Halteverbotszone in Kirchzarten beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 169 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
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Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Kirchzarten und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Kirchzarten
Was kostet ein Halteverbot in Kirchzarten?
Ein Halteverbot in Kirchzarten erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 169,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 61,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Kirchzarten bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Kirchzarten eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Kirchzarten bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Kirchzarten an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Kirchzarten ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.
Halteverbot in Kirchzarten beantragen — der Ratgeber für Ortskern und Ortsteile
Seit 2015 unterstützen wir Privatpersonen, Umzugsunternehmen und Handwerksbetriebe dabei, temporäre Halteverbotszonen in ganz Deutschland zu beantragen. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und im Netzwerk Promovers arbeiten wir nach verbindlichen Qualitätsstandards — mit über 122.679 Bestellungen deutschlandweit wissen wir, worauf es bei jeder Gemeinde und jedem Landratsamt ankommt. Für Ihre Halteverbotszone in Kirchzarten übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Behörde und stellen sicher, dass die Schilder rechtzeitig stehen.
Kirchzarten liegt rund 10 Kilometer östlich von Freiburg im Breisgau, eingebettet in das malerische Dreisamtal im Südschwarzwald. Die Gemeinde ist staatlich anerkannter Erholungsort, Tor zu den Mountainbike-Trails des Hochschwarzwalds und Finishort des Black Forest ULTRA Bike Marathons — Europas größtem MTB-Marathon mit über 5.000 Teilnehmern. Durch den stetigen Zuzug aus dem Ballungsraum Freiburg und eine lebhafte touristische Infrastruktur entstehen hier regelmäßig Bedarf an Halteverbotszonen: für Umzüge in die begehrten Wohnlagen, für Handwerkerbaustellen an historischen Gebäuden und für Aufstellarbeiten an Hotels und Gasthöfen rund um den Giersberg.
Halteverbote in den Kirchzartener Ortsteilen
Die Gemeinde Kirchzarten umfasst neben dem Kernort die ehemals selbständigen Gemeinden Zarten und Burg sowie die eingegliederten Ortsteile Dietenbach und Neuhäuser. Dazu kommen Wohnplätze wie Himmelreich, Brand, Höfen und Rainhof. Jeder dieser Bereiche hat eigene Verkehrs- und Raumsituationen, die bei der Planung eines Halteverbots berücksichtigt werden müssen.
- Kirchzarten (Kernort) — Das Zentrum der Gemeinde ist geprägt von der Hauptstraße mit Einzelhandel und Gastronomie sowie der Bahnhofstraße, die als Hauptzufahrt zum Bahnhof Kirchzarten (Dreisambahn S1) stark frequentiert ist. Die Dreisamstraße verbindet Kernort und Flussufer. In der Fußgängerzone mit dem Wochenmarkt (dienstags und freitags) herrscht zu Marktzeiten erhöhter Lieferverkehr. Für Umzugswagen in der Bahnhofstraße oder Hauptstraße empfehlen sich einseitige Halteverbote von mindestens 12 Metern; bei Möbelaufzug bis zu 18 Meter beidseitig.
- Zarten — Der idyllische Ortsteil südöstlich des Kernorts umfasst das Dorf Zarten mit der Wohnlage Am Hohrain und dem Gehöft Breitehof. Die engen Zufahrten zu Hanglagen erfordern sorgfältige Sperrplanung: Oft sind zwei Sperrabschnitte nötig — einer für das Fahrzeug, einer als Rangierpuffer. Die Hanglage und schmalen Stichstraßen erhöhen den Koordinationsaufwand; frühzeitiger Vorlauf zahlt sich hier besonders aus.
- Burg mit Himmelreich — Ehemals eigenständige Gemeinde, heute Ortsteil mit den Wohnplätzen Himmelreich (Bahnhaltepunkt der S1 Freiburg–Titisee), Brand und Höfen. Rund um den Haltepunkt Himmelreich herrscht durch Pendlerverkehr aus dem Dreisamtal während der Stoßzeiten (7–9 Uhr morgens, 16–18 Uhr nachmittags) starker Parkdruck. Wer hier ein Halteverbot braucht, sollte die Tageszeit der Aufstellung mit dem Fahrdienstleiter abstimmen und auf ausreichende Sichtbarkeit der Schilder achten.
- Dietenbach — Ruhiger Wohnortsteil westlich des Kernorts, eingebettet ins Hanggelände. Für Handwerker und kleine Lieferfahrzeuge genügen hier meist 6–8 Meter Halteverbotslänge; die überschaubare Verkehrsdichte macht Sperrungen unkomplizierter als im Kernort.
- Neuhäuser mit Fischbach — Kleiner Ortsteil mit dem Weiler Fischbach, der bei Sanierungen und Neubauten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Hanglage erfordert, dass LKW ausreichend Rangierfläche vorfinden; im Vorfeld sollte die genaue Zufahrtsgeometrie mit uns besprochen werden.
- Giersberg — Die bewaldete Erhöhung südöstlich des Kernorts mit der weithin sichtbaren Wallfahrtskapelle ist Ziel von Pilgern, Wanderern und Mountainbikern. In den Sommermonaten sind die Zufahrtsstraßen zum Giersberg bei Wallfahrten und Vereinsausflügen zeitweise stark belegt; wer hier Fahrzeuge abstellen oder Material anliefern muss, sollte Sperrungen gut 3–4 Wochen im Voraus einplanen.
- Rainhof und abgelegene Gehöftlagen — Der Rainhof und ähnlich abgelegene Einzelgehöfte liegen an Stichstraßen im bewaldeten Umland. Halteverbote hier sind meist unkompliziert in der Anordnung, erfordern aber besonders wetterfeste und gut sichtbare Schilder, da es keine alternativen Abstellmöglichkeiten in der Nähe gibt.
Wer genehmigt das Halteverbot in Kirchzarten?
Da Kirchzarten eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist, liegt die Zuständigkeit für die Anordnung vorübergehender Halteverbotszonen beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung (Ludwigstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau). Die Behörde ordnet Halteverbotszonen auf Grundlage von § 45 StVO an. Auch für klassifizierte Straßen — also Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, die durch Kirchzartener Gemarkung führen (z. B. die B31 im Dreisamtal) — ist ausschließlich das Landratsamt zuständig, nicht die Gemeindeverwaltung Kirchzarten. Bitte wenden Sie sich daher nie direkt ans Rathaus, wenn Sie ein Halteverbot für öffentlichen Straßenraum benötigen.
Ein vollständiger Antrag muss die genaue Örtlichkeit (Straße, Hausnummer, gewünschte Länge in Metern), den Zeitraum (Beginn und Ende mit Uhrzeit) sowie den Verwendungszweck (Umzug, Baustelle, Kranaufstellung, Containerstellplatz) umfassen. Bei Container- und Kranaufstellungen verlangt der Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung regelmäßig eine Maßskizze oder Draufsichtzeichnung. Über halteverbot-beantragen.de übernehmen wir für Sie die gesamte Kommunikation mit dem Landratsamt — von der Antragstellung über eventuelle Rückfragen bis zur Koordination der Schilderaufstellung.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Kirchzarten
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald benötigt für die Bearbeitung von Halteverbots-Anträgen in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag spätestens zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Termin einzureichen. Beachten Sie dabei: Die Beschilderung selbst muss gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) mindestens drei volle Tage vor Beginn der Sperrung sichtbar aufgestellt sein. Fahrzeughalter müssen ausreichend Zeit haben, ihre Fahrzeuge zu entfernen, bevor der Sperrbereich beginnt. Wir koordinieren die Aufstellung so, dass diese Frist immer eingehalten wird.
In der Hochsaison ist erhöhter Vorlauf unbedingt einzuplanen. Der Black Forest ULTRA Bike Marathon findet jedes Jahr Anfang bis Mitte Juli statt und macht Kirchzarten zum Mittelpunkt von Europas größtem MTB-Marathon. Mit über 5.000 aktiven Teilnehmern, einem Gravel-Rennen am Vortag, Teamzelten, Fahrzeugstellplätzen für Teambetreuer und aufwändigen Auf- und Abbaumaßnahmen im Finishstadionbereich steigt das Antragsaufkommen beim Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung in dieser Phase erheblich. Für jeden Termin im Juli empfehlen wir daher mindestens vier Wochen Vorlauf. Auch rund um das Weihnachtserlebnis Kirchzarten (letztes November-Wochenende an der historischen Talvogtei), wenn Marktaufbauten, Lieferfahrzeuge und Dekorationsarbeiten im Ortskern erhöhten Platzbedarf erzeugen, sollten Sie frühzeitig aktiv werden.
Halteverbot für Umzug in Kirchzarten
Die meisten Halteverbote in Kirchzarten entstehen für Umzüge. An der Bahnhofstraße und der Hauptstraße im Kernort, den meistbefahrenen Zufahrtsachsen der Gemeinde, empfiehlt sich für einen Umzugswagen ein einseitiges Halteverbot von mindestens 12 Metern; wird zusätzlich ein Möbelaufzug eingesetzt, planen wir eine beidseitige Freizone von 15 bis 18 Metern ein. Im Ortsteil Zarten, etwa in der Hanglage Am Hohrain, müssen Umzugswagen oft rückwärts anfahren — hier richten wir regelmäßig zwei Sperrabschnitte ein, einen für das Fahrzeug und einen als Rangierpuffer. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald empfiehlt zusätzlich mindestens 14 Tage Vorlauf für den Antrag.
Halteverbot für Umzug in Kirchzarten beantragenHalteverbot für Anlieferung in Kirchzarten
Gasthöfe entlang der Giersberg-Zufahrt werden für größere Lieferungen oder Küchen-Umbauten gelegentlich mit Lieferfahrzeugen angefahren, die auf den steilen Zufahrtsstraßen ausreichend Rangierfläche brauchen — hier stellen wir Schilder mit deutlichem Wendehinweis auf, damit die Zone nicht als Wendemöglichkeit missverstanden wird. Auch im hanglagigen Ortsteil Neuhäuser mit dem Weiler Fischbach klären wir die genaue Zufahrtsgeometrie vorab, damit ein Lkw bei Anlieferungen für Sanierungen und Neubauten sicher rangieren kann.
Halteverbot für Anlieferung in Kirchzarten beantragenHalteverbot für Baustelle & Handwerker in Kirchzarten
Bei Solaranlagen- oder Dachreparatur-Einsätzen im Ortsteil Burg, insbesondere rund um den Bahnhaltepunkt Himmelreich, stehen Handwerkerfahrzeuge mit Hebebühne oder Gerüstbau oft mehrere Stunden oder Tage — ein 6 bis 8 Meter langes Halteverbot direkt am Objekt ist hier Standard, wobei wir wegen des Pendlerverkehrs zum Park-and-Ride-Platz auf besonders gute Sichtbarkeit der Schilder achten. Bei Kranaufstellungen für Dacharbeiten an den vielfach steildachigen Schwarzwaldhäusern der Gemeinde planen wir wegen der oft größeren Auslegerlänge Zonen von 20 bis 25 Metern und empfehlen einen Vorlauf von mindestens drei bis vier Wochen, damit das Landratsamt die Verkehrssituation vorab prüfen kann. Im ruhigeren Ortsteil Dietenbach genügt für kleinere Handwerkereinsätze meist eine kompakte Zone von 6 bis 8 Metern.
Halteverbot für Baustelle in Kirchzarten beantragenHalteverbot für Container in Kirchzarten
Für einen Bauschutt- oder Materialcontainer, etwa in der Dreisamstraße bei Kernsanierungen, ist eine Dauersperrung von mehreren Tagen bis Wochen nötig. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erwartet für Container- und Kranaufstellungen regelmäßig eine Maßskizze oder Draufsichtzeichnung, die wir für Sie vorbereiten. Wegen der längeren Aufstelldauer und der zusätzlichen Prüfung durch die Behörde empfehlen wir für Container-Stellplätze einen Vorlauf von mindestens drei bis vier Wochen — das gilt für den Kernort ebenso wie für alle Ortsteile.
Halteverbot für Container in Kirchzarten beantragenAnwohnerparken, Umweltzone und weitere Kirchzartener Besonderheiten
Kirchzarten hat keine Umweltzone. Weder der Kernort noch die Ortsteile Zarten, Burg, Dietenbach oder Neuhäuser sind Teil einer Feinstaubzone — eine Umweltplakette ist für Fahrten in Kirchzarten nicht erforderlich. Die Gemeinde war auch nie Bestandteil der (inzwischen aufgehobenen) ehemaligen Umweltzone Freiburg im Breisgau. Halteverbotsschilder und Liefer- oder Umzugsfahrzeuge können ohne Plakettenpflicht eingesetzt werden — das vereinfacht die Logistik für Gewerbetreibende erheblich.
Formale Anwohnerparkzonen mit offiziell ausgegeben Parkausweisen (wie in Großstädten verbreitet) existieren in Kirchzarten nicht. Der öffentliche Parkraum ist ohne Zonenbindung geregelt; Ausnahmen gelten nur im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofs Kirchzarten, wo das Parkplatzangebot für Pendler bewirtschaftet ist. Für Halteverbotszwecke bedeutet das: Es gibt keine besonderen Anwohnerparkrechte, die eine Sperrung erschweren könnten — sobald das Landratsamt die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt hat, muss jedes Fahrzeug das Halteverbotssegment räumen.
Die Bundesstraße B31 erschließt das Dreisamtal als direkte Achse zwischen Freiburg im Breisgau und dem Hochschwarzwald (Titisee-Neustadt). Sperrmaßnahmen auf der B31 selbst erfordern besondere Abstimmung mit dem Landratsamt und ggf. dem Regierungspräsidium Freiburg; für Anlieger- und Gemeindestraßen gilt der reguläre Genehmigungsweg über den Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung. Besonders in den Tourismusmonaten Juli und August ist die B31 im Dreisamtal stark frequentiert — für Baustellen- oder Liefersperrungen nahe der Bundesstraße empfehlen wir daher einen besonders großzügigen Vorlauf und klare Umleitungsmarkierungen.
Hinweis zum Bahnhaltepunkt Himmelreich (Ortsteil Burg): Dieser Halt der Dreisambahn (S-Bahn-Linie S1) erzeugt täglich Pendlerverkehr aus dem gesamten Dreisamtal Richtung Freiburg. Die Parkplätze rund um den Haltepunkt sind in den Morgen- und Nachmittagsstunden oft vollständig belegt. Wer in dieser Lage ein Halteverbot benötigt, sollte die Schilderaufstellung auf Nebenverkehrszeiten legen und den Aufstellort so wählen, dass er auch für Zupendler klar erkennbar ist.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Kirchzarten
Wer ist in Kirchzarten die zuständige Straßenverkehrsbehörde?
Zuständig ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung, Ludwigstraße 23, 79104 Freiburg im Breisgau. Da Kirchzarten eine kreisangehörige Gemeinde ohne eigenes Straßenverkehrsamt ist, bearbeitet das Landratsamt alle Anträge auf vorübergehende Halteverbote für das gesamte Gemeindegebiet — Kernort und alle Ortsteile.
Wie früh muss ich ein Halteverbot in Kirchzarten beantragen?
Wir empfehlen mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin — das entspricht dem regulären Mindestvorlauf des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald. In der Hochsaison rund um den Black Forest ULTRA Bike Marathon (Anfang bis Mitte Juli) oder das Weihnachtserlebnis Kirchzarten (letztes November-Wochenende) sollten Sie mindestens vier Wochen einplanen, da das Antragsaufkommen deutlich höher ist.
Wann muss das Halteverbotsschild aufgestellt sein?
Laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) muss die Beschilderung mindestens drei volle Tage vor Beginn der Sperrung stehen, damit Fahrzeughalter ausreichend Zeit haben, ihre Fahrzeuge zu entfernen. Wir koordinieren die Aufstellung so, dass diese Frist immer zuverlässig eingehalten wird.
Hat Kirchzarten eine Umweltzone?
Nein. Kirchzarten hat keine Umweltzone. Weder der Kernort noch die Ortsteile Zarten, Burg, Dietenbach oder Neuhäuser sind Teil einer Feinstaubzone. Eine Umweltplakette ist für Fahrten in Kirchzarten nicht erforderlich.
Gilt die Genehmigung auch für die Ortsteile Zarten, Burg und Dietenbach?
Ja. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist für alle Ortsteile der Gemeinde Kirchzarten zuständig — Zarten (Am Hohrain, Breitehof), Burg (Himmelreich, Brand, Höfen), Dietenbach und Neuhäuser. Der Antrag wird einheitlich beim Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung gestellt; eine separate Genehmigung pro Ortsteil ist nicht nötig.
Was passiert, wenn ein Fahrzeug trotz Halteverbot stehen bleibt?
Steht ein Fahrzeug trotz ordnungsgemäß aufgestellter Halteverbotsschilder (Frist von drei vollen Tagen eingehalten) im Sperrbereich, kann es auf Kosten des Fahrzeughalters kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Veranlassung liegt bei der Polizei oder dem Ordnungsamt der Gemeinde Kirchzarten. Als Auftraggeber des Halteverbots tragen Sie keine Abschleppkosten.
Brauche ich für einen Container oder Kran eine eigene Genehmigung?
Ja. Für Container, Kräne oder andere Arbeitsmittel auf öffentlichem Straßenraum ist zusätzlich zum Halteverbot eine Sondernutzungserlaubnis oder eine erweiterte verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Über halteverbot-beantragen.de klären wir, welche Unterlagen der Fachbereich Verkehrslenkung und Straßenverwaltung des Landratsamts benötigt, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Gibt es beim Black Forest ULTRA Bike Marathon besondere Einschränkungen?
Ja. Kirchzarten ist das Finishziel von Europas größtem MTB-Marathon mit über 5.000 Teilnehmern (Anfang bis Mitte Juli). In dieser Zeit werden Straßenbereiche rund um das Finishstadion und die Teamzonen für den Rennbetrieb genutzt. Das Landratsamt empfiehlt in dieser Phase erhöhten Vorlauf für alle Halteverbots-Anträge. Wenn Sie in dieser Zeit einen Umzug oder eine Baustelle planen, sprechen Sie uns frühzeitig an — wir kennen die Besonderheiten der Veranstaltungsphase.