Halteverbotszone in Mutterstadt beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 215 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
Bereits bestellt?
Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Mutterstadt und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Mutterstadt
Was kostet ein Halteverbot in Mutterstadt?
Ein Halteverbot in Mutterstadt erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 215,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 76,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Mutterstadt bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Mutterstadt eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Mutterstadt bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Mutterstadt an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Mutterstadt ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.
Halteverbot in Mutterstadt beantragen — der Ratgeber für die Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis
Mutterstadt ist eine lebendige Gemeinde in der Vorderpfalz, rund sieben Kilometer westlich von Ludwigshafen am Rhein gelegen und eigenständiger Teil des Rhein-Pfalz-Kreises. Die verbandsfreie Gemeinde mit knapp 13.400 Einwohnerinnen und Einwohnern verbindet gelebte Ortsgemeinschaft mit einer gut ausgebauten Infrastruktur und wirtschaftlicher Strahlkraft für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Wer hier umzieht, renoviert oder eine Lieferung mit Lkw plant, benötigt in vielen Straßen eine temporäre Halteverbotszone. halteverbot-beantragen.de organisiert diese seit 2015 bundesweit — als Mitglied des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und des Promovers-Netzwerks mit über 122.679 Bestellungen deutschlandweit kennen wir die lokalen Genehmigungsabläufe in Rheinland-Pfalz und im Rhein-Pfalz-Kreis aus der täglichen Praxis.
Die direkte Anbindung an die A 61 sowie die Nähe zum Ballungsraum Ludwigshafen–Mannheim machen Mutterstadt zu einem gefragten Wohnstandort mit entsprechend regem Umzugsgeschehen. Entlang der Oggersheimer Straße, rund um den Bahnhof Mutterstadt und in den zentralen Wohnstraßen ist der Parkraum oft begrenzt. Wer rechtzeitig Halteverbotsschilder aufstellt, schützt den Möbelwagen vor Behinderungen, spart wertvolle Zeit und vermeidet kostspielige Wartezeiten für Transportunternehmen und Handwerker.
Halteverbote in den Mutterststädter Ortsbereichen und Wohnlagen
Mutterstadt verfügt zwar nicht über eigenständige Stadtteile im großstädtischen Sinne, gliedert sich aber in klar erkennbare Ortsbereiche und Wohnlagen, die unterschiedliche Anforderungen an Halteverbotsanordnungen stellen. Die nachstehende Übersicht gibt Ihnen einen praktischen Überblick über die typischen Gegebenheiten vor Ort.
- Ortskern rund um Hermann-Belzner-Platz und Jakob-Weber-Platz — Das historische Zentrum der Gemeinde liegt rund um die Oggersheimer Straße und den Jakob-Weber-Platz, wo regelmäßig der traditionsreiche Ostermarkt und der Weihnachtsmarkt stattfinden. Die Straßen im Kern sind schmal, parkende Fahrzeuge stehen oft auf beiden Seiten. Bei Umzügen in Altbauwohnungen und Reihenhäusern empfehlen wir ein einseitiges Halteverbot über mindestens 15 Meter, damit der Möbelwagen vollständig einziehen kann, ohne den Gegenverkehr zu behindern.
- Bahnhofsbereich — Rund um den Bahnhof Mutterstadt herrscht besonders werktags hoher Parkdruck: Pendlerinnen und Pendler in die Ballungsräume Ludwigshafen und Mannheim belegen früh die Stellplätze. Wer in Nähe des Bahnhofs wohnt oder einzieht, sollte die Ordnungsverwaltung bereits bei der Antragstellung auf die besondere Parksituation hinweisen. In engen Straßen kann ein beidseitiges Halteverbot nötig sein, damit der Lkw sicher rangieren kann.
- Westliches Gewerbegebiet und Pfalzmarkt-Bereich — Im westlichen Teil der Gemarkung, unmittelbar an der Anschlussstelle Mutterstadt-West der A 61, liegt das Gewerbegebiet mit dem Pfalzmarkt eG — einem der bedeutendsten Erzeugermärkte der Vorderpfalz mit überregionaler Logistik. Betriebsumzüge, Maschinenlieferungen oder gewerbliche Be- und Entladeaktionen erfordern hier oft besonders lange Halteverbotszonen von 30 bis 50 Meter, mitunter beidseitig, damit Sattelzüge sicher rangieren können.
- Sülzerhof und Hillensheimer Hof — Diese ruhigeren Wohnplätze am Rand der Gemarkung haben breitere Straßen und geringeren Parkdruck. Bei Umzügen mit großem Möbelwagen empfehlen wir dennoch ein einseitiges Halteverbot über mindestens 12 Meter, damit das Fahrzeug ohne Behinderungen be- oder entladen werden kann.
- Maudacher-Eck-Bereich — Im nordöstlichen Grenzbereich zu Ludwigshafen-Maudach ist die Bebauungsdichte höher. Bitte beachten Sie: Für Straßenabschnitte auf Mutterstädter Gemeindegebiet ist ausschließlich die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Mutterstadt zuständig — nicht die Stadtverwaltung Ludwigshafen. Wer gleichzeitig auf beiden Seiten der Gemarkungsgrenze eine Sperrung benötigt, muss zwei getrennte Anträge stellen.
- Mandelhof und Medartshof — Zwei Wohnplätze im südlichen und südöstlichen Bereich der Gemarkung. Die Zufahrten führen teils über engere Wirtschaftswege; bei Schwerlasttransporten oder Kran-Einsätzen sollte die Ordnungsverwaltung frühzeitig kontaktiert werden, um die geeignete Anfahrtsroute gemeinsam zu klären.
- Waldparkbereich — Südlich des Ortskerns erstreckt sich der rund 130 Hektar große Gemeindewald mit altem Eichenbestand. In den angrenzenden Neubaugebieten und Einfamilienhauslagen sind die Straßen breiter, aber Baustellenfahrzeuge belegen in Bauphasen viele Stellplätze. Ein temporäres Halteverbot sichert die benötigten Flächen und verhindert Auseinandersetzungen mit benachbarten Bauträgern oder Handwerkern.
Wer genehmigt das Halteverbot in Mutterstadt?
Für temporäre Halteverbotszonen auf dem Gebiet der Gemeinde Mutterstadt ist die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Mutterstadt zuständig. Die Gemeindeverwaltung ist in der Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt, ansässig. Als verbandsfreie Gemeinde — also ohne Zugehörigkeit zu einer Verbandsgemeinde — unterhält Mutterstadt eine eigene Ordnungsverwaltung, die verkehrsrechtliche Anordnungen auf Gemeindestraßen nach § 45 StVO eigenständig erteilt. Das unterscheidet Mutterstadt von kleineren Ortsgemeinden im Kreis, die ihre Verwaltungsaufgaben an eine Verbandsgemeinde delegiert haben.
halteverbot-beantragen.de stellt den Antrag vollständig in Ihrem Namen, liefert die Halteverbotsschilder termingerecht an und holt sie nach dem Einsatz wieder ab. Sie erhalten die straßenverkehrsrechtliche Anordnung und müssen sich um nichts weiter kümmern. Bei Umzügen entlang klassifizierter Bundes- oder Landesstraßen, die durch Mutterstadt führen, kann ergänzend eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen erforderlich sein — auch das koordinieren wir für Sie, sofern Sie uns rechtzeitig informieren.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Mutterstadt
Die Gemeinde Mutterstadt sieht eine Mindestvorlaufzeit von 14 Tagen vor der geplanten Sperrung vor. Diese Frist hat einen guten Grund: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen Halteverbotsschilder mindestens drei volle Tage vor Beginn der Sperrung aufgestellt sein, damit alle Betroffenen ausreichend Zeit haben, ihr Fahrzeug wegzufahren. Damit unsere Fahrer die Schilder rechtzeitig setzen und die Ordnungsverwaltung die Anordnung prüfen kann, empfehlen wir: mindestens 14 Tage im Voraus bestellen.
Zu besonderen Zeiten ist ein deutlich größerer Vorlauf ratsam. Während der Mutterstädter Kerwe (traditionell von Samstag bis Dienstag um den vierten Sonntag im August) und des beliebten Fastnachtsumzugs am Fastnachtsdienstag, der alljährlich Tausende Besucher aus der Region anzieht, ist die Ortsdurchfahrt auf den zentralen Straßen erheblich beeinträchtigt. Auch rund um den Ostermarkt auf dem Jakob-Weber-Platz (Ostersamstag bis Dienstag nach Ostern) sowie die Waldpark-Feste (Mai bis Sommer, an Wochenenden) empfehlen wir, den Antrag mindestens drei bis vier Wochen vorher einzureichen. Der Weihnachtsmarkt (erstes und zweites Adventswochenende) erhöht den Parkdruck im Ortskern zuverlässig, sodass auch hier ein großzügiger Vorlauf sinnvoll ist. Wer in Mutterstadt Schilder setzen möchte und nicht sicher ist, ob sein Termin mit einer Großveranstaltung zusammenfällt, sollte uns frühzeitig kontaktieren — wir prüfen das für Sie.
Halteverbot für Umzug in Mutterstadt
Die meisten Halteverbote in Mutterstadt entstehen für private Umzüge im Ortskern rund um die Oggersheimer Straße, wo die Straßen schmal sind und Fahrzeuge oft auf beiden Seiten parken — hier planen wir meist eine einseitige Zone von rund 20 Metern, damit der Möbelwagen ausreichend Platz hat, ohne den Gegenverkehr zu blockieren. Für Betriebsumzüge aus dem westlichen Gewerbegebiet nahe dem Pfalzmarkt, wo Maschinen und Palettenware oft per Sattelzug verladen werden, sind 40 bis 50 Meter realistisch, mitunter beidseitig, damit der Lkw gefahrlos wenden kann. In den ruhigeren Wohnplätzen Sülzerhof und Hillensheimer Hof am Rand der Gemarkung genügt für einen Umzug meist eine einseitige Zone von mindestens 12 Metern. Die Schilder stehen wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor dem Umzugstermin; wir empfehlen, den Auftrag mindestens 14 Tage vorher zu erteilen.
Halteverbot für Umzug in Mutterstadt beantragenHalteverbot für Anlieferung in Mutterstadt
Für Möbellieferungen in die jüngeren Einfamilienhausgebiete am Waldpark südlich des Ortskerns beantragen wir meist eine Zone von rund 15 Metern — die Straßen sind hier zwar breiter, doch Baustellenfahrzeuge anderer Gewerke belegen in Bauphasen viele Stellplätze. Für einen schweren Transport wie einen Klaviertransport in ein Mehrfamilienhaus nahe dem Bahnhof Mutterstadt, wo Pendlerinnen und Pendler früh die Stellplätze belegen, reicht ein Halteverbot von mindestens 10 Metern, damit der Kran direkt neben dem Hauseingang positioniert werden kann. Im westlichen Gewerbegebiet rund um den Pfalzmarkt kommen zudem regelmäßig gewerbliche Be- und Entladeaktionen mit größerem Platzbedarf vor. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit.
Halteverbot für Anlieferung in Mutterstadt beantragenHalteverbot für Baustelle & Handwerker in Mutterstadt
Für mehrtägige Handwerkereinsätze wie Gerüstarbeiten an einer Fassade im Ortskern genehmigen wir das Halteverbot für den gesamten Arbeitszeitraum — dabei sind genaue Dauer und Gerüstlänge bei der Antragstellung wichtig, damit der Werkstattwagen dauerhaft in Arbeitsnähe stehen kann. Im Maudacher-Eck-Bereich, dem nordöstlichen Grenzbereich zu Ludwigshafen-Maudach mit höherer Bebauungsdichte, sichern wir bei Kranaufstellungen für Balkonmöbel die passende Straßenseite ab, wenn das Treppenhaus für einen Möbeltransport zu schmal ist. Da für Mutterstädter Gemeindegebiet ausschließlich die Ordnungsverwaltung der Gemeinde zuständig ist, empfehlen wir für Bauvorhaben mindestens 14 Tage Vorlauf. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.
Halteverbot für Baustelle in Mutterstadt beantragenHalteverbot für Container in Mutterstadt
Für einen Absetzcontainer, etwa bei einer Küchenrenovierung im Rahmen einer Wohnungsübergabe, beantragen wir das passende Halteverbot für den Stellplatz — weil Container als dauerhafte Hindernisse im Straßenraum von der Ordnungsverwaltung besonders geprüft werden, empfehlen wir hier erfahrungsgemäß vier bis fünf Wochen Vorlauf. Die Zone wird so bemessen, dass der Container samt Anlieferfahrzeug sicher Platz findet, ohne die oft schmalen Straßen im Ortskern zu blockieren. Auch in den Wohnplätzen Mandelhof und Medartshof im südlichen Gemarkungsbereich, deren Zufahrten teils über engere Wirtschaftswege führen, richten wir bei Bedarf die passende Fläche für Container ein und stimmen den Ablauf frühzeitig mit der Ordnungsverwaltung ab.
Halteverbot für Container in Mutterstadt beantragenUmweltzone, Parken und Verkehrsbesonderheiten in Mutterstadt
Mutterstadt verfügt über keine Umweltzone. Weder die Gemeinde Mutterstadt noch der Rhein-Pfalz-Kreis haben eine Feinstaubzone eingerichtet; eine Umweltplakette ist für die Einfahrt in die Gemeinde nicht erforderlich. Auch die benachbarte kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein hat keine Umweltzone — das Gebiet westlich des Rheins in der Pfalz ist umweltzonenfrei. Fahrzeuge aller Schadstoffklassen dürfen alle Straßen in Mutterstadt befahren.
Formelle Anwohnerparkzonen (Bewohnerparkausweise nach § 45 Abs. 1b StVO) sind in Mutterstadt nicht eingerichtet. Das Parken auf öffentlichen Straßen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der StVO. Verkehrstechnisch ist Mutterstadt über die Anschlussstelle Mutterstadt-West an die A 61 (Köln–Ludwigshafen–Hockenheim) angebunden; die Autobahnauffahrt liegt im westlichen Bereich der Gemarkung nahe dem Gewerbegebiet. Die Landesstraße L 523 sowie weitere Kreisstraßen verbinden Mutterstadt mit den Nachbargemeinden Schifferstadt, Limburgerhof und Ludwigshafen-Maudach. Für Umzüge mit Schwerlasttransporten oder langen Sattelzügen empfehlen wir immer, vorab mit der Ordnungsverwaltung abzuklären, welche Strecken und Abschnitte für derartige Fahrzeuge genehmigungsfähig sind.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Mutterstadt
Wer ist in Mutterstadt für die Genehmigung einer temporären Halteverbotszone zuständig?
Zuständig ist die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Mutterstadt, Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt. Als verbandsfreie Gemeinde hat Mutterstadt eine eigene Verwaltung, die straßenverkehrsrechtliche Anordnungen auf Gemeindestraßen nach § 45 StVO eigenständig erteilt — unabhängig von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis.
Wie lange vor dem Umzug muss ich das Halteverbot in Mutterstadt beantragen?
Die Gemeinde Mutterstadt empfiehlt eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen. Rund um die Kerwe im August, den Fastnachtsumzug, den Ostermarkt oder die Waldpark-Feste im Frühjahr und Sommer sollten Sie drei bis vier Wochen einplanen, um Terminkollisionen mit Veranstaltungsauflagen zu vermeiden.
Gibt es in Mutterstadt eine Umweltzone?
Nein. Weder Mutterstadt noch der Rhein-Pfalz-Kreis haben eine Umweltzone eingerichtet. Alle Fahrzeuge dürfen unabhängig von der Umweltplakette sämtliche Straßen in der Gemeinde befahren. Eine Feinstaubplakette ist für Mutterstadt nicht erforderlich.
Wie lange darf ein Halteverbot in Mutterstadt aufgestellt bleiben?
Die Ordnungsverwaltung genehmigt die Dauer entsprechend dem dokumentierten Bedarf. Für Umzüge sind ein bis zwei Tage üblich. Bei Baustellen, Gerüstarbeiten oder Containerstellzeiten sind auch mehrtägige oder mehrwöchige Genehmigungen möglich — bitte die exakte Dauer bei der Antragstellung angeben.
Was passiert, wenn trotz Halteverbot ein Auto in der Sperrzone steht?
Das rechtswidrig abgestellte Fahrzeug kann abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten trägt der Halter allerdings nur, wenn die Schilder ordnungsgemäß mindestens drei volle Tage vor Beginn der Sperrung aufgestellt wurden (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Für das Abschleppen ist die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Mutterstadt verantwortlich.
Kann ich eine Halteverbotszone für eine gewerbliche Baustelle oder Anlieferung beantragen?
Ja. Temporäre Halteverbote sind nicht auf Umzüge beschränkt. Handwerkerarbeiten, Gerüstaufbau, Kraneinsätze, Containerstellungen und gewerbliche Anlieferungen sind ebenfalls genehmigungsfähige Zwecke. Bitte geben Sie bei der Buchung den genauen Verwendungszweck und die Dauer an.
Gilt das Halteverbot auch während der Mutterstädter Kerwe?
Grundsätzlich ja — jedoch kann die Ordnungsverwaltung rund um die Kerwe (in der Regel um den vierten Sonntag im August) besondere Auflagen machen oder einzelne Bereiche bereits für Festinfrastruktur gesperrt haben. Beantragen Sie in dieser Zeit das Halteverbot mindestens vier Wochen im Voraus und weisen Sie auf den Termin hin.
Muss ich den Antrag selbst bei der Ordnungsverwaltung stellen?
Nein. halteverbot-beantragen.de übernimmt die vollständige Kommunikation mit der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Mutterstadt — von der Antragstellung über die Lieferung und Aufstellung der Schilder bis zur Abholung nach dem Einsatz. Sie nennen uns Datum, Straße und gewünschte Länge des Halteverbots; den Rest erledigen wir.