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54 Bestellungen

Halteverbotszone in Kirchzarten beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 17 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
169 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Vorlaufzeit: mind. 17 Tage

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 169 €
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In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zum garantiert freien Parkplatz – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Garantiert freier Parkplatz
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, dürfen Falschparker abgeschleppt werden – Ihr Parkplatz ist gesichert.
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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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LE
Leumaleu-umzug
vor 10 Tagen verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet.Das Brautpaar war Mega glücklich.LHM - Luxus Home Mobile

HE
Heiko Hentsch
vor 22 Tagen verifiziert

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll u…

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊

RE
Renate Elisabeth Schulz
vor einem Monat verifiziert

Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro

DO
Dorothea Seitz
vor einem Monat verifiziert

Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …

TR
Truck Junge
vor 2 Monaten verifiziert

Alle HV-Schilder wurden fachgerecht und rechtzeitig aufgestellt.

PE
Peter Wypych
vor 2 Monaten verifiziert
117.426+
Bestellungen
4,9
Ø Bewertung
80.000+
Eingerichtete Zonen
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Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Kirchzarten und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

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Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Kirchzarten

Was kostet ein Halteverbot in Kirchzarten?

Ein Halteverbot in Kirchzarten erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis von 169,00 € – alles inklusive!.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00€ pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 61,00€.

Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Kirchzarten beantrage?

Im Preis enthalten sind die behördliche Genehmigung, die komplette Antragstellung, alle Behördengänge, sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder – alles aus einer Hand und ganz ohne Aufwand für Sie.

Wann wird die Halteverbotszone in Kirchzarten eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Halteverbotszone in Kirchzarten wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Stellung die gesetzlich-vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Gültigkeit des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördliche Genehmigung

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Kirchzarten bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühstmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Kirchzarten an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Kirchzarten ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone 72 Stunden vor Gültigkeit trotz Stellung noch keine Gültigkeit besitzt.

Halteverbot in Kirchzarten beantragen — der Ratgeber für Ortskern und Ortsteile

Seit 2015 unterstützen wir Privatpersonen, Umzugsunternehmen und Handwerksbetriebe dabei, temporäre Halteverbotszonen in ganz Deutschland zu beantragen. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und im Netzwerk Promovers arbeiten wir nach verbindlichen Qualitätsstandards — mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit wissen wir, worauf es bei jeder Gemeinde und jedem Landratsamt ankommt. Für Ihre Halteverbotszone in Kirchzarten übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Behörde und stellen sicher, dass die Schilder rechtzeitig stehen.

Kirchzarten liegt rund 10 Kilometer östlich von Freiburg im Breisgau, eingebettet in das malerische Dreisamtal im Südschwarzwald. Die Gemeinde ist staatlich anerkannter Erholungsort, Tor zu den Mountainbike-Trails des Hochschwarzwalds und Finishort des Black Forest ULTRA Bike Marathons — Europas größtem MTB-Marathon mit über 5.000 Teilnehmern. Durch den stetigen Zuzug aus dem Ballungsraum Freiburg und eine lebhafte touristische Infrastruktur entstehen hier regelmäßig Bedarf an Halteverbotszonen: für Umzüge in die begehrten Wohnlagen, für Handwerkerbaustellen an historischen Gebäuden und für Aufstellarbeiten an Hotels und Gasthöfen rund um den Giersberg.

Halteverbote in den Kirchzartener Ortsteilen

Die Gemeinde Kirchzarten umfasst neben dem Kernort die ehemals selbständigen Gemeinden Zarten und Burg sowie die eingegliederten Ortsteile Dietenbach und Neuhäuser. Dazu kommen Wohnplätze wie Himmelreich, Brand, Höfen und Rainhof. Jeder dieser Bereiche hat eigene Verkehrs- und Raumsituationen, die bei der Planung eines Halteverbots berücksichtigt werden müssen.

  • Kirchzarten (Kernort) — Das Zentrum der Gemeinde ist geprägt von der Hauptstraße mit Einzelhandel und Gastronomie sowie der Bahnhofstraße, die als Hauptzufahrt zum Bahnhof Kirchzarten (Dreisambahn S1) stark frequentiert ist. Die Dreisamstraße verbindet Kernort und Flussufer. In der Fußgängerzone mit dem Wochenmarkt (dienstags und freitags) herrscht zu Marktzeiten erhöhter Lieferverkehr. Für Umzugswagen in der Bahnhofstraße oder Hauptstraße empfehlen sich einseitige Halteverbote von mindestens 12 Metern; bei Möbelaufzug bis zu 18 Meter beidseitig.
  • Zarten — Der idyllische Ortsteil südöstlich des Kernorts umfasst das Dorf Zarten mit der Wohnlage Am Hohrain und dem Gehöft Breitehof. Die engen Zufahrten zu Hanglagen erfordern sorgfältige Sperrplanung: Oft sind zwei Sperrabschnitte nötig — einer für das Fahrzeug, einer als Rangierpuffer. Die Hanglage und schmalen Stichstraßen erhöhen den Koordinationsaufwand; frühzeitiger Vorlauf zahlt sich hier besonders aus.
  • Burg mit Himmelreich — Ehemals eigenständige Gemeinde, heute Ortsteil mit den Wohnplätzen Himmelreich (Bahnhaltepunkt der S1 Freiburg–Titisee), Brand und Höfen. Rund um den Haltepunkt Himmelreich herrscht durch Pendlerverkehr aus dem Dreisamtal während der Stoßzeiten (7–9 Uhr morgens, 16–18 Uhr nachmittags) starker Parkdruck. Wer hier ein Halteverbot braucht, sollte die Tageszeit der Aufstellung mit dem Fahrdienstleiter abstimmen und auf ausreichende Sichtbarkeit der Schilder achten.
  • Dietenbach — Ruhiger Wohnortsteil westlich des Kernorts, eingebettet ins Hanggelände. Für Handwerker und kleine Lieferfahrzeuge genügen hier meist 6–8 Meter Halteverbotslänge; die überschaubare Verkehrsdichte macht Sperrungen unkomplizierter als im Kernort.
  • Neuhäuser mit Fischbach — Kleiner Ortsteil mit dem Weiler Fischbach, der bei Sanierungen und Neubauten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Hanglage erfordert, dass LKW ausreichend Rangierfläche vorfinden; im Vorfeld sollte die genaue Zufahrtsgeometrie mit uns besprochen werden.
  • Giersberg — Die bewaldete Erhöhung südöstlich des Kernorts mit der weithin sichtbaren Wallfahrtskapelle ist Ziel von Pilgern, Wanderern und Mountainbikern. In den Sommermonaten sind die Zufahrtsstraßen zum Giersberg bei Wallfahrten und Vereinsausflügen zeitweise stark belegt; wer hier Fahrzeuge abstellen oder Material anliefern muss, sollte Sperrungen gut 3–4 Wochen im Voraus einplanen.
  • Rainhof und abgelegene Gehöftlagen — Der Rainhof und ähnlich abgelegene Einzelgehöfte liegen an Stichstraßen im bewaldeten Umland. Halteverbote hier sind meist unkompliziert in der Anordnung, erfordern aber besonders wetterfeste und gut sichtbare Schilder, da es keine alternativen Abstellmöglichkeiten in der Nähe gibt.

Wer genehmigt das Halteverbot in Kirchzarten?

Da Kirchzarten eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist, liegt die Zuständigkeit für die Anordnung vorübergehender Halteverbotszonen beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung (Ludwigstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau). Die Behörde ordnet Halteverbotszonen auf Grundlage von § 45 StVO an. Auch für klassifizierte Straßen — also Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, die durch Kirchzartener Gemarkung führen (z. B. die B31 im Dreisamtal) — ist ausschließlich das Landratsamt zuständig, nicht die Gemeindeverwaltung Kirchzarten. Bitte wenden Sie sich daher nie direkt ans Rathaus, wenn Sie ein Halteverbot für öffentlichen Straßenraum benötigen.

Ein vollständiger Antrag muss die genaue Örtlichkeit (Straße, Hausnummer, gewünschte Länge in Metern), den Zeitraum (Beginn und Ende mit Uhrzeit) sowie den Verwendungszweck (Umzug, Baustelle, Kranaufstellung, Containerstellplatz) umfassen. Bei Container- und Kranaufstellungen verlangt der Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung regelmäßig eine Maßskizze oder Draufsichtzeichnung. Über halteverbot-beantragen.de übernehmen wir für Sie die gesamte Kommunikation mit dem Landratsamt — von der Antragstellung über eventuelle Rückfragen bis zur Koordination der Schilderaufstellung.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Kirchzarten

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald benötigt für die Bearbeitung von Halteverbots-Anträgen in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag spätestens zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Termin einzureichen. Beachten Sie dabei: Die Beschilderung selbst muss gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn der Sperrung sichtbar aufgestellt sein. Fahrzeughalter müssen ausreichend Zeit haben, ihre Fahrzeuge zu entfernen, bevor der Sperrbereich beginnt. Wir koordinieren die Aufstellung so, dass diese Frist immer eingehalten wird.

In der Hochsaison ist erhöhter Vorlauf unbedingt einzuplanen. Der Black Forest ULTRA Bike Marathon findet jedes Jahr Anfang bis Mitte Juli statt und macht Kirchzarten zum Mittelpunkt von Europas größtem MTB-Marathon. Mit über 5.000 aktiven Teilnehmern, einem Gravel-Rennen am Vortag, Teamzelten, Fahrzeugstellplätzen für Teambetreuer und aufwändigen Auf- und Abbaumaßnahmen im Finishstadionbereich steigt das Antragsaufkommen beim Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung in dieser Phase erheblich. Für jeden Termin im Juli empfehlen wir daher mindestens vier Wochen Vorlauf. Auch rund um das Weihnachtserlebnis Kirchzarten (letztes November-Wochenende an der historischen Talvogtei), wenn Marktaufbauten, Lieferfahrzeuge und Dekorationsarbeiten im Ortskern erhöhten Platzbedarf erzeugen, sollten Sie frühzeitig aktiv werden.

Häufige Anlässe in Kirchzarten — Beispiele aus der Praxis

Kirchzarten ist ein Erholungsort mit wachsender Wohnbevölkerung als Einzugsgebiet Freiburgs, aktiver Tourismusinfrastruktur im Dreisamtal und einem breiten Handwerkeraufkommen durch Neubau und Sanierung. Das sind die typischsten Situationen, für die unsere Kunden in Kirchzarten eine Halteverbotszone benötigen:

  • Wohnungsumzug in der Bahnhofstraße oder Hauptstraße: Die Bahnhofstraße ist eine der meistbefahrenen Zufahrtsachsen im Kernort. Für einen Umzugswagen (7,5 t oder Sattelzug) empfiehlt sich hier ein einseitiges Halteverbot von mindestens 12 Metern; bei Möbelaufzug sind 15–18 Meter Freizone beidseitig sinnvoll, um Fahrzeug und Aufzugarm problemlos zu platzieren.
  • Hauseinzug in Zarten, Wohnlage Am Hohrain: Hanglagen wie Am Hohrain stellen besondere Anforderungen — Umzugswagen müssen oft rückwärts anfahren, und der Rangierpuffer ist ebenso wichtig wie der eigentliche Fahrzeugstellplatz. Hier planen wir regelmäßig zwei Sperrabschnitte, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Solaranlage oder Dachreparatur in Burg/Himmelreich: Handwerkerfahrzeuge mit Hebebühne oder Gerüstbaufahrzeuge stehen bei derartigen Arbeiten oft mehrere Stunden oder Tage. Ein 6–8 Meter langes Halteverbot direkt am Objekt ist in diesen Fällen Standard; die Lage am Bahnhaltepunkt Himmelreich erfordert besonders gute Sichtbarkeit der Schilder für Autofahrer, die zum P+R-Platz abbiegen.
  • Containerstellplatz bei Kernsanierungen in der Dreisamstraße: Für einen Bauschutt- oder Materialcontainer in der Dreisamstraße ist eine Dauersperrung von mehreren Tagen bis Wochen nötig. Das Landratsamt erwartet in diesen Fällen eine Maßskizze; wir bereiten diese Unterlagen für Sie auf.
  • Kranaufstellung bei Dacharbeiten an Schwarzwaldhäusern: Viele Gebäude in Kirchzarten und den Ortsteilen haben Steildächer und enge Zufahrten. Kranaufstellungen erfordern oft 20–25 Meter Freizone — manchmal mehr, je nach Auslegerlänge. Hierfür empfehlen wir einen Vorlauf von mindestens drei bis vier Wochen, damit das Landratsamt die Verkehrssituation prüfen kann.
  • Gastronomie-Belieferung an Hotels und Gasthöfen (Giersberg-Zufahrten): Gasthöfe entlang der Giersbergzufahrt werden für größere Lieferungen oder Küchen-Umbauten gelegentlich großraumig angefahren. Auf steilen Zufahrten empfehlen sich Schilder mit deutlichem Wendehinweis für Fahrzeuge, die die Sperrzone nicht als Wendemöglichkeit nutzen dürfen.
  • Film- und Fotoaufnahmen rund um die Talvogtei: Das historische Fachwerkensemble der Talvogtei im Ortskern ist ein begehrtes Motiv für Produktionen. Fahrzeugsperrungen vor der Talvogtei laufen über den regulären Halteverbots-Antrag beim Landratsamt; bei umfangreichen Produktionen kann eine separate Sondernutzungserlaubnis der Gemeindeverwaltung Kirchzarten hinzukommen.

Anwohnerparken, Umweltzone und weitere Kirchzartener Besonderheiten

Kirchzarten hat keine Umweltzone. Weder der Kernort noch die Ortsteile Zarten, Burg, Dietenbach oder Neuhäuser sind Teil einer Feinstaubzone — eine Umweltplakette ist für Fahrten in Kirchzarten nicht erforderlich. Die Gemeinde war auch nie Bestandteil der (inzwischen aufgehobenen) ehemaligen Umweltzone Freiburg im Breisgau. Halteverbotsschilder und Liefer- oder Umzugsfahrzeuge können ohne Plakettenpflicht eingesetzt werden — das vereinfacht die Logistik für Gewerbetreibende erheblich.

Formale Anwohnerparkzonen mit offiziell ausgegeben Parkausweisen (wie in Großstädten verbreitet) existieren in Kirchzarten nicht. Der öffentliche Parkraum ist ohne Zonenbindung geregelt; Ausnahmen gelten nur im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Kirchzarten, wo das Parkplatzangebot für Pendler bewirtschaftet ist. Für Halteverbotszwecke bedeutet das: Es gibt keine besonderen Anwohnerparkrechte, die eine Sperrung erschweren könnten — sobald das Landratsamt die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt hat, muss jedes Fahrzeug das Halteverbotssegment räumen.

Die Bundesstraße B31 erschließt das Dreisamtal als direkte Achse zwischen Freiburg im Breisgau und dem Hochschwarzwald (Titisee-Neustadt). Sperrmaßnahmen auf der B31 selbst erfordern besondere Abstimmung mit dem Landratsamt und ggf. dem Regierungspräsidium Freiburg; für Anlieger- und Gemeindestraßen gilt der reguläre Genehmigungsweg über den Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung. Besonders in den Tourismusmonaten Juli und August ist die B31 im Dreisamtal stark frequentiert — für Baustellen- oder Liefersperrungen nahe der Bundesstraße empfehlen wir daher einen besonders großzügigen Vorlauf und klare Umleitungsmarkierungen.

Hinweis zum Bahnhaltepunkt Himmelreich (Ortsteil Burg): Dieser Halt der Dreisambahn (S-Bahn-Linie S1) erzeugt täglich Pendlerverkehr aus dem gesamten Dreisamtal Richtung Freiburg. Die Parkplätze rund um den Haltepunkt sind in den Morgen- und Nachmittagsstunden oft vollständig belegt. Wer in dieser Lage ein Halteverbot benötigt, sollte die Schilderaufstellung auf Nebenverkehrszeiten legen und den Aufstellort so wählen, dass er auch für Zupendler klar erkennbar ist.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Kirchzarten

Wer ist in Kirchzarten die zuständige Straßenverkehrsbehörde?
Zuständig ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung, Ludwigstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau. Da Kirchzarten eine kreisangehörige Gemeinde ohne eigenes Straßenverkehrsamt ist, bearbeitet das Landratsamt alle Anträge auf vorübergehende Halteverbote für das gesamte Gemeindegebiet — Kernort und alle Ortsteile.

Wie früh muss ich ein Halteverbot in Kirchzarten beantragen?
Wir empfehlen mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin — das entspricht dem regulären Mindestvorlauf des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald. In der Hochsaison rund um den Black Forest ULTRA Bike Marathon (Anfang bis Mitte Juli) oder das Weihnachtserlebnis Kirchzarten (letztes November-Wochenende) sollten Sie mindestens vier Wochen einplanen, da das Antragsaufkommen deutlich höher ist.

Wann muss das Halteverbotsschild aufgestellt sein?
Laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) muss die Beschilderung mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn der Sperrung stehen, damit Fahrzeughalter ausreichend Zeit haben, ihre Fahrzeuge zu entfernen. Wir koordinieren die Aufstellung so, dass diese Frist immer zuverlässig eingehalten wird.

Hat Kirchzarten eine Umweltzone?
Nein. Kirchzarten hat keine Umweltzone. Weder der Kernort noch die Ortsteile Zarten, Burg, Dietenbach oder Neuhäuser sind Teil einer Feinstaubzone. Eine Umweltplakette ist für Fahrten in Kirchzarten nicht erforderlich.

Gilt die Genehmigung auch für die Ortsteile Zarten, Burg und Dietenbach?
Ja. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist für alle Ortsteile der Gemeinde Kirchzarten zuständig — Zarten (Am Hohrain, Breitehof), Burg (Himmelreich, Brand, Höfen), Dietenbach und Neuhäuser. Der Antrag wird einheitlich beim Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung gestellt; eine separate Genehmigung pro Ortsteil ist nicht nötig.

Was passiert, wenn ein Fahrzeug trotz Halteverbot stehen bleibt?
Steht ein Fahrzeug trotz ordnungsgemäß aufgestellter Halteverbotsschilder (72-Stunden-Frist eingehalten) im Sperrbereich, kann es auf Kosten des Fahrzeughalters kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Veranlassung liegt bei der Polizei oder dem Ordnungsamt der Gemeinde Kirchzarten. Als Auftraggeber des Halteverbots tragen Sie keine Abschleppkosten.

Brauche ich für einen Container oder Kran eine eigene Genehmigung?
Ja. Für Container, Kräne oder andere Arbeitsmittel auf öffentlichem Straßenraum ist zusätzlich zum Halteverbot eine Sondernutzungserlaubnis oder eine erweiterte verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Über halteverbot-beantragen.de klären wir, welche Unterlagen der Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung des Landratsamts benötigt, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Gibt es beim Black Forest ULTRA Bike Marathon besondere Einschränkungen?
Ja. Kirchzarten ist das Finishziel von Europas größtem MTB-Marathon mit über 5.000 Teilnehmern (Anfang bis Mitte Juli). In dieser Zeit werden Straßenbereiche rund um das Finishstadion und die Teamzonen für den Rennbetrieb genutzt. Das Landratsamt empfiehlt in dieser Phase erhöhten Vorlauf für alle Halteverbots-Anträge. Wenn Sie in dieser Zeit einen Umzug oder eine Baustelle planen, sprechen Sie uns frühzeitig an — wir kennen die Besonderheiten der Veranstaltungsphase.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot