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Halteverbotszone in Flein beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
235 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Vorlaufzeit: mind. 14 Tage

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

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In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

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Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
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Was unsere Kunden sagen

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+118.940 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super.Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben GrüßenYasemin OdabasiogluHansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor 12 Tagen verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor 23 Tagen verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor 28 Tagen verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor 28 Tagen verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt.Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell.Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor 29 Tagen verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet.Das Brautpaar war Mega glücklich.LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor einem Monat verifiziert
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Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Flein und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

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Halteverbot in Flein beantragen — der Ratgeber für die Weinbaugemeinde im Landkreis Heilbronn

Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und im Umzugsnetzwerk Promovers organisiert halteverbot-beantragen.de seit 2015 temporäre Halteverbotszonen in ganz Deutschland — auch in Flein im Landkreis Heilbronn. Die Weinbaugemeinde liegt direkt südlich der Stadtgrenze Heilbronn und beheimatet rund 7.400 Einwohner in einem gewachsenen Ortskern mit Weinbergslagen, aktiven Neubaugebieten und einer lebendigen Vereinskultur. Mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit wissen wir, wie wichtig rechtzeitige Planung und eine korrekt ausgestellte Verkehrsanordnung sind — gerade in einer Gemeinde, in der schmale Ortsstraßen und saisonal hoher Parkdruck während der Weinlese oder des Fleiner Weinfests die Logistik erschweren können.

Flein grenzt unmittelbar an Heilbronn, ist aber als selbstständige Gemeinde verwaltungsrechtlich klar von der kreisfreien Stadt getrennt. Die Zuständigkeit für Halteverbotsgenehmigungen liegt beim Landratsamt Heilbronn — nicht beim Stadtamt Heilbronn. Das ist ein Punkt, der Antragstellern immer wieder Verwirrung bereitet und im schlimmsten Fall zu falsch adressierten Anträgen und verpassten Fristen führt. Wir kennen diesen Unterschied und stellen Ihren Antrag von Anfang an richtig beim zuständigen Amt.

Halteverbote in den verschiedenen Bereichen von Flein

Flein besitzt keine formal abgegrenzten Stadtteile wie eine Großstadt, aber das Gemeindegebiet lässt sich in mehrere Funktionsbereiche unterteilen, die ganz unterschiedliche Anforderungen an temporäre Halteverbotszonen stellen. Von der engen Ortsmitte bis zu den neuen Wohnquartieren am Ortsrand variieren Straßenbreiten, Parkdrucksituationen und typische Anlässe erheblich.

  • Ortskern rund um Rathaus, Kirchstraße und Kellergasse — Der historische Dorfkern mit dem Rathaus in der Kellergasse 1 und der alten Kirchstraße ist das gesellschaftliche Herzstück Fleins. Die Straßenquerschnitte hier sind eng, Parkplätze selten und die Bebauung schließt oft direkt an die Fahrbahn an. Umzüge oder Handwerkerarbeiten an Gebäuden in der Kelterstraße, der Kirchstraße oder der Kellergasse erfordern eine Halteverbotszone von mindestens 6 bis 8 Metern Länge vor dem Eingang, damit Möbelwagen sicher andocken können. Während des Fleiner Weinfests am ersten Juliwochenende ist der gesamte Ortskern durch Aufbauarbeiten und Besucher stark belastet — in dieser Zeit empfehlen wir, die Vorlaufzeit auf mindestens 4 Wochen zu erhöhen.
  • Heilbronner Straße — nördlicher Eingangsbereich — Die Heilbronner Straße ist die Hauptachse zwischen Flein und dem Stadtzentrum Heilbronn und trägt erheblichen Durchgangsverkehr. Lieferungen und Umzüge an Gebäuden direkt an dieser Straße benötigen eine klar abgegrenzte Halteverbotszone; wegen des Fließverkehrs empfehlen wir mindestens 10 Meter Länge und eine besonders sorgfältige Abstimmung mit dem Landratsamt. Beachten Sie: Die Heilbronner Straße ist eine klassifizierte Landes- oder Kreisstraße — Einschränkungen dort sind in der Bearbeitung aufwändiger als auf reinen Gemeindestraßen und bedürfen gelegentlich einer Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger.
  • Talheimer Straße — südlicher Ortsausgang Richtung Talheim — Die Talheimer Straße führt durch ruhige Wohnbereiche mit vorwiegend freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern. Umzüge gestalten sich hier im Vergleich zum Ortskern meist unkomplizierter, doch auch auf dieser Anliegerstraße ist eine behördliche Genehmigung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf Pflicht. Für größere Haushalte empfehlen wir Zonen von 8 bis 10 Metern Länge, um ausreichend Rangierraum zu schaffen.
  • Gartenstraße und östlicher Wohnbereich — Der östliche Bereich rund um die Gartenstraße und die Hermann-Hesse-Straße ist von Wohnhäusern mittlerer Baujahre geprägt. Die Straßen sind breiter als im alten Ortskern, der Parkdruck jedoch hoch, da viele Grundstücke keine Einfahrt besitzen. Eine Halteverbotszone von 6 bis 8 Metern weist hier in der Regel ausreichend Platz für Umzugsfahrzeuge oder Containerstellplätze aus, den dann kein anderes Fahrzeug belegen darf.
  • Neubaugebiet Leimengrubenäcker — Im aktiv wachsenden Wohnquartier Leimengrubenäcker entstehen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienwohnungen. Handwerker und Innenausbau-Firmen sind in den ersten Jahren nach Baufertigstellung besonders häufig vor Ort; Halteverbotszeichen für Baulogistik, Möbellieferungen und Handwerkerfahrzeuge werden hier regelmäßig benötigt. Die Erschließungsstraßen sind für Baustellenbetrieb ausgelegt, bei gleichzeitiger Bautätigkeit mehrerer Gewerke entstehen dennoch schnell Engpässe.
  • Weinbergslagen und Zufahrten: Eselsberg, Altenberg und Sonnenberg — Flein verfügt über knapp 200 Hektar Rebfläche in den Lagen Eselsberg, Altenberg und Sonnenberg. Die Zufahrtsstraßen zu Weinbergen und Kellereien sind während der Weinlese im September und Oktober durch Traktoren, Anhänger und Erntemaschinen stark belastet. Wer in dieser Zeit eine Halteverbotszone für Arbeiten an Weinbergshütten, Kellereibetrieben oder Weinbergsgebäuden benötigt, sollte dies besonders frühzeitig — mindestens 4 Wochen vorher — beim Landratsamt Heilbronn beantragen.
  • Hagelsbergstraße und Sportanlage Sandberghohle — Die Hagelsbergstraße führt zu den Fleiner Sportanlagen mit dem Parkplatz an der Sandberghohle. Bei Vereinsveranstaltungen, Sportturnieren oder Vereinsfesten kann es in diesem Bereich zu erhöhtem Parkdruck und Stellplatzknappheit kommen. Auch hier gilt: Jede temporäre Halteverbotszone im öffentlichen Straßenraum benötigt eine Verkehrsanordnung des Landratsamt Heilbronn.

Wer genehmigt das Halteverbot in Flein?

Flein ist eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Heilbronn und keine Große Kreisstadt mit eigener Straßenverkehrsbehörde. Zuständig für die Erteilung temporärer Halteverbotsgenehmigungen nach § 45 StVO ist damit das Landratsamt Heilbronn — Straßen und Verkehr als untere Straßenverkehrsbehörde. Die Behörde ist unter folgender Adresse erreichbar: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn; Sperrungsanträge werden per E-Mail an sperrungen@landratsamt-heilbronn.de entgegengenommen. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Anträge spätestens zwei Wochen vor Beginn eingehen müssen, damit eine fristgerechte Bearbeitung sichergestellt werden kann.

Ein häufiger Irrtum: Da Flein direkt an Heilbronn angrenzt, vermuten viele Antragsteller, das Straßenwesen der Stadt Heilbronn sei zuständig. Das ist jedoch falsch — das Amt für Straßenwesen der Stadt Heilbronn bearbeitet ausschließlich Anträge innerhalb des Stadtgebiets Heilbronn. Für Flein ist stets das Landratsamt die richtige Anlaufstelle. Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie: von der Streckenvermessung und dem Ausfüllen der behördlichen Formulare bis zur rechtzeitigen Einreichung beim Landratsamt Heilbronn und der Lieferung sowie dem Aufstellen der Schilder und Leitkegel.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Flein

Die Mindestvorlaufzeit für eine temporäre Halteverbotszone in Flein beträgt 14 Tage. Das Landratsamt Heilbronn benötigt diese Frist, um die Verkehrsanordnung zu prüfen, auszufertigen und dem Antragsteller zuzustellen, damit die Beschilderung rechtzeitig — mindestens drei volle Tage vor dem Stichtag — aufgestellt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) klargestellt, dass Halteverbotszeichen die Abschleppkosten nur dann dem Halter eines zuvor erlaubt dort geparkten Fahrzeugs auferlegen lassen, wenn sie mindestens drei volle Tage sichtbar standen. Diese gesetzlich verankerte Aufstellfrist ist in der Gesamtvorlaufzeit von 14 Tagen bereits enthalten.

Für bestimmte Situationen in Flein empfehlen wir eine Vorlaufzeit von bis zu vier Wochen: Erstens rund um das Fleiner Weinfest (erstes Juliwochenende), wenn die Gassen rund ums Rathaus durch Aufbauteams und Festbesucher stark belastet sind und das Landratsamt gleichzeitig viele Veranstaltungsanträge bearbeitet. Zweitens in der Weinlesezeit von September bis Oktober, wenn Keltereibetriebe und Weinbergsfahrten den Ortsverkehr prägen und die Behörde eine erhöhte Antragsflut verzeichnet. Drittens beim jährlichen WeinWanderEvent „Wein & Wiese", der zahlreiche Besucher in die Fleiner Weinbergslagen rund um Eselsberg und Altenberg zieht und in Ortsnähe für erhöhten Parkdruck sorgt. Für Containerstellplätze gilt in Baden-Württemberg generell eine Vorlaufzeit von mindestens drei Wochen, da hier oft zusätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung beantragt werden muss.

Halteverbot für Umzug in Flein

Ältere Mietwohnungen in der Kirchstraße oder der Kelterstraße im historischen Ortskern liegen oft direkt an der schmalen Ortsstraße ohne eigenen Stellplatz — ein 7,5-Tonner oder Möbelwagen braucht dort eine Freihaltezone von mindestens 6 bis 8 Metern vor der Haustür, damit Möbelstücke sicher ein- und ausgetragen werden können, ohne den Verkehr zu blockieren. Im wachsenden Neubaugebiet Leimengrubenäcker kommen bei der Schlüsselübergabe oft mehrere Transportfahrzeuge gleichzeitig an — eine Halteverbotszone direkt vor dem Grundstück verhindert, dass andere Baustellenfahrzeuge oder Anlieger die Zufahrt sperren. Die Mindestvorlaufzeit für den Antrag beim Landratsamt Heilbronn beträgt 14 Tage, darin bereits eingerechnet ist die gesetzliche Aufstellfrist von mindestens drei vollen Tagen vor dem Umzugstermin.

Halteverbot für Umzug in Flein beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Flein

Viele Reihenhäuser in Flein verfügen über keine eigene Einfahrt, sodass Lieferfahrzeuge auf der öffentlichen Straße andocken müssen — ohne gültige Halteverbotszone riskiert der Fahrer ein Bußgeld und im schlimmsten Fall das Abschleppen des Lieferfahrzeugs. In der Herbstsaison transportieren Fleiner Winzer schwere Traktorgespanne und Erntemaschinen zu den Kellereibetrieben; eine temporäre Halteverbotszone vor dem Keltereigebäude oder der Einfahrt zum Weinberg schafft die nötige Rangierfläche und verhindert gefährliche Engpasssituationen. Auch beim jährlichen Fleiner Weinfest benötigen Vereine und Gastronomiebetriebe für den An- und Abtransport von Ständen, Biertischgarnituren und Beschallungsanlagen geeignete Halteverbotszonen in der Kellergasse und den anliegenden Zufahrtsstraßen — hierfür empfehlen wir mindestens vier Wochen Vorlauf, da das Landratsamt in dieser Zeit besonders viele Anfragen bearbeitet.

Halteverbot für Anlieferung in Flein beantragen

Halteverbot für Baustelle & Handwerker in Flein

Fassadenarbeiten, Gerüstmontagen oder Kransätze an Gebäuden entlang der Heilbronner Straße benötigen eine klar abgesteckte Halteverbotszone, die auch den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Gerüstfuß einschließt — weil die Heilbronner Straße als klassifizierte Straße einem Straßenbaulastträger unterliegt, planen wir hier vorsorglich mindestens drei Wochen Vorlauf ein. Im Neubaugebiet Leimengrubenäcker sind Handwerker und Innenausbau-Firmen in den ersten Jahren nach Baufertigstellung besonders häufig vor Ort; bei gleichzeitiger Bautätigkeit mehrerer Gewerke entstehen auf den Erschließungsstraßen schnell Engpässe, die eine rechtzeitig beantragte Halteverbotszone vermeidet. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.

Halteverbot für Baustelle in Flein beantragen

Halteverbot für Container in Flein

Wer eine Mulde oder einen Abrollcontainer im öffentlichen Straßenraum aufstellen möchte — etwa bei einer Haushaltsauflösung in der Gartenstraße oder einer Kernsanierung in der Hölderlinstraße —, benötigt sowohl eine Sondernutzungsgenehmigung als auch eine begleitende Halteverbotszone. Beide Genehmigungen beantragen wir gemeinsam beim Landratsamt Heilbronn; da hierfür zusätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich ist, planen wir mindestens drei Wochen Vorlaufzeit ein. Die Zone wird so bemessen, dass der Container sicher steht, ohne die ohnehin schmalen Ortsstraßen zusätzlich zu verengen.

Halteverbot für Container in Flein beantragen

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Besonderheiten in Flein

Flein hat keine Umweltzone. Die frühere Umweltzone der benachbarten kreisfreien Stadt Heilbronn — die als Niedrig-Emissions-Zone einen Teil des Heilbronner Stadtgebiets abdeckte — wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben (Regierungspräsidium Stuttgart, Pressemitteilung 2023). Diese Zone galt jedoch ausschließlich für das Stadtgebiet Heilbronn, nicht für die kreisangehörige Gemeinde Flein. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette können das Gemeindegebiet Flein uneingeschränkt befahren; es gilt weder jetzt noch historisch eine Plakettenpflicht.

Ein formell ausgewiesenes Anwohnerparkgebiet im Sinne der Straßenverkehrsordnung existiert in Flein nicht. Der Parkdruck ist dennoch in Teilen des Ortskerns — besonders rund um Kirchstraße und Kellergasse — durch das Fehlen ausreichender Stellplätze spürbar erhöht, besonders während des Fleiner Weinfests und bei Veranstaltungen im Kulturbereich. Die Heilbronner Straße als klassifizierte Straße durch Flein unterliegt besonderen verkehrsrechtlichen Anforderungen; Einschränkungen dort müssen mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden, was die Bearbeitungszeit beim Landratsamt verlängern kann. Für Umzüge und Lieferungen an Gebäuden direkt an der Heilbronner Straße planen wir daher vorsorglich eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Wochen ein. Flein liegt nicht an einer Bundesautobahn, ist aber über die Heilbronner Straße direkt an das Heilbronner Hauptstraßennetz und damit an die A 6 (Heilbronn-Weinsberg) angebunden.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Flein

Welche Behörde ist für Halteverbote in Flein zuständig?
Das Landratsamt Heilbronn — Straßen und Verkehr (Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn) ist als untere Straßenverkehrsbehörde für die kreisangehörige Gemeinde Flein zuständig. Nicht die Stadt Heilbronn, auch wenn Flein direkt an Heilbronn angrenzt. Anträge für Sperrungen richten Sie an sperrungen@landratsamt-heilbronn.de.

Wie lange vor dem Umzugstermin muss der Antrag gestellt werden?
Das Landratsamt Heilbronn verlangt einen Antragseingang mindestens zwei Wochen (14 Tage) vor Beginn der Sperrung. Wir empfehlen für normale Lagen in Flein diese 14 Tage als Mindestvorlaufzeit; während des Weinfests im Juli oder der Weinlesezeit im Herbst raten wir zu mindestens 4 Wochen Vorlauf.

Gilt die Umweltzone Heilbronn auch für Flein?
Nein. Die frühere Umweltzone der Stadt Heilbronn galt ausschließlich im Stadtgebiet Heilbronn — nicht in der Gemeinde Flein. Zudem wurde diese Umweltzone zum 1. Januar 2024 vollständig aufgehoben. Es gibt und gab keine Plakettenpflicht in Flein.

Darf ich Halteverbotszeichen in Flein selbst aufstellen?
Nein. Temporäre Halteverbotsschilder im öffentlichen Straßenraum dürfen nur nach einer behördlichen Verkehrsanordnung des Landratsamt Heilbronn aufgestellt werden. Selbst aufgestellte Schilder haben keinerlei Rechtswirkung; geparkte Fahrzeuge dürfen damit nicht abgeschleppt werden, und Sie riskieren selbst ein Bußgeld.

Wann darf bei einem gültigen Halteverbot abgeschleppt werden?
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) entschieden, dass Halteverbotszeichen mindestens drei volle Tage sichtbar aufgestellt sein müssen, bevor die Abschleppkosten auch dem Halter eines zuvor erlaubt dort geparkten Fahrzeugs auferlegt werden können. Wir stellen die Schilder stets so rechtzeitig auf, dass diese Frist vor Ihrem Umzugstag abgelaufen ist.

Was tun, wenn trotz Halteverbot jemand parkt?
Verständigen Sie die Polizei oder den Gemeindevollzugsdienst und weisen Sie auf die bestehende Verkehrsanordnung hin. Nach Ablauf der Frist von drei vollen Tagen kann das Fahrzeug auf Kosten des Falschparkers abgeschleppt werden. Wichtig: Versuchen Sie nicht, das Fahrzeug selbst zu bewegen.

Brauche ich für einen Container auf der Straße in Flein auch eine gesonderte Genehmigung?
Ja. Mulden und Abrollcontainer im öffentlichen Straßenraum benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung beim Landratsamt Heilbronn sowie eine begleitende Halteverbotszone. Beide Genehmigungen beantragen wir gemeinsam für Sie; planen Sie dafür mindestens 3 Wochen Vorlaufzeit ein.

Kann ich das Halteverbot in Flein auch kurzfristig verlängern?
Eine Verlängerung der Verkehrsanordnung ist grundsätzlich möglich, aber immer behördlich genehmigungspflichtig. Informieren Sie uns so früh wie möglich über absehbare Verzögerungen — wir stellen den Verlängerungsantrag beim Landratsamt Heilbronn und klären, ob die Schilder ohne Unterbrechung stehen bleiben können.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot