Halteverbot bestellen

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Halteverbot für meinen Umzug?

Ja, ein Umzug ist ein anerkannter Grund. Das Halteverbot stellt sicher, dass das Fahrzeug am Umzugstag direkt vor Ihrer Adresse parken kann — Wege bleiben kurz, Ihre Helfer werden es Ihnen danken. Außerdem signalisieren die Schilder der Nachbarschaft frühzeitig, dass ein Umzug stattfindet.
Wichtig: Eigene Absperrungen (Mülltonne, Klappstuhl, Flatterband) gelten als unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr und können geahndet werden. Beauftragen Sie lieber uns — sicher und rechtsgültig.

Was kostet mich ein Halteverbot?

Die Kosten variieren von Stadt zu Stadt, da Genehmigungen und Vorgaben sehr unterschiedlich sind. Die genauen Preise für Ihre Stadt entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Wie lange im Voraus müssen Schilder aufgestellt werden?

In der Regel müssen die Schilder 72 Stunden vor Beginn des Gültigkeitszeitraums stehen. So haben andere Verkehrsteilnehmer nachweislich genug Zeit, die Zone wahrzunehmen.
In einigen Städten gilt eine kürzere oder längere Frist — maßgeblich ist immer die behördliche Genehmigung.
Da Antrag und Genehmigung ebenfalls Zeit benötigen, sollten Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Termin beauftragen.

Wie läuft meine Bestellung ab?

Ihre Halteverbotszone ist in wenigen Schritten organisiert — den Behördenweg übernehmen wir komplett für Sie:

  1. Bestellung: Sie wählen online Ihre Stadt, den Zeitraum, die Länge und den Aufstellort und schließen die Bestellung ab.
  2. Antrag: Wir beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde.
  3. Genehmigung: Sobald die Stadt die Genehmigung erteilt, erhalten Sie diese zusammen mit dem Aufstellprotokoll.
  4. Aufstellung: Unsere Aufsteller bringen die Schilder rechtzeitig an — in der Regel mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn.
  5. Ihr Termin: Am Gültigkeitstag steht die reservierte Fläche für Sie bereit.
  6. Abbau: Nach Ablauf holen wir die Schilder wieder ab — Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Wie viele Meter Halteverbot brauche ich?

Als Standard bieten wir eine Halteverbotszone von 15 Metern an. Das reicht in der Regel für einen normalen Umzugs-LKW samt Rangierfläche zum Be- und Entladen.

Mehr Länge empfiehlt sich, wenn Sie einen besonders großen LKW, ein Gespann mit Anhänger oder zwei Fahrzeuge gleichzeitig abstellen möchten. Längere Zonen sind problemlos möglich — alle 15 Meter wird dann ein zusätzliches Schild gesetzt. Sind Sie unsicher, welche Länge Sie benötigen, sprechen Sie uns an.

Darf man eine Halteverbotszone einrichten?

Ja. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Ausnahmegenehmigungen vom normalen Zustand, zum Beispiel für Arbeitsstellen. Ein Umzug oder eine Anlieferung ist eine solche Arbeitsstelle — Sie können die Fläche entsprechend reservieren lassen.
Voraussetzung ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Wir kümmern uns im Rahmen Ihrer Bestellung darum.

Ist eine Genehmigung wirklich notwendig?

Ja — wir stellen keine Schilder ohne Genehmigung auf. Das wäre strafbar. Mit einer behördlichen Genehmigung hingegen sind die Schilder so rechtswirksam wie amtliche Verkehrszeichen — vorausgesetzt, sie entsprechen der Norm und wurden genau nach der Genehmigung aufgestellt.

Halteverbot bei einer Anlieferung?

Ja, auch für Anlieferungen — Baumaterial, Heizöl, Neumöbel — können Sie ein Halteverbot beantragen. Die geltenden Fristen sind einzuhalten. Mit einer Halteverbotszone stellen Sie sicher, dass das Lieferfahrzeug so nah wie möglich an die Adresse heranfahren kann. Tragewege bleiben kurz, Ärger mit Nachbarn und Lieferanten wird vermieden.

Halteverbot bei Containeraufstellung

Auch für die Aufstellung eines Containers benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung Ihrer Stadt. Wir beantragen diese gerne für Sie. Zusätzlich empfehlen wir, eine Halteverbotszone einzurichten, damit am Anliefertag ausreichend Platz frei ist und keine Fahrzeuge die Aufstellung behindern.
Die Kosten für Ihr Halteverbot finden Sie in unserer Preisliste.

Kann ich ein Halteverbot kurzfristig bestellen? Gibt es einen Express-Service?

Einen regulären Express-Service bieten wir nicht. Antrag und behördliche Genehmigung benötigen Zeit — planen Sie deshalb möglichst mindestens 14 Tage Vorlauf ein.

Wird es kurzfristig, sprechen Sie uns an: Wir prüfen, was sich noch realisieren lässt. Eine kurzfristige Aufstellung ist allerdings nur möglich, wenn bereits eine gültige Genehmigung der Behörde vorliegt — diese können wir nicht beschleunigen. Liegt Ihnen die Genehmigung selbst bereits vor, fragen Sie einen Express-Aufbau gerne direkt bei uns an.

Kann ich meinen Termin nachträglich verschieben?

Solange die behördliche Genehmigung noch nicht ausgestellt ist, können wir den Termin in der Regel anpassen. Melden Sie sich dazu so früh wie möglich bei uns.

Ist die Genehmigung bereits erteilt, gilt sie nur für den beantragten Zeitraum — für einen neuen Termin muss eine neue Genehmigung beantragt werden, deren Zusatzkosten Sie übernehmen. Um genau das zu vermeiden, beantragen wir die Genehmigung bewusst zeitnah zum Aufstelltermin.

Wie muss ich mein Halteverbot bezahlen?

Sie bezahlen bequem und sicher mit PayPal, Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Bei Klarna stehen Ihnen zusätzlich Kauf auf Rechnung, Ratenkauf und Sofortüberweisung zur Verfügung. Als registrierter Gewerbekunde können Sie nach Freischaltung auch auf Rechnung bezahlen.

Kann ich auch per Rechnung bezahlen?

Als registrierter Gewerbekunde können Sie sich einloggen und Rechnungen per Überweisung begleichen. Als Privatkunde steht Ihnen über Klarna ebenfalls die Option Rechnungskauf zur Verfügung.

Kann ich mein Halteverbot auch in Raten bezahlen?

Ja. Wählen Sie bei der Bestellung den Zahlungsweg über Klarna. Sie werden zu Klarna weitergeleitet und können dort die Option Ratenzahlung auswählen. Nach einer kurzen Bonitätsprüfung erhalten Sie eine Rückmeldung.

Was ist Paypal

PayPal ist ein kostenloses Zahlungsmittel für sichere Online-Zahlungen. Sie loggen sich bei PayPal ein und bestätigen die Zahlung — Ihre Bankverbindung oder Kreditkartennummer wird dabei nicht übertragen.
Nach Abschluss der Bestellung werden Sie direkt zu PayPal weitergeleitet. Dort wird Ihre Bestellung zur Bezahlung angezeigt. Nach der Zahlung wird Ihr Auftrag umgehend bearbeitet.
Mehr Informationen: www.paypal-deutschland.de

Was ist Klarna?

Klarna ist ein schwedisches Unternehmen und Europas führender Anbieter alternativer Zahlungslösungen (seit 2014 inkl. der Sofort AG).
Nach der Bestellung werden Sie zu Klarna weitergeleitet — ohne Anmeldung. Dort wählen Sie Ihre bevorzugte Zahlungsart: Rechnung, Ratenkauf, Sofortüberweisung oder Kreditkarte.
Mehr Informationen: www.klarna.com/de

Bekomme ich eine Rechnung für meine Buchhaltung?

Ja. Ihre Rechnung wird Ihnen per E-Mail von unserer Buchhaltung zugeschickt — als Privat- wie als Gewerbekunde. So haben Sie einen ordnungsgemäßen Beleg für Ihre Unterlagen. Sollte Sie einmal keine Rechnung erreicht haben, melden Sie sich kurz bei uns.

Kann ich meine Bestellung stornieren?

Ja, eine Stornierung ist grundsätzlich möglich. Da wir die Genehmigung unmittelbar nach Ihrer Bestellung einholen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15 € an. Liegt die Genehmigung bereits vor, werden auch die Genehmigungskosten der Stadt fällig — diese variieren je nach Stadt.

Wie läuft eine Erstattung.

Kann eine Halteverbotszone aus irgendwelchen Gründen nicht ausgeführt werden, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Die Erstattung erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung — also über PayPal, Klarna oder Ihre Bankverbindung.

Was muss ich bei einer Bestellung bei Datum eingeben?

Tragen Sie hier den Termin ein, an dem die Halteverbotszone gültig sein soll — also den Tag oder Zeitraum, an dem Sie das Halteverbot benötigen.

Ich brauche ein Halteverbot über 15 Meter

Ja, Halteverbotszonen über 15 Meter sind möglich. In der Regel wird dabei etwa alle 15 Meter ein zusätzliches Schild gesetzt. Gebühren und Aufstellkosten variieren je nach Stadt. Sprechen Sie uns an — wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Meine Stadt ist nicht in Ihrer Preisliste?

Wenn Ihre Stadt nicht in unserer Preisliste steht, sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Welche Behörde ist für ein Halteverbot zuständig?

Die zuständige Behörde unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. In Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln oder München kann es sogar mehrere zuständige Stellen in verschiedenen Stadtteilen geben — vom Tiefbauamt über das Straßenverkehrsamt bis zum Ordnungsamt. Als Privatperson ist es schwierig, die richtige Stelle vorab ausfindig zu machen. Hinzu kommen lange Wartezeiten bei Bürgerbüros und Ämtern.
Das Team von halteverbot-beantragen.de hat hervorragende Kontakte zu den zuständigen Stellen und beantragt die Genehmigung für Sie — zuverlässig und ohne Aufwand für Sie.

Ist bei Beantragung eines Halteverbotes ein Vorort- Termin nötig?

Nein — als Kunde von halteverbot-beantragen.de müssen Sie keinen Vor-Ort-Termin wahrnehmen. In vielen Städten ist jedoch eine Bestandsaufnahme der Örtlichkeit vorgeschrieben: Schäden auf Straßen, Bordsteinen und Gehwegen werden protokolliert, Sicherheitsgassen ausgemessen. Das erledigen wir für Sie. In manchen Städten schickt die Behörde selbst Beamte zur Vorabbesichtigung.

Halteverbot für meinem Privatwagen?

Einen dauerhaften Parkplatz vor Ihrer Haustür für Ihren Privatwagen reservieren zu lassen, ist leider nicht möglich. Gegenüber der Behörde muss ein außergewöhnlicher Grund glaubhaft gemacht werden — zum Beispiel ein Umzug, eine Anlieferung oder Baumaßnahmen. Bei Rückfragen helfen wir oder Ihre zuständige Behörde gerne weiter. Sprechen Sie uns an.

Kann ich selber Halteverbotschilder basteln?

Nein, das ist nicht erlaubt. Halteverbotsschilder müssen festgelegte Normen erfüllen — Farben, Durchmesser, Höhe und zusätzliche Hinweisschilder sind genau vorgeschrieben. Mit selbstgebauten Platzhaltern in den Straßenverkehr einzugreifen ist strafbar.
Bei halteverbot-beantragen.de erhalten Sie alles aus einer Hand: Genehmigung, normgerechte Schilder und Aufstellprotokoll.

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