Alle Kantone

Halteverbot im Kanton St. Gallen in der Schweiz bestellen

In allen 26 Kantonen verfügbar — Genehmigung inklusive, RSA 21 zertifiziert.

Nachfolgend finden Sie alle Städte und Dörfer im Kanton St. Gallen, in denen wir Halteverbotszonen anbieten. Ist Ihre Stadt nicht dabei? Kontaktieren Sie uns — wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrer Region helfen können.

AB
Abtwil SG
Halteverbot beantragen
AL
Algetshausen
Halteverbot beantragen
AL
Alt St. Johann
Halteverbot beantragen
AL
Altenrhein
Halteverbot beantragen
AL
Altstätten SG
Halteverbot beantragen
AM
Amden
Halteverbot beantragen
AN
Andwil SG
Halteverbot beantragen
AR
Arnegg
Halteverbot beantragen
AU
Au SG
Halteverbot beantragen
AZ
Azmoos
Halteverbot beantragen
Bä
Bächli (Hemberg)
Halteverbot beantragen
BA
Bad Ragaz
Halteverbot beantragen
BA
Balgach
Halteverbot beantragen
BA
Bazenheid
Halteverbot beantragen
BE
Benken SG
Halteverbot beantragen
BE
Berg SG
Halteverbot beantragen
BE
Berneck
Halteverbot beantragen
BE
Bernhardzell
Halteverbot beantragen
BE
Berschis
Halteverbot beantragen
BI
Bichwil
Halteverbot beantragen
BO
Bollingen
Halteverbot beantragen
BR
Bronschhofen
Halteverbot beantragen
BR
Brunnadern
Halteverbot beantragen
BU
Buchs SG
Halteverbot beantragen
Bü
Bütschwil
Halteverbot beantragen
DE
Degersheim
Halteverbot beantragen
DI
Dicken
Halteverbot beantragen
DI
Diepoldsau
Halteverbot beantragen
DI
Dietfurt
Halteverbot beantragen
DR
Dreien
Halteverbot beantragen
EB
Ebersol
Halteverbot beantragen
EB
Ebnat-Kappel
Halteverbot beantragen
EG
Egg (Flawil)
Halteverbot beantragen
EG
Eggersriet
Halteverbot beantragen
EI
Eichberg
Halteverbot beantragen
EN
Engelburg
Halteverbot beantragen
EN
Ennetbühl
Halteverbot beantragen
ER
Ermenswil
Halteverbot beantragen
ER
Ernetschwil
Halteverbot beantragen
ES
Eschenbach SG
Halteverbot beantragen
FL
Flawil
Halteverbot beantragen
FL
Flums
Halteverbot beantragen
FL
Flums Hochwiese
Halteverbot beantragen
FL
Flumserberg Bergheim
Halteverbot beantragen
FL
Flumserberg Portels
Halteverbot beantragen
FL
Flumserberg Saxli
Halteverbot beantragen
FL
Flumserberg Tannenbodenalp
Halteverbot beantragen
FL
Flumserberg Tannenheim
Halteverbot beantragen
FO
Fontnas
Halteverbot beantragen
FR
Frümsen
Halteverbot beantragen
Gä
Gähwil
Halteverbot beantragen
GA
Gams
Halteverbot beantragen
GA
Ganterschwil
Halteverbot beantragen
GE
Gebertingen
Halteverbot beantragen
GO
Goldach
Halteverbot beantragen
GO
Goldingen
Halteverbot beantragen
GO
Gommiswald
Halteverbot beantragen
GO
Gossau SG
Halteverbot beantragen
GR
Grabs
Halteverbot beantragen
GR
Grabserberg
Halteverbot beantragen
GR
Gretschins
Halteverbot beantragen
GR
Grub SG
Halteverbot beantragen
HA
Haag (Rheintal)
Halteverbot beantragen
Hä
Häggenschwil
Halteverbot beantragen
HE
Heerbrugg
Halteverbot beantragen
HE
Heiligkreuz (Mels)
Halteverbot beantragen
HE
Hemberg
Halteverbot beantragen
HE
Henau
Halteverbot beantragen
HI
Hinterforst
Halteverbot beantragen
HO
Hoffeld
Halteverbot beantragen
JO
Jona
Halteverbot beantragen
JO
Jonschwil
Halteverbot beantragen
KA
Kaltbrunn
Halteverbot beantragen
KI
Kirchberg SG
Halteverbot beantragen
KN
Knoblisbühl
Halteverbot beantragen
KR
Kriessern
Halteverbot beantragen
KR
Krinau
Halteverbot beantragen
KR
Krummenau
Halteverbot beantragen
LE
Lenggenwil
Halteverbot beantragen
LI
Libingen
Halteverbot beantragen
LI
Lichtensteig
Halteverbot beantragen
LI
Lienz
Halteverbot beantragen
Lö
Lömmenschwil
Halteverbot beantragen
Lü
Lüchingen
Halteverbot beantragen
Lü
Lütisburg
Halteverbot beantragen
Lü
Lütisburg Station
Halteverbot beantragen
Mä
Mädris-Vermol
Halteverbot beantragen
MA
Malans SG
Halteverbot beantragen
MA
Marbach SG
Halteverbot beantragen
ME
Mels
Halteverbot beantragen
MO
Mogelsberg
Halteverbot beantragen
MO
Mols
Halteverbot beantragen
MO
Montlingen
Halteverbot beantragen
Mö
Mörschwil
Halteverbot beantragen
MO
Mosnang
Halteverbot beantragen
Mü
Mühlrüti
Halteverbot beantragen
MU
Muolen
Halteverbot beantragen
MU
Murg
Halteverbot beantragen
Mü
Müselbach
Halteverbot beantragen
NA
Nassen
Halteverbot beantragen
NE
Necker
Halteverbot beantragen
NE
Nesslau
Halteverbot beantragen
NE
Neu St. Johann
Halteverbot beantragen
NE
Neuhaus SG
Halteverbot beantragen
NI
Niederbüren
Halteverbot beantragen
NI
Niederglatt SG
Halteverbot beantragen
NI
Niederhelfenschwil
Halteverbot beantragen
NI
Niederstetten
Halteverbot beantragen
NI
Niederuzwil
Halteverbot beantragen
NI
Niederwil SG
Halteverbot beantragen
OB
Oberbüren
Halteverbot beantragen
OB
Oberhelfenschwil
Halteverbot beantragen
OB
Oberriet SG
Halteverbot beantragen
OB
Oberrindal
Halteverbot beantragen
OB
Oberschan
Halteverbot beantragen
OB
Oberstetten
Halteverbot beantragen
OB
Oberterzen
Halteverbot beantragen
OB
Oberuzwil
Halteverbot beantragen
PF
Pfäfers
Halteverbot beantragen
PL
Plons
Halteverbot beantragen
QU
Quarten
Halteverbot beantragen
QU
Quinten
Halteverbot beantragen
RA
Rapperswil SG
Halteverbot beantragen
RE
Rebstein
Halteverbot beantragen
RH
Rheineck
Halteverbot beantragen
RI
Ricken SG
Halteverbot beantragen
RI
Rieden SG
Halteverbot beantragen
RO
Rorschach
Halteverbot beantragen
RO
Rorschacherberg
Halteverbot beantragen
RO
Rossrüti
Halteverbot beantragen
Rü
Rüeterswil
Halteverbot beantragen
RU
Rufi
Halteverbot beantragen
Rü
Rüthi (Rheintal)
Halteverbot beantragen
SA
Salez
Halteverbot beantragen
SA
Sargans
Halteverbot beantragen
SA
Sax
Halteverbot beantragen
SC
Schänis
Halteverbot beantragen
SC
Schmerikon
Halteverbot beantragen
SC
Schwarzenbach SG
Halteverbot beantragen
SC
Schwendi im Weisstannental
Halteverbot beantragen
SE
Sennwald
Halteverbot beantragen
SE
Sevelen
Halteverbot beantragen
SO
Sonnental
Halteverbot beantragen
ST
St. Gallen
Halteverbot beantragen
ST
St. Gallenkappel
Halteverbot beantragen
ST
St. Margrethen SG
Halteverbot beantragen
ST
St. Margrethenberg
Halteverbot beantragen
ST
St. Peterzell
Halteverbot beantragen
ST
Staad SG
Halteverbot beantragen
ST
Stein SG
Halteverbot beantragen
ST
Steinach
Halteverbot beantragen
TH
Thal
Halteverbot beantragen
TR
Trübbach
Halteverbot beantragen
TS
Tscherlach
Halteverbot beantragen
Tü
Tübach
Halteverbot beantragen
UE
Uetliburg SG
Halteverbot beantragen
UL
Ulisbach
Halteverbot beantragen
UN
Untereggen
Halteverbot beantragen
UN
Unterrindal
Halteverbot beantragen
UN
Unterterzen
Halteverbot beantragen
UN
Unterwasser
Halteverbot beantragen
UZ
Uznach
Halteverbot beantragen
UZ
Uzwil
Halteverbot beantragen
VA
Vadura
Halteverbot beantragen
VA
Valens
Halteverbot beantragen
VA
Vasön
Halteverbot beantragen
Vä
Vättis
Halteverbot beantragen
VI
Vilters
Halteverbot beantragen
WA
Wagen
Halteverbot beantragen
WA
Walde SG
Halteverbot beantragen
WA
Waldkirch
Halteverbot beantragen
WA
Walenstadt
Halteverbot beantragen
WA
Walenstadtberg
Halteverbot beantragen
WA
Wangs
Halteverbot beantragen
WA
Wattwil
Halteverbot beantragen
WE
Weesen
Halteverbot beantragen
WE
Weisstannen
Halteverbot beantragen
WE
Weite
Halteverbot beantragen
WE
Werdenberg
Halteverbot beantragen
WI
Widnau
Halteverbot beantragen
WI
Wil SG
Halteverbot beantragen
WI
Wildhaus
Halteverbot beantragen
WI
Wittenbach
Halteverbot beantragen
WO
Wolfertswil
Halteverbot beantragen
Zü
Züberwangen
Halteverbot beantragen
ZU
Zuckenriet
Halteverbot beantragen
ZU
Zuzwil SG
Halteverbot beantragen
RSA 21 zertifiziert
·
Genehmigung inklusive
·
Alle 26 Kantone

Parkverbot für den Umzug in der Schweiz: kommunal geregelt, kantonal verschieden

In der Schweiz heisst das, was in Deutschland „Halteverbot" genannt wird, im Amtsdeutsch meist Parkverbot — die Behörden sprechen von „Parkverbotsschildern", „mobilen Signalen" oder schlicht von einer Parkplatzreservation. Gemeint ist dasselbe: eine temporär gesperrte Fläche am Strassenrand, damit beim Zügeln der Möbelwagen direkt vor dem Haus stehen kann.

Rechtlich stützt sich das auf die Signalisationsverordnung (SSV). Deren Artikel 30 regelt die Halte- und Parkierungsverbote: Das Signal 2.49 „Halten verboten" untersagt das freiwillige Halten, das Signal 2.50 „Parkieren verboten" das Parkieren — jeweils auf der signalisierten Fahrbahnseite. Beginn, Wiederholung und Ende des Abschnitts werden mit Anfangs-, Wiederholungs- und Endetafel markiert. Für Umzüge kommt in der Praxis fast immer das Signal 2.50 zum Einsatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein einheitliches Schweizer Verfahren existiert nicht — zuständig sind Städte, Gemeinden und Kantone, die die Frist jeweils unterschiedlich handhaben.
  • Rechtsgrundlage ist die Signalisationsverordnung (SSV), Art. 30, mit Signal 2.49 „Halten verboten" und Signal 2.50 „Parkieren verboten".
  • Beispiele aus der Praxis: Basel-Stadt verlangt die Schilder mindestens 48 Stunden vor Wirksamkeit, Zürich je nach Zonentyp 3 bis 7 Arbeitstage.
  • Für Städte ohne veröffentlichte Aufstellfrist, etwa Winterthur, klären wir die Vorgabe direkt mit der zuständigen Stelle statt eine Zahl zu schätzen.
  • Ein selbst aufgestelltes Schild oder Absperrband begründet kein Parkverbot — gültig sind ausschliesslich SSV-konforme, behördlich bewilligte Signale.

Es gibt keine landesweite Frist — und das ist der wichtigste Punkt

Ein einheitliches Schweizer Verfahren existiert nicht. Zuständig sind Städte, Gemeinden und Kantone, und sie handhaben es spürbar unterschiedlich. Wer sich auf eine im Internet kursierende Pauschalfrist verlässt, plant an der Realität vorbei. Belegt ist Folgendes:

Vorlauffristen, Bestellvorlauf und Zonendauer für Parkverbote in 6 Schweizer Städten
StadtBehördeAntragsfristBestellvorlaufMax. ZonendauerBesonderheit
Basel-StadtKantonspolizeiSchilder mind. 48 Std. vor Wirksamkeitca. 8 Tage im Voraushöchstens 3 aufeinanderfolgende TageKantonspolizei stellt die Schilder selbst auf und wieder ab
ZürichStadtpolizeiBlaue Zone mind. 7 Arbeitstage, Weisse Zone mind. 3 Arbeitstage–maximal 14 TageFrist abhängig vom Zonentyp (Blau/Weiss)
BernStelle Parkkartenmind. 8 Arbeitstage vor dem Umzugstermin––Bewilligung kostenlos; Tafeln müssen separat beschafft werden
LuzernVerkehrstechnik der Stadtmind. 4 Arbeitstage im Voraus––Auf- und Abbau der Signalisation übernimmt die Stadt
GenfService de l'espace publicGesuch mind. 10 Arbeitstage vorher, Signalisation mind. 3 Tage vor Beginn––Kennzeichen bereits parkierter Fahrzeuge sind der Polizei zu melden
Lausanne–mind. 7 Arbeitstage (Blaue Zone)–––

Für andere Städte — etwa Winterthur — publizieren die Behörden keine verbindliche Aufstellfrist. Wir nennen Ihnen dann keine erfundene Zahl, sondern klären die Vorgabe direkt mit der zuständigen Stelle und richten uns nach dem Bewilligungsentscheid.

Wer bewilligt: Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste

Auch die Zuständigkeit wechselt von Ort zu Ort. In Basel und Zürich ist es die Polizei, in Luzern die Verkehrstechnik der Stadt, in Bern die Stelle Parkkarten, in Genf der Service de l'espace public — und bei Bauarbeiten wechselt die Zuständigkeit vielerorts noch einmal zum Tiefbauamt oder zum Kanton. In kleineren Gemeinden läuft die Bewilligung teils schlicht über die Einwohnerdienste am Schalter.

Nach Artikel 107 SSV müssen solche Verkehrsanordnungen von der zuständigen Behörde verfügt werden. Für kurze Umzugs- oder Bauzeiten geschieht das als kurzfristige Anordnung; soll die Massnahme länger als acht Tage gelten, ist das ordentliche Verfahren mit Publikation nötig.

Selbst gebastelte Schilder helfen nicht

Ein verbreiteter Irrtum: Ein selbst aufgestelltes Schild oder ein reservierendes Absperrband begründet kein Parkverbot. Nur SSV-konforme, behördlich bewilligte Signale sind gültig. Alles andere ist rechtlich wirkungslos — auch wenn es offiziell aussieht.

Was die Zone bewirkt

Ist die Zone bewilligt und korrekt signalisiert, darf dort während der Geltungsdauer kein anderes Fahrzeug parkieren. Das Verbot wirkt nur auf der Fahrbahnseite, auf der das Signal steht — je nach Strasse richten wir deshalb ein einseitiges oder beidseitiges Parkverbot ein. Ob ein trotzdem abgestelltes Fahrzeug weggewiesen wird, liegt im Ermessen der Behörde; garantieren lässt sich ein freier Platz deshalb nicht. Wir stellen sicher, dass Ihr Gesuch vollständig und rechtzeitig bei der richtigen Stelle liegt.

Wo wir in der Schweiz tätig sind

Von Zürich, Basel und Bern über Genf und Lausanne bis Winterthur und Luzern sowie in kleineren Gemeinden: Unten finden Sie die Orte, in denen wir Parkverbotszonen einrichten. Fehlt Ihre Gemeinde, sprechen Sie uns an.

Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Halteverbotszonen (in der Schweiz amtlich: Parkverbotszonen) in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien
LandBehördeRechtsgrundlageMindestvorlauf/FristVerwaltungseinheiten
DeutschlandÖrtliche Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrs-/Ordnungsamt oder städtischer Eigenbetrieb)Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), bundeseinheitlichMindestens drei volle Tage vor Beginn (BVerwG, Az. 3 C 25.16) – Kostentragungs-, keine Wirksamkeitsvoraussetzung16 Bundesländer
ÖsterreichGemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat (Wien: MA 46)§ 43 StVO 1960; wirksam ab Anbringung der Tafeln (§ 44 Abs. 1 StVO 1960)Keine bundesweite gesetzliche Frist – abhängig vom Bewilligungsbescheid (Wien: Antrag mind. 10 Werktage vorher, Tafeln mind. 24 Std. vorher)9 Bundesländer
SchweizStädte, Gemeinden oder Kantone (Polizei, Tiefbauamt oder Einwohnerdienste, je nach Ort)Signalisationsverordnung (SSV), Art. 30Keine landesweite Frist – kommunal geregelt (Beispiel Basel-Stadt: 48 Std. vor Wirksamkeit; Zürich: 3–7 Arbeitstage je nach Zonentyp)26 Kantone
BelgienGemeindeverwaltung (Administration Communale/Gemeentebestuur), bei regionalem Straßennetz ggf. regionaler MobilitätsdienstCode de la route/Wegcode, Art. 70Keine landesweite Frist – jede Gemeinde legt eigene Bearbeitungszeit fest (Beispiel Brüssel: 3–10 Arbeitstage)9 Provinzen und Regionen

Häufige Fragen zu Halteverbotszonen in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine landesweite Frist für die Beschilderung?

Nein — die Schweiz kennt kein einheitliches, landesweites Verfahren. Städte, Gemeinden und Kantone legen die Vorlauffrist jeweils selbst fest, und die Unterschiede sind erheblich: Basel-Stadt verlangt die Schilder spätestens 48 Stunden vor Beginn, Zürich unterscheidet nach Zonentyp mit 7 Arbeitstagen für die Blaue und 3 Arbeitstagen für die Weisse Zone. Eine pauschale Zahl aus dem Internet trifft deshalb fast nie zu.

Wie lange im Voraus muss ich das Parkverbot in Winterthur beantragen?

Winterthur gehört zu den Städten, die keine feste Aufstellfrist veröffentlichen. Statt eine Zahl zu schätzen, fragen wir bei der zuständigen Stelle vor Ort direkt nach und richten den Termin nach deren Bewilligungsentscheid aus — Ihre Planung steht damit auf einer geprüften Angabe, nicht auf einer Vermutung.

Wer ist in der Schweiz für die Bewilligung eines Parkverbots zuständig?

Es variiert von Ort zu Ort: Basel und Zürich lassen die Polizei entscheiden, Luzern die städtische Verkehrstechnik, Bern die Stelle Parkkarten, Genf den Service de l'espace public. Geht es um eine Baustelle statt um einen Umzug, springt die Zuständigkeit an vielen Orten zusätzlich zum Tiefbauamt oder zum Kanton — eine einzige, landesweit gültige Anlaufstelle existiert nicht.

Welches Verkehrszeichen gilt für ein Parkverbot beim Umzug?

Grundlage ist Artikel 30 der Signalisationsverordnung (SSV): Signal 2.49 verbietet das Halten, Signal 2.50 das Parkieren — beide wirken nur auf der Fahrbahnseite, auf der das Schild angebracht ist. Bei einem Umzug wird in der Praxis fast durchgehend das Signal 2.50 „Parkieren verboten" eingesetzt.

Reicht ein selbst aufgestelltes Schild, um einen Parkplatz zu reservieren?

Nein, ein eigenmächtig aufgestelltes Schild oder Absperrband hat keine rechtliche Wirkung und begründet kein Parkverbot. Gültig sind ausschließlich Signale, die der SSV entsprechen und behördlich bewilligt wurden; jede andere Markierung bleibt wirkungslos, selbst wenn sie amtlich wirkt. Eine verbindliche Reservierung der Fläche setzt deshalb immer die behördliche Bewilligung voraus.

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22.000+
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DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
halteverbot-beantragen.de ist nach RSA 21 zertifiziert
RSA 21 zertifiziert — geprüfte Sicherheitsstandards
Aktiv in über 22.000 Städten
100 % rechtssicher & offiziell genehmigt
Aktiv in DE · AT · CH · BE