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Halteverbotszone in Meßkirch beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 17 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
228 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Vorlaufzeit: mind. 17 Tage

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

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In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zum garantiert freien Parkplatz – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Garantiert freier Parkplatz
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, dürfen Falschparker abgeschleppt werden – Ihr Parkplatz ist gesichert.
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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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LE
Leumaleu-umzug
vor 10 Tagen verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet.Das Brautpaar war Mega glücklich.LHM - Luxus Home Mobile

HE
Heiko Hentsch
vor 22 Tagen verifiziert

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll u…

Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊

RE
Renate Elisabeth Schulz
vor einem Monat verifiziert

Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro

DO
Dorothea Seitz
vor einem Monat verifiziert

Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …

TR
Truck Junge
vor 2 Monaten verifiziert

Alle HV-Schilder wurden fachgerecht und rechtzeitig aufgestellt.

PE
Peter Wypych
vor 2 Monaten verifiziert
117.428+
Bestellungen
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Ø Bewertung
80.000+
Eingerichtete Zonen
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Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Meßkirch und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

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Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Meßkirch

Was kostet ein Halteverbot in Meßkirch?

Ein Halteverbot in Meßkirch erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis von 228,00 € – alles inklusive!.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00€ pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 81,00€.

Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Meßkirch beantrage?

Im Preis enthalten sind die behördliche Genehmigung, die komplette Antragstellung, alle Behördengänge, sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder – alles aus einer Hand und ganz ohne Aufwand für Sie.

Wann wird die Halteverbotszone in Meßkirch eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Die Halteverbotszone in Meßkirch wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Stellung die gesetzlich-vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Gültigkeit des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördliche Genehmigung

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Meßkirch bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühstmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Meßkirch an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Meßkirch ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone 72 Stunden vor Gültigkeit trotz Stellung noch keine Gültigkeit besitzt.

Halteverbot in Meßkirch beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile

Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und im Netzwerk Promovers begleitet halteverbot-beantragen.de seit 2015 Privatpersonen, Handwerksbetriebe und Unternehmen bei der Beantragung temporärer Halteverbotszonen — bundesweit, mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit. In Meßkirch übernehmen wir den vollständigen Antragsprozess beim Landratsamt Sigmaringen und koordinieren nach Genehmigung die rechtzeitige Aufstellung der Halteverbotsschilder durch unser Partnernetzwerk vor Ort.

Meßkirch — der „Badische Geniewinkel" im Landkreis Sigmaringen — ist weit über die Region hinaus als Geburtsstadt des Philosophen Martin Heidegger bekannt. Touristisch prägt die einzigartige Klosterbaustelle Campus Galli das Stadtgeschehen ebenso wie das früheste vierflügelige Renaissanceschloss nördlich der Alpen: das Schloss Meßkirch mit dem Martin-Heidegger-Museum, der Kreisgalerie und dem Oldtimermuseum. Wer in Meßkirch einzieht, renoviert oder Handwerksarbeiten an der Fassade zur Hauptstraße oder Schloßstraße durchführt, steht schnell vor dem klassischen Parken-Problem: Die historischen Gassen der Altstadt lassen kaum Pufferraum für Umzugswagen, Gerüstaufbau oder Container. Eine professionell beantragte Halteverbotszone schafft die nötige Freifläche — rechtssicher und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsschildern.

Halteverbote in den Meßkircher Stadtteilen

Meßkirch umfasst neben der Kernstadt rund ein Dutzend Ortsteile, die im Zuge der Gemeindereform der 1970er-Jahre eingegliedert wurden. Jeder Ortsteil hat eigene Straßenverhältnisse und typische Anlässe für temporäre Halteverbotszonen; die Zuständigkeit liegt in allen Ortsteilen beim Landratsamt Sigmaringen.

  • Kernstadt (Meßkirch-Mitte) — Das historische Zentrum rund um Hauptstraße, Schloßstraße, Grabenstraße und den Hofgarten ist besonders eng bebaut. Altbauten und Fachwerkfassaden grenzen direkt an die Fahrbahn; Umzugswagen benötigen meist eine Halteverbotszone von 12 bis 18 Metern Länge. Die Conradin-Kreutzer-Straße ist eine wichtige Erschließungsachse im östlichen Altstadtbereich. Rund um das Schloss und den angrenzenden Schlossgarten erhöhen Veranstaltungen den Parkdruck zeitweise erheblich, sodass eine großzügig dimensionierte Zone sinnvoll ist.
  • Rohrdorf — Der südöstliche Ortsteil mit Benzenbergstraße und Holzwiesenweg ist von ländlichen Einfamilienhaussiedlungen geprägt. Typische Anlässe sind Hausbaufertigstellungen, Möbellieferungen und Dachsanierungen. Halteverbotszonen von 8 bis 12 Metern reichen hier in der Regel aus.
  • Dietershofen — Zu diesem westlichen Ortsteil gehören Kehrstraße und Schusterweg. Anliegerstraßen bieten wenig Ausweichraum; bei Baustofflieferungen oder Gerüstarbeiten ist eine frühzeitige Sperrung des Parkstreifens sinnvoll.
  • Heudorf — Im nördlichen Ortsteil Heudorf sind die Bereiche Am Kirchberg und Sandgrubenweg für Halteverbote relevant. Umzüge in Altbauten im Ortskern erfordern gelegentlich beidseitige Sperrzonen auf 10 bis 15 Metern.
  • Menningen — Der nördliche Ortsteil mit dem Riedweg liegt im ländlichen Bereich. Containerabstellungen oder Lieferungen erfordern auch hier mindestens 14 Tage Vorlauf beim Landratsamt.
  • Rengetsweiler — In Rengetsweiler verlaufen Maurerstraße und Ringgenbacherweg. Sanierungsarbeiten kommen regelmäßig vor; eine einseitige Halteverbotszone von 6 bis 10 Metern ist der Standardfall.
  • Ringgenbach — Dieser 1975 eingemeindete Ortsteil liegt südwestlich der Kernstadt. Bei Umbaumaßnahmen oder größeren Lieferungen sind die Gemeindewege schmal; eine Halteverbotszone sichert die Anlieferung zuverlässig ab.
  • Bietingen — Die Dorfstraße bildet die Hauptachse dieses kleinen Ortsteils westlich der Kernstadt. Renovierungsarbeiten und gelegentliche Umzüge erfordern temporäre Haltezonen in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Sigmaringen.
  • Igelswies — Der Ortsteil mit Hohenzollernstraße und dem Wohngebiet Im Brühl ist ruhig gelegen. Größere Möbeltransporte oder der Gerüstaufbau entlang der Gebäudefronten machen hier eine Halteverbotszone notwendig.
  • Langenhart und Buffenhofen — Diese kleinen Ortschaften, die schon früh zu Meßkirch gehören, haben überwiegend einspurige Gemeindestraßen. Die Abstimmung mit dem Landratsamt ist besonders wichtig, damit der Antragsweg korrekt gewählt wird und die Beschilderung rechtzeitig aufgestellt werden kann.

Wer genehmigt das Halteverbot in Meßkirch?

Für Meßkirch ist das Landratsamt Sigmaringen, Untere Verkehrsbehörde und Bußgeldstelle die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Das Landratsamt ist — mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinschaften Bad Saulgau und Pfullendorf — für das gesamte Kreisgebiet zuständig; Meßkirch als kleinere kreisangehörige Stadt führt diese Aufgabe nicht in eigener Zuständigkeit aus. Die Anordnung einer temporären Halteverbotszone erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO auf Antrag. Über halteverbot-beantragen.de wird der vollständige Antrag digital vorbereitet und beim Landratsamt eingereicht; nach Erteilung der Genehmigung stellen unsere Partnerunternehmen die Halteverbotsschilder fachgerecht auf.

Das Landratsamt Sigmaringen nimmt Anträge nach Terminvereinbarung oder auf dem schriftlichen Weg entgegen. Besonders bei Anträgen für Bereiche rund um das Schloss Meßkirch oder entlang der stark frequentierten Hauptstraße prüft das Amt die Unterlagen mit erhöhter Sorgfalt, um sicherzustellen, dass die geplante Halteverbotszone nicht mit laufenden Veranstaltungsplanungen des Schlosses oder der Stadt kollidiert. Die Untere Verkehrsbehörde ist erreichbar im Hauptgebäude des Landratsamts: Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Meßkirch

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Mai 2018 (Az. 3 C 25.16) festgestellt, dass Halteverbotsschilder mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor dem Beginndatum sichtbar aufgestellt sein müssen, damit Autofahrer rechtssicher umparken können. Diese 72-Stunden-Frist ist die gesetzliche Mindestanforderung — der Antrag selbst muss jedoch deutlich früher gestellt werden, da die Bearbeitungszeit beim Landratsamt Sigmaringen hinzukommt. Für Meßkirch empfehlen wir einen Vorlauf von mindestens 14 Tagen zwischen Antragseingang und dem gewünschten Sperrbeginn; in der Praxis sind 3 Wochen der sicherere Wert, damit kein Zeitdruck entsteht.

Erhöhten Vorlauf sollte einplanen, wer seinen Termin in die Sommer- oder Herbstmonate legt: Das jährliche Meßkircher Stadtfest im Juli zieht viele Besucher in die Altstadt und belastet die Parksituation rund um Hauptstraße und Marktplatz erheblich. Gleichzeitig bringt die Campus-Galli-Saison (Ende März bis Anfang November) mit Besucher- und Reisebusverkehr erhöhtes Aufkommen auf den Zufahrtsachsen zur Klosterbaustelle. In diesen Phasen empfehlen wir, den Antrag 4 Wochen im Voraus zu stellen. Auch die regelmäßig stattfindende Jahrestagung der Martin-Heidegger-Gesellschaft sowie der zweijährliche Handwerker- und Bauernmarkt beanspruchen Teile des innerstädtischen Parkraums; wer in diesen Wochen einen Umzug oder Gerüstaufbau plant, sollte frühzeitig reagieren.

Häufige Anlässe in Meßkirch — Beispiele aus der Praxis

Meßkirch verbindet Tourismus (Campus Galli, Schloss) mit einem lebendigen Handwerks- und Gewerbemilieu sowie einem spürbaren Zuzug von Familien in die ruhigen Ortsteile. Die Kombination aus historischer Altstadtbebauung und modernen Wohnsiedlungen macht die Stadt zu einem typischen Anwendungsfall für temporäre Halteverbotszonen in sehr unterschiedlichen Situationen.

  • Privatumzug in der Altstadt: Eine Familie zieht aus einem Altbau in der Schloßstraße aus. Der Fahrdamm ist eng; ein Umzugsfahrzeug blockiert bei einfachem Halten den gesamten Durchgangsverkehr. Eine einseitige Halteverbotszone von 15 Metern schafft die nötige Aufstellfläche und vermeidet Staus in Richtung Hofgarten.
  • Gerüstaufbau an der Hauptstraße: Ein Malerbetrieb saniert eine Fassade an der Hauptstraße. Das Gerüst ragt in die Fahrbahn; ohne Halteverbotszone würden parkende Pkw den Aufbau verhindern. Empfohlene Länge: 12 Meter, 3 Wochen Vorlauf.
  • Möbellieferung in Rohrdorf: Ein Einrichtungshaus liefert Küche und Wohnzimmermöbel in die Benzenbergstraße. Der Lieferwagen kann nicht ausreichend nah an die Haustür heranfahren. Eine kurze Halteverbotszone von 8 Metern für die Lieferdauer löst das Problem.
  • Containeraufstellung in Dietershofen: Ein Hauseigentümer lässt das Dach neu eindecken und benötigt einen Bauschutt-Container an der Kehrstraße. Für Containerabstellungen auf öffentlichem Straßenraum ist eine Halteverbotszone gesetzlich Pflicht. Empfohlener Vorlauf: 3 Wochen.
  • Kunsttransport zum Schloss Meßkirch: Lieferungen für die Kreisgalerie oder das Heidegger-Museum im Schloss erfordern kurzzeitige Halteverbotszonen am Schlossaufgang. Der enge Bereich rund um das Schloss verlangt exakte Planung; ein zu später Antrag kann hier zur Ablehnung führen.
  • Renovierung in Heudorf: Ein Handwerksbetrieb führt Fensteraustausch an einem Gebäude Am Kirchberg durch. Das Lieferfahrzeug muss für mehrere Stunden unmittelbar vor der Baustelle stehen. Eine Halteverbotszone von 10 Metern wird für 3 Tage beim Landratsamt Sigmaringen beantragt.
  • Betriebseröffnung in der Grabenstraße: Ein neues Geschäft in der Meßkircher Innenstadt erwartet eine größere Einrichtungslieferung. Die enge Bebauung der Grabenstraße lässt nur dann eine geordnete Anlieferung zu, wenn im Vorfeld eine Halteverbotszone beantragt wurde.

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Meßkircher Besonderheiten

Meßkirch verfügt über keine Umweltzone. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen das Stadtgebiet uneingeschränkt befahren. Eine Umweltzone ist für Meßkirch oder den Landkreis Sigmaringen aktuell weder eingerichtet noch geplant. Das Fehlen einer Umweltzone erleichtert die logistische Planung von Umzügen und Transporten erheblich, da keine Einfahrtsbeschränkungen für ältere Fahrzeuge ohne grüne Plakette gelten — ein klarer Vorteil gegenüber vielen Großstädten.

Im Bereich der innerstädtischen Altstadt rund um Hauptstraße und Schlossumgebung ist die Parksituation in den Sommer- und Veranstaltungsmonaten angespannt. Durch den Tourismusverkehr zum Campus Galli — der Klosterbaustelle, auf der mit den Mitteln und Methoden des 9. Jahrhunderts eine karolingische Klosteranlage nach dem St. Galler Klosterplan entsteht und die von Ende März bis Anfang November geöffnet ist — und zu den zahlreichen Veranstaltungen im Schloss können Parkplätze in der Kernstadt zeitweise vollständig belegt sein. Wer in dieser Zeit einen Umzug oder eine Baumaßnahme plant, sollte die Halteverbotszone großzügig dimensionieren und zusätzliche Reservezeit für die Antragstellung einplanen. Auf den klassifizierten Kreis- und Landesstraßen im Meßkircher Stadtgebiet ist für verkehrsrechtliche Anordnungen ebenfalls das Landratsamt Sigmaringen zuständig, nicht die Stadtverwaltung Meßkirch selbst.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Meßkirch

Welche Behörde ist in Meßkirch für Halteverbotsanträge zuständig?
Das Landratsamt Sigmaringen, Untere Verkehrsbehörde und Bußgeldstelle (Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen), ist für temporäre Halteverbotsanordnungen im gesamten Stadtgebiet Meßkirch zuständig. Die Stadt Meßkirch ist keine eigenständige untere Straßenverkehrsbehörde; diese Aufgabe liegt beim Landkreis.

Wie lange muss ich den Antrag für ein Halteverbot in Meßkirch vor dem Sperrbeginn stellen?
Mindestens 14 Tage Vorlauf sind erforderlich; in der Praxis empfehlen wir 3 Wochen. Rund um das Meßkircher Stadtfest im Juli oder in der Campus-Galli-Saison (April bis November) sollten Sie 4 Wochen einplanen, da das Landratsamt in diesen Phasen erfahrungsgemäß mehr Anträge bearbeitet.

Wie lange müssen Halteverbotsschilder in Meßkirch vor dem Sperrtermin stehen?
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Mai 2018, Az. 3 C 25.16) müssen Halteverbotsschilder mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn der Sperrung sichtbar aufgestellt sein. Fahrzeuge, die nach Aufstellung der Schilder noch parken, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Hat Meßkirch eine Umweltzone, die ich bei meiner Planung beachten muss?
Nein. Meßkirch und der Landkreis Sigmaringen haben keine Umweltzone. Alle Fahrzeuge — unabhängig von Feinstaubplakette und Schadstoffklasse — dürfen das Stadtgebiet uneingeschränkt befahren. Das gilt auch für ältere Umzugsfahrzeuge und Baustellentransporter ohne grüne Plakette.

Was kostet ein Halteverbot in Meßkirch?
Die Gesamtkosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr des Landratsamts Sigmaringen und der Servicepauschale von halteverbot-beantragen.de zusammen. Den stadtspezifischen Festpreis ermitteln Sie in wenigen Sekunden über das Berechnungstool auf halteverbot-beantragen.de — kein Verstecken von Kosten, keine Preisspannen.

Brauche ich ein Halteverbot auch in den Meßkircher Ortsteilen wie Rohrdorf oder Heudorf?
Ja. Auch in Rohrdorf, Heudorf, Dietershofen, Rengetsweiler und allen anderen Ortsteilen gilt: Wer ein Fahrzeug oder einen Container auf öffentlichem Straßenraum abstellt, benötigt eine genehmigte Halteverbotszone vom Landratsamt Sigmaringen.

Was ist der Unterschied zwischen einem einseitigen und einem beidseitigen Halteverbot in Meßkirch?
Ein einseitiges Halteverbot sperrt den Parkstreifen nur auf einer Seite der Fahrbahn; ein beidseitiges Halteverbot gilt für beide Straßenseiten. In den engen Altstadtgassen von Meßkirch wird bei Umzügen häufig ein beidseitiges Halteverbot beantragt, damit der Umzugswagen vollständig freigestellt werden kann.

Kann ich auch für das Schlossumfeld oder die Zufahrt zum Campus Galli ein Halteverbot beantragen?
Ja, auch im Bereich des Schloss Meßkirch (Schloßstraße, Hofgarten) und auf Zufahrtsstraßen zum Campus Galli sind temporäre Halteverbotszonen möglich und werden beim Landratsamt Sigmaringen beantragt. Aufgrund des touristischen Betriebsalltags und der dichten Veranstaltungsplanung empfehlen wir hier besonders frühzeitige Antragstellung — mindestens 4 Wochen im Voraus.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot