Halteverbotszone in Waldshut-Tiengen beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 243 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
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Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Waldshut-Tiengen und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Waldshut-Tiengen
Was kostet ein Halteverbot in Waldshut-Tiengen?
Ein Halteverbot in Waldshut-Tiengen erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 243,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 62,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Waldshut-Tiengen bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Waldshut-Tiengen eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Waldshut-Tiengen bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Waldshut-Tiengen an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Waldshut-Tiengen ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.
Halteverbot in Waldshut-Tiengen beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile
Zwei mittelalterliche Städtchen, ein Rathaus, eine Grenze zur Schweiz zum Greifen nah: Waldshut-Tiengen ist erst seit 1975 eine einzige Stadt, und beide Kerne — Waldshut mit seinem Oberen Tor und Tiengen mit dem Storchenturm — haben bis heute einen eigenen Charakter behalten. Wer hier eine Halteverbotszone braucht, bekommt von uns denselben Ablauf wie an über 22.000 anderen Orten in Deutschland: Wir sind seit 2015 dabei, Mitglied bei AMÖ und Promovers, und haben inzwischen mehr als 122.679 Bestellungen deutschlandweit abgewickelt. Den Antrag reichen wir bei der zuständigen Stelle ein, kümmern uns um Rückfragen und organisieren die Beschilderung — Sie müssen dafür kein einziges Formular selbst ausfüllen.
Als Große Kreisstadt am äußersten Zipfel Baden-Württembergs, direkt am Hochrhein und in Sichtweite des Kantons Aargau, hat Waldshut-Tiengen einen Grenzalltag, den man in vielen anderen Städten so nicht kennt: An Wochenenden strömen Schweizer Kundinnen und Kunden zum Einkaufen über die Rheinbrücke, was den Parkdruck in beiden Innenstädten spürbar erhöht. Gleichzeitig ist die Stadt mit rund 25.000 Einwohnern groß genug, um als eigene Straßenverkehrsbehörde zu handeln — ein Unterschied, der bei der Beantragung eines Halteverbots durchaus zählt und den wir für Sie im Blick behalten.
Halteverbote in den Waldshut-Tiengener Ortsteilen
Zur Stadt gehören neben den beiden namensgebenden Kernstädten neun weitere Ortschaften mit eigenem Ortschaftsrat. Wir richten Halteverbotszonen in allen Ortsteilen ein — die folgenden sind die häufigsten Anlaufstellen.
- Waldshut — der westliche Stadtkern zwischen Oberem Tor (Schaffhauser Tor) und Unterem Tor entlang der Kaiserstraße, dem historischen Herz mit dichter Altbaubebauung, engen Gassen und dem Sitz von Rathaus und Ordnungsamt in der Wallstraße. Für Umzüge in der Kaiserstraße planen wir wegen der engen Verhältnisse meist ein beidseitiges Halteverbot.
- Tiengen — der östliche Stadtkern rund um die Hauptstraße, seit den 1980er-Jahren Fußgängerzone mit Löwendenkmal, Rathaus und dem markanten Storchenturm. Anlieferungen für Geschäfte in der Fußgängerzone brauchen ein zeitlich eng begrenztes Halteverbot außerhalb der Marktzeiten.
- Gurtweil — 1975 eingemeindetes Dorf südöstlich von Tiengen mit dörflichem Charakter; hier reichen meist einseitige Zonen mit großzügigem Aufstellspielraum.
- Krenkingen — 1974 eingemeindete Ortschaft im Süden Richtung Schweizer Grenze; ruhige Wohnstraßen, geringer Parkdruck außerhalb der Erntesaison.
- Aichen (mit Gutenburg) — nordöstlich gelegene Ortschaft mit locker bebauten Wohnstraßen; Halteverbote hier sind in der Regel unkompliziert zu planen.
- Oberalpfen — höchstgelegene Ortschaft im Norden am Rand des Schwarzwalds; enge Ortsdurchfahrt, bei der wir die Zone meist etwas großzügiger bemessen.
- Waldkirch (mit Gaiß und Schmitzingen) — westliche Ortschaft mit eigenem, seit 1935 zu Waldshut gehörendem Ortsteil Schmitzingen; überwiegend Einfamilienhauslagen.
- Breitenfeld und Detzeln — kleinere nördliche Ortschaften mit landwirtschaftlich geprägter Umgebung und entsprechend viel Platz für die Beschilderung.
- Eschbach und Indlekofen — Ortschaften im Nordwesten mit dörflicher Struktur, in denen Halteverbote vor allem für Bauvorhaben angefragt werden.
Wer genehmigt das Halteverbot in Waldshut-Tiengen?
Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Waldshut-Tiengen als örtliche Straßenverkehrsbehörde, mit Sitz in der Wallstraße 26-28, 79761 Waldshut-Tiengen. Der Hintergrund: Als Große Kreisstadt übernimmt Waldshut-Tiengen die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde für ihr Stadtgebiet selbst — anders als in kleineren Gemeinden des Landkreises Waldshut entscheidet hier nicht das Landratsamt, sondern die Stadtverwaltung. Das Landratsamt Waldshut bleibt nur für Angelegenheiten außerhalb der Stadtgrenzen zuständig. Wir reichen den Antrag beim Ordnungsamt ein und klären alle Rückfragen direkt mit der Behörde vor Ort — die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO.
In der Praxis prüft das Ordnungsamt Anträge für die beiden Fußgängerzonen in Waldshut und Tiengen sowie für Aufstellungen nahe der Rheinbrücke und der dortigen Zollanlagen etwas genauer, weil hier zusätzlich Liefer- und Grenzverkehr zu berücksichtigen ist. Wir kennen diese Eigenheiten und liefern die Angaben, die für einen reibungslosen ersten Durchlauf nötig sind, direkt mit.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Waldshut-Tiengen
Für Standard-Umzüge und Lieferungen empfehlen wir mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf — genug Zeit für Bearbeitung durch das Ordnungsamt und die anschließende Aufstellfrist. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsgeräten sollten Sie mindestens 3 Wochen einplanen, da diese Anträge zusätzlich geprüft werden.
Rund um die Waldshuter Chilbi Mitte August — das traditionsreiche, seit 1468 gefeierte Volksfest mit Festzelt und großem Umzug rund um die Waldshuter Altstadt, das jährlich über 25.000 Besucher anzieht — und während der Tiengener Fasnet im Februar mit ihren Umzügen durch die Hauptstraße ist das Ordnungsamt stärker ausgelastet, und Flächen in den beiden Innenstädten sind zusätzlich belegt. Für Halteverbote in diesen Zeiträumen empfehlen wir 4 Wochen Vorlauf.
Halteverbot für Umzug in Waldshut-Tiengen
Der Großteil der Halteverbote in der Doppelstadt entsteht für private Umzüge. In der engen historischen Bebauung der Kaiserstraße in Waldshut, zwischen Oberem und Unterem Tor, planen wir wegen der schmalen Straßenverhältnisse meist ein beidseitiges Halteverbot, damit der Möbelwagen sicher rangieren kann. In den dörflich geprägten Ortschaften Gurtweil und Krenkingen reicht dagegen häufig eine einseitige Zone, da hier deutlich mehr Straßenraum zur Verfügung steht. Für die Beschilderung gilt in jedem Fall die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; wer während der Waldshuter Chilbi im August umziehen möchte, sollte die Zone bewusst außerhalb des Festgeländes und mit deutlich mehr Vorlauf planen.
Halteverbot für Umzug in Waldshut-Tiengen beantragenHalteverbot für Anlieferung in Waldshut-Tiengen
Für Ladenanlieferungen in der Tiengener Hauptstraße, die seit den 1980er-Jahren Fußgängerzone ist, stimmen wir die Zeitfenster eng mit dem Ordnungsamt ab und legen das Halteverbot außerhalb der Marktstunden, damit Lieferfahrzeuge nicht mit dem Fußgängerverkehr kollidieren. In Grenznähe, rund um die Rheinbrücke Koblenz-Waldshut und die dortige Zollanlage, richten wir Zonen für Handwerker- und Lieferfahrzeuge so ein, dass sie den Grenz- und Zollverkehr nicht behindern — insbesondere an Wochenenden, wenn Schweizer Kundschaft die Brücke stark frequentiert. In den ruhigeren Ortschaften wie Aichen sind Anlieferungen dagegen unkompliziert, weil der Verkehrsraum großzügiger bemessen ist.
Halteverbot für Anlieferung in Waldshut-Tiengen beantragenHalteverbot für Baustelle & Handwerker in Waldshut-Tiengen
Handwerkereinsätze sind in Waldshut-Tiengen ein häufiger Anlass, gerade in den engeren Ortsdurchfahrten von Aichen und Oberalpfen, wo wir die Zone für Gerüst- oder Kranstellflächen meist etwas großzügiger bemessen als im Stadtzentrum. Auch Bauvorhaben in den nördlichen Ortschaften Eschbach und Indlekofen sichern wir mit zeitlich befristeten Halteverbotszonen ab, damit Werkstattwagen und Materialfahrzeuge in Arbeitsnähe stehen können. Ein Handwerkereinsatz nahe der Rheinbrücke stimmen wir zusätzlich mit den Öffnungszeiten der Zollanlage ab. Wie überall gilt: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn stehen.
Halteverbot für Baustelle in Waldshut-Tiengen beantragenHalteverbot für Container in Waldshut-Tiengen
Für Sanierungscontainer in den Einfamilienhauslagen von Waldkirch und dem Ortsteil Schmitzingen reicht in der Regel eine einseitige Zone mit zwei bis drei Wochen Standzeit, da der Straßenraum dort ausreichend breit ist. Die Zone wird so bemessen, dass der Container samt Anlieferfahrzeug sicher Platz findet, ohne den Begegnungsverkehr in den Wohnstraßen zu blockieren. Weil Container-Anträge von der zuständigen Stelle genauer geprüft werden, planen wir hier grundsätzlich mehr Vorlauf ein als bei einem einfachen Umzug.
Halteverbot für Container in Waldshut-Tiengen beantragenAnwohnerparken, Umweltzone und andere Waldshut-Tiengener Besonderheiten
Waldshut-Tiengen hat keine Umweltzone. Die Luftqualität im Landkreis Waldshut liegt so deutlich unter den Grenzwerten, dass laut Luftreinhalteplan aktuell keine Umweltzone vorgesehen ist — eine Feinstaubplakette brauchen Sie für die Zufahrt also nicht. Anwohnerparken gibt es dennoch in den dichten Altstadtquartieren beider Stadtkerne: Auch mit gültigem Bewohnerparkausweis darf dort kein Platz eigenmächtig freigehalten werden, ein offizielles Halteverbot bleibt der einzige rechtssichere Weg, eine Fläche für Umzug oder Lieferung zu sichern.
Durch das Stadtgebiet verlaufen zwei Bundesstraßen: Die B34 quert die Stadt in Ost-West-Richtung und führt über die Rheinbrücke Koblenz-Waldshut direkt in den Kanton Aargau; die B500 beginnt in Waldshut und führt nordwärts in den Südschwarzwald. Innerorts sind Halteverbote auf beiden Strecken grundsätzlich möglich, für Abschnitte außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist jedoch nicht die Stadt, sondern die übergeordnete Straßenbaubehörde zuständig — welche Regelung im Einzelfall greift, prüfen wir vor der Aufstellung für Sie.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Waldshut-Tiengen
Welche Vorlaufzeit gilt für Halteverbote in Waldshut-Tiengen?
Für Standardfälle empfehlen wir mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf. Für Container oder Arbeitsgeräte sollten mindestens 3 Wochen eingeplant werden, rund um die Waldshuter Chilbi oder die Tiengener Fasnet 4 Wochen.
Welche Behörde genehmigt das Halteverbot in Waldshut-Tiengen?
Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Waldshut-Tiengen, Wallstraße 26-28, 79761 Waldshut-Tiengen, als örtliche Straßenverkehrsbehörde. Wir reichen den Antrag dort ein und übernehmen alle Rückfragen.
Ist für ein Halteverbot in Waldshut-Tiengen wirklich die Stadt zuständig, nicht der Landkreis?
Ja. Als Große Kreisstadt nimmt Waldshut-Tiengen die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde für ihr eigenes Stadtgebiet selbst wahr. Das Landratsamt Waldshut ist nur für Gemeinden außerhalb der Stadtgrenzen zuständig, nicht für Waldshut-Tiengen selbst.
Braucht es für Waldshut und für Tiengen jeweils einen eigenen Antrag?
Nein. Beide historischen Stadtkerne gehören seit der Fusion 1975 zu einer einzigen Kommune mit einer Verwaltung, sodass für Halteverbote in Waldshut und in Tiengen dieselbe Behörde und derselbe Antragsweg gelten.
Gibt es in Waldshut-Tiengen eine Umweltzone?
Nein. Die Luftbelastung im Landkreis Waldshut liegt unterhalb der Werte, die eine Umweltzone erfordern würden, sodass für die Zufahrt keine Feinstaubplakette nötig ist.
Wirkt sich der Grenzverkehr zur Schweiz auf ein Halteverbot in der Nähe der Rheinbrücke aus?
Ja, in gewissem Umfang. Rund um die Rheinbrücke Koblenz-Waldshut und die dortige Zollanlage herrscht insbesondere an Wochenenden durch Schweizer Einkaufsverkehr erhöhtes Aufkommen. Wir stimmen Lage und Zeitraum der Zone in diesem Bereich eng mit dem Ordnungsamt ab.
Wie wirkt sich die Waldshuter Chilbi auf ein Halteverbot in der Innenstadt aus?
Die Chilbi Mitte August zieht mit Festzelt, Festplatz und großem Umzug jährlich über 25.000 Besucher in die Waldshuter Altstadt. In dieser Woche sind Flächen rund um die Kaiserstraße zusätzlich belegt, weshalb wir für Halteverbote in diesem Zeitraum 4 Wochen Vorlauf empfehlen.
Sind Halteverbote in den Ortschaften wie Gurtweil oder Krenkingen unkomplizierter als in den Stadtkernen?
Ja, in aller Regel. Die dörflich geprägten Straßen in Ortschaften wie Gurtweil oder Krenkingen bieten deutlich mehr Platz als die engen Altstadtgassen in Waldshut oder die Fußgängerzone in Tiengen — häufig reicht eine einseitige 10- bis 15-Meter-Zone, und die Standard-Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen genügt fast immer.