Wie lange im Voraus müssen Schilder aufgestellt werden?

In der Regel gilt eine Frist von drei Tagen. Dies bedeutet 72 Stunden vor Geltungszeitraum müssen die Schilder aufgestellt sein. So haben Ihre Mitmenschen nachweislich genug Zeit, die Halteverbotszone wahrzunehmen.
Ausnahmen bestätigen die Regel: In einigen Städten gilt eine kürzere oder längere Frist.
Maßgeblich ist immer die behördliche Genehmigung oder Anordnung der jeweiligen Behörde! Da für den Antrag, das Erteilen der Genehmigung etc. auch noch Zeit gebraucht wird, sollten Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Halteverbotstermin den Auftrag erteilen.

Zuletzt aktualisiert am 31.03.2025 von admin.

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