4,9
· 120.025 Bestellungen bundesweit

Halteverbotszone in Wels beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
319 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 319 €
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
3
Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
Bestellstatus-Tracking mit Fortschrittsanzeige von der Bestellung bis zur aktiven Halteverbotszone

Bereits bestellt?

Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.

Bestellstatus prüfen

Vertrauen namhafter Partner

ImmoScout24 – Partner von halteverbot-beantragen.de
NeoMetrik – Partner von halteverbot-beantragen.de
Moving Star – Partner von halteverbot-beantragen.de
Meyer Umzugsunternehmen – Partner von halteverbot-beantragen.de
Lagergut – Partner von halteverbot-beantragen.de
Nittsu – Partner von halteverbot-beantragen.de
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,9
+120.025 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor einem Monat verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor einem Monat verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor einem Monat verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor einem Monat verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor einem Monat verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 2 Monaten verifiziert
120.025+
Bestellungen
4,9
Ø Bewertung
22.000+
Abgedeckte Städte
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Wels und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

AMÖ Logo
AMÖ-Mitglied
Anerkannter Partner der deutschen Möbelspedition – geprüft & zugelassen.
Promovers Logo
Promovers-Partner
Vertrauensvoll empfohlen im Netzwerk professioneller Umzugsfirmen.
VVWL NRW Logo
VVWL NRW
Regional stark vernetzt – für verlässliche Logistik und Mobilität.
halteverbot-beantragen.de ist nach RSA 21 zertifiziert
RSA 21 zertifiziert — geprüfte Sicherheitsstandards
Aktiv in über 22.000 Städten
100 % rechtssicher & offiziell genehmigt
Aktiv in DE · AT · CH · BE

Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Wels

Was kostet ein Halteverbot in Wels?

Ein Halteverbot in Wels erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 319,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 113,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Wels bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Wels eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Halteverbotszone in Wels wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit alle Verkehrsteilnehmer informiert sind. Wie lange die Schilder vorher stehen müssen, legt die zuständige Behörde im Genehmigungsbescheid fest — eine landesweit einheitliche Frist gibt es dort nicht. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Wels bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Wels an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Wels ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone erst ab dem in der Genehmigung ausgewiesenen Beginn gilt — auch wenn die Schilder bereits vorher aufgestellt sind.

Halteverbot in Wels beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile

Zweitgrößte Stadt Oberösterreichs, eigener Magistrat, rund 65.500 Einwohnerinnen und Einwohner: Wels ist seit 1964 eine Statutarstadt mit eigenem Stadtrecht — und genau das entscheidet, wer ein temporäres Halteverbot überhaupt genehmigt. Als AMÖ-Mitglied (Bundesverband Möbelspedition und Logistik) und Partner von Promovers beantragen wir seit 2015 mit über 120.025 Bestellungen deutschlandweit Halteverbotszonen — grenzüberschreitend auch in Wels, wo ausschließlich die österreichische Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) gilt, nicht der deutsche § 45 StVO.

Wels lebt von zwei Gesichtern: der dicht bebauten, teils denkmalgeschützten Innenstadt rund um Stadtplatz und Ringstraße auf der einen Seite, den traunnahen Industriegebieten in Pernau und den Wohnvierteln in Vogelweide, Neustadt, Lichtenegg und Puchberg auf der anderen. Dazu kommt die Messestadt Wels — mit Messegelände, Welser Volksfest und Welser Weihnachtswelt ist die Behörde mehrfach im Jahr planbar stärker ausgelastet. Wer hier eine Halteverbotszone braucht, sollte diese Eigenheiten kennen.

Halteverbote in den Welser Stadtteilen

Wels gliedert sich formal in sechs Stadtteile bzw. Zählbezirke, die 1938/39 eingemeindet wurden: Innere Stadt, Lichtenegg, Vogelweide, Neustadt, Pernau und Puchberg. Wir richten Halteverbotszonen in allen sechs Stadtteilen ein.

  • Innere Stadt — historischer Kern rund um Stadtplatz, Ringstraße, Kaiser-Josef-Platz und die Fußgängerzonen Schmidtgasse und Bäckergasse. Am Stadtplatz und in der Traungasse, wo bereits Handelsfamilien im 14./15. Jahrhundert bauten, sitzt auch das Rathaus. Hoher Parkdruck durch Einzelhandel und Gastronomie, Halteverbot meist die einzige Möglichkeit, einen Stellplatz für Übersiedlung oder Anlieferung freizuhalten.
  • Vogelweide — mit über 17.000 Einwohnerinnen und Einwohnern der bevölkerungsreichste Welser Stadtteil, im Nordwesten der Stadt. Reines Wohngebiet entlang Vogelweiderstraße und Dr.-Schauer-Straße, viele Genossenschaftsbauten und entsprechend regelmäßige Übersiedlungen.
  • Neustadt — drittgrößter Stadtteil mit rund 13.200 Einwohnern, entstanden Ende des 19. Jahrhunderts. Bahnhofstraße mit dem Welser Hauptbahnhof und Salzburger Straße als zentrale Achsen; viele Übergaben rund um Bahnhofsnähe und die dortigen Wohnanlagen.
  • Pernau — Industriestandort zwischen Traun und Westbahnstrecke, bis 1938 eigenständige Gemeinde. Entlang Boschstraße und Traunuferstraße sitzen international tätige Betriebe, Linzer Straße und Hans-Sachs-Straße führen als Teil der B1 durch den Stadtteil. Hier stehen wir regelmäßig für Anlieferungen und Werksverkehr im Einsatz.
  • Lichtenegg — zweitgrößter Stadtteil mit über 14.000 Einwohnern, im Westen der Stadt. Rund um die Pfarrkirche St. Stephan und die Dragonerstraße überwiegend Wohnbebauung, dazu die Siedlungen Bernhardin und Rosenau.
  • Puchberg — bis 1939 selbstständige Gemeinde im Nordosten, heute rund 2.300 Einwohner mit Schloss Puchberg und der Andreas-Hofer-Straße als bekanntester Adresse. Grenzt an die Umlandgemeinden Krenglbach und Buchkirchen im Bezirk Wels-Land — ein Grund, warum wir auch dort regelmäßig Zonen beauftragen.

Wer genehmigt das Halteverbot in Wels?

Rechtsgrundlage ist nicht der deutsche § 45 StVO, sondern die österreichische Straßenverkehrsordnung 1960, insbesondere § 24 (Halten und Parken verboten) in Verbindung mit § 52 (Vorschriftszeichen). Als Statutarstadt übernimmt der Magistrat der Stadt Wels die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde in einem Schritt — eine eigene Bezirkshauptmannschaft gibt es für das Stadtgebiet nicht. Für die konkrete Genehmigung von Halteverboten bei Übersiedlungen und Ladetätigkeiten ist laut offizieller Auskunft der Stadt Wels das Stadtpolizeikommando Wels, Verkehrsamt (Dragonerstraße 29, 4600 Wels) zuständig.

Vor der Aufstellung eines befristeten Halteverbots führt die Behörde ein Anhörungsverfahren durch: Polizei, Straßenerhalter (die Abteilung Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten des Magistrats, Rainerstraße 2) und — sofern deren Mitglieder betroffen sind — die Wirtschafts- und Arbeiterkammer sowie fallweise Landwirtschafts- oder Ärztekammer werden einbezogen. Für das Ansuchen selbst fällt eine Eingabegebühr von 21 Euro an, dazu kommt je nach Ausmaß und Dauer eine Benützungsgebühr nach Tarifordnung für Aufstellung und Einholung der Verkehrszeichen. Wir übernehmen die Antragstellung, das Anhörungsverfahren und die komplette Beschilderung nach österreichischer Verordnungstafel für Sie.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Wels

Eine bundesweite Mindestfrist wie die deutsche Frist von mindestens drei vollen Tagen gibt es in Österreich nicht — für Wels ist keine behördlich fixierte Tagesfrist veröffentlicht. Weil aber vor jeder Verordnung ein mehrstufiges Anhörungsverfahren mit Polizei, Straßenerhalter und teils Kammern durchlaufen wird, empfehlen wir für Standard-Übersiedlungen und Lieferungen in Wels mindestens 2 bis 3 Wochen Vorlauf. Bei Containeraufstellungen, Kran-Einsätzen oder Halteverboten entlang der Landesstraßen B1 und B137 planen Sie besser 3 Wochen ein, weil hier zusätzlich der Straßenerhalter der Landesstraße einzubinden ist.

Rund um die Welser Messe im Herbst mit dem parallel stattfindenden Welser Volksfest (Anfang September), während der Welser Weihnachtswelt am Stadtplatz (Mitte November bis 24. Dezember) sowie bei größeren Fachmessen am Messegelände wie dem Caravan Salon Austria im Oktober ist sowohl die Innenstadt als auch die Verwaltung spürbar stärker ausgelastet. In diesen Zeiträumen empfehlen wir 4 Wochen Vorlauf, insbesondere für Zonen in unmittelbarer Nähe von Stadtplatz, Kaiser-Josef-Platz oder Messegelände.

Häufige Anlässe in Wels — Beispiele aus der Praxis

Wels ist Handels-, Messe- und Industriestadt zugleich — entsprechend gemischt sind die Anlässe, für die wir Halteverbotszonen einrichten:

  • Übersiedlung Innenstadt: Altbauwohnungen rund um Stadtplatz und Ringstraße ohne eigenen Innenhof — hier ist ein beidseitiges Halteverbot oft die einzige Möglichkeit für den Möbelwagen.
  • Studierendenumzug an der FH OÖ Campus Wels: Zur Vorlesungszeit im September und Februar ziehen viele Studierende der Fakultät für Technik und Angewandte Naturwissenschaften rund um die Stelzhamerstraße in Wohnungen um.
  • Messeaufbau am Messegelände: Aussteller und Schausteller der Welser Messe oder des Welser Volksfests benötigen für Standaufbau und Anlieferung eigene Halteverbotszonen rund um das Messegelände — mit entsprechendem Vorlauf, weil die Behörde in dieser Zeit besonders gefordert ist.
  • Standaufbau Welser Weihnachtswelt: Vor Eröffnung des Adventmarkts am Stadtplatz müssen Zufahrten für Hüttenanlieferung und Aufbau freigehalten werden — samt Rücksicht auf die dortige Kurzparkzone.
  • Werksanlieferung in Pernau: Größere Anlieferungen bei den Industriebetrieben entlang Boschstraße und Traunuferstraße brauchen Halteverbote, die auf Lkw-Ladetätigkeit statt Pkw ausgelegt sind.
  • Containergestellung in Lichtenegg oder Puchberg: Sanierungen an den Einfamilienhäusern rund um Dragonerstraße oder Andreas-Hofer-Straße, meist mit 2 bis 3 Wochen Standzeit.
  • Neubau-Übergabe in Vogelweide oder Neustadt: Wohnungsübergaben in den Genossenschaftsbauten entlang Vogelweiderstraße oder rund um die Bahnhofstraße, häufig samstags getaktet.

Kurzparkzone, Landesstraßen und andere Welser Besonderheiten

Wels hat keine Umweltzone mit Plakettenpflicht — die entsprechende deutsche Regelung existiert in Österreich ohnehin nicht. Die eigentliche Welser Besonderheit ist die gebührenpflichtige Kurzparkzone in der Innenstadt: Sie gilt Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr (mittags und an Sonn- und Feiertagen gebührenfrei), bei einer maximalen Parkdauer von 120 Minuten. Innerhalb dieser Zone ersetzt eine gelöste Parkgebühr kein Halteverbot — wer für eine Übersiedlung oder Anlieferung einen Stellplatz sicher freihalten will, braucht trotzdem die offizielle Verordnung.

Als Landesstraßen B führen die B1 (Wiener Straße, im Stadtgebiet u. a. als Linzer Straße und Hans-Sachs-Straße) und die B137 (Innviertler Straße), die an der Traun in Wels beginnt, durch das Stadtgebiet. Halteverbote entlang dieser Landesstraßen innerorts sind über das Stadtpolizeikommando Wels möglich, benötigen aber wegen der zusätzlichen Einbindung des Straßenerhalters mehr Vorlauf als eine reine Gemeindestraße. Außerhalb des Stadtgebiets ist für beide Straßen das Land Oberösterreich zuständig.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Wels

Wie lange im Voraus muss ein Halteverbot in Wels beantragt werden?
Eine fixe gesetzliche Frist gibt es für Wels nicht. Wegen des mehrstufigen Anhörungsverfahrens (Polizei, Straßenerhalter, teils Kammern) empfehlen wir mindestens 2 bis 3 Wochen Vorlauf, bei Containern oder Halteverboten an der B1/B137 mindestens 3 Wochen und rund um Welser Messe, Volksfest oder Weihnachtswelt 4 Wochen.

Welche Stelle bewilligt ein Halteverbot in Wels?
Zuständig ist das Stadtpolizeikommando Wels, Verkehrsamt (Dragonerstraße 29, 4600 Wels). Als Statutarstadt nimmt der Magistrat Wels über seine Abteilung Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten dabei die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde wahr; Rechtsgrundlage ist die österreichische StVO 1960, § 24 in Verbindung mit § 52.

Was kostet die Anmeldung bei der Behörde?
Für das Ansuchen fällt eine Eingabegebühr von 21 Euro an. Zusätzlich wird je nach Ausmaß und Dauer eine Benützungsgebühr nach Tarifordnung für Aufstellung und Einholung der Verkehrszeichen verrechnet. Diese Gebühren stellt die Behörde direkt, unabhängig von unserem Service in Rechnung.

Braucht es während der Welser Messe oder des Welser Volksfests mehr Vorlauf?
Ja. Rund um die Herbstausgabe von Welser Messe und Welser Volksfest Anfang September sowie die Frühjahrsausgabe des Volksfests im März ist die Verwaltung stärker gefordert, besonders für Zonen am oder nahe dem Messegelände. Wir empfehlen dann 4 Wochen Vorlauf.

Ist ein Halteverbot am Stadtplatz während der Welser Weihnachtswelt möglich?
Grundsätzlich ja, allerdings ist der Bereich während des Adventmarkts (Mitte November bis 24. Dezember) durch Hütten und Publikumsverkehr stark eingeschränkt. Zonen für Aufbau oder Übersiedlung in unmittelbarer Nähe sollten rechtzeitig, am besten vor Marktbeginn, beantragt werden.

Gilt in Wels eine Umweltzone mit Plakettenpflicht?
Nein. Österreich kennt kein Umweltplaketten-System wie einige deutsche Städte. Die relevante Welser Besonderheit ist stattdessen die gebührenpflichtige Kurzparkzone in der Innenstadt.

Muss ich in der Kurzparkzone der Innenstadt trotzdem ein Halteverbot beantragen?
Ja. Eine gelöste Parkgebühr sichert keinen bestimmten Stellplatz und schließt andere Fahrzeuge nicht aus. Nur die offizielle Verordnung mit Beschilderung hält den Platz für Übersiedlung oder Anlieferung verbindlich frei.

Was gilt für ein Halteverbot an der B1 oder B137 in Wels?
Innerorts sind Halteverbote an diesen Landesstraßen über das Stadtpolizeikommando Wels möglich, brauchen aber durch die zusätzliche Einbindung des Straßenerhalters etwas mehr Vorlauf als eine Zone auf einer reinen Gemeindestraße wie in Vogelweide oder Lichtenegg.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot