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· 60 Bestellungen in Bingen am Rhein

Halteverbotszone in Bingen am Rhein beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
258 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 258 €
31 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
Bestellstatus-Tracking mit Fortschrittsanzeige von der Bestellung bis zur aktiven Halteverbotszone

Bereits bestellt?

Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.

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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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+122.679 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor 2 Monaten verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor 2 Monaten verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor 3 Monaten verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor 3 Monaten verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor 3 Monaten verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 4 Monaten verifiziert
122.679+
Bestellungen
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Ø Bewertung
22.000+
Abgedeckte Städte
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Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Bingen am Rhein und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Bingen am Rhein

Was kostet ein Halteverbot in Bingen am Rhein?

Ein Halteverbot in Bingen am Rhein erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 258,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 31,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 93,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Bingen am Rhein bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Bingen am Rhein eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Bingen am Rhein bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Bingen am Rhein an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Bingen am Rhein ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).

Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.

Halteverbot in Bingen am Rhein beantragen — der Ratgeber für die Rheinstadt und ihre Stadtteile

Bingen am Rhein liegt am Zusammenfluss von Rhein und Nahe und ist damit eine der markantesten Städte in Rheinhessen. Mit rund 26.000 Einwohnern, einer mittelalterlichen Altstadt, dem Rochuskapellenberg und dem stark frequentierten Rheinufer ist Bingen eine Stadt, in der temporäre Halteverbotszonen regelmäßig benötigt werden: bei Umzügen in die engen Gassen der Altstadt, bei Veranstaltungsaufbauten rund ums Rochusfest, bei Containerstellplätzen in den Wohnstraßen der Vororte wie Büdesheim und Kempten sowie bei Baustellen entlang der viel befahrenen B9. Genau an dieser Schnittstelle aus Tourismusdruck und historischer Enge setzt unser Service an: Seit 2015 begleiten wir als AMÖ-Mitglied (Bundesverband Möbelspedition und Logistik) und Promovers-Partner mit inzwischen über 122.679 Bestellungen deutschlandweit auch Bingener Umzüge, Baustellen und Veranstaltungen durch den kompletten Genehmigungsprozess.

Bingen liegt im Landkreis Mainz-Bingen und ist Mittelpunkt einer stark touristisch geprägten Region: Das Mittelrheintal, der Rochussberg, der Mäuseturm auf einem Rheininselfelsen und die Nahemündung ziehen das ganze Jahr über Besucher an. Diese touristische Infrastruktur erhöht den Parkdruck in der Innenstadt erheblich — wer hier eine Zone braucht, sollte die Bearbeitungszeit der Bingener Behörde realistisch einplanen, denn sie hat selbst auf ihre angespannte Personalsituation hingewiesen.

Halteverbote in den Bingener Stadtteilen

Die Stadt Bingen am Rhein besteht aus der Kernstadt (Innenstadt) und sieben Ortsgemeinde-Stadtteilen: Bingerbrück, Büdesheim, Dietersheim, Dromersheim, Gaulsheim, Kempten und Sponsheim. Jeder dieser Teile hat seinen eigenen Charakter und typische Anforderungen an Haltverbotsszonen.

  • Bingen Innenstadt (Kernstadt) — Das historische Zentrum mit der Rochusallee, der Mainzer Straße (B9) und der Schloßstraße ist von Altbausubstanz geprägt. Der enge Straßenraum erfordert bei Umzügen oft eine Halteverbotszone von 15–20 Metern, da Gehwege und Einfahrten dicht bebaut sind. Rund um den Speisemarkt ist auch in Werktags-Randzeiten starker Parkdruck vorhanden.
  • Bingerbrück — Der Stadtteil auf der linken Naheseite, von Einheimischen liebevoll „Kaltnaggisch" genannt, hat rund 3.200 Einwohner. Die Nahestraße und die Bahnhofstraße sind wichtige Verbindungsachsen; Lieferfahrzeuge für ansässige Gewerbe brauchen hier oft kurze Sperrzonen auf dem Seitenstreifen.
  • Büdesheim — Mit rund 7.700 Einwohnern der bevölkerungsreichste Stadtteil Bingens außerhalb der Kernstadt. Die Binger Straße, Wormser Straße und Mainzer Straße sind die Hauptstraßen; neue Wohnbebauung am Rand des Ortes erzeugt regelmäßigen Umzugsbedarf, zumal viele Neubauten noch keine eigene Hofzufahrt haben.
  • Kempten — Kleiner Stadtteil nördlich der Kernstadt an der Nahe, mit rund 1.900 Einwohnern. Die Rheinstraße und Kemptener Straße sind schmal; Containeraufstellungen für Bausanierungen erfordern gelegentlich vollständige Sperrung auf 10–15 Metern.
  • Gaulsheim — Liegt südlich der Innenstadt am Rhein und ist für seine Wohnmobil-Stellplätze am Rheinufer bekannt. Straßenarbeiten an der Rheinuferstraße und Umzüge in die dörflichen Wohnstraßen rund um die Dorfstraße Gaulsheim erfordern präzise Haltverbote.
  • Dietersheim — Kleiner, ruhiger Stadtteil mit rund 2.000 Einwohnern. Die enge Ortsdurchfahrt (Dietersheimer Straße) macht jede Baustelle oder jeden größeren Umzug zu einem logistischen Planen — eine Halteverbotszone sichert hier oft die gesamte Fahrbahnbreite.
  • Dromersheim — Bekannt für seinen Weinbau, hat der Stadtteil enge Weinbergsstraßen und eine historische Ortsmitte um die Kirche. Weinlese-Transporte und Sanierungsarbeiten an alten Winzerhäusern erfordern gelegentlich temporäre Haltverbote.
  • Sponsheim — Der nördlichste Stadtteil mit rund 1.600 Einwohnern. Anbindung über die B9 und Landesstraßen; Speditionslieferungen in ansässige Betriebe benötigen regelmäßig Haltverbote auf den Betriebseinfahrtstraßen.

Wer genehmigt das Halteverbot in Bingen am Rhein?

Zuständig ist die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Bingen am Rhein (Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten). Die Anschrift lautet: Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein; Telefon: 06721 184-0. Die Ordnungsbehörde genehmigt verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO und stellt Halteverbot-Genehmigungen für Umzüge, Baustellen und Veranstaltungen aus.

Die Bingener Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass aufgrund von Personalengpässen mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Anträge für Baustellensperrungen, Umzüge und Veranstaltungen sollten daher mit angemessenem Vorlauf eingereicht werden. Wir übernehmen die vollständige Antragstellung für Sie — inklusive Lageskizze und direkter Kommunikation mit der Behörde. Die Aufstellung der Schilder erfolgt mindestens drei volle Tage vor Beginn, wie es das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) vorschreibt.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Bingen am Rhein

Die Stadt Bingen am Rhein empfiehlt aufgrund der erhöhten Auslastung ihrer Verkehrsbehörde, Anträge mindestens zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Termin einzureichen. In der Tourismusspitze und rund um Großveranstaltungen sollten es mindestens vier Wochen sein. Die Bearbeitungszeit kann sich durch Personalengpässe verlängern — frühes Beantragen ist der verlässlichste Schutz vor einer Verzögerung.

Die größte Belastungsspitze für die Bingener Behörde ist das Rochusfest: Europas größte Rochuspilgerfahrt findet alljährlich Mitte August (2026 vom 16. bis 23. August) auf dem Rochussberg statt. Rund 10.000 Pilger und Besucher kommen an den Haupttagen; die Zufahrtsstraßen zur Innenstadt und auf den Rochussberg sind zeitweise gesperrt oder stark eingeschränkt. Wer in dieser Woche oder in den umliegenden Tagen einen Umzug oder eine Baustelle plant, muss mit stark erhöhten Bearbeitungszeiten und möglichen Sperrbeschränkungen rechnen. Auch das Bingen swingt-Jazzfestival (traditionell im Sommer, Rheinpromenade und Innenstadt) belastet die innerstädtischen Parkflächen erheblich und macht frühzeitige Absprache mit der Behörde unerlässlich.

Halteverbot für Umzug in Bingen am Rhein

Die meisten Halteverbote in Bingen am Rhein entstehen für Umzüge. In den engen historischen Gassen der Altstadt rund um Rochusallee und Schloßstraße, die oft nur 5 bis 6 Meter breit sind, blockiert ein Möbelwagen sonst den gesamten Durchgangsverkehr — hier beantragen wir ein Halteverbot für Einfahrt und Arbeitsfläche als klar abgegrenzte Zone. In den neueren Wohnlagen von Büdesheim entlang der Wormser Straße fehlt vielen Neubauten noch eine eigene Hofzufahrt, sodass der Möbelwagen auf der Hauptstraße halten muss — dort planen wir eine Zone von 16 bis 20 Metern ein. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; angesichts der angespannten Personalsituation der Bingener Ordnungsbehörde empfehlen wir, den Auftrag deutlich früher zu erteilen.

Halteverbot für Umzug in Bingen am Rhein beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Bingen am Rhein

Auch Anlieferungen sind in Bingen am Rhein ein häufiger Anlass für ein Halteverbot. In den Weinbau-Ortsteilen Dromersheim und Kempten werden auf engen Winzerstraßen regelmäßig Großcontainer für Traubenleseausrüstung und Kellereimaschinen abgeladen — ohne gesicherte Zone ist das Rangieren dort kaum möglich. Im nördlichen Sponsheim, angebunden über die B9 und Landesstraßen, benötigen Speditionslieferungen an ansässige Betriebe regelmäßig Halteverbote direkt vor den Betriebseinfahrten. Wir stimmen Lage und Länge der Zone mit der Ordnungsbehörde ab, damit der Lieferverkehr reibungslos an- und abfahren kann.

Halteverbot für Anlieferung in Bingen am Rhein beantragen

Halteverbot für Baustelle & Handwerker in Bingen am Rhein

Fassadensanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden entlang der Mainzer Straße (B9) sind ein typischer Baustellen-Anlass in Bingen am Rhein: Da die B9 stark befahren ist, sichern wir den Arbeitsbereich mit einem Verkehrssicherungskonzept ab. Am Rheinufer in Gaulsheim erfordern Sanierungsarbeiten an der Rheinuferstraße häufig mehrtägige Halteverbote, damit Baustellenfahrzeuge dauerhaft in Arbeitsnähe stehen können — die dort verbreiteten Wohnmobil-Stellplätze bleiben in dieser Zeit gesperrt. Die Schilder stehen wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.

Halteverbot für Baustelle in Bingen am Rhein beantragen

Halteverbot für Container in Bingen am Rhein

Für Containerstellplätze beantragen wir in Bingen am Rhein das passende Halteverbot für den Stellplatz. Im Stadtteil Bingerbrück, wo Gewerbegebäude an der Bahnhofstraße regelmäßig ausgebaut werden, braucht ein Container zusätzlich zur Halteverbotszone eine Sondernutzungserlaubnis — beides klären wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung Bingen. Auch für Bausanierungen im kleinen Stadtteil Kempten an der engen Rheinstraße und Kemptener Straße richten wir Zonen ein, die dort wegen der Straßenbreite gelegentlich eine vollständige Sperrung auf 10 bis 15 Metern erfordern. Wegen der längeren Aufstelldauer und der zusätzlichen Sondernutzungsprüfung planen wir für Container generell mehr Vorlauf ein.

Halteverbot für Container in Bingen am Rhein beantragen

Umweltzone, Anwohnerparken und andere Bingener Besonderheiten

Bingen am Rhein hat keine Umweltzone. Das gesamte Stadtgebiet — von der Innenstadt bis zu den Weinbergs-Stadtteilen — ist ohne Feinstaub-Plakette für alle Fahrzeugklassen befahrbar. Das ist für Umzugs- und Baustellenfahrzeuge ein wesentlicher Vorteil. Auch ein systematisches Anwohnerparkberechtigungssystem gibt es in Bingen nicht flächendeckend; in der stark nachgefragten Innenstadtzone ist Parken jedoch zeitweise eingeschränkt, insbesondere während des Rochusfestes und in der Tourismusspitze im Sommer.

Die Bundesstraße B9 durchzieht die Stadt als wichtige linksrheinische Rheinuferstraße von Bingerbrück im Westen bis Gaulsheim im Süden. Baumaßnahmen an der B9 unterliegen der Aufsicht des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz und erfordern häufig koordinierte Halteverbote. Die L413 und L215 erschließen die Weinbergslagen und südlichen Stadtteile. Die Brücke über die Nahe zwischen Bingerbrück und der Kernstadt ist ein neuralgischer Punkt; Baustellensperrungen dort betreffen den gesamten Pendlerverkehr aus Kreuznachwinden-Richtung.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Bingen am Rhein

Wer ist in Bingen am Rhein für Halteverbote zuständig?
Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Bingen am Rhein (Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Tel. 06721 184-0). Die Rechtsgrundlage ist § 45 StVO.

Warum ist die Vorlaufzeit in Bingen aktuell länger?
Die Verkehrsbehörde Bingen hat offiziell auf Personalengpässe hingewiesen; mit verlängerten Bearbeitungszeiten ist zu rechnen. Wir empfehlen mindestens drei Wochen Vorlauf, rund um das Rochusfest vier Wochen.

Beauftragen Sie auch Halteverbote im benachbarten Rüdesheim am Rhein auf der anderen Rheinseite?
Ja. Auch wenn Rüdesheim zu einem anderen Landkreis gehört, richten wir dort ebenso wie in Geisenheim oder Münster-Sarmsheim Zonen ein — der Fährverkehr über den Rhein ändert nichts an der Zuständigkeit der jeweils dortigen Behörde.

Was ist beim Jazzfestival „Bingen swingt" zu beachten?
Das Festival bespielt traditionell die Rheinpromenade und Teile der Innenstadt und belastet die dortigen Parkflächen zusätzlich zum ohnehin hohen Tourismusaufkommen. Wer in dieser Zeit eine Zone braucht, sollte frühzeitig mit der Ordnungsbehörde abstimmen.

Ist die Nahebrücke zwischen Bingerbrück und der Kernstadt für Halteverbote besonders geregelt?
Eine eigene Sonderregel gibt es nicht, aber der Übergang ist ein neuralgischer Punkt für den Pendlerverkehr — Baustellen oder Sperrungen in Brückennähe stimmen wir besonders eng mit der Ordnungsbehörde ab, damit der Verkehrsfluss zwischen den beiden Stadtteilen möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Brauche ich für eine Baustelle an der B9 eine zusätzliche Abstimmung?
Ja. Die B9 als Rheinuferstraße unterliegt der Aufsicht des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz; wir klären neben dem Halteverbot bei der Ordnungsbehörde auch die notwendige Abstimmung mit dem LBM für Sie.

Brauche ich eine extra Genehmigung für einen Container auf der Straße in Bingen?
Ja, für Container auf öffentlichem Straßenraum ist neben der Halteverbot-Genehmigung auch eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Wir klären beides gemeinsam mit der Stadtverwaltung Bingen.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot