Halteverbotszone in Feucht beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 182 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
Bereits bestellt?
Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Feucht und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Feucht
Was kostet ein Halteverbot in Feucht?
Ein Halteverbot in Feucht erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 182,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 65,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Feucht bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Feucht eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Feucht bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Feucht an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Feucht ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.
Halteverbot in Feucht beantragen — der Ratgeber für Markt und Ortsteile
Halteverbot-beantragen.de ist seit 2015 aktiv und unterstützt als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie im Netzwerk Promovers Privatpersonen und Unternehmen in ganz Deutschland bei der professionellen Beantragung temporärer Halteverbotszonen. Über 122.679 Bestellungen deutschlandweit belegen die tägliche Erfahrung mit den unterschiedlichsten Behörden und lokalen Anforderungen — darunter regelmäßig Anträge für den Markt Feucht im Landkreis Nürnberger Land.
Feucht liegt direkt an der südöstlichen Stadtgrenze Nürnbergs und gehört zu den bevölkerungsreichsten kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land. Mit rund 14.000 Einwohnern auf knapp zehn Quadratkilometern vereint der Markt eine gewachsene Wohnstruktur im historischen Ortskern mit dem weiträumigen Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein im Süden. Das Gauchsbachtal durchzieht das Gemeindegebiet von Nordosten nach Südwesten und prägt die landschaftliche Einbindung in den umgebenden Reichswald. Wer in Feucht ein Fahrzeug, einen Umzugslkw oder eine Möbelspedition zeitweilig abstellen muss, braucht eine rechtssichere Halteverbotszone — und damit eine Genehmigung des zuständigen Landratsamts Nürnberger Land.
Halteverbote in den Feuchter Ortsteilen
Das Gemeindegebiet des Marktes Feucht gliedert sich in den Kernort und die 1971 eingemeindeten Ortsteile Moosbach mit Gauchsmühle, Hahnhof und Weiherhaus. Je nach Lage unterscheiden sich Straßenquerschnitte, Parkdruck und behördliche Anforderungen erheblich.
- Feucht Kernort — Der historische Ortskern rund um Marktplatz und Hauptstraße ist das verkehrsreichste Gebiet der Gemeinde. Enge Straßenquerschnitte in der Altstadt, ein hohes Pendleraufkommen Richtung Nürnberg und begrenzte Stellflächen machen Halteverbotszonen in der Friedrich-Ebert-Straße, am Roten Graben und in der Hauptstraße regelmäßig erforderlich. Für Umzüge aus oder in Mehrfamilienhäuser empfehlen sich Zonen von 12 bis 18 Metern, damit Lkw und ein eventueller Umzugsaufzug sicher positioniert werden können.
- Wendelsteiner Straße — Die Wendelsteiner Straße verbindet den Kernort mit dem südlichen Gemeindegebiet und dem Gewerbepark. Entlang dieser vielbefahrenen Verbindungsachse sind Halteverbotszonen bei Bauarbeiten, Leitungsarbeiten und großen Lieferungen besonders häufig anzutreffen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen — auch Pendlerverkehr aus und nach Nürnberg — sind hier Vorlaufzeiten von mindestens drei Wochen besonders ratsam.
- Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein — Im Industriegebiet südlich des Kernorts haben sich Logistikbetriebe, Produktionsfirmen und Handelszentren angesiedelt, darunter ein großes DHL-Paketzentrum. Firmenumzüge und Kranarbeiten auf der Industriestraße erfordern häufig überbreite Halteverbotszonen von 25 bis 40 Metern. Das Landratsamt Nürnberger Land prüft bei Anträgen für klassifizierte Straßen im Gewerbepark die eingereichten Unterlagen besonders sorgfältig — vollständige Lageangaben und genaue Fahrzeugmaße sind hier Pflicht.
- Moosbach — Der Ortsteil Moosbach hat einen ländlich geprägten Charakter mit überwiegend Einfamilienhäusern entlang des Gauchsbachtals. Der Parkdruck ist deutlich geringer als im Kernort, dennoch sind Halteverbotszonen bei Renovierungsarbeiten, beim Aufstellen von Gerüsten oder bei der Anlieferung großer Baumaterialien auch hier üblich. Abstände von 8 bis 12 Metern reichen bei Einfamilienhäusern in der Regel aus.
- Gauchsmühle — Gauchsmühle liegt eingebettet im Gauchsbachtal nordöstlich des Kernorts. Als kleiner Weiler mit wenigen Adressen sind Halteverbotszonen hier seltener, bei Tiefbauarbeiten oder Hausanschlüssen aber gelegentlich erforderlich. Die engen Zufahrtswege machen eine präzise Lageangabe im Antrag besonders wichtig.
- Hahnhof — Hahnhof ist eine kleine Siedlung im Norden des Gemeindegebiets, eingebettet in den Reichswald. Bei Holzrückungs- und Forstarbeiten sowie bei gelegentlichen Handwerkereinsätzen werden hier kurze Halteverbotszonen von 6 bis 10 Metern beantragt. Die ruhige Lage bedeutet jedoch nicht, dass eine Genehmigung entfällt — auch in kleinen Ortsteilen ist das Aufstellen von Schildern ohne Erlaubnis des Landratsamts nicht zulässig.
- Weiherhaus — Weiherhaus liegt im nordöstlichen Gemeindegebiet nahe den Gauchsbachquellen. Das kleine Siedlungsgebiet ist vor allem bei Neubau- und Umbaumaßnahmen auf eine temporäre Straßenabsicherung angewiesen. Da das Landratsamt in Lauf an der Pegnitz sämtliche Anträge zentral bearbeitet, lohnt es sich auch für ländliche Ortsteile wie Weiherhaus, frühzeitig zu bestellen.
Wer genehmigt das Halteverbot in Feucht?
Für temporäre Halteverbotszonen im Markt Feucht ist das Landratsamt Nürnberger Land, Sachgebiet 34 — Straßenverkehrsbehörde, die zuständige untere Verkehrsbehörde. Die Behörde hat ihren Sitz in der Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz, und ist unter verkehrsrecht@nuernberger-land.de erreichbar. Die Rechtsgrundlage für die verkehrsrechtliche Anordnung bildet § 45 StVO. Halteverbot-beantragen.de übernimmt für Sie die vollständige Antragstellung beim Landratsamt, koordiniert die Beschilderungslogistik und sorgt dafür, dass die Schilder rechtzeitig aufgestellt und nach Ablauf des Genehmigungszeitraums wieder abgeholt werden.
Das Landratsamt Nürnberger Land bearbeitet Anträge für alle kreisangehörigen Gemeinden — und damit auch für den Markt Feucht. Für Gemeindestraßen im Kernort und in den Ortsteilen ist der Landkreis die allein zuständige Stelle; für klassifizierte Straßen (Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen) können je nach Straßenklasse ergänzende Koordinationsschritte erforderlich sein. Erfahrungsgemäß legt das Sachgebiet 34 Wert auf vollständige Unterlagen mit exakter Lagebezeichnung, Straßenname, Hausnummernbereich und gewünschtem Zeitraum — fehlerhafte oder unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Feucht
Für den Markt Feucht empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Kalendertagen zwischen Antragstellung und dem ersten Tag der geplanten Halteverbotszone. Diese Frist gibt dem Landratsamt Nürnberger Land ausreichend Bearbeitungszeit und ermöglicht eine rechtssichere Beschilderung. Die gesetzliche Mindestaufstellfrist von drei vollen Tagen vor Nutzungsbeginn ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) und ist zwingend einzuhalten — wer die Schilder zu spät aufstellt, riskiert, dass die Abschleppkosten bei einem zuvor erlaubt dort geparkten Fahrzeug nicht dem Halter auferlegt werden können.
Rund um das Bürgerfest Feucht (jeweils am ersten Samstag im Juli, entlang der Open-Air-Meile am Gauchsbach, zwischen den historischen Fachwerkhäusern und unter Kastanienbäumen) und das Kulturfestival „Feucht kann Kultur" (FkK) im Zeidlerschlosspark (Mitte Juni) ist die Behörde erfahrungsgemäß besonders ausgelastet. In diesen Wochen sollten Sie vier Wochen Vorlaufzeit einplanen, um Bearbeitungsstaus zu vermeiden. Gleiches gilt für Großvorhaben im Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein, bei denen Kräne oder Schwertransporter den öffentlichen Straßenraum über mehrere Tage beanspruchen.
Halteverbot für Umzug in Feucht
Die meisten Halteverbotszonen im Markt Feucht werden für private Umzüge beantragt, allen voran im dichten Kernort rund um Marktplatz und Friedrich-Ebert-Straße, wo beidseitiges Parken und schmale Straßenquerschnitte den Möbelwagen sonst weit vom Hauseingang abdrängen würden. Hier richten wir üblicherweise eine einseitige Zone von 15 bis 20 Metern ein, damit Lkw und ein eventueller Umzugsaufzug sicher stehen. In den ländlicheren Ortsteilen wie Moosbach ist der Parkdruck geringer, dennoch sorgt ein offizielles Halteverbot auch dort verlässlich dafür, dass vor der Haustür kein anderes Fahrzeug parken darf. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; wir empfehlen, den Auftrag mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin zu erteilen.
Halteverbot für Umzug in Feucht beantragenHalteverbot für Anlieferung in Feucht
Im Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein südlich des Kernorts sind Logistikbetriebe, Produktionsfirmen und ein großes Paketzentrum ansässig — entsprechend häufig braucht es hier Halteverbotszonen für Lkw-Anlieferungen und die Übergabe großer Maschinen an der Industriestraße. Weil das Landratsamt Nürnberger Land Anträge für klassifizierte Straßen im Gewerbepark besonders sorgfältig prüft, setzen wir vollständige Lageangaben und genaue Fahrzeugmaße von Anfang an auf. Auch private Möbel- und Küchenlieferungen im Kernort profitieren von einer klar abgegrenzten Zone, damit der Lieferwagen direkt vor dem Haus entladen kann. Wir stimmen Länge und Aufstellung individuell auf Fahrzeuggröße und Ladezeit ab.
Halteverbot für Anlieferung in Feucht beantragenHalteverbot für Baustelle & Handwerker in Feucht
Rund um die historischen Patrizierschlösser und die Fachwerkhäuser entlang der Hauptstraße sind Fassaden- und Dachsanierungen ein wiederkehrender Anlass für längere Halteverbotszonen, weil Gerüstbau und Materialanlieferung über mehrere Wochen Standraum brauchen. In den Neubaulagen am Rand des Kernorts und in Moosbach sichern wir für Kranarbeiten beim Einsetzen von Dachstühlen oder Fertigteilelementen die anliegende Straße breiter ab. Auch in den ruhigeren Ortsteilen Hahnhof und Weiherhaus benötigen Handwerker für Heizungsaustausch, Dachdecker- oder Fensterarbeiten einen kurzzeitig freigehaltenen Bereich, damit ein einzelner falsch geparkter Pkw die Arbeiten nicht blockiert. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.
Halteverbot für Baustelle in Feucht beantragenHalteverbot für Container in Feucht
Bei der Sanierung der Fachwerkhäuser und historischen Gebäude im Kernort stehen Bau- und Entsorgungscontainer häufig über mehrere Wochen auf der Straße — wir bemessen die Zone so, dass der Container samt Anlieferfahrzeug sicher Platz findet, ohne die engen Altstadtgassen zu blockieren. Auch bei Neubau- und Umbauprojekten in Moosbach und den weiteren Ortsteilen richten wir den Stellplatz für den Bauschuttcontainer ein, selbst wenn die Straße nur wenig befahren ist — eine Genehmigung ist unabhängig vom Verkehrsaufkommen erforderlich. Wegen der längeren Standzeit und der genaueren Prüfung solcher Anträge durch das Landratsamt Nürnberger Land planen wir hier etwas mehr Vorlauf ein.
Halteverbot für Container in Feucht beantragenAnwohnerparken, Umweltzone und andere Feuchter Besonderheiten
Feucht verfügt über keine Umweltzone — weder im Kernort noch in den Ortsteilen. Auch die direkt angrenzende Großstadt Nürnberg hat auf die Einführung einer Umweltzone verzichtet, weil die Luftqualitätsgrenzwerte dort eingehalten werden. Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen nach der 39. BImSchV spielen in Feucht damit keine Rolle: Umzugsfahrzeuge, Handwerkertransporter und Schwertransporte benötigen keine Feinstaubplakette für die Fahrt durch das Gemeindegebiet.
Ein formal ausgewiesenes Anwohnerparkzonen-System nach dem Vorbild größerer Städte existiert im Markt Feucht nicht. Das Parken in den Wohngebieten des Kernorts sowie in den Ortsteilen ist grundsätzlich frei, solange keine speziellen Parkverbotszeichen aufgestellt sind. Besonders in der Nähe des Bahnhofs Feucht und entlang der Hauptstraße kann der Parkdruck durch Pendler nach Nürnberg hoch sein — ein häufiger Anlass, warum eine offizielle Halteverbotszone sicherer ist als die bloße Hoffnung auf freie Flächen am Umzugstag. Feucht ist zudem ein Ort mit historischer Tiefe: Die Zeidlerei-Tradition (Waldbienenhaltung im Reichswald seit dem Mittelalter) hat dem Markt sein charakteristisches Erscheinungsbild mit dem Zeidlerschloss und dem Schlosspark gegeben. Das Hermann Oberth Raumfahrtmuseum im Ortskern erinnert an den Raumfahrtpionier Hermann Oberth und zieht regelmäßig Besucher nach Feucht — was in der Hauptbesuchszeit zu erhöhtem Parkdruck in der Umgebung führen kann.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Feucht
Welche Behörde genehmigt das Halteverbot in Feucht?
Zuständig ist das Landratsamt Nürnberger Land, Sachgebiet 34 — Straßenverkehrsbehörde, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz (E-Mail: verkehrsrecht@nuernberger-land.de). Halteverbot-beantragen.de stellt den Antrag in Ihrem Namen und koordiniert die gesamte Abwicklung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Wie lange im Voraus muss ich in Feucht das Halteverbot beantragen?
Wir empfehlen mindestens 14 Kalendertage Vorlaufzeit. Rund um das Bürgerfest Feucht (erster Samstag im Juli) und das Kulturfestival „Feucht kann Kultur" (Mitte Juni) sollten Sie vier Wochen einplanen, da das Landratsamt Nürnberger Land in diesen Wochen mit erhöhtem Antragsaufkommen rechnet.
Wie lange müssen die Halteverbotsschilder in Feucht vor dem Termin stehen?
Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor dem ersten Nutzungstag aufgestellt sein. Diese Frist ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Nur bei fristgerecht aufgestellten Schildern können Fahrzeuge, die das Halteverbot missachten, rechtssicher abgeschleppt werden.
Gibt es in Feucht eine Umweltzone?
Nein. Im Markt Feucht und im gesamten Landkreis Nürnberger Land gibt es keine Umweltzone. Selbst die benachbarte Großstadt Nürnberg hat auf eine Umweltzone verzichtet. Umzugsfahrzeuge und Handwerkertransporter benötigen keine Feinstaubplakette für die Fahrt nach oder durch Feucht.
Kann ich das Halteverbot auch für den Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein beantragen?
Ja. Auch für Firmenumzüge, Kranarbeiten und Schwertransporte im Gewerbepark stellt halteverbot-beantragen.de den Antrag beim Landratsamt Nürnberger Land. Bei Anträgen auf klassifizierten Straßen (Kreis- oder Staatsstraßen) empfehlen wir besonders großzügige Vorlaufzeiten und vollständige Maßangaben zu Fahrzeuglänge und benötigter Sperrlänge.
Was passiert, wenn ein Auto meine Halteverbotszone in Feucht blockiert?
Sie können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder beim Landratsamt die Veranlassung einer Abschleppmaßnahme beantragen. Ob dem Halter die Abschleppkosten auferlegt werden können, hängt davon ab, ob die Schilder mindestens drei volle Tage vor Ihrem Termin aufgestellt wurden. Die Kosten für das Abschleppen trägt der Fahrzeughalter, der das Halteverbot missachtet hat.
Gilt die Halteverbotszone für beide Straßenseiten?
Die Halteverbotszone gilt standardmäßig nur auf der Seite, auf der das Schild steht (einseitiges Halteverbot). Bei Umzügen mit großem Fahrzeug oder bei einem Kran-Einsatz kann ein beidseitiges Halteverbot sinnvoll sein — geben Sie dies bitte bei der Bestellung an, damit der Antrag entsprechend gestellt wird.
Wie lange darf eine temporäre Halteverbotszone in Feucht maximal gelten?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Maximaldauer. Das Landratsamt Nürnberger Land genehmigt Zeiträume von einem bis zu mehreren Tagen — bei Bauprojekten auch für Wochen oder Monate. Bei länger laufenden Maßnahmen empfiehlt sich eine direkte Abstimmung mit dem Sachgebiet 34 über die genauen Konditionen der Genehmigung.