Halteverbotszone in Köngen beantragen
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Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊
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Halteverbot in Köngen beantragen — der Ratgeber für Ortskern, Römerpark und Gewerbegebiet
Köngen im Landkreis Esslingen ist eine rund 9.700 Einwohner zählende Gemeinde am linken Neckarufer — eingebettet zwischen Wendlingen, Plochingen und Nürtingen, direkt an der Bundesstraße 313. Wer hier umzieht, renoviert oder Waren liefert, stößt schnell auf das typische Parkproblem enger Gassen im historischen Ortskern und voller Straßenränder in den Wohnquartieren. Seit 2015 regelt halteverbot-beantragen.de die Halteverbotsanordnung für Umzüge, Handwerksbetriebe und Baumaßnahmen in Köngen — als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und im Netzwerk Promovers, mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit.
Was Köngen von vielen anderen Neckar-Gemeinden unterscheidet, ist die Kombination aus antiker Geschichte und moderner Gewerbestruktur: Auf dem Boden des römischen Kastells Grinario — errichtet um 100 n. Chr. — liegen heute der Römerpark und das Archäologische Museum, umgeben von ruhigen Wohnstraßen. Südwestlich schließt entlang der B313 das Gewerbegebiet Wert an, das direkt an das Wendlinger Industriegebiet grenzt und von Schwerlastverkehr frequentiert wird. Diese Mischung aus Touristenziel, Wohnquartier und Industriestandort erzeugt in Köngen einen erhöhten Parkdruck — besonders an Veranstaltungstagen und in der Nähe der Hauptachsen.
Halteverbote in den Köngener Ortsbereichen
Köngen gliedert sich funktional in einen historischen Ortskern mit engen Gassen, neuere Wohnquartiere auf den Talflanken, den archäologisch bedeutsamen Römerpark-Bereich sowie das Gewerbegebiet entlang der B313. Alle temporären Halteverbotszonen werden durch das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Esslingen genehmigt.
- Historischer Ortskern (Spitalgasse, Pfarrgasse, Hussengasse, Stöffler-Platz) — Das alte Dorfzentrum rund um den Stöffler-Platz, die Spitalgasse und die Pfarrgasse ist durch mittelalterliche Gassenbreiten geprägt. Die Ulrichsbrücke (erbaut 1600–1602), das Schloss und die Zentscheuer ziehen Besucher an, was die Parkplatzsituation verschärft. Für Umzüge aus Altbauwohnungen in der Hussengasse oder der Rappengäßle empfiehlt sich eine beidseitige Halteverbotszone von mindestens 12 bis 15 Metern — Möbelwagen können hier nicht ausweichen.
- Römerpark und Kastellviertel (Römerstraße, Kastellstraße, Mühlstraße) — Das Wohngebiet unmittelbar um den archäologischen Park mit dem rekonstruierten Südwesteckturm und dem Römermuseum ist verkehrstechnisch ruhig, wird aber an Besuchertagen rund um die Köngener Römertage (alle zwei Jahre, Sommer) stark zugeparkt. Lieferungen und Handwerkerfahrzeuge in der Römerstraße oder der Mühlstraße benötigen eine einseitige Halteverbotszone von 10 bis 15 Metern.
- Neckarweg und Neckarufer — Am Neckarweg herrscht an Wochenenden und Feiertagen Freizeitverkehr; Radfahrer und Spaziergänger nutzen das Flussufer intensiv. Für Baustellenfahrzeuge, Container oder Gerüstaufbauten entlang des Neckarufers ist eine beidseitige Zone unbedingt zu empfehlen, da der Weg an manchen Abschnitten nicht überholt werden kann und ein Lkw sonst den Verkehr vollständig blockiert.
- Nürtinger Straße / Südostachse — Die Nürtinger Straße verbindet Köngen mit Nürtingen und ist als klassifizierte Straße stärker befahren. Anordnungen hier liegen vollständig in der Zuständigkeit des Landratsamts Esslingen (Straßenverkehrsamt). Umzüge oder Baulieferungen an der Nürtinger Straße erfordern in der Regel eine beidseitige Halteverbotszone von 15 bis 20 Metern; der fließende Verkehr muss dabei sicher vorbeigeleitet werden können.
- Schulstraße, Schulberg und Gemeindezentrum — Im Umfeld der Schulen und des Gemeindezentrums ist die Haltesituation morgens und mittags angespannt. Lieferungen in der Schulstraße oder am Schulberg sollten außerhalb der Hauptbring- und -abholzeiten geplant werden. Eine einseitige Halteverbotszone von 8 bis 10 Metern weist die Zufahrt zuverlässig aus.
- Gewerbegebiet Wert und B313-Korridor (Wertstraße, Gottlieb-Daimler-Straße, Siemensstraße) — Das Gewerbegebiet im südwestlichen Neckarwasen ist durch Schwerlastverkehr und enge Einfahrtsbereiche charakterisiert. Betriebsumzüge, Containerabstellplätze und Maschinenlieferungen entlang der Wertstraße, der Gottlieb-Daimler-Straße oder der Siemensstraße erfordern häufig beidseitige Halteverbotszonen von 20 bis 30 Metern. Die Nähe zur B313 und die dort fahrenden Lkw machen eine frühzeitige Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt besonders wichtig.
- Westliche und nördliche Wohnquartiere (Ringstraße, Ludwigstraße, Friedrichstraße) — Die seit den 1960er-Jahren gewachsenen Wohnviertel auf den nördlichen Talflanken bieten in der Regel breitere Straßenquerschnitte. Dennoch empfiehlt sich bei größeren Umzügen in der Ringstraße, der Ludwigstraße oder der Friedrichstraße eine einseitige Halteverbotszone von 10 bis 12 Metern, um das Anlegen des Möbelwagens zuverlässig zu sichern — insbesondere wenn beidseitig geparkt wird.
Wer genehmigt das Halteverbot in Köngen?
Für alle Halteverbotsanordnungen in Köngen ist das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Esslingen zuständig — sowohl für Gemeindestraßen als auch für die klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Köngen ist als kreisangehörige Gemeinde keine eigene untere Straßenverkehrsbehörde. Sämtliche Anträge laufen daher beim Landratsamt am Standort Plochingen zusammen:
Landratsamt Esslingen, Straßenverkehrsamt (Sachgebiet Verkehrswesen)
Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen
E-Mail: strassenverkehrsamt@lra-es.de
Über halteverbot-beantragen.de übernehmen wir die vollständige Korrespondenz mit dem Straßenverkehrsamt, kümmern uns um die rechtskonforme Antragstellung nach § 45 StVO und organisieren Lieferung sowie Abholung der amtlichen Halteverbotszeichen. Sie müssen nicht selbst zur Behörde.
Eine Besonderheit im Landkreis Esslingen: Anordnungen auf der B313 — der vierspurig ausgebauten Bundesstraße entlang des Neckars — können wegen der überregionalen Verkehrsbedeutung dieser Achse (Verbindung A8 – Nürtingen – Plochingen – B10) eine etwas intensivere Prüfung durch das Straßenverkehrsamt nach sich ziehen. Planen Sie für B313-nahe Standorte im Gewerbegebiet deshalb einen etwas großzügigeren Vorlauf ein.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Köngen
Das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Esslingen empfiehlt eine Beantragung mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Aufstelltermin. Dieser Zeitpuffer ermöglicht eine sorgfältige Prüfung des Antrags, die Ausstellung der Verkehrsanordnung und die Koordination der Schilderlieferung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) muss das aufgestellte Halteverbotsschild zudem mindestens drei volle Tage sichtbar stehen, bevor der Parkraum tatsächlich in Anspruch genommen werden darf — damit Fahrzeughalter ausreichend Zeit haben, ihr Fahrzeug zu verlagern.
Liegt Ihr Termin in der Nähe der Köngener Römertage (im zweijährigen Turnus, jeweils im Sommer im Römerpark Grinario) oder des Könger Jubiläums- und Heimatfests, ist mit erhöhter Behördenauslastung zu rechnen — dann empfehlen wir, den Antrag mindestens vier Wochen vorab einzureichen. Auch im Umfeld der Schuljahreswechsel und bei Großbauprojekten im Gewerbegebiet Wert häufen sich die Anträge. Wer früh bucht, sichert sich den Wunschtermin.
Halteverbot für Umzug in Köngen
Die meisten Halteverbote in Köngen entstehen für Umzüge. Im historischen Ortskern mit seinen mittelalterlichen Gassenbreiten — etwa in der Pfarrgasse oder der Hussengasse — kann ein Möbelwagen nicht ausweichen; hier richten wir meist eine beidseitige Zone von mindestens 12 bis 15 Metern ein, damit direkt vor der Haustür geladen werden kann. In den seit den 1960er-Jahren gewachsenen Wohnvierteln auf den nördlichen Talflanken, etwa an Ringstraße, Ludwigstraße oder Friedrichstraße, genügt bei breiteren Straßenquerschnitten meist eine einseitige 10- bis 12-Meter-Zone — bei beidseitig geparkten Straßen empfehlen wir sie dennoch, um das Anlegen des Wagens zuverlässig zu sichern. Auch für Wohnungsauflösungen mit mehreren Fahrzeugen, etwa nach einem Trauerfall, weist eine entsprechend bemessene Zone beide Stellplätze gleichzeitig aus. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; wir empfehlen, den Auftrag mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin zu erteilen.
Halteverbot für Umzug in Köngen beantragenHalteverbot für Anlieferung in Köngen
Möbel-, Küchen- und Maschinenanlieferungen sind in Köngen ein häufiger Anlass. Im Gewerbegebiet Wert entlang der B313 bringt der Schwerlastverkehr enge Einfahrtsbereiche mit sich — für die Anlieferung von Maschinen oder größerem Fuhrpark an Adressen wie der Wertstraße oder der Siemensstraße richten wir meist eine großzügig bemessene, beidseitige Zone ein, damit Sattelschlepper sicher rangieren können. Im nördlichen Wohnquartier an der Ringstraße reicht für eine Küchenlieferung mit Hebebühne dagegen häufig eine einseitige 8-Meter-Zone. Rund um die Schulstraße und den Schulberg planen wir Anlieferungen bevorzugt außerhalb der morgendlichen und mittäglichen Bring- und Abholzeiten, damit die Zufahrt zuverlässig frei bleibt.
Halteverbot für Anlieferung in Köngen beantragenHalteverbot für Baustelle & Handwerker in Köngen
Bauarbeiten sind ein weiterer typischer Anlass in Köngen. Am Neckarweg, der an manchen Abschnitten nicht überholt werden kann, sichern wir Baumateriallieferungen etwa für Ufersanierungen mit einer beidseitigen Zone ab, damit ein Kipper sicher abladen kann, ohne den Freizeitweg vollständig zu blockieren. Im Gewerbegebiet Wert an der B313 ziehen Bauvorhaben wegen der überregionalen Verkehrsbedeutung dieser Achse eine etwas intensivere Prüfung durch das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Esslingen nach sich — hier planen wir entsprechend mehr Vorlauf ein. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.
Halteverbot für Baustelle in Köngen beantragenHalteverbot für Container in Köngen
Für das Aufstellen eines Bau- oder Sanierungscontainers beantragen wir für den Stellplatz ein Halteverbot, sodass dort kein anderes Fahrzeug parken darf. Für Dachdeckerarbeiten in der Römerstraße im Kastellviertel etwa reicht meist ein 8-Meter-Halteverbot für einen Container, in dem Altziegel und Dämmmaterial zwischengelagert werden — wegen der erhöhten Prüftiefe bei Containeraufstellungen planen wir den Antrag bereits drei Wochen vor Baubeginn ein. Die Zone wird so bemessen, dass der Container samt Anlieferfahrzeug sicher Platz findet, ohne die umliegenden Wohnstraßen zu blockieren. Auch im Ortskern, in den nördlichen Wohnquartieren und im Gewerbegebiet Wert richten wir die passende Fläche für Container ein.
Halteverbot für Container in Köngen beantragenAnwohnerparken, Umweltzone und andere Köngener Besonderheiten
In Köngen gibt es keine Umweltzone. Die Umweltzone Stuttgart — die geografisch nächstgelegene — endet an den Stuttgarter Stadtgrenzen und umfasst weder Köngen noch den übrigen Landkreis Esslingen. Fahrzeuge aller Schadstoffklassen können in Köngen ohne Feinstaubplakette eingesetzt werden. Das ist für Umzugsunternehmen mit älteren Lkw und Handwerksbetriebe ein praktischer Vorteil.
Formelle Anwohnerparkzonen mit Bewohnerausweisen (nach § 45 Abs. 1b StVO) bestehen in Köngen nach aktuellem Stand nicht flächendeckend. Dennoch herrscht im historischen Ortskern rund um den Stöffler-Platz und in der Nähe des Römerparks zu Besucherzeiten und an Veranstaltungstagen erheblicher Parkdruck. Besonders an den Römertagen und beim Aufbau historischer Märkte können freie Stellplätze im gesamten Ortskern knapp werden. Eine rechtzeitige Halteverbotsanordnung sorgt dafür, dass Besucher oder Anwohner Ihren Stellplatz nicht vorher besetzen dürfen.
Die Bundesstraße B313 verläuft auf der linken Neckarseite direkt durch Köngen und ist vierspurig ausgebaut — sie stellt die wichtigste überregionale Verbindungsachse dar (A8 bei Wendlingen im Süden bis zur B10 bei Wernau im Norden). Anordnungen, die die B313 betreffen oder deren Randstreifen einschließen, werden durch das Landratsamt Esslingen besonders sorgfältig geprüft. Das Gewerbegebiet Wert grenzt unmittelbar an diese Achse; Erschließungsstraßen wie die Wertstraße und die Gottlieb-Daimler-Straße zweigen von der B313 ab und fallen vollständig in den Zuständigkeitsbereich des Straßenverkehrsamts in Plochingen.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Köngen
Welche Behörde ist in Köngen für Halteverbotsanordnungen zuständig?
Das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Esslingen am Standort Plochingen (Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen) ist für alle Straßen in Köngen — Gemeindestraßen wie klassifizierte Straßen — die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde. Köngen selbst ist keine eigene Straßenverkehrsbehörde.
Wie viel Vorlauf brauche ich für ein Halteverbot in Köngen?
Mindestens 14 Tage vor dem Aufstelltermin. In Veranstaltungsphasen (Römertage, Heimatfest) empfehlen wir vier Wochen, um Bearbeitungsengpässe zu vermeiden. Die Beschilderung muss zudem mindestens drei volle Tage vor Beginn der Sperrzeit stehen (BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt die Umweltzone Stuttgart auch in Köngen?
Nein. Die Stuttgarter Umweltzone endet an den Stadtgrenzen Stuttgarts. Köngen und der Landkreis Esslingen sind nicht Teil dieser Zone. In Köngen können Fahrzeuge aller Emissionsklassen ohne Feinstaubplakette eingesetzt werden.
Kann ich ein Halteverbot auch auf der B313 in Köngen beantragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Anordnungen auf der B313 erfordern jedoch eine sorgfältige Prüfung durch das Landratsamt Esslingen, da diese Straße den überregionalen Verkehr zwischen der A8 und Plochingen trägt. Planen Sie hier besonders frühzeitig und beantragen Sie die Zone mindestens vier Wochen im Voraus.
Wie lange muss das Halteverbotsschild in Köngen vor der Nutzung stehen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 25.16, Urteil vom 24. Mai 2018) sind mindestens drei volle Tage vorgeschrieben. Erst dann muss der Halter eines zuvor erlaubt dort geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen.
Was passiert, wenn trotz Halteverbotsschild jemand parkt?
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden, sobald die Frist von drei vollen Tagen nach Aufstellung der Schilder abgelaufen ist. Die zuständige Behörde für die Abschleppanordnung ist in Köngen das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Esslingen. Beachten Sie: Wir organisieren die Halteverbotszone — für eine Abschleppanordnung müssen Sie sich an die Behörde wenden.
Sind Halteverbote rund um den Römerpark besonders zu beachten?
Ja. Im Umfeld des Römerparks Grinario, der Römerstraße und der Kastellstraße ist an Veranstaltungstagen der Köngener Römertage mit erhöhtem Besucherparken zu rechnen. Wir empfehlen, die Halteverbotszone in diesen Zeiträumen deutlich früher zu beantragen und die Beschilderung einen vollen Tag früher aufzustellen als sonst.
Gilt das Halteverbot auch für Fahrradwege und Gehwege in Köngen?
Nein. Eine Halteverbotszone regelt ausschließlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn oder im ausgewiesenen Parkraum. Fußwege, Radwege und Grünflächen unterliegen anderen Vorschriften und sind durch eine Halteverbotsanordnung nicht erfasst.