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52 Bestellungen

Halteverbotszone in Budenheim beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 10 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
175 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Vorlaufzeit: mind. 10 Tage

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 175 €
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zum garantiert freien Parkplatz – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
3
Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Garantiert freier Parkplatz
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, dürfen Falschparker abgeschleppt werden – Ihr Parkplatz ist gesichert.
Bestellstatus Trailer

Verfolgen Sie Ihre Bestellung

Sie möchten wissen, wie weit Ihre Halteverbotszone bereits bearbeitet wurde? Mit unserem neuen Status-Modul können Sie den aktuellen Stand Ihrer Bestellung jederzeit online einsehen -
einfach, transparent und jederzeit verfügbar.

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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,9
+115.955 Bestellungen

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll u…

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊

RE
Renate Elisabeth Schulz
vor 20 Tagen verifiziert

Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro

DO
Dorothea Seitz
vor 29 Tagen verifiziert

Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …

TR
Truck Junge
vor einem Monat verifiziert

Alle HV-Schilder wurden fachgerecht und rechtzeitig aufgestellt.

PE
Peter Wypych
vor einem Monat verifiziert

Zuverlässig & schnell. Wir sind zufrieden.

HA
Hans Müller
vor einem Monat verifiziert

Sehr zufriedene Handhabung meines Auftrages. Alles hat wunderbar geklappt.

WA
walter jacura
vor 2 Monaten verifiziert
115.955+
Bestellungen
4,9
Ø Bewertung
80.000+
Eingerichtete Zonen
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Budenheim und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Budenheim

Was kostet ein Halteverbot in Budenheim?

Ein Halteverbot in Budenheim erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis von 175,00 € – alles inklusive!.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00€ pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 63,00€.

Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Budenheim beantrage?

Im Preis enthalten sind die behördliche Genehmigung, die komplette Antragstellung, alle Behördengänge, sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder – alles aus einer Hand und ganz ohne Aufwand für Sie.

Wann wird die Halteverbotszone in Budenheim eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Halteverbotszone in Budenheim wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Stellung die gesetzlich-vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Gültigkeit des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördliche Genehmigung

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Budenheim bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühstmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Budenheim an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Budenheim ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone 72 Stunden vor Gültigkeit trotz Stellung noch keine Gültigkeit besitzt.

Halteverbot in Budenheim beantragen — der Ratgeber für die Gemeinde am Rhein

Budenheim ist eine eigenständige Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, neun Kilometer westlich der Landeshauptstadt Mainz gelegen. Mit rund 8.100 Einwohnern ist Budenheim eine der wenigen Verbandsgemeinde-freien Gemeinden im gesamten Landkreis Mainz-Bingen — das bedeutet, dass die Gemeinde alle kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben ohne übergeordnete Verbandsgemeinde wahrnimmt. Wer in Budenheim umzieht, baut oder Waren liefert, benötigt für die Reservierung von öffentlichem Straßenraum eine offizielle Genehmigung zur Einrichtung einer temporären Halteverbotszone. halteverbot-beantragen.de übernimmt seit 2015 als Mitglied von AMÖ und Promovers mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit die komplette Abwicklung — von der Antragstellung bis zur Aufstellung der Schilder.

Was Budenheim besonders prägt: Die Gemeinde liegt direkt am Rhein, ist von der Lennebergwald-Forst im Süden und Westen umgeben und hat mit dem Chemiewerk der Chemischen Fabrik Budenheim einen der bedeutendsten Industriestandorte der Region unmittelbar im Ort. Die Betriebsinfrastruktur der Fabrik prägt den Norden der Gemeinde; der Rheinuferbereich und die Berliner Straße sind als Hauptachsen der Gemeinde für Halteverbote besonders relevant.

Halteverbote in den Budenheimer Ortsbereichen

Budenheim hat keinen formal gegliederten Stadtteil, aber deutlich verschiedenartige Ortsbereiche mit unterschiedlichem Parkdruckcharakter und eigener Bebauungsstruktur. Nachfolgend die wichtigsten Bereiche mit konkreten Straßen:

  • Ortskern mit Berliner Straße — Die Berliner Straße ist die Hauptachse Budenheims und Standort von Rathaus, Gemeindeverwaltung, Arztpraxen und Einzelhandel. Hier ist der Parkdruck besonders zur Mittags- und Nachmittagszeit am höchsten. Für Umzüge in die dichten Wohnblöcke entlang der Berliner Straße und der Karl-Marx-Straße empfehlen wir beidseitige Halteverbotszonen über mindestens 15 bis 20 Meter.
  • Rheinuferbereich und Rheinstraße — Attraktive Wohnlage direkt am Rhein mit historischen Villen und modernen Einfamilienhäusern. Die Rheinstraße ist schmal; Möbelwagen und Lieferfahrzeuge blockieren hier ohne Halteverbot schnell die gesamte Fahrspur. Zudem ist das Rheinufer ein beliebtes Freizielziel — Ausflügler belegen in warmen Monaten alle verfügbaren Parkflächen.
  • Wohngebiet nördlich der Bahn — Ruhiges Wohngebiet jenseits des Bahngleises (Bahnlinie Mainz–Bingen), das über die Eisenbahnstraße und die Breite Straße erschlossen wird. Hier wohnen viele Familien in Einfamilienhäusern; Umzüge aus diesen Wohnlagen erfordern oft Halteverbote auf schmalen Wohnstraßen ohne ausreichende Standfläche für Möbelwagen.
  • Industriebereich Chemische Fabrik — Im Norden Budenheims befindet sich das Werksgelände der Chemischen Fabrik Budenheim, einem weltweiten Spezialisten für Phosphate. Betriebsumzüge, Anlieferungen von Produktionsanlagen und Sonderfahrzeuge erfordern regelmäßig Halteverbote auf den Zufahrtsstraßen des Werkskomplexes.
  • Schulstraße und Umfeld — Schulen und Sportstätten rund um die Schulstraße erzeugen Parksuchverkehr. Handwerksarbeiten an Schulgebäuden oder Umzüge in benachbarte Wohnbereiche erfordern besonders abgestimmte Halteverbotszonen, da der Schulbetrieb betroffen sein kann.
  • Neue Wohngebiete am Ortsrand — Am westlichen Ortsrand entstehen immer wieder neue Wohnquartiere in Richtung Lennebergwald. Erstbezüge aus Neubauten bringen eine Welle von Umzügen mit sich, die Halteverbote in Straßen ohne historische Parktradition erfordern.

Wer genehmigt das Halteverbot in Budenheim?

Als Verbandsgemeinde-freie Gemeinde hat Budenheim eine eigenständige Gemeindeverwaltung (Gemeindeverwaltung Budenheim, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim), die neben der kommunalen Selbstverwaltung auch das gemeindliche Ordnungsamt beherbergt. Die Genehmigung für temporäre Halteverbotszone nach § 45 StVO liegt bei der Straßenverkehrsbehörde. Da Budenheim keine kreisfreie Stadt ist, obliegt die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit für überörtliche und innerörtliche Straßen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Ingelheim am Rhein). Das gemeindliche Ordnungsamt Budenheim ist erster Ansprechpartner für Anfragen und leitet an die zuständige Kreisbehörde weiter. Wir übernehmen für unsere Kunden die gesamte Kommunikation mit der Behörde sowie die Aufstellung durch lokale Servicepartner.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bearbeitet straßenverkehrsrechtliche Anträge für alle Gemeinden des Kreises. In Budenheim fällt besonders ins Gewicht, dass die Landesstraße L420 durch den Ort führt — Halteverbote auf Landesstraßenabschnitten können im Einzelfall eine ergänzende Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erfordern. Wir kennen diesen Abstimmungsprozess und koordinieren dies in unserer Antragstellung.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Budenheim

Für Budenheim empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen zwischen Bestellung und geplantem Nutzungsdatum. Die Halteverbotschilder müssen — gemäß der durch BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16 bestätigten Rechtsprechung — mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn der Sperrung aufgestellt sein. Diese Frist gibt parkenden Fahrzeugen ausreichend Zeit, die Zone zu räumen; zu kurzfristig aufgestellte Schilder entfalten keine rechtliche Wirkung gegen nicht räumende Fahrzeuge.

Besondere Bearbeitungsauslastung der Genehmigungsbehörden ist in Budenheim und dem Landkreis Mainz-Bingen erfahrungsgemäß zu verzeichnen, wenn in Mainz größere Veranstaltungen stattfinden, wie das Mainzer Fastnacht-Treiben (Februar/März) oder der Johannisnacht-Stadtgebietsbereich (Juni). Dann sind Bearbeitungskapazitäten regionsweit eingeschränkt. Auch die Weinlesefeste im umliegenden Rheinhessen ziehen im Herbst viel Verkehr und Behördenaufmerksamkeit auf sich. In diesen Phasen empfehlen wir mindestens vier Wochen Vorlauf.

Häufige Anlässe in Budenheim — Beispiele aus der Praxis

Budenheim verbindet rheinisches Wohnidyll mit industrieller Tradition und einer Lage zwischen der Großstadt Mainz und dem rheinland-pfälzischen Hinterland — das schafft eine spezifische Palette an Halteverbot-Anlässen.

  • Umzug aus Rheinufer-Wohnhaus: Die schöne Lage am Rhein macht Budenheim zu einem begehrten Wohnort; Einzüge und Auszüge aus den attraktiven Villen und Wohnhäusern entlang der Rheinstraße erfordern Halteverbote, da Ausflügler und Spaziergänger regelmäßig alle Parkflächen belegen.
  • Handwerksarbeiten an Altbauten in der Berliner Straße: Dachdeckerarbeiten, Fassadenrenovierungen und Fensteraustausch in den Altbauten der Hauptstraße erfordern Gerüste auf dem Bürgersteig und Halteverbote für Materiallieferfahrzeuge.
  • Betriebsanlieferung zur Chemischen Fabrik: Der Industriestandort im Norden Budenheims erhält regelmäßig Lieferungen von Sondertransporten und Tanklastern, für die der öffentliche Straßenraum temporär freizuhalten ist.
  • Containerstellung zur Entrümpelung in der Schulstraße: Nachlässe und Haushaltsauflösungen erfordern Abrollcontainer, deren Aufstellfläche ohne Halteverbot auf der Wohnstraße blockiert wäre.
  • Erstbezug Neubaugebiet am Ortsrand: Neubauprojekte in Budenheim werden in der Fertigstellungsphase durch eine Welle gleichzeitiger Einzüge begleitet; koordinierte Halteverbot-Buchungen verhindern gegenseitige Behinderungen.
  • Klaviertransport in enges Treppenhaus: Schwere Musikinstrumente oder Tresore können in engen Wohnstraßen Budenheims nicht neben dem Fahrzeug getragen werden — ein kurzes Halteverbot von 10 bis 12 Metern schafft die nötige Manövrierfreiheit.

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Budenheimer Besonderheiten

In Budenheim gibt es keine Umweltzone mit Plakettenpflicht. Alle Fahrzeuge können ohne grüne Umweltplakette in das Gemeindegebiet einfahren. Anwohnerparkzonen nach § 45 Abs. 1b StVO sind in Budenheim nicht ausgewiesen — das Parken in Wohnstraßen ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt, was den Parkdruck in Wohnnähe erhöht und Halteverbote bei Umzügen besonders wertvoll macht.

Besonderheit Budenheims im Straßennetz: Die Landesstraße L420 verbindet Budenheim mit Mainz und führt als Hauptachse durch das Gemeindegebiet. Sie ist für den Durchgangsverkehr bedeutend und hat entsprechend hohe Verkehrsmengen. Halteverbote auf Abschnitten der L420 werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen besonders sorgfältig geprüft und erfordern eine sachliche Begründung im Antrag. Der Lennebergwald südlich der Gemeinde ist ein beliebtes Naherholungsgebiet; an Wochenenden in den Sommermonaten strömen Wanderer und Radfahrer durch Budenheim, was den Parkdruck in den Zufahrtsstraßen erhöht.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Budenheim

Wer genehmigt das Halteverbot in Budenheim?
Die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit liegt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Das gemeindliche Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Budenheim (Berliner Straße 3, 55257 Budenheim) ist erster Ansprechpartner. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation.

Wie lange muss das Halteverbotsschild in Budenheim vor dem Umzug aufgestellt sein?
Mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Inkrafttreten der Sperrung — gemäß BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16. Wir stellen sicher, dass dieser Zeitraum eingehalten wird.

Gibt es in Budenheim eine Umweltzone?
Nein. In Budenheim gibt es keine Umweltzone; alle Fahrzeuge können ohne Plakette in das Gemeindegebiet einfahren.

Was ist die Besonderheit als Verbandsgemeinde-freie Gemeinde?
Budenheim ist die einzige Verbandsgemeinde-freie Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen und nimmt alle kommunalen Verwaltungsaufgaben eigenständig wahr. Die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung liegt trotzdem bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Kann ich für mehrere Tage ein Halteverbot in Budenheim beantragen?
Ja. Genehmigungen für mehrere Tage — beispielsweise für Gerüstarbeiten über eine Woche — sind möglich und werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen im Einzelfall geprüft.

Was passiert bei Halteverboten auf der Landesstraße L420 durch Budenheim?
Halteverbote auf der L420 erfordern eine besondere Begründung und werden von der Behörde sorgfältiger geprüft. Bitte geben Sie in Ihrer Bestellung an, falls Ihr Bedarf einen L420-Abschnitt betrifft, damit wir den Antrag entsprechend formulieren.

Wie weit im Voraus sollte ich bei Events wie der Mainzer Fastnacht beantragen?
Während der Mainzer Fastnacht (Februar/März) und regionaler Weinlese-Feste (Herbst) sind Behörden-Kapazitäten regionsweit eingeschränkt. Wir empfehlen in diesen Zeiträumen mindestens vier Wochen Vorlauf.