Halteverbotszone in Budenheim beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 175 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
Bereits bestellt?
Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Budenheim und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Budenheim
Was kostet ein Halteverbot in Budenheim?
Ein Halteverbot in Budenheim erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 175,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 63,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Budenheim bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Budenheim eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Budenheim bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Budenheim an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Budenheim ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.
Halteverbot in Budenheim beantragen — der Ratgeber für die Gemeinde am Rhein
Budenheim ist eine eigenständige Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, neun Kilometer westlich der Landeshauptstadt Mainz gelegen. Mit rund 8.100 Einwohnern ist Budenheim eine der drei Verbandsgemeinde-freien Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen (neben den Städten Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein) — das bedeutet, dass die Gemeinde alle kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben ohne übergeordnete Verbandsgemeinde wahrnimmt. Wer in Budenheim umzieht, baut oder Waren liefert, benötigt für die Reservierung von öffentlichem Straßenraum eine offizielle Genehmigung zur Einrichtung einer temporären Halteverbotszone. halteverbot-beantragen.de übernimmt seit 2015 als Mitglied von AMÖ und Promovers mit über 119.969 Bestellungen deutschlandweit die komplette Abwicklung — von der Antragstellung bis zur Aufstellung der Schilder.
Was Budenheim besonders prägt: Die Gemeinde liegt direkt am Rhein, ist von der Lennebergwald-Forst im Süden und Westen umgeben und hat mit dem Chemiewerk der Chemischen Fabrik Budenheim einen der bedeutendsten Industriestandorte der Region unmittelbar im Ort. Die Betriebsinfrastruktur der Fabrik prägt den Norden der Gemeinde; der Rheinuferbereich und die Berliner Straße sind als Hauptachsen der Gemeinde für Halteverbote besonders relevant.
Halteverbote in den Budenheimer Ortsbereichen
Budenheim hat keinen formal gegliederten Stadtteil, aber deutlich verschiedenartige Ortsbereiche mit unterschiedlichem Parkdruckcharakter und eigener Bebauungsstruktur. Nachfolgend die wichtigsten Bereiche mit konkreten Straßen:
- Ortskern mit Berliner Straße — Die Berliner Straße ist die Hauptachse Budenheims und Standort von Rathaus, Gemeindeverwaltung, Arztpraxen und Einzelhandel. Hier ist der Parkdruck besonders zur Mittags- und Nachmittagszeit am höchsten. Für Umzüge in die dichten Wohnblöcke entlang der Berliner Straße und der Karl-Marx-Straße empfehlen wir beidseitige Halteverbotszonen über mindestens 15 bis 20 Meter.
- Rheinuferbereich und Rheinstraße — Attraktive Wohnlage direkt am Rhein mit historischen Villen und modernen Einfamilienhäusern. Die Rheinstraße ist schmal; Möbelwagen und Lieferfahrzeuge blockieren hier ohne Halteverbot schnell die gesamte Fahrspur. Zudem ist das Rheinufer ein beliebtes Freizielziel — Ausflügler belegen in warmen Monaten alle verfügbaren Parkflächen.
- Wohngebiet nördlich der Bahn — Ruhiges Wohngebiet jenseits des Bahngleises (Bahnlinie Mainz–Bingen), das über die Eisenbahnstraße und die Breite Straße erschlossen wird. Hier wohnen viele Familien in Einfamilienhäusern; Umzüge aus diesen Wohnlagen erfordern oft Halteverbote auf schmalen Wohnstraßen ohne ausreichende Standfläche für Möbelwagen.
- Industriebereich Chemische Fabrik — Im Norden Budenheims befindet sich das Werksgelände der Chemischen Fabrik Budenheim, einem weltweiten Spezialisten für Phosphate. Betriebsumzüge, Anlieferungen von Produktionsanlagen und Sonderfahrzeuge erfordern regelmäßig Halteverbote auf den Zufahrtsstraßen des Werkskomplexes.
- Schulstraße und Umfeld — Schulen und Sportstätten rund um die Schulstraße erzeugen Parksuchverkehr. Handwerksarbeiten an Schulgebäuden oder Umzüge in benachbarte Wohnbereiche erfordern besonders abgestimmte Halteverbotszonen, da der Schulbetrieb betroffen sein kann.
- Neue Wohngebiete am Ortsrand — Am westlichen Ortsrand entstehen immer wieder neue Wohnquartiere in Richtung Lennebergwald. Erstbezüge aus Neubauten bringen eine Welle von Umzügen mit sich, die Halteverbote in Straßen ohne historische Parktradition erfordern.
Wer genehmigt das Halteverbot in Budenheim?
Als Verbandsgemeinde-freie Gemeinde hat Budenheim eine eigenständige Gemeindeverwaltung (Gemeindeverwaltung Budenheim, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim), die neben der kommunalen Selbstverwaltung auch das gemeindliche Ordnungsamt beherbergt. Die Genehmigung für temporäre Halteverbotszone nach § 45 StVO liegt bei der Straßenverkehrsbehörde. Da Budenheim keine kreisfreie Stadt ist, obliegt die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit für überörtliche und innerörtliche Straßen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Ingelheim am Rhein). Das gemeindliche Ordnungsamt Budenheim ist erster Ansprechpartner für Anfragen und leitet an die zuständige Kreisbehörde weiter. Wir übernehmen für unsere Kunden die gesamte Kommunikation mit der Behörde sowie die Aufstellung durch lokale Servicepartner.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bearbeitet straßenverkehrsrechtliche Anträge für alle Gemeinden des Kreises. In Budenheim fällt besonders ins Gewicht, dass die Landesstraße L420 durch den Ort führt — Halteverbote auf Landesstraßenabschnitten können im Einzelfall eine ergänzende Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erfordern. Wir kennen diesen Abstimmungsprozess und koordinieren dies in unserer Antragstellung.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Budenheim
Für Budenheim empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen zwischen Bestellung und geplantem Nutzungsdatum. Die Halteverbotschilder müssen — gemäß der durch BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16 bestätigten Rechtsprechung — mindestens drei volle Tage vor Beginn der Sperrung aufgestellt sein. Diese Frist gibt parkenden Fahrzeugen ausreichend Zeit, die Zone zu räumen; wird die Frist nicht eingehalten, können dem Halter eines zuvor erlaubt dort geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten nicht auferlegt werden.
Besondere Bearbeitungsauslastung der Genehmigungsbehörden ist in Budenheim und dem Landkreis Mainz-Bingen erfahrungsgemäß zu verzeichnen, wenn in Mainz größere Veranstaltungen stattfinden, wie das Mainzer Fastnacht-Treiben (Februar/März) oder der Johannisnacht-Stadtgebietsbereich (Juni). Dann sind Bearbeitungskapazitäten regionsweit eingeschränkt. Auch die Weinlesefeste im umliegenden Rheinhessen ziehen im Herbst viel Verkehr und Behördenaufmerksamkeit auf sich. In diesen Phasen empfehlen wir mindestens vier Wochen Vorlauf.
Halteverbot für Umzug in Budenheim
In den dichten Wohnblöcken entlang der Berliner Straße und der Karl-Marx-Straße empfehlen wir wegen des hohen Parkdrucks beidseitige Zonen ab 15 bis 20 Metern. In den Wohnlagen nördlich der Bahn, etwa an der Eisenbahnstraße oder der Breite Straße, reicht für Umzüge aus Einfamilienhäusern oft eine schmalere, einseitige Zone.
Halteverbot für Umzug in Budenheim beantragenHalteverbot für Anlieferung in Budenheim
Für Sondertransporte und Lieferungen zur Chemischen Fabrik Budenheim im Norden der Gemeinde sichern wir die Zufahrtsstraßen des Werksgeländes mit einer klar abgegrenzten Zone ab. In der Rheinstraße am Rheinufer ist wegen des Ausflugsverkehrs an schönen Tagen eine frühzeitige Planung wichtig, damit Lieferfahrzeuge trotz belegter Parkflächen sicher stehen können.
Halteverbot für Anlieferung in Budenheim beantragenHalteverbot für Bauarbeiten in Budenheim
Für Dachdecker-, Fassaden- und Fensterarbeiten an den Altbauten der Berliner Straße richten wir Halteverbote für Gerüste auf dem Bürgersteig und für Materiallieferfahrzeuge ein. Bei Arbeiten rund um die Schulstraße stimmen wir die Zone zusätzlich mit dem Schulbetrieb ab, da hier viel Parksuchverkehr herrscht.
Halteverbot für Bauarbeiten in Budenheim beantragenHalteverbot für Containeraufstellung in Budenheim
Für Abrollcontainer zur Entrümpelung oder Haushaltsauflösung in der Schulstraße und den umliegenden Wohnstraßen richten wir eine Zone ein, die die schmale Fahrbahn nicht blockiert. In den neuen Wohngebieten am westlichen Ortsrand Richtung Lennebergwald ist der Aufstellraum für Container meist großzügiger.
Halteverbot für Containeraufstellung in Budenheim beantragenAnwohnerparken, Umweltzone und andere Budenheimer Besonderheiten
In Budenheim gibt es keine Umweltzone mit Plakettenpflicht. Alle Fahrzeuge können ohne grüne Umweltplakette in das Gemeindegebiet einfahren. Anwohnerparkzonen nach § 45 Abs. 1b StVO sind in Budenheim nicht ausgewiesen — das Parken in Wohnstraßen ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt, was den Parkdruck in Wohnnähe erhöht und Halteverbote bei Umzügen besonders wertvoll macht.
Besonderheit Budenheims im Straßennetz: Die Landesstraße L420 verbindet Budenheim mit Mainz und führt als Hauptachse durch das Gemeindegebiet. Sie ist für den Durchgangsverkehr bedeutend und hat entsprechend hohe Verkehrsmengen. Halteverbote auf Abschnitten der L420 werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen besonders sorgfältig geprüft und erfordern eine sachliche Begründung im Antrag. Der Lennebergwald südlich der Gemeinde ist ein beliebtes Naherholungsgebiet; an Wochenenden in den Sommermonaten strömen Wanderer und Radfahrer durch Budenheim, was den Parkdruck in den Zufahrtsstraßen erhöht.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Budenheim
Wer genehmigt das Halteverbot in Budenheim?
Die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit liegt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Das gemeindliche Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Budenheim (Berliner Straße 3, 55257 Budenheim) ist erster Ansprechpartner. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation.
Wie lange muss das Halteverbotsschild in Budenheim vor dem Umzug aufgestellt sein?
Mindestens drei volle Tage vor Inkrafttreten der Sperrung — gemäß BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16. Wir stellen sicher, dass dieser Zeitraum eingehalten wird.
Gibt es in Budenheim eine Umweltzone?
Nein. In Budenheim gibt es keine Umweltzone; alle Fahrzeuge können ohne Plakette in das Gemeindegebiet einfahren.
Was ist die Besonderheit als Verbandsgemeinde-freie Gemeinde?
Budenheim ist eine von drei Verbandsgemeinde-freien Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen (neben Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein) und nimmt alle kommunalen Verwaltungsaufgaben eigenständig wahr. Die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung liegt trotzdem bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Kann ich für mehrere Tage ein Halteverbot in Budenheim beantragen?
Ja. Genehmigungen für mehrere Tage — beispielsweise für Gerüstarbeiten über eine Woche — sind möglich und werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen im Einzelfall geprüft.
Was passiert bei Halteverboten auf der Landesstraße L420 durch Budenheim?
Halteverbote auf der L420 erfordern eine besondere Begründung und werden von der Behörde sorgfältiger geprüft. Bitte geben Sie in Ihrer Bestellung an, falls Ihr Bedarf einen L420-Abschnitt betrifft, damit wir den Antrag entsprechend formulieren.
Wie weit im Voraus sollte ich bei Events wie der Mainzer Fastnacht beantragen?
Während der Mainzer Fastnacht (Februar/März) und regionaler Weinlese-Feste (Herbst) sind Behörden-Kapazitäten regionsweit eingeschränkt. Wir empfehlen in diesen Zeiträumen mindestens vier Wochen Vorlauf.