Halteverbotszone in Mainburg beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 229 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
Bereits bestellt?
Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Mainburg und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Mainburg
Was kostet ein Halteverbot in Mainburg?
Ein Halteverbot in Mainburg erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 229,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 82,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Mainburg bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Mainburg eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Mainburg bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Mainburg an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Mainburg ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.
Halteverbot in Mainburg beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile
Mainburg, die lebendige Stadt im Herzen der Hallertau, ist das Zentrum des größten zusammenhängenden Hopfenanbaugebiets der Welt. Mit rund 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und ihrer Lage an der Bundesstraße B 301, der sogenannten Deutschen Hopfenstraße, verbindet Mainburg niederbayerischen Charakter, traditionsreiche Hopfenwirtschaft und modernen Mittelzentrum-Alltag. Ob in der Gründerzeitinnenstadt rund um den historischen Marktplatz, in ruhigen Ortsteilen wie Sandelzhausen oder Lindkirchen oder entlang der Abens: Wer in Mainburg einen Umzug, eine Renovierung oder einen Liefereinsatz plant, benötigt häufig eine temporäre Halteverbotszone. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und im Verband Promovers begleiten wir seit 2015 über 122.679 Bestellungen deutschlandweit — und helfen auch in Mainburg verlässlich dabei, den richtigen Platz rechtzeitig freizuhalten.
Mainburg ist nicht nur die Hopfenhauptstadt Niederbayerns, sondern auch ein Ort mit lebhaftem Straßenbild: Die Bundesstraße B 301 führt als Regensburger Straße und Ingolstädter Straße direkt durch die Innenstadt, die Abens gliedert das Stadtgebiet in Ost und West, und während der Hopfenernte von Ende August bis Mitte September sind Lkw der Verarbeitungsbetriebe auf nahezu allen Einfahrtsstraßen präsent. Diese Besonderheiten machen eine frühzeitige Beantragung von Halteverbotszonen in Mainburg besonders wichtig.
Halteverbote in den Mainburger Stadtteilen
Mainburg vereint die historische Kernstadt mit knapp fünfzig Gemeindeteilen, die im Zuge der kommunalen Gebietsreform eingemeindet wurden. Für Halteverbote sind die örtlichen Verhältnisse je nach Lage und Straßentyp unterschiedlich: In der Innenstadt dominiert enges städtisches Straßenbild, in den Dorfkernen der Ortsteile sind die Verhältnisse ruhiger geprägt — erfordern aber oft ebenso präzise Planung, da Ausweichflächen fehlen.
- Kernstadt / Innenstadt (Marktplatz, Abensstraße) — Der Mainburger Marktplatz mit dem historischen Rathaus von 1756 und der Frauenkirche ist architektonisches und wirtschaftliches Zentrum der Stadt. Entlang der Abensstraße und rund um den Marktplatz selbst herrscht hoher Parkdruck, da viele Betriebe, Arztpraxen und Einzelhandelsgeschäfte auf regelmäßigen Zulieferverkehr angewiesen sind. Für Umzüge oder Handwerkerarbeiten in diesen Bereichen ist ein beidseitiges Halteverbot auf einer Länge von 12 bis 18 Metern typisch, um ausreichend Zugang zum Gebäude und Rangierraum für den Transporter zu sichern. Der Marienbrunnen am Marktplatz und angrenzende Fußgängerbereiche können die nutzbare Stellfläche einschränken — das sollte bei der Längenplanung berücksichtigt werden.
- Regensburger Straße / Ingolstädter Straße (B 301) — Die Bundesstraße B 301 durchquert Mainburg als wichtigste Verkehrsachse und ist täglich stark befahren. Anliegende Wohn- und Geschäftshäuser benötigen für Umzüge oder Lieferungen häufig einseitige oder beidseitige Halteverbote, die eine sichere Beladung auf der Fahrbahn ermöglichen. Da es sich um eine klassifizierte Bundesstraße handelt, prüft das Landratsamt Kelheim diese Anträge besonders sorgfältig; frühzeitige Einreichung mit konkreter Begründung ist hier entscheidend.
- Hofberg / Weststadt (Hofbergstraße) — Der historische Hofberg, auf dem einst die Burg Mainburg stand, ist heute Wohngebiet mit eng bebauten Straßen. Die Hofbergstraße und angrenzende Wohnstraßen sind schmal — für Umzüge empfiehlt sich ein einseitiges Halteverbot von mindestens 10 Metern, das idealerweise den gesamten Beladetag abdeckt, um Gegenverkehr nicht dauerhaft zu blockieren.
- Bahnhofsbereich / Industriezone (Landshuter Straße) — Die Landshuter Straße und der nördliche Bereich der Regensburger Straße beherbergen gewerbliche Nutzungen und Hopfenverarbeitungsbetriebe. Anlieferungen von Hopfenpellets und -extrakten finden ganzjährig statt; in der Erntezeit ab Ende August jedoch im Schichtbetrieb. Wer in diesem Bereich Halteverbote beantragt, sollte den konkreten Nutzungszeitraum genau angeben, da sich Lieferverkehr und benachbarte Betriebseinfahrten gegenseitig beeinflussen.
- Sandelzhausen (Von-Wadenspann-Straße, Thalhamer Straße) — Der Ortsteil nördlich der Kernstadt ist ein gewachsenes Wohngebiet. Im Bereich der Von-Wadenspann-Straße und der Thalhamer Straße sind Umzüge aufgrund enger Straßenquerschnitte anspruchsvoll. Ein einseitiges Halteverbot von 15 Metern reicht häufig für die Freihaltung einer Fahrspur; bei Schwertransporten wie Klavieren oder Einbauküchen lieber beidseitig einplanen.
- Lindkirchen (Dorfstraße) — Das südwestlich gelegene Lindkirchen ist ländlich geprägt mit dörflichem Straßenbild. Halteverbote entlang der Dorfstraße sind in der Regel unkompliziert und können mit normalem Vorlauf genehmigt werden, wenn keine klassifizierte Straße berührt wird. Für Containerabstellungen sollte zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden.
- Ebrantshausen — Der östliche Gemeindeteil Ebrantshausen liegt nahe der Abens. Die historische Bebauung der Ortsdurchfahrt weist Engstellen auf; für Möbeltransporter (7,5 t) sollte mindestens 12 Meter Freifläche eingeplant werden, damit die Fahrzeuge sicher anlegen können.
- Oberempfenbach / Steinbach — Diese südöstlichen Gemeindeteile sind agrarisch geprägt. Für Baumaschinen, Container oder Landtechnik-Lieferungen an Hopfenbauern sind Halteverbotszonene sinnvoll, da Gemeindestraßen dort oft gleichzeitig zum Parken und Begegnen genutzt werden. Frühzeitige Antragstellung sichert den Termin vor der Erntesaison.
- Holzmannshausen / Meilenhausen / Meilenhofen — Diese kleineren Ortsteile sind vorwiegend landwirtschaftlich strukturiert. Handwerker und Lieferdienste, die in diesen Bereichen Halteverbote benötigen, haben meist kurze Wartezeiten, sofern kein Großevent in der Gesamtregion die Behörde zusätzlich belastet.
Wer genehmigt das Halteverbot in Mainburg?
Mainburg ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Kelheim und damit kein eigenständiger Träger der unteren Straßenverkehrsbehörde. Zuständig für die Genehmigung temporärer Halteverbotszonen im gesamten Stadtgebiet — einschließlich aller Ortsteile — ist das Landratsamt Kelheim als untere Straßenverkehrsbehörde. Das Landratsamt unterhält eine Dienststelle direkt in Mainburg in der Regensburger Straße 1, die für viele Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle vor Ort darstellt. Rechtsgrundlage für die Anordnung temporärer Halteverbote ist § 45 Abs. 1 StVO, der den Straßenverkehrsbehörden die Befugnis einräumt, zur Sicherung des Straßenverkehrs durch Verkehrszeichen einzugreifen.
Über halteverbot-beantragen.de übernehmen wir seit 2015 die gesamte Antragskommunikation mit der Behörde für Sie. Sie nennen uns Datum, Uhrzeit, genaue Adresse und gewünschte Länge der Zone — wir kümmern uns um Antragstellung, Rückfragen und die Koordination der Aufstellung durch unsere regionalen Partner in der Hallertau. Das Landratsamt Kelheim prüft Anträge nach den Vorgaben der StVO; bei Vorhaben auf der B 301 (Regensburger Straße, Ingolstädter Straße) gilt die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises ebenfalls als zuständig, da Bundesstraßen innerorts bei kreisangehörigen Gemeinden in diese Zuständigkeit fallen.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Mainburg
Für Mainburg empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen zwischen Auftragserteilung und dem gewünschten Beginn der Halteverbotszone. Dies entspricht der behördlichen Praxis beim Landratsamt Kelheim und gibt ausreichend Zeit für Antragsprüfung, Genehmigung und rechtzeitige Beschilderung. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) bestätigt, dass eine ordnungsgemäß aufgestellte Halteverbotszone mindestens drei volle Tage sichtbar sein muss, bevor die Abschleppkosten auch dem Halter eines zuvor erlaubt dort geparkten Fahrzeugs auferlegt werden können. Planen Sie die Aufstellung also immer so, dass diese Frist von drei vollen Tagen vollständig vor Ihrem Arbeitstag abgelaufen ist.
In bestimmten Zeiträumen sollte die Vorlaufzeit auf vier Wochen verlängert werden: Während des Hopfenfests (jedes Jahr rund um das zweite Wochenende im Juli, seit 1963 gefeiert), das Teile der Mainburger Innenstadt in Anspruch nimmt, ist das Landratsamt mit einem erhöhten Aufkommen an Veranstaltungsgenehmigungen konfrontiert. Ebenso beim Gallimarkt, dem großen Herbstvolksfest am zweiten Oktober-Wochenende: Dann sind rund 25 Fahrgeschäfte und etwa 80 Händler auf dem Stadtgebiet aktiv, was zu längeren behördlichen Bearbeitungszeiten führen kann. Auch während der Hopfenernte von Ende August bis Mitte September, wenn Erntemaschinen und Lkw auf nahezu allen Zufahrtsstraßen verkehren und die Verarbeitungsbetriebe Hochbetrieb haben, ist der Behördenaufwand erhöht. Wer in dieser Zeit ein Halteverbot benötigt, sollte mindestens drei bis vier Wochen Vorlauf einplanen.
Halteverbot für Umzug in Mainburg
Umzüge in der Mainburger Innenstadt, etwa in eine Dachgeschosswohnung am Marktplatz, brauchen wegen des dichten Zulieferverkehrs rund um Rathaus und Frauenkirche meist ein beidseitiges Halteverbot auf 12 bis 18 Metern, damit der Möbelwagen sicher be- und entladen werden kann. Auch Praxis- und Firmenumzüge, etwa entlang der Abensstraße oder im Gewerbepark an der Landshuter Straße, sichern wir mit einer entsprechend bemessenen Zone ab, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig be- und entladen müssen. In den ruhigeren Ortsteilen wie Lindkirchen reicht dagegen meist eine einseitige Zone mit normalem Vorlauf. Für die Beschilderung gilt überall die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit.
Halteverbot für Umzug in Mainburg beantragenHalteverbot für Anlieferung in Mainburg
In Sandelzhausen sorgen die engen Straßenquerschnitte der Von-Wadenspann-Straße dafür, dass für Küchen- oder Möbelanlieferungen meist eine einseitige Zone von rund 10 Metern ausreicht, damit der Lieferwagen sicher anlegen kann und Gegenverkehr passieren darf. Im Gewerbe- und Industriebereich an der Landshuter Straße richten sich Anlieferungen häufig nach dem Rhythmus der ansässigen Hopfenverarbeitungsbetriebe — während der Erntezeit von Ende August bis Mitte September verkehren dort auch Tanklastzüge im Schichtbetrieb, weshalb wir den genauen Nutzungszeitraum vorab klären. Wer in dieser Phase eine Zone braucht, sollte entsprechend mehr Vorlauf einplanen, da Platz rund um die Verarbeitungsbetriebe dann besonders knapp ist.
Halteverbot für Anlieferung in Mainburg beantragenHalteverbot für Baustelle & Handwerker in Mainburg
Das historische Rathaus und die umliegenden Gründerzeitgebäude am Marktplatz werden regelmäßig saniert — Gerüstaufbau und Materialanlieferung erfordern dort zeitlich begrenzte Halteverbotszonen, die wir eng mit dem Landratsamt Kelheim hinsichtlich Länge und Zeitraum abstimmen. In den landwirtschaftlich geprägten Ortsteilen Oberempfenbach und Steinbach sind Halteverbote für Baumaschinen- oder Landtechnik-Lieferungen an Hopfenbauern sinnvoll, da die dortigen Gemeindestraßen gleichzeitig zum Parken und Begegnen genutzt werden. Für Vorhaben vor der Erntesaison empfiehlt sich hier eine besonders frühzeitige Antragstellung. Wie überall gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen für die Beschilderung.
Halteverbot für Baustelle in Mainburg beantragenHalteverbot für Container in Mainburg
Für eine Kernsanierung in Lindkirchen, wo die Dorfstraße keine eigene Abstellfläche bietet, richten wir gemeinsam mit dem Landratsamt Kelheim ein Halteverbot für den Bauschuttcontainer ein. Die Zone wird so bemessen, dass Container und Anlieferfahrzeug sicher Platz finden, ohne die dörfliche Ortsdurchfahrt zu blockieren. Auch im Gewerbepark an der Landshuter Straße sichern wir Container für Sanierungs- und Erweiterungsvorhaben ab — dort planen wir wegen des höheren Lkw-Aufkommens der Nachbarbetriebe meist etwas großzügiger.
Halteverbot für Container in Mainburg beantragenAnwohnerparken, Umweltzone und andere Mainburger Besonderheiten
Mainburg verfügt über keine Umweltzone. In Bayern existieren Umweltzonen nur in München, Augsburg und Regensburg; Mainburg und der restliche Landkreis Kelheim sind davon nicht betroffen. Fahrzeuge aller Emissionsklassen dürfen uneingeschränkt in das Stadtgebiet einfahren — ein relevanter Vorteil für Umzugsunternehmen mit gemischtem Fuhrpark und für Handwerker mit älteren Nutzfahrzeugen.
In der Mainburger Innenstadt rund um den Marktplatz und in Teilen der Regensburger Straße gibt es bewirtschaftete Parkflächen mit zeitlichen Beschränkungen (Kurzzeitparken, Parkscheibenpflicht). Formelle Anwohnerparkzonen mit behördlich ausgegebenen Parkausweisen nach § 45 StVO sind in Mainburg nicht flächendeckend eingerichtet. Der Parkdruck konzentriert sich auf die Geschäftsbereiche und variiert stark saisonal: Während des Hopfenfests im Juli und des Gallimarkts im Oktober sind viele innerstädtische Flächen durch Veranstaltungsaufbauten blockiert — wer in dieser Zeit ein Halteverbot benötigt, sollte dies bei der Antragstellung explizit kommunizieren, damit das Landratsamt eventuelle Überschneidungen frühzeitig klären kann.
Die Bundesstraße B 301, die als Deutsche Hopfenstraße durch Mainburg führt, ist die wichtigste Verkehrsachse der Stadt und verbindet Mainburg mit Abensberg (Richtung Süden), Kelheim und Regensburg (Richtung Norden). Halteverbote auf der B 301 innerorts liegen in der Zuständigkeit des Landratsamtes Kelheim als unterer Straßenverkehrsbehörde. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf dieser Hauptachse — besonders zur Erntezeit von Ende August bis Mitte September, wenn Hopfentransporter und Landmaschinen verstärkt die Straße nutzen — ist für Anträge entlang der B 301 eine besonders detaillierte Begründung und frühzeitige Einreichung ratsam. Die Abens, die die Stadt von Nord nach Süd durchfließt, bildet eine natürliche Grenze zwischen östlichen und westlichen Wohnquartieren und ist bei der Adressklärung im Antrag immer ein hilfreicher Orientierungspunkt.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Mainburg
Welche Behörde genehmigt das Halteverbot in Mainburg?
Das Landratsamt Kelheim ist als untere Straßenverkehrsbehörde für alle Halteverbotsgenehmigungen im Mainburger Stadtgebiet zuständig. Eine Dienststelle des Landratsamtes befindet sich direkt in Mainburg in der Regensburger Straße 1 (84048 Mainburg). Wir stellen den Antrag direkt dort ein und begleiten alle Rückfragen.
Wie lange vorher muss ich das Halteverbot in Mainburg beantragen?
Wir empfehlen mindestens 14 Tage Vorlauf, um Genehmigung und Beschilderung rechtzeitig sicherzustellen. Zur Zeit des Hopfenfests (zweites Juli-Wochenende), des Gallimarkts (zweites Oktober-Wochenende) und der Hopfenernte (Ende August bis Mitte September) empfehlen wir vier Wochen Vorlauf, da die Behörde in diesen Phasen höher ausgelastet ist.
Darf ich auf der Regensburger Straße oder Ingolstädter Straße (B 301) ein Halteverbot beantragen?
Ja. Die B 301 verläuft innerorts durch Mainburg und fällt als klassifizierte Bundesstraße in die Zuständigkeit des Landratsamtes Kelheim. Anträge auf der B 301 erfordern erfahrungsgemäß eine etwas genauere Begründung des Bedarfs und ausreichend Vorlauf.
Wie lange müssen die Halteverbotszeichen vor dem Abschleppen stehen?
Mindestens drei volle Tage — so hat es das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) bestätigt. Wir stellen die Schilder immer rechtzeitig auf, damit diese Frist vollständig vor Ihrem Arbeitsbeginn abgelaufen ist.
Gibt es in Mainburg eine Umweltzone, die mein Fahrzeug betrifft?
Nein. Mainburg hat keine Umweltzone. In Bayern gibt es Umweltzonen nur in München, Augsburg und Regensburg. Alle Fahrzeuge dürfen das Mainburger Stadtgebiet uneingeschränkt befahren, unabhängig von Alter oder Abgasnorm.
Kann ich auch für einen Ortsteil wie Sandelzhausen oder Ebrantshausen ein Halteverbot beantragen?
Ja. Das Landratsamt Kelheim ist für alle Gemeindeteile der Stadt Mainburg zuständig, darunter Sandelzhausen, Lindkirchen, Ebrantshausen, Holzmannshausen, Meilenhausen, Meilenhofen, Oberempfenbach und Steinbach. Das Verfahren ist identisch wie für die Kernstadt.
Was muss ich bei einer Containeraufstellung auf öffentlichem Straßenraum in Mainburg beachten?
Neben dem Halteverbot ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis beim Landratsamt Kelheim erforderlich. Wir koordinieren beides und sorgen für die rechtzeitige Genehmigung, bevor der Container angeliefert wird. Bitte teilen Sie uns Größe und geplante Stelldauer des Containers bei der Bestellung mit.
Beeinflussen Hopfenfest oder Gallimarkt meine Halteverbot-Beantragung?
Indirekt ja. Das Landratsamt ist zu Veranstaltungszeiten stärker ausgelastet, und im Bereich des Marktplatzes und der Ingolstädter Straße können parallele Veranstaltungsaufbauten aktiv sein. Mit vier Wochen Vorlauf und präzisen Standortangaben lassen sich Terminüberschneidungen zuverlässig klären.