sind die Kennzeichen der bei der Aufstellung bereits parkierten Fahrzeuge der Polizei zu melden.
  • Lausanne: Vorlauf von mindestens sieben Arbeitstagen in der Blauen Zone.

Für andere Städte — etwa Winterthur — publizieren die Behörden keine verbindliche Aufstellfrist. Wir nennen Ihnen dann keine erfundene Zahl, sondern klären die Vorgabe direkt mit der zuständigen Stelle und richten uns nach dem Bewilligungsentscheid.

Wer bewilligt: Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste

Auch die Zuständigkeit wechselt von Ort zu Ort. In Basel und Zürich ist es die Polizei, in Luzern die Verkehrstechnik der Stadt, in Bern die Stelle Parkkarten, in Genf der Service de l'espace public — und bei Bauarbeiten wechselt die Zuständigkeit vielerorts noch einmal zum Tiefbauamt oder zum Kanton. In kleineren Gemeinden läuft die Bewilligung teils schlicht über die Einwohnerdienste am Schalter.

Nach Artikel 107 SSV müssen solche Verkehrsanordnungen von der zuständigen Behörde verfügt werden. Für kurze Umzugs- oder Bauzeiten geschieht das als kurzfristige Anordnung; soll die Massnahme länger als acht Tage gelten, ist das ordentliche Verfahren mit Publikation nötig.

Selbst gebastelte Schilder helfen nicht

Ein verbreiteter Irrtum: Ein selbst aufgestelltes Schild oder ein reservierendes Absperrband begründet kein Parkverbot. Nur SSV-konforme, behördlich bewilligte Signale sind gültig. Alles andere ist rechtlich wirkungslos — auch wenn es offiziell aussieht.

Was die Zone bewirkt

Ist die Zone bewilligt und korrekt signalisiert, darf dort während der Geltungsdauer kein anderes Fahrzeug parkieren. Das Verbot wirkt nur auf der Fahrbahnseite, auf der das Signal steht — je nach Strasse richten wir deshalb ein einseitiges oder beidseitiges Parkverbot ein. Ob ein trotzdem abgestelltes Fahrzeug weggewiesen wird, liegt im Ermessen der Behörde; garantieren lässt sich ein freier Platz deshalb nicht. Wir stellen sicher, dass Ihr Gesuch vollständig und rechtzeitig bei der richtigen Stelle liegt.

Wo wir in der Schweiz tätig sind

Von Zürich, Basel und Bern über Genf und Lausanne bis Winterthur und Luzern sowie in kleineren Gemeinden: Unten finden Sie die Orte, in denen wir Parkverbotszonen einrichten. Fehlt Ihre Gemeinde, sprechen Sie uns an.

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