Hier können Sie einfach und unkompliziert Ihr Halteverbot in Halle (Saale) beantragen. Die unten
stehenden Angaben geben Ihnen Informationen zur jeweiligen Preisgestaltung bei einer Halteverbotszone
in Halle (Saale). Ergänzen Sie Ihre Angaben und klicken Sie auf „Halteverbot bestellen“. Sie erhalten
von uns unmittelbar nach Bestellung eine Bestätigungsemail, in welcher Sie Ihre Angaben kontrollieren können.
Alle weiteren Unterlagen, wie Genehmigungen der für Halle (Saale) zuständigen Behörden,
Aufstellprotokolle der eingerichteten Halteverbotszone, sowie unsere Kostennote erhalten Sie via Email. Diese
können Sie im Zuge der Bestellung unkompliziert und sicher via Paypal oder Klarna begleichen.
Preisübersicht für Halteverbotszonen in Halle (Saale)
einfaches Halteverbot
Beantragung einer behördlichen Genehmigung inklusive fristegerechter Aufstellung des Halteverbots,
Anfertigung eines Aufstellprotokolls sowie Abholung der Halteverbotsschilder nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer.
für 146,- €
beidseitiges Halteverbot
Fristgerechte Beantragung einer Genehmigung zur Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots.
In
engen Straßen ist dies nötig um eine Rettungsgasse von mindestens drei Metern zu gewährleisten.
Aufstellung
der Halteverbotszone inklusive Anfertigung eines Aufstellprotokolls und Abholung der Parkverbotsschilder
nach Ablauf der Gültigkeit
für 195,- €
Schilderservice
Sie haben die behördliche Genehmigung selber und benötigen nur die Einrichtung einer Halteverbotszone
inklusive Schilder.
Aufstellung, Abholung und Protokollierung sind inklusive.
für 130,- €
Alle Preise sind inklusive 19% Mehrwertsteuer
Bitte beachten Sie:
In Halle wird die Halteverbotszone durch die Stadt am Tag der Gültigkeit kontrolliert und parkenden Fahrzeuge direkt entfernt. Einsatz von Möbelaufzügen müssen zusätzlich beantragt werden. Die Genehmigung der Stadt Halle für das Halteverbot muss sichtbar im Fahrzeug ausliegen.
Auf Grundlage des aktuellen Straßengesetzes, erhebt die Stadt Halle an der Saale, für die Sperrungen bewirtschafteter Parkflächen die Ausfälle von Parkgebühreneinnahmen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Gebühreneinnahmen des Jahres 2015 und dem daraus ergebenen Stundensatz. Somit sind die Gebühren von Örtlichkeit zu Örtlichkeit unterschiedlich und abhängig von Laufzeiten der vor Ort befindlichen Parkuhren und dessen Gebühren pro Stunde. Da dies im Vorfeld nicht berechenbar ist, kann es unter Umständen vorkommen, das diese Gebühren nachberechnet werden.