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Halteverbotszone in Charleroi beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
332 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 332 €
35 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
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In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
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Bereits bestellt?

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Was unsere Kunden sagen

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Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor einem Monat verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor einem Monat verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor einem Monat verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor einem Monat verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor einem Monat verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 2 Monaten verifiziert
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Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Charleroi und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Charleroi

Was kostet ein Halteverbot in Charleroi?

Ein Halteverbot in Charleroi erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 332,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 35,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 117,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Charleroi bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Charleroi eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Halteverbotszone in Charleroi wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit alle Verkehrsteilnehmer informiert sind. Wie lange die Schilder vorher stehen müssen, legt die zuständige Behörde im Genehmigungsbescheid fest — eine landesweit einheitliche Frist gibt es dort nicht. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Charleroi bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Charleroi an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Charleroi ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone erst ab dem in der Genehmigung ausgewiesenen Beginn gilt — auch wenn die Schilder bereits vorher aufgestellt sind.

Halteverbot in Charleroi beantragen — der Ratgeber für Districts und Sections

Charleroi ist mit rund 205.000 Einwohnern die größte Stadt Walloniens und nach Antwerpen, Gent und Brüssel die viertgrößte Belgiens. Die Stadt liegt beidseits der Sambre in der Provinz Hainaut, etwa 50 Kilometer südlich von Brüssel, und war über anderthalb Jahrhunderte das Herz des Pays Noir — des schwarzen Landes, geprägt von Steinkohle, Stahl und Glasindustrie. Wer hier eine temporäre Halteverbotszone braucht, ob für einen Umzug in einem Mietshaus der Ville-Haute, für eine Anlieferung in der Fußgängerzone oder für einen Container bei einer Sanierung in Marcinelle, bewegt sich rechtlich nicht im deutschen Straßenverkehrsrecht, sondern im belgischen Code de la route. Diesen Rahmen kennen wir aus zahlreichen grenzüberschreitenden Aufträgen und übernehmen ihn als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie bei Promovers, seit 2015 mit mittlerweile über 120.041 Bestellungen, auch für Charleroi komplett.

Für die Planung einer Halteverbotszone ist eine Eigenheit von Charleroi entscheidend: Die Stadt ist durch die Gemeindefusion von 1977 aus fünfzehn zuvor eigenständigen Gemeinden zusammengewachsen und erstreckt sich über rund 102 Quadratkilometer. Verwaltungstechnisch sind diese sections in fünf districts gebündelt — Centre, Nord, Est, Sud und Ouest —, von denen jeder etwa 40.000 Einwohner zählt. Zwischen einer Zone am boulevard Tirou im dicht bebauten Zentrum und einer Zone in einer Wohnstraße von Ransart liegen praktisch Welten, auch wenn das Genehmigungsverfahren dasselbe ist.

Halteverbote in den Districts und Sections von Charleroi

Das Stadtgebiet umfasst neben Charleroi selbst die Sections Couillet, Dampremy, Gilly, Gosselies, Goutroux, Jumet, Lodelinsart, Marchienne-au-Pont, Marcinelle, Monceau-sur-Sambre, Montignies-sur-Sambre, Mont-sur-Marchienne, Ransart und Roux. Wir richten Halteverbotszonen im gesamten Stadtgebiet ein, mit diesen Besonderheiten:

  • Ville-Haute — der obere Stadtkern innerhalb des Rings R9, rund um place Charles II mit der Basilika Saint-Christophe, place du Manège und boulevard Audent. Dichte Blockrandbebauung, viele Etagenwohnungen ohne Aufzug und knapper Parkraum; ein Möbellift auf der Fahrbahn macht hier häufig eine beidseitige Zone erforderlich.
  • Ville-Basse — der untere Stadtkern an der Sambre mit boulevard Tirou, place Verte und dem Einkaufszentrum Rive Gauche. Große Teile sind heute Fußgängerzone oder zone de rencontre; Zufahrten für Anlieferungen und Umzüge müssen deshalb besonders sorgfältig mit der Stadt abgestimmt werden.
  • Marcinelle — südlich der Sambre gelegen, Standort des ehemaligen Kohlebergwerks Bois du Cazier, das seit 2012 zum UNESCO-Welterbe der wallonischen Bergwerksstätten zählt. Gemischte Wohnbebauung mit Hanglagen; hier sitzt auch der Service Voirie der Stadt.
  • Montignies-sur-Sambre — östlicher District mit dichter Arbeiterhausbebauung und schmalen Reihenhausstraßen. Zonen werden hier meist knapp bemessen geplant, damit der Begegnungsverkehr erhalten bleibt.
  • Gilly — nordöstlich gelegen, um die chaussée de Fleurus und die place Destrée. Mischung aus Wohnstraßen und Handelsachsen; Anlieferungen für den Einzelhandel sind hier ein häufiger Anlass.
  • Gosselies — nördlichster District, Standort des Flughafens Brussels South Charleroi Airport sowie großer Gewerbe- und Logistikflächen. Schwerverkehr auf den Zufahrtsachsen verlangt bei Zonen an der Fahrbahn besondere Sorgfalt bei Länge und Sichtbarkeit der Beschilderung.
  • Jumet — nördlich des Zentrums, traditionell von der Glasindustrie geprägt und bekannt für die Marche de la Madeleine. Weitläufige Section mit gemischter Bebauung; hier sind Umzüge in Einfamilienhäuser der Regelfall.
  • Marchienne-au-Pont und Monceau-sur-Sambre — westlicher District entlang der Sambre, industriell geprägt mit ausgedehnten Werksarealen. Materialanlieferungen und Containeraufstellungen bei Sanierungen überwiegen.
  • Mont-sur-Marchienne — südwestlich auf der Anhöhe, Sitz des Musée de la Photographie. Steigungsstrecken sind hier ein wiederkehrendes Thema bei der Aufstellung, weil Lift und Fahrzeug ebenen Stand brauchen.
  • Couillet — südöstliche Section Richtung Ring R3, mit Wohngebieten und Einzelhandelsflächen an der chaussée de Philippeville.
  • Ransart, Roux, Lodelinsart, Dampremy und Goutroux — Sections mit ruhigeren Wohnstraßen und meist ausreichend Raum am Fahrbahnrand. Die Zone dient hier vor allem der klaren Reservierung des benötigten Abschnitts.

Wer genehmigt das Halteverbot in Charleroi?

Rechtlicher Rahmen ist der belgische Code de la route. Eine kurzfristige, ortsgebundene Halteverbotszone für einen Umzug, eine Möbellieferung oder eine Containeraufstellung wird in Wallonien nicht durch eine allgemeine Verordnung geregelt, sondern durch einen arrêté du Bourgmestre — eine Einzelanordnung des Bürgermeisters auf Grundlage von Artikel 133 Absatz 2 der Nouvelle loi communale. Genau dieses Instrument ist nach Auskunft der Union des Villes et Communes de Wallonie für punktuelle Anlässe wie Umzüge, Container oder Baustellenzufahrten vorgesehen.

In Charleroi läuft der Antrag über den Service Voirie der Stadt, Rue des Bouleaux 21, 6001 Marcinelle. Anträge werden dort schriftlich oder elektronisch entgegengenommen; die Stadt nennt dafür die Adresse occupation.voirie@charleroi.be und die Rufnummern 071/86 93 28 und 071/86 94 38. Das amtliche Formular trägt den Titel Demande d'occupation privative temporaire de la voie publique und unterscheidet ausdrücklich zwischen den Antragsarten déménagement / livraison / réservation d'un stationnement, lift / monte-charge, container, échafaudage, Arbeiten mit Baumaschinen und Materiallagerung auf der Fahrbahn. Wer eine Halteverbotszone für einen Umzug braucht, fällt unter die erste Kategorie; kommt ein Möbellift hinzu, ist zusätzlich die zweite anzukreuzen. Ergänzend ist bei Baustellen mit Auswirkungen auf den Straßenraum der Dienst Études Mobilité der örtlichen Polizeizone Charleroi eingebunden, der Verkehrs- und Parkmaßnahmen festlegt.

Aufgestellt wird das Verkehrszeichen E1 (stationnement interdit) beziehungsweise, wenn auch das kurze Halten untersagt werden soll, E3 (arrêt et stationnement interdits), jeweils mit Zusatztafel für Pfeilrichtung und Gültigkeitszeitraum. Die Kontrolle vor Ort und ein etwaiges Umsetzen widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge liegen bei der Polizeizone Charleroi — das ist eine behördliche Ermessensentscheidung, die wir weder vorwegnehmen noch beeinflussen können. Was wir zusagen: Wir reichen den Antrag vollständig ein, klären Rückfragen der Stadt, halten die Termine nach und dokumentieren die Aufstellung.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Charleroi

Charleroi nennt im amtlichen Antragsformular eine ausdrückliche Frist: Der Antrag ist spätestens sieben Kalendertage vor der Besetzung des öffentlichen Straßenraums zu stellen (demande à effectuer 7 jours au plus tard calendrier avant l'occupation de la voie publique). Für die Bearbeitung sagt die Stadt im selben Formular eine Frist von drei Tagen zu und nennt für den Fall, dass darüber hinaus nichts vorliegt, die Rückfragenummer 071/86 92 99.

Davon zu unterscheiden ist die Aufstellung der Schilder. Für Wallonien gilt eine Regel, die unabhängig von der einzelnen Gemeinde beachtet werden muss: Die Beschilderung einer temporären Verkehrsmaßnahme muss mindestens 48 Stunden vor Inkrafttreten vor Ort angebracht sein. Diese Frist betrifft ausschließlich die Aufstellung — sie ersetzt nicht die Zeit, die die Stadt für Prüfung und Anordnung benötigt.

Die sieben Kalendertage sind eine Mindestangabe, kein Komfortwert. Nach unserer Erfahrung mit belgischen Kommunen empfehlen wir für Charleroi im Standardfall mindestens zwei Wochen Vorlauf, damit Rückfragen zur Lage der Zone, zur Fahrzeuglänge oder zur Breite des verbleibenden Gehwegs ohne Terminstress geklärt werden können. Bei Containeraufstellungen, Gerüsten, Kranarbeiten oder Zonen an stark befahrenen Achsen wie der chaussée de Bruxelles oder den Ringzufahrten planen Sie besser mit drei Wochen.

Rund um Großveranstaltungen ist der Parkraum in der Innenstadt zusätzlich knapp und die Verwaltung stärker ausgelastet — das gilt für den Karneval, für die Marche de la Madeleine in Jumet im Juli, für das sommerliche Veranstaltungsprogramm auf den zentralen Plätzen und für den Weihnachtsmarkt auf der place Charles II im Dezember. In diesen Zeiträumen kalkulieren wir für Zonen in der Ville-Haute und Ville-Basse vier Wochen Vorlauf ein. Verbindlich ist am Ende immer der Bescheid der Stadt — wir nennen bewusst keine Frist, die dort nicht steht.

Häufige Anlässe in Charleroi — Beispiele aus der Praxis

Industrieerbe, ein großflächiges Stadtgebiet und ein umgebauter Stadtkern ergeben ein breites Spektrum an Anlässen. Diese Konstellationen sehen wir regelmäßig:

  • Umzug in der Ville-Haute: Etagenwohnung in einem Mietshaus ohne Aufzug, Möbellift auf der Fahrbahn — meist als beidseitige Zone geplant, damit der Lift überhaupt aufgestellt werden kann. Im Antragsformular sind dafür die Kategorien déménagement und lift gemeinsam anzugeben.
  • Anlieferung im Umfeld von Rive Gauche: Gastronomie und Einzelhandel mit begrenzten Lieferfenstern; die Zone wird passgenau auf das Zeitfenster gelegt und die Zufahrt zur Fußgängerzone gesondert geklärt.
  • Containeraufstellung bei Altbausanierung: in Marcinelle, Gilly oder Montignies-sur-Sambre, oft über mehrere Wochen und entsprechend früh beantragt. Die Stadt verlangt dafür rollbare Container mit wirksamem Bodenschutz an den Auflagepunkten.
  • Gerüstaufbau an einem Reihenhaus: in Jumet oder Lodelinsart — hier ist neben der Fahrbahnfläche auch ein durchgehender Fußgängerweg von 1,50 Metern Breite außerhalb der Fahrspur nachzuweisen.
  • Gewerbliche Anlieferung in Gosselies: Maschinen- und Materiallieferungen im Umfeld des Flughafens und der Logistikflächen, wo Schwerverkehr die Planung mitbestimmt.
  • Kranarbeiten bei Dachsanierungen: in Mont-sur-Marchienne oder Couillet; für Autokrane verlangt die Stadt zusätzlich Lageplan, technisches Datenblatt und Lastverteilungsplatten außerhalb der Entwässerungsrinnen.
  • Studentenumzug: zum Semesterstart und -ende, wenn Wohnungen rund um die Hochschulstandorte im Zentrum und in Gilly den Mieter wechseln.

Parkzonen, Fußgängerbereiche und andere Carolo-Besonderheiten

Charleroi arbeitet im Zentrum mit bewirtschafteten Parkzonen; Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den am Boden markierten Stellflächen abgestellt werden — außerhalb dieser Markierungen ist das Parken nicht zulässig. Diese Regel ist für die Planung einer Halteverbotszone unmittelbar relevant: Die Zone wird auf markierte Stellflächen gelegt, nicht auf beliebige Fahrbahnabschnitte. In der Ville-Basse stehen ergänzend große Parkhäuser zur Verfügung, was für Umzugsteams die Frage entschärft, wo das zweite Fahrzeug bleibt.

Eine Charleroi-spezifische Besonderheit ist die zone de rencontre in Teilen des Zentrums, die durch versenkbare Poller (bornes télescopiques) abgegrenzt ist. Anwohner und Geschäfte innerhalb dieser Zone erhalten von der Stadt einen Passierschein und einen Badge zum Absenken der Poller. Für einen Umzug oder eine Anlieferung innerhalb dieses Bereichs reicht die Halteverbotszone allein deshalb nicht aus — die Zufahrt selbst muss zusätzlich geregelt werden. Wir weisen bei Adressen im Pollerbereich frühzeitig darauf hin und stimmen beides gemeinsam mit der Stadt ab. Fußgängerzonen im engeren Sinne bestehen unter anderem an der rue de Dampremy und der place Verte sowie an place du Manège, place Vauban und boulevard Roullier.

Ein Anwohnerparken im deutschen Sinne, das einen bestimmten Stellplatz zuweist, gibt es hier nicht — und auch mit gültiger Anwohnerberechtigung darf niemand eine Fläche vorab für einen Dritten belegen. Genau deshalb ist die offiziell angeordnete temporäre Halteverbotszone der einzige rechtssichere Weg: Erst mit ihr darf im ausgeschilderten Bereich während des Gültigkeitszeitraums kein anderes Fahrzeug mehr parken.

Hinzu kommen zwei örtliche Rahmenbedingungen, die wir bei jedem Auftrag prüfen. Erstens der Ring R9: Der innere Stadtring trennt die Ville-Haute vom übrigen Stadtgebiet und wird über eine begrenzte Zahl von Zufahrten wie die Porte des Rivages erschlossen. Wer mit einem großen Umzugsfahrzeug in den Kern fährt, sollte die Anfahrt vorab festlegen, weil ein Wendemanöver im Zentrum kaum möglich ist. Zweitens die Topografie: Charleroi liegt im Sambretal, mehrere Sections wie Mont-sur-Marchienne, Marcinelle oder Couillet liegen deutlich höher als das Zentrum. Steigungsstrecken beeinflussen sowohl den Standort des Möbellifts als auch die Länge der benötigten Zone. Für die weitläufigen westlichen und nördlichen Sections gilt das Gegenteil: Dort ist meist genug Raum vorhanden, die Zone dient vor allem der klaren Reservierung.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Charleroi

Wie lange im Voraus muss ein Halteverbot in Charleroi beantragt werden?
Die Stadt Charleroi nennt im amtlichen Antragsformular eine Mindestfrist von sieben Kalendertagen vor Beginn der Besetzung des öffentlichen Straßenraums; für die Bearbeitung sagt sie eine Frist von drei Tagen zu. Unabhängig davon muss die Beschilderung in Wallonien mindestens 48 Stunden vor Inkrafttreten vor Ort stehen. Wir empfehlen für Standardfälle mindestens zwei Wochen Vorlauf, bei Containern, Gerüsten oder Kranarbeiten drei Wochen und rund um Großveranstaltungen vier Wochen. Verbindlich ist der jeweilige Bewilligungsbescheid.

Welche Stelle bewilligt ein Halteverbot in Charleroi?
Der Antrag läuft über den Service Voirie der Stadt Charleroi, Rue des Bouleaux 21, 6001 Marcinelle, erreichbar unter occupation.voirie@charleroi.be sowie den Rufnummern 071/86 93 28 und 071/86 94 38. Die Anordnung ergeht als arrêté du Bourgmestre auf Grundlage von Artikel 133 Absatz 2 der Nouvelle loi communale. Bei Baustellen mit Auswirkungen auf den Straßenraum ist zusätzlich der Dienst Études Mobilité der Polizeizone Charleroi eingebunden; die Kontrolle vor Ort liegt ebenfalls bei der örtlichen Polizeizone.

Welche Schilder werden in Charleroi aufgestellt?
Verwendet wird das belgische Verkehrszeichen E1 (stationnement interdit) oder, wenn auch kurzes Halten ausgeschlossen werden soll, E3 (arrêt et stationnement interdits). Beide tragen eine Zusatztafel mit Pfeilrichtung und Gültigkeitszeitraum. Die Zeichen müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn angebracht sein.

Welche Antragsart gilt für einen Umzug mit Möbellift?
Das Charleroier Formular unterscheidet zwischen déménagement / livraison / réservation d'un stationnement und lift / monte-charge. Wird ein Möbellift eingesetzt, sind beide Kategorien anzugeben, jeweils mit den Maßen der beanspruchten Fläche in Länge, Breite und Quadratmetern. Wir füllen das für Sie aus und reichen es beim Service Voirie ein.

Was gilt in der zone de rencontre mit den versenkbaren Pollern?
In Teilen des Zentrums ist der Verkehr durch versenkbare Poller begrenzt; Anwohner und Geschäfte dieser Zone erhalten von der Stadt einen Passierschein und einen Badge zum Absenken. Eine Halteverbotszone regelt nur das Parken im ausgeschilderten Abschnitt, nicht die Zufahrt durch die Poller. Bei Adressen in diesem Bereich klären wir beides gemeinsam mit der Stadt ab.

Reicht meine Anwohnerberechtigung, um den Platz vor der Haustür zu reservieren?
Nein. Eine Anwohnerberechtigung erlaubt das Parken in der jeweiligen Zone, weist aber keinen bestimmten Stellplatz zu und erlaubt es nicht, eine Fläche für ein anderes Fahrzeug vorzuhalten. Dafür braucht es die behördlich angeordnete temporäre Zone. Hinzu kommt, dass im Zentrum ohnehin nur auf den am Boden markierten Stellflächen geparkt werden darf.

Gilt in den Sections ein anderes Verfahren als im Zentrum?
Nein, das Verfahren ist im gesamten Stadtgebiet dasselbe — Charleroi gliedert die Verwaltung lediglich in fünf districts, die die fünfzehn Sections der Fusion von 1977 bündeln. Unterschiedlich sind die praktischen Anforderungen: In der Ville-Haute und Ville-Basse entscheiden knapper Straßenquerschnitt, markierte Stellflächen und Fußgängerbereiche über die Länge der Zone, in Sections wie Ransart, Roux oder Goutroux ist meist ausreichend Raum vorhanden.

Was ist bei einem Container auf der Fahrbahn zu beachten?
Die Stadt verlangt rollbare Container mit wirksamem Bodenschutz an den Auflagepunkten. Abläufe, Schächte, Schieberkappen und Hydranten dürfen nicht verstellt werden, die Auflager müssen außerhalb der Entwässerungsrinnen liegen, und für Fußgänger ist ein hindernisfreier Durchgang von 1,50 Metern Breite außerhalb der Fahrspur vorzuhalten. Wir berücksichtigen das bereits bei der Bemessung der Zone.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot