Halteverbotszone in Feldkirch beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 345 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
Bereits bestellt?
Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Feldkirch und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Feldkirch
Was kostet ein Halteverbot in Feldkirch?
Ein Halteverbot in Feldkirch erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 345,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 124,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Feldkirch bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Feldkirch eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Die Halteverbotszone in Feldkirch wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit alle Verkehrsteilnehmer informiert sind. Wie lange die Schilder vorher stehen müssen, legt die zuständige Behörde im Genehmigungsbescheid fest — eine landesweit einheitliche Frist gibt es dort nicht. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Feldkirch bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Feldkirch an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Feldkirch ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone erst ab dem in der Genehmigung ausgewiesenen Beginn gilt — auch wenn die Schilder bereits vorher aufgestellt sind.
Halteverbot in Feldkirch beantragen — der Ratgeber für Altstadt und Stadtteile
Schattenburg, Ill und die Grenze zu Liechtenstein: Feldkirch ist mit rund 36.700 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Vorarlbergs und Bezirkshauptstadt des gleichnamigen Bezirks, aber keine Statutarstadt mit eigenem Magistrat — ihre mittelalterliche Altstadt mit engen Gassen macht Übersiedlungen und Möbelanlieferungen trotzdem zu einer eigenen Herausforderung. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie bei Promovers übernehmen wir seit 2015 mit mittlerweile über 120.023 Bestellungen deutschlandweit die Beantragung temporärer Halteverbotszonen, und das grenzüberschreitend auch in Feldkirch — hier gilt allerdings nicht die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung, sondern die österreichische Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960).
Die Stadt gliedert sich in sieben Fraktionen mit sehr unterschiedlichem Charakter: von der historischen Altstadt rund um Schattenburg und Marktgasse über das dörfliche Altenstadt bis zu den Grenzorten Tosters und Nofels an Rhein und Liechtenstein. Wer hier eine Zone braucht, trifft je nach Lage auf enge Gassen, dichte Wohnbebauung oder Landesstraßen mit hohem Durchgangsverkehr — die folgenden Abschnitte ordnen ein, worauf es in welchem Stadtteil ankommt.
Halteverbote in den Feldkircher Stadtteilen
Feldkirch besteht seit der Eingemeindung von 1925 aus den sieben Fraktionen Innenstadt/Altstadt, Altenstadt, Levis, Gisingen, Nofels, Tosters und Tisis. Jede hat einen eigenen Ortsvorsteher und eine eigene Verkehrssituation.
- Altstadt/Innenstadt — Marktgasse mit Laubengängen und Erkerhäusern (seit 1993 Fußgängerzone), die seit 2019 verkehrsberuhigte Neustadt unterhalb der Schattenburg, die Schmiedgasse (1973 die erste Fußgängerzone der Stadt, mit dem Rathaus) und die Schlossergasse mit dem ehemaligen fürstlich-liechtensteinischen Verwaltungsgebäude. Wegen der engen mittelalterlichen Gassen sind hier meist nur kurze, oft einseitige Zonen umsetzbar.
- Altenstadt — die namensgebende „alte Stadt" mit der Reichsstraße (der historischen Route über die Heiligkreuzbrücke Richtung Chur), Klosterstraße und Kirchgasse rund um die Pfarrkirche Hll. Pankraz und Zeno. An der Churerstraße grenzt der Ort an Rankweil.
- Levis — die kleinste Fraktion zwischen Altstadt und Bahnhof, mit dem Feldkircher Bahnhofsareal als Umschlagpunkt für zeitkritische Anlieferungen.
- Gisingen — dynamischer Vorortbereich zwischen Ill und Rhein mit moderner Wohnbebauung, der verkehrsreichen Bärenkreuzung (Treffpunkt der Landesstraßen L191, L190 und L53) sowie den seit 2024 neuen Fahrradstraßen Tafernstraße und Wolfgangstraße.
- Nofels — flächenmäßig die größte Fraktion, mit Grenzlage zur Schweiz über den Rhein und ländlichem Charakter entlang der Liechtensteinerstraße.
- Tosters — zwischen Blasenberg und Schellenberg gelegen, direkt an der Grenze zu Liechtenstein, mit der Illstraße als Hauptachse; bis Ende 2026 entsteht hier der neue ÖBB-Haltepunkt Tisis-Tosters.
- Tisis — Standort der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg (Liechtensteinerstraße 33-37) mit regelmäßigem Semesterumzug von Studierenden und Lehrenden.
Wer genehmigt das Halteverbot in Feldkirch?
Feldkirch ist zwar Bezirkshauptstadt, aber — anders als etwa Villach, St. Pölten oder Wels — keine Statutarstadt und hat deshalb keinen eigenen Magistrat. Für temporäre Halteverbote auf Gemeindestraßen ist der Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich der Stadt zuständig (§ 24 in Verbindung mit § 52 sowie § 94d StVO 1960); praktisch bearbeitet die Stadtpolizei Feldkirch (Schmiedgasse 1, 6800 Feldkirch) den Antrag auf Arbeiten auf oder neben der Straße samt der dafür nötigen Straßensperre. Verändert die Aufstellung Straße oder Verkehrsanlagen dauerhaft, ist zusätzlich eine Gebrauchserlaubnis beim städtischen Bauhof einzuholen — bei einer klassischen Halteverbotszone für Übersiedlung oder Ladetätigkeit ist das in aller Regel nicht der Fall.
Für Landesstraßen (L) innerorts — etwa an der Bärenkreuzung (L191/L190/L53) oder entlang der Liechtensteinerstraße — kann zusätzlich die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch) einzubinden sein, weil dort klassifizierte Straßen liegen. Reine Übersiedlungen und Möbelanlieferungen betreffen aber fast immer Gemeindestraßen und laufen daher direkt über die Stadtpolizei.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Feldkirch
Die Stadt Feldkirch verlangt für Anträge auf Arbeiten auf oder neben der Straße offiziell mindestens 2 Wochen Vorlauf vor Beginn. Damit Terminabstimmung, behördliche Bearbeitung und die Aufstellung der Verordnungstafeln sicher zusammenpassen, empfehlen wir für Standard-Übersiedlungen und Lieferungen in Feldkirch 2 bis 3 Wochen. Bei Containeraufstellungen, Kran-Einsätzen oder Verordnungen an Landesstraßen mit Beteiligung der Bezirkshauptmannschaft sollten Sie 3 bis 4 Wochen einplanen.
Zusätzlichen Vorlauf braucht es rund um die Montforter Zwischentöne, die 2026 erstmals doppelt stattfinden — im Sommer vom 7. bis 14. Juni und im Winter vom 7. bis 29. November, mit Bühnen und Installationen im gesamten Stadtraum — sowie rund um das Feldkircher Weinfest in der Marktgasse, das traditionell im Juli über 15.000 Besucher anzieht und die Innenstadt für mehrere Tage stark auslastet. In diesen Zeiträumen empfehlen wir mindestens 4 Wochen Vorlauf, insbesondere für Zonen in unmittelbarer Nähe der Marktgasse und der Schattenburg.
Häufige Anlässe in Feldkirch — Beispiele aus der Praxis
Feldkirch lebt von seiner Doppelrolle als historische Bezirkshauptstadt und moderner Wohnort im Dreiländereck zu Schweiz und Liechtenstein. Diese Konstellationen sehen wir in der Praxis am häufigsten:
- Übersiedlung in der Marktgasse oder Neustadt: Altbauwohnungen mit engen Stiegenhäusern, häufig Möbellift-Einsatz. Wegen der schmalen Fußgängerzonen-Gassen meist nur einseitiges Halteverbot außerhalb der Marktzeiten möglich.
- Anlieferung in Levis nahe dem Bahnhof: zeitkritische Lieferungen, die auf den Zugverkehr abgestimmt werden müssen.
- Neubau-Übersiedlung in Gisingen: moderne Wohnanlagen an Ill und Rhein, meist großzügigerer Platz für beidseitige Zonen als in der Altstadt.
- Grenzpendler-Umzug aus Liechtenstein oder der Schweiz nach Tosters oder Nofels: häufige Konstellation wegen der unmittelbaren Grenzlage; die Halteverbotszone selbst betrifft ausschließlich die österreichische Straßenseite.
- Semesterumzug an der Pädagogischen Hochschule in Tisis: regelmäßige Übersiedlungen von Studierenden und Lehrenden rund um die Liechtensteinerstraße, verstärkt zu Semesterbeginn.
- Standaufbau zum Feldkircher Weinfest: Anlieferung von Ständen und Mobiliar in der Marktgasse vor Veranstaltungsbeginn im Juli.
- Bühnenaufbau bei den Montforter Zwischentönen: temporäre Installationen im öffentlichen Raum der Altstadt, jeweils vor der Sommer- und der Winterausgabe.
Parkraumbewirtschaftung, Landesstraßen und andere Feldkircher Besonderheiten
Österreich kennt kein Umweltzonen-System mit Plakettenpflicht wie viele deutsche Städte — das betrifft auch Feldkirch. Stattdessen gilt eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung mit zwei Zonen: Zone 1 umfasst die Altstadt samt direkt angrenzenden Parkplätzen, Zone 2 das übrige Stadtgebiet. Gebührenpflicht besteht Montag bis Freitag von 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr. Wer seinen Erstwohnsitz in Zone 1 oder 2 hat, kann eine Anwohner-Park-Karte lösen — die ersetzt aber kein temporäres Halteverbot, denn selbst mit gültiger Park-Karte darf niemand „seinen" Platz für eine Übersiedlung reservieren. Nur die offiziell verordnete Zone mit Verordnungstafel schafft hier Rechtssicherheit.
Landesstraßen wie die L190 (Vorarlberger Straße), die L191 und die L53 (Bangser Straße), die sich an der Bärenkreuzung in Gisingen treffen, sowie die Liechtensteinerstraße Richtung Nofels und Tosters sind innerorts über die Stadt genehmigungsfähig, außerorts fällt die Zuständigkeit an die Bezirkshauptmannschaft. Da an der Bärenkreuzung ab 2029 zusätzlich ein Stadttunnel den Durchgangsverkehr entlasten soll, ist in diesem Bereich schon jetzt mit erhöhtem Abstimmungsaufwand zu rechnen.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Feldkirch
Wie lange im Voraus muss ein Halteverbot in Feldkirch beantragt werden?
Die Stadt Feldkirch verlangt offiziell mindestens 2 Wochen Vorlauf vor Beginn der Arbeiten. Wir empfehlen für Standardfälle 2 bis 3 Wochen, bei Containeraufstellungen oder Verordnungen an Landesstraßen mit Beteiligung der Bezirkshauptmannschaft 3 bis 4 Wochen. Rund um das Feldkircher Weinfest oder die Montforter Zwischentöne sollten Sie 4 Wochen einplanen.
Welche Stelle bewilligt ein Halteverbot in Feldkirch?
Zuständig ist die Stadtpolizei Feldkirch (Schmiedgasse 1, 6800 Feldkirch) im eigenen Wirkungsbereich des Bürgermeisters nach § 24 in Verbindung mit § 52 und § 94d der österreichischen StVO 1960. Für Landesstraßen innerorts kann zusätzlich die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Schloßgraben 1) einzubinden sein.
Ist Feldkirch eine Statutarstadt mit eigenem Magistrat?
Nein. Anders als Villach, St. Pölten, Wiener Neustadt, Steyr oder Wels hat Feldkirch trotz Bezirkshauptstadt-Status keinen eigenen Magistrat. Zuständig ist die Stadt Feldkirch selbst, vertreten durch die Stadtpolizei.
Ist ein Halteverbot auch in der Marktgasse oder der Neustadt möglich, obwohl dort eine Fußgängerzone gilt?
Ja, grundsätzlich schon, allerdings mit Einschränkungen: In den Fußgängerzonen ist eine Zufahrt ohnehin nur zu bestimmten Anlieferzeiten erlaubt, ein Halteverbot wird dort meist nur außerhalb der Marktzeiten und in kurzer, einseitiger Ausführung genehmigt.
Braucht eine Übersiedlung an der Liechtensteinerstraße eine besondere Abstimmung?
Innerorts genügt in der Regel der Antrag bei der Stadtpolizei. Erst wenn der Abschnitt außerhalb des Stadtgebiets liegt oder Bauarbeiten die Straße selbst verändern, kommt die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zusätzlich ins Spiel.
Gilt meine Anwohner-Park-Karte auch innerhalb einer aufgestellten Halteverbotszone?
Nein. Die Park-Karte berechtigt nur zum gebührenfreien Parken innerhalb der regulären Gebührenzonen, nicht zum Halten in einer offiziell verordneten Halteverbotszone. Für eine reservierte Fläche braucht es immer die eigene Verordnung mit Beschilderung.
Muss rund um die Montforter Zwischentöne mit mehr Vorlauf gerechnet werden?
Ja. Die Montforter Zwischentöne finden 2026 gleich zweimal statt — vom 7. bis 14. Juni und vom 7. bis 29. November — mit Bühnen und Installationen im öffentlichen Raum der Altstadt. In diesen Zeiträumen empfehlen wir rund 4 Wochen Vorlauf, vor allem für Zonen nahe Schattenburg und Marktgasse.