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Halteverbot im Kanton Solothurn in der Schweiz bestellen

In allen 26 Kantonen verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie alle Städte und Dörfer im Kanton Solothurn, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Ist Ihre Stadt nicht dabei? Kontaktieren Sie uns — wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrer Region helfen können.

AE
Aedermannsdorf
Halteverbot beantragen
AE
Aeschi SO
Halteverbot beantragen
AE
Aetigkofen
Halteverbot beantragen
AE
Aetingen
Halteverbot beantragen
AL
Allerheiligenberg
Halteverbot beantragen
BA
Balm b. Günsberg
Halteverbot beantragen
BA
Balm b. Messen
Halteverbot beantragen
BA
Balmberg
Halteverbot beantragen
BA
Balsthal
Halteverbot beantragen
Bä
Bärschwil
Halteverbot beantragen
Bä
Bättwil
Halteverbot beantragen
BE
Beinwil SO
Halteverbot beantragen
BE
Bellach
Halteverbot beantragen
BE
Bettlach
Halteverbot beantragen
BI
Biberist
Halteverbot beantragen
BI
Bibern SO
Halteverbot beantragen
BI
Biezwil
Halteverbot beantragen
BO
Bolken
Halteverbot beantragen
BO
Boningen
Halteverbot beantragen
BR
Breitenbach
Halteverbot beantragen
BR
Brittern
Halteverbot beantragen
BR
Brügglen
Halteverbot beantragen
BR
Brunnenthal
Halteverbot beantragen
Bü
Büren SO
Halteverbot beantragen
BU
Burgäschi
Halteverbot beantragen
Bü
Büsserach
Halteverbot beantragen
Dä
Däniken SO
Halteverbot beantragen
DE
Deitingen
Halteverbot beantragen
DE
Derendingen
Halteverbot beantragen
DO
Dornach
Halteverbot beantragen
DU
Dulliken
Halteverbot beantragen
EG
Egerkingen
Halteverbot beantragen
EP
Eppenberg
Halteverbot beantragen
ER
Erlinsbach SO
Halteverbot beantragen
ER
Erschwil
Halteverbot beantragen
ET
Etziken
Halteverbot beantragen
FE
Fehren
Halteverbot beantragen
FE
Feldbrunnen
Halteverbot beantragen
FL
Flüh
Halteverbot beantragen
FL
Flumenthal
Halteverbot beantragen
FU
Fulenbach
Halteverbot beantragen
Gä
Gächliwil
Halteverbot beantragen
Gä
Gänsbrunnen
Halteverbot beantragen
GE
Gempen
Halteverbot beantragen
GE
Gerlafingen
Halteverbot beantragen
GO
Gossliwil
Halteverbot beantragen
GR
Grenchen
Halteverbot beantragen
GR
Gretzenbach
Halteverbot beantragen
GR
Grindel
Halteverbot beantragen
Gü
Günsberg
Halteverbot beantragen
GU
Gunzgen
Halteverbot beantragen
Hä
Hägendorf
Halteverbot beantragen
HA
Halten
Halteverbot beantragen
Hä
Härkingen
Halteverbot beantragen
HA
Hauenstein
Halteverbot beantragen
HE
Heinrichswil
Halteverbot beantragen
HE
Herbetswil
Halteverbot beantragen
HE
Hersiwil
Halteverbot beantragen
HE
Hessigkofen
Halteverbot beantragen
HI
Himmelried
Halteverbot beantragen
HO
Hochwald
Halteverbot beantragen
HO
Hofstetten SO
Halteverbot beantragen
HO
Holderbank SO
Halteverbot beantragen
HO
Horriwil
Halteverbot beantragen
HU
Hubersdorf
Halteverbot beantragen
Hü
Hüniken
Halteverbot beantragen
IC
Ichertswil
Halteverbot beantragen
KA
Kammersrohr
Halteverbot beantragen
KA
Kappel SO
Halteverbot beantragen
KE
Kestenholz
Halteverbot beantragen
KI
Kienberg
Halteverbot beantragen
KL
Kleinlützel
Halteverbot beantragen
KR
Kriegstetten
Halteverbot beantragen
Kü
Küttigkofen
Halteverbot beantragen
KY
Kyburg-Buchegg
Halteverbot beantragen
LA
Langendorf
Halteverbot beantragen
LA
Laupersdorf
Halteverbot beantragen
LO
Lohn-Ammannsegg
Halteverbot beantragen
LO
Lommiswil
Halteverbot beantragen
LO
Lostorf
Halteverbot beantragen
Lü
Lüsslingen
Halteverbot beantragen
LU
Luterbach
Halteverbot beantragen
Lü
Lüterkofen
Halteverbot beantragen
Lü
Lüterswil
Halteverbot beantragen
MA
Mariastein
Halteverbot beantragen
MA
Matzendorf
Halteverbot beantragen
ME
Meltingen
Halteverbot beantragen
ME
Messen
Halteverbot beantragen
ME
Metzerlen
Halteverbot beantragen
Mü
Mühledorf SO
Halteverbot beantragen
Mü
Mümliswil
Halteverbot beantragen
NE
Nennigkofen
Halteverbot beantragen
NE
Neuendorf
Halteverbot beantragen
NI
Niederbuchsiten
Halteverbot beantragen
NI
Niedergösgen
Halteverbot beantragen
NI
Niederwil SO
Halteverbot beantragen
NU
Nuglar
Halteverbot beantragen
NU
Nunningen
Halteverbot beantragen
OB
Oberbalmberg
Halteverbot beantragen
OB
Oberbuchsiten
Halteverbot beantragen
OB
Oberdorf SO
Halteverbot beantragen
OB
Obergerlafingen
Halteverbot beantragen
OB
Obergösgen
Halteverbot beantragen
OB
Oberramsern
Halteverbot beantragen
OE
Oekingen
Halteverbot beantragen
OE
Oensingen
Halteverbot beantragen
OL
Olten
Halteverbot beantragen
RA
Ramiswil
Halteverbot beantragen
RE
Recherswil
Halteverbot beantragen
RI
Rickenbach SO
Halteverbot beantragen
RI
Riedholz
Halteverbot beantragen
RO
Rodersdorf
Halteverbot beantragen
RO
Rohr b. Olten
Halteverbot beantragen
Rü
Rüttenen
Halteverbot beantragen
SC
Schnottwil
Halteverbot beantragen
SC
Schönenwerd
Halteverbot beantragen
SE
Seewen SO
Halteverbot beantragen
SE
Selzach
Halteverbot beantragen
SO
Solothurn
Halteverbot beantragen
ST
St. Pantaleon
Halteverbot beantragen
ST
Starrkirch-Wil
Halteverbot beantragen
ST
Steinhof SO
Halteverbot beantragen
ST
Stüsslingen
Halteverbot beantragen
SU
Subingen
Halteverbot beantragen
TR
Trimbach
Halteverbot beantragen
TS
Tscheppach
Halteverbot beantragen
UN
Unterramsern
Halteverbot beantragen
WA
Walterswil SO
Halteverbot beantragen
WA
Wangen b. Olten
Halteverbot beantragen
WE
Weissenstein b. Solothurn
Halteverbot beantragen
WE
Welschenrohr
Halteverbot beantragen
WI
Winistorf
Halteverbot beantragen
WI
Winznau
Halteverbot beantragen
WI
Wisen SO
Halteverbot beantragen
WI
Witterswil
Halteverbot beantragen
WO
Wolfwil
Halteverbot beantragen
Wö
Wöschnau
Halteverbot beantragen
ZU
Zuchwil
Halteverbot beantragen
ZU
Zullwil
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
Alle 26 Kantone

Parkverbot für den Umzug in der Schweiz: kommunal geregelt, kantonal verschieden

In der Schweiz heisst das, was in Deutschland „Halteverbot" genannt wird, im Amtsdeutsch meist Parkverbot — die Behörden sprechen von „Parkverbotsschildern", „mobilen Signalen" oder schlicht von einer Parkplatzreservation. Gemeint ist dasselbe: eine temporär gesperrte Fläche am Strassenrand, damit beim Zügeln der Möbelwagen direkt vor dem Haus stehen kann.

Rechtlich stützt sich das auf die Signalisationsverordnung (SSV). Deren Artikel 30 regelt die Halte- und Parkierungsverbote: Das Signal 2.49 „Halten verboten" untersagt das freiwillige Halten, das Signal 2.50 „Parkieren verboten" das Parkieren — jeweils auf der signalisierten Fahrbahnseite. Beginn, Wiederholung und Ende des Abschnitts werden mit Anfangs-, Wiederholungs- und Endetafel markiert. Für Umzüge kommt in der Praxis fast immer das Signal 2.50 zum Einsatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein einheitliches Schweizer Verfahren existiert nicht — zuständig sind Städte, Gemeinden und Kantone, die die Frist jeweils unterschiedlich handhaben.
  • Rechtsgrundlage ist die Signalisationsverordnung (SSV), Art. 30, mit Signal 2.49 „Halten verboten" und Signal 2.50 „Parkieren verboten".
  • Beispiele aus der Praxis: Basel-Stadt verlangt die Schilder mindestens 48 Stunden vor Wirksamkeit, Zürich je nach Zonentyp 3 bis 7 Arbeitstage.
  • Für Städte ohne veröffentlichte Aufstellfrist, etwa Winterthur, klären wir die Vorgabe direkt mit der zuständigen Stelle statt eine Zahl zu schätzen.
  • Ein selbst aufgestelltes Schild oder Absperrband begründet kein Parkverbot — gültig sind ausschliesslich SSV-konforme, behördlich bewilligte Signale.

Es gibt keine landesweite Frist — und das ist der wichtigste Punkt

Ein einheitliches Schweizer Verfahren existiert nicht. Zuständig sind Städte, Gemeinden und Kantone, und sie handhaben es spürbar unterschiedlich. Wer sich auf eine im Internet kursierende Pauschalfrist verlässt, plant an der Realität vorbei. Belegt ist Folgendes:

Vorlauffristen, Bestellvorlauf und Zonendauer für Parkverbote in 6 Schweizer Städten
StadtBehördeAntragsfristBestellvorlaufMax. ZonendauerBesonderheit
Basel-StadtKantonspolizeiSchilder mind. 48 Std. vor Wirksamkeitca. 8 Tage im Voraushöchstens 3 aufeinanderfolgende TageKantonspolizei stellt die Schilder selbst auf und wieder ab
ZürichStadtpolizeiBlaue Zone mind. 7 Arbeitstage, Weisse Zone mind. 3 Arbeitstage–maximal 14 TageFrist abhängig vom Zonentyp (Blau/Weiss)
BernStelle Parkkartenmind. 8 Arbeitstage vor dem Umzugstermin––Bewilligung kostenlos; Tafeln müssen separat beschafft werden
LuzernVerkehrstechnik der Stadtmind. 4 Arbeitstage im Voraus––Auf- und Abbau der Signalisation übernimmt die Stadt
GenfService de l'espace publicGesuch mind. 10 Arbeitstage vorher, Signalisation mind. 3 Tage vor Beginn––Kennzeichen bereits parkierter Fahrzeuge sind der Polizei zu melden
Lausanne–mind. 7 Arbeitstage (Blaue Zone)–––

Für andere Städte — etwa Winterthur — publizieren die Behörden keine verbindliche Aufstellfrist. Wir nennen Ihnen dann keine erfundene Zahl, sondern klären die Vorgabe direkt mit der zuständigen Stelle und richten uns nach dem Bewilligungsentscheid.

Wer bewilligt: Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste

Auch die Zuständigkeit wechselt von Ort zu Ort. In Basel und Zürich ist es die Polizei, in Luzern die Verkehrstechnik der Stadt, in Bern die Stelle Parkkarten, in Genf der Service de l'espace public — und bei Bauarbeiten wechselt die Zuständigkeit vielerorts noch einmal zum Tiefbauamt oder zum Kanton. In kleineren Gemeinden läuft die Bewilligung teils schlicht über die Einwohnerdienste am Schalter.

Nach Artikel 107 SSV müssen solche Verkehrsanordnungen von der zuständigen Behörde verfügt werden. Für kurze Umzugs- oder Bauzeiten geschieht das als kurzfristige Anordnung; soll die Massnahme länger als acht Tage gelten, ist das ordentliche Verfahren mit Publikation nötig.

Selbst gebastelte Schilder helfen nicht

Ein verbreiteter Irrtum: Ein selbst aufgestelltes Schild oder ein reservierendes Absperrband begründet kein Parkverbot. Nur SSV-konforme, behördlich bewilligte Signale sind gültig. Alles andere ist rechtlich wirkungslos — auch wenn es offiziell aussieht.

Was die Zone bewirkt

Ist die Zone bewilligt und korrekt signalisiert, darf dort während der Geltungsdauer kein anderes Fahrzeug parkieren. Das Verbot wirkt nur auf der Fahrbahnseite, auf der das Signal steht — je nach Strasse richten wir deshalb ein einseitiges oder beidseitiges Parkverbot ein. Ob ein trotzdem abgestelltes Fahrzeug weggewiesen wird, liegt im Ermessen der Behörde; garantieren lässt sich ein freier Platz deshalb nicht. Wir stellen sicher, dass Ihr Gesuch vollständig und rechtzeitig bei der richtigen Stelle liegt.

Wo wir in der Schweiz tätig sind

Von Zürich, Basel und Bern über Genf und Lausanne bis Winterthur und Luzern sowie in kleineren Gemeinden: Unten finden Sie die Orte, in denen wir Parkverbotszonen einrichten. Fehlt Ihre Gemeinde, sprechen Sie uns an.

Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Halteverbotszonen (in der Schweiz amtlich: Parkverbotszonen) in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien
LandBehördeRechtsgrundlageMindestvorlauf/FristVerwaltungseinheiten
DeutschlandÖrtliche Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrs-/Ordnungsamt oder städtischer Eigenbetrieb)Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), bundeseinheitlichMindestens drei volle Tage vor Beginn (BVerwG, Az. 3 C 25.16) – Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung16 Bundesländer
ÖsterreichGemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat (Wien: MA 46)§ 43 StVO 1960; wirksam ab Anbringung der Tafeln (§ 44 Abs. 1 StVO 1960)Keine bundesweite gesetzliche Frist – abhängig vom Bewilligungsbescheid (Wien: Antrag mind. 10 Werktage vorher, Tafeln mind. 24 Std. vorher)9 Bundesländer
SchweizStädte, Gemeinden oder Kantone (Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste, je nach Ort)Signalisationsverordnung (SSV), Art. 30Keine landesweite Frist – kommunal geregelt (Beispiel Basel-Stadt: 48 Std. vor Wirksamkeit; Zürich: 3–7 Arbeitstage je nach Zonentyp)26 Kantone
BelgienGemeindeverwaltung (Administration Communale/Gemeentebestuur), bei regionalem Straßennetz ggf. regionaler MobilitätsdienstCode de la route/Wegcode, Art. 70Keine landesweite Frist – jede Gemeinde legt eigene Bearbeitungszeit fest (Beispiel Brüssel: 3–10 Arbeitstage)9 Provinzen und Regionen

Häufige Fragen zu Halteverbotszonen in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine landesweite Frist für die Beschilderung?

Nein — die Schweiz kennt kein einheitliches, landesweites Verfahren. Städte, Gemeinden und Kantone legen die Vorlauffrist jeweils selbst fest, und die Unterschiede sind erheblich: Basel-Stadt verlangt die Schilder spätestens 48 Stunden vor Beginn, Zürich unterscheidet nach Zonentyp mit 7 Arbeitstagen für die Blaue und 3 Arbeitstagen für die Weisse Zone. Eine pauschale Zahl aus dem Internet trifft deshalb fast nie zu.

Wie lange im Voraus muss ich das Parkverbot in Winterthur beantragen?

Winterthur gehört zu den Städten, die keine feste Aufstellfrist veröffentlichen. Statt eine Zahl zu schätzen, fragen wir bei der zuständigen Stelle vor Ort direkt nach und richten den Termin nach deren Bewilligungsentscheid aus — Ihre Planung steht damit auf einer geprüften Angabe, nicht auf einer Vermutung.

Wer ist in der Schweiz für die Bewilligung eines Parkverbots zuständig?

Es variiert von Ort zu Ort: Basel und Zürich lassen die Polizei entscheiden, Luzern die städtische Verkehrstechnik, Bern die Stelle Parkkarten, Genf den Service de l'espace public. Geht es um eine Baustelle statt um einen Umzug, springt die Zuständigkeit an vielen Orten zusätzlich zum Tiefbauamt oder zum Kanton — eine einzige, landesweit gültige Anlaufstelle existiert nicht.

Welches Verkehrszeichen gilt für ein Parkverbot beim Umzug?

Grundlage ist Artikel 30 der Signalisationsverordnung (SSV): Signal 2.49 verbietet das Halten, Signal 2.50 das Parkieren — beide wirken nur auf der Fahrbahnseite, auf der das Schild angebracht ist. Bei einem Umzug wird in der Praxis fast durchgehend das Signal 2.50 „Parkieren verboten" eingesetzt.

Reicht ein selbst aufgestelltes Schild, um einen Parkplatz zu reservieren?

Nein, ein eigenmächtig aufgestelltes Schild oder Absperrband hat keine rechtliche Wirkung und begründet kein Parkverbot. Gültig sind ausschließlich Signale, die der SSV entsprechen und behördlich bewilligt wurden; jede andere Markierung bleibt wirkungslos, selbst wenn sie amtlich wirkt. Eine verbindliche Reservierung der Fläche setzt deshalb immer die behördliche Bewilligung voraus.

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DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
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RSA 21 zertifiziert — geprüfte Sicherheitsstandards
Aktiv in über 22.000 Städten
100 % rechtssicher & offiziell genehmigt
Aktiv in DE · AT · CH · BE