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· 53 Bestellungen in Bodenheim

Halteverbotszone in Bodenheim beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
219 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 219 €
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
3
Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
Bestellstatus-Tracking mit Fortschrittsanzeige von der Bestellung bis zur aktiven Halteverbotszone

Bereits bestellt?

Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.

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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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+122.679 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor 2 Monaten verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor 2 Monaten verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor 3 Monaten verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor 3 Monaten verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor 3 Monaten verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 4 Monaten verifiziert
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Bestellungen
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Ø Bewertung
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Abgedeckte Städte
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Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Bodenheim und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Bodenheim

Was kostet ein Halteverbot in Bodenheim?

Ein Halteverbot in Bodenheim erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 219,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 42,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Bodenheim bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Bodenheim eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Bodenheim bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Bodenheim an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Bodenheim ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).

Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.

Halteverbot in Bodenheim beantragen — der Ratgeber für die Weinbaugemeinde am Rhein

Bodenheim liegt rund 12 Kilometer südlich von Mainz direkt am Rhein und zählt zu den ältesten Weinbaugemeinden Rheinhessens. Auf über 426 Hektar Rebfläche erstrecken sich die Lagen Kapelle, Kreuzberg, Silberberg, Burgweg und Reichsritterstift bis ans Ufer des Rheins. Wo Weinbau, Tourismus und die Nähe zur Landeshauptstadt aufeinandertreffen, entsteht ein lebhafter Verkehrsalltag: Umzugswagen, Handwerksbetriebe, Möbelspediteure und Lieferfahrzeuge benötigen regelmäßig einen freigehaltenen Stellbereich — und damit eine behördlich angeordnete temporäre Halteverbotszone (HVZ). halteverbot-beantragen.de übernimmt seit 2015 genau diese Aufgabe: Wir sind Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie beim Netzwerk Promovers und haben bislang über 122.679 Bestellungen deutschlandweit abgewickelt.

Als anerkannte Touristikgemeinde verzeichnet Bodenheim in den Sommer- und Herbstmonaten saisonale Besucherspitzen, die den ohnehin angespannten Parkraum im historischen Ortskern zusätzlich belasten. Entlang der Rheinstraße, rund um den Schönbornplatz und in den engen Gassen des Altkerns stehen nur begrenzte Flächen für Liefervorgänge und Umzüge zur Verfügung. Eine rechtzeitig beantragte und korrekt beschilderte Halteverbotszone ist daher nicht nur eine praktische Notwendigkeit, sondern auch eine rechtliche Absicherung: Nur mit einer behördlichen Anordnung dürfen unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Halteverbote in den verschiedenen Bereichen Bodenheims

Bodenheim verfügt als Einheitsgemeinde über keine offiziellen Stadtteile, aber die unterschiedlichen Ortsbereiche unterscheiden sich erheblich in Straßenbreite, Bebauungsstruktur und dem damit verbundenen Platzbedarf für Halteverbotszonen.

  • Historischer Ortskern (Obergasse, Langgasse, Enggasse) — Das mittelalterliche Straßengeflecht rund um Obergasse und Langgasse weist Straßenbreiten von teils unter vier Metern auf. Für einen Möbelwagen, der zum Be- oder Entladen hält, sind Absperrungen von mindestens 12 bis 15 Metern erforderlich, damit der Gegenverkehr noch passieren kann. Einseitige Halteverbotszonen sind hier der Standard; beidseitige Zonen sind nur in enger Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung möglich und bedürfen einer besonders sorgfältigen Begründung.
  • Rheinuferbereich (Rheinstraße, Schönbornplatz) — Die Rheinstraße führt direkt am Ufer entlang und ist Hauptachse für Fußgänger- und Radtourismusverkehr. Wer hier für Renovierungsarbeiten an Rheinufer-Immobilien oder für Veranstaltungsaufbauten einen Stellbereich benötigt, sollte eine einseitige HVZ mit ausreichendem Sicherheitsabstand zum Geh- und Radweg planen. Der Schönbornplatz ist beliebter Treffpunkt und wird bei Weinfesten als Aufbaufläche genutzt — Halteverbote für diesen Bereich unbedingt frühzeitig anmelden.
  • Bahnhofsumgebung (Kleine Bahnhofstraße, Bahnhofstraße) — Der Bodenheimer Bahnhof an der Rheinstrecke Mainz–Worms ist täglich stark frequentiert. Pendler nach Mainz parken bevorzugt rund um die Kleine Bahnhofstraße, teils ganztägig. Bei Umzügen in Wohnhäusern dieser Umgebung treffen Umzugswagen auf hohen Parkdruck — besonders morgens und abends. Die gesetzliche Mindestfrist von drei vollen Tagen für das Aufstellen der Schilder ist hier besonders wichtig, damit Dauerparker genug Vorlauf haben, ihr Fahrzeug umzustellen.
  • Weinberglagen und Weinlehrpfad-Bereich (Kapellenstraße, Burgweg) — Entlang des rund drei Kilometer langen Weinlehrpfads befinden sich Weingüter und Direktvermarkter der Lagen Kapelle und Burgweg. Lieferungen für den Weinhandel, Kellereibetriebe sowie Aufbauten für Weinproben auf dem Pfad machen Halteverbotszonen auf öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. Die Verbandsgemeinde prüft solche Anträge besonders gründlich, da viele Wege in diesem Bereich Wirtschaftswege mit eingeschränktem Status sind.
  • Neubaugebiete am nördlichen Ortsrand (Eduard-von-Heuß-Straße, Setzerweg) — In den jüngeren Wohnquartieren nördlich des Ortskerns herrscht reger Zuzug von Familien aus dem Mainzer Umland. Die breiteren Straßenquerschnitte ermöglichen in der Regel unkomplizierte einseitige Halteverbotszonen über 10 bis 15 Meter. Auch hier sollten die Schilder mindestens drei volle Tage vor dem Umzug stehen — viele Bewohner fahren tagsüber zur Arbeit und sehen die Schilder erst abends.
  • Reichsritterstift-Bereich und Dollesplatz — Rund um die historische Anlage des Reichsritterstifts und den angrenzenden Dollesplatz — bekannt als Veranstaltungsort des St. Albansfests — finden sich Wohnhäuser aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Renovierungen an dieser Altbausubstanz, Gerüstaufstellungen und Containerstandorte für Bauschuttentsorgung erfordern vorab beantragte Halteverbotszonen. Bei denkmalgeschützten Fassaden stimmt sich die Verbandsgemeinde ggf. auch mit der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Mainz-Bingen ab.
  • Gewerbebereich und nördliche Ausfallstraße (Mainzer Straße) — Entlang der Mainzer Straße befinden sich Handwerksbetriebe und kleinere Gewerbeflächen. Maschinenstellplätze, Hebebühnen und Containerabstellungen auf der öffentlichen Fahrbahn erfordern eine HVZ sowie ggf. eine gesonderte Sondernutzungserlaubnis. Wegen des Durchgangsverkehrs von und nach Mainz legt die Behörde bei Anträgen auf dieser Strecke besonderen Wert auf eine genaue Situationsbeschreibung.

Wer genehmigt das Halteverbot in Bodenheim?

Für temporäre Halteverbotszonen in Bodenheim ist die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Das Dienstgebäude befindet sich am Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim. Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde für alle fünf Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde wahr — also für Bodenheim selbst sowie für Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim. Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 45 StVO, der den Straßenverkehrsbehörden die Befugnis gibt, durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in den Straßenverkehr einzugreifen.

Wenn Sie Ihren Antrag über halteverbot-beantragen.de stellen, leiten wir alle erforderlichen Unterlagen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim weiter. Erfahrungsgemäß prüft die Behörde die geplante Zonenlänge und die Lage im Straßenraum. Bei Straßen und Plätzen mit touristischer oder veranstaltungsbezogener Bedeutung — etwa Rheinstraße oder Dollesplatz — kann die Behörde um eine genauere Situationsbeschreibung bitten. Für Containerparkplätze auf öffentlichem Straßenraum ist zusätzlich zur HVZ häufig eine Sondernutzungserlaubnis der Verbandsgemeinde erforderlich — auch diesen Schritt koordinieren wir für Sie.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Bodenheim

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018, Az. 3 C 25.16) müssen Verkehrszeichen, die ein Halteverbot anordnen, mindestens drei volle Tage vor Beginn der Maßnahme aufgestellt sein. Diese Frist gilt verbindlich auch in Bodenheim. Wir empfehlen, Ihren Antrag mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin einzureichen, damit die Verbandsgemeindeverwaltung die Anordnung ausstellen, die Schilder gefertigt und rechtzeitig aufgestellt werden können.

Besondere Vorlaufzeiten empfehlen sich rund um die wichtigsten Veranstaltungen in Bodenheim: Das St. Albansfest, das jährlich im Sommer rund um das Reichsritterstift stattfindet, zieht viele Besucher aus der gesamten Region Rheinhessen an und belastet Parkflächen und Zufahrtsstraßen im Ortskern erheblich. Die Verbandsgemeindeverwaltung bearbeitet in dieser Phase zahlreiche Genehmigungsverfahren parallel; für Halteverbote in diesem Zeitraum sollten Sie mindestens drei bis vier Wochen im Voraus planen. Ähnliches gilt für Weinprobeveranstaltungen auf dem Weinlehrpfad und die Hoffeste der Bodenheimer Weingüter im Spätsommer und Herbst, wenn die Ordnungsverwaltung besonders stark ausgelastet ist.

Halteverbot für Umzug in Bodenheim

Die meisten Halteverbote in Bodenheim entstehen für Umzüge. In der engen Obergasse im historischen Ortskern können sich Möbelwagen kaum aneinander vorbeibewegen — eine einseitige Zone von mindestens 12 Metern direkt vor der Haustür verschafft dem Umzugsfahrzeug den nötigen Raum und verhindert, dass Passanten und Anwohnerfahrzeuge die Arbeit blockieren. Rund um die Kleine Bahnhofstraße parken Mainzer Pendler oft ganztägig, sodass bei Haushaltsauflösungen und Wohnungsumzügen die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen besonders wichtig ist, damit Dauerparker rechtzeitig umstellen können.

Halteverbot für Umzug in Bodenheim beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Bodenheim

Küchen- und Möbellieferungen sind entlang der Rheinstraße ein häufiger Anlass — in den Sommermonaten sind die Parkmöglichkeiten dort durch Tagestouristen zusätzlich eingeschränkt, sodass ein gesicherter Lieferbereich von 8 bis 10 Metern vor der Adresse teure Leerfahrten der Spedition vermeidet. Auch die Bodenheimer Weingüter entlang des Weinlehrpfads benötigen für ihre Hoffeste im Sommer und Herbst am Aufbautag einen freigehaltenen Bereich an der Kapellenstraße oder am Burgweg, damit Lieferwagen mit Getränken, Mobiliar und Equipment ungehindert be- und entladen können.

Halteverbot für Anlieferung in Bodenheim beantragen

Halteverbot für Baustelle & Handwerker in Bodenheim

Handwerks- und Sanierungsarbeiten sind in Bodenheim ein weiterer häufiger Anlass. Viele der historischen Gebäude rund um das Reichsritterstift stehen unter Denkmalschutz und benötigen regelmäßige Fassadenpflege — Gerüste ragen dabei über den Gehweg auf die Fahrbahn und erfordern eine Halteverbotszone über mehrere Wochen, deren Verlängerung wir bei Bedarf rechtzeitig nachbeantragen. Entlang der Mainzer Straße benötigen Handwerksbetriebe für Fassaden-, Fenster- oder Dacharbeiten einen gesicherten Standbereich für Hebebühnen und Arbeitsmaterial, mit ausreichend Puffer zum Durchgangsverkehr. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.

Halteverbot für Baustelle in Bodenheim beantragen

Halteverbot für Container in Bodenheim

Für das Aufstellen eines Bau- oder Entrümpelungscontainers beantragen wir das passende Halteverbot für den Stellplatz. Bei Renovierungen in den Neubauquartieren am Setzerweg oder an der Eduard-von-Heuß-Straße im nördlichen Ortsrand ist für die Abstellfläche auf öffentlichem Straßenraum neben der Halteverbotszone in der Regel zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Verbandsgemeinde notwendig — wir koordinieren beides in einem Antrag. Die breiteren Straßenquerschnitte in diesem Bereich ermöglichen meist eine unkomplizierte einseitige Zone.

Halteverbot für Container in Bodenheim beantragen

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Bodenheimer Besonderheiten

In Bodenheim gibt es derzeit keine Umweltzone. Die Gemeinde liegt als eigenständige Ortsgemeinde außerhalb des Stadtgebiets Mainz; die dortige Umweltzone, die seit 2013 Bestand hatte, wurde zum 1. Oktober 2025 aufgehoben. Eine eigene Umweltzone für Bodenheim wurde zu keinem Zeitpunkt eingerichtet. Fahrzeuge aller Schadstoffklassen können das Gemeindegebiet daher ohne Einschränkung anfahren — das gilt auch für ältere Umzugs- und Lieferfahrzeuge ohne grüne Umweltplakette.

Formelle Anwohnerparkzonen mit Parkausweispflicht existieren in Bodenheim bislang nicht. Dennoch ist die Parkplatzsituation im historischen Ortskern — besonders rund um Obergasse, Langgasse und Schönbornplatz — in den Sommer- und Herbstmonaten durch Tagestouristen und Weinfest-Besucher stark angespannt. Für Handwerker und Umzugsunternehmen bedeutet das: Ohne eine behördlich angeordnete Halteverbotszone riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug eingeparkt wird oder andere Fahrzeuge die benötigte Arbeitsfläche belegen. Eine HVZ schafft verbindliche Rechtssicherheit, weil unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden können.

Bodenheim wird durch die Rheinstrecke (Bahnlinie Mainz–Worms) erschlossen; der Bahnhof liegt am östlichen Ortsrand nahe der Bahnhofstraße. Die Mainzer Straße im Norden ist die Hauptachse für den Durchgangsverkehr. Auf dieser Strecke gelten die allgemeinen Beschränkungen der StVO; für temporäre Großbaugeräte auf der Fahrbahn kann die Verbandsgemeindeverwaltung eine gesonderte Anordnung sowie die Koordination mit der Polizei verlangen. Wer Halteverbote für Weinbergwege und Wirtschaftswege benötigt, sollte vorab prüfen, ob es sich um öffentliche Verkehrsflächen handelt — nur dort ist die Verbandsgemeinde zuständig.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Bodenheim

Wer ist in Bodenheim für die Genehmigung eines Halteverbots zuständig?
Zuständig ist die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim (Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim) als untere Straßenverkehrsbehörde. Sie nimmt diese Aufgabe für alle fünf Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde wahr — also auch für Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim.

Wie lange muss das Halteverbotsschild vor dem Termin aufgestellt sein?
Mindestens drei volle Tage — das ist die verbindliche Mindestfrist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Az. 3 C 25.16 vom 24.05.2018). Wir empfehlen, die Schilder spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Termin aufzustellen, um auch bei kurzen Verzögerungen auf der sicheren Seite zu sein.

Gibt es in Bodenheim eine Umweltzone?
Nein. Bodenheim hat keine Umweltzone. Das Gemeindegebiet liegt außerhalb der Mainzer Umweltzone, die ohnehin zum 1. Oktober 2025 aufgehoben wurde. Fahrzeuge aller Emissionsklassen können Bodenheim ohne Plakettenpflicht anfahren.

Wie viel Länge benötige ich für eine Halteverbotszone beim Umzug in der Obergasse?
In engen Straßen wie der Obergasse empfehlen wir eine HVZ von mindestens 12 bis 15 Metern. Das reicht für einen normalen Möbelwagen (ca. 10 Meter Länge) plus Rangierpuffer. Bei größeren Fahrzeugen sprechen Sie uns bitte an — in manchen Abschnitten des Altkerns ist die Straßenbreite für Begegnungsverkehr mit LKW ohnehin kritisch.

Was passiert, wenn trotz Halteverbot jemand in meiner HVZ parkt?
Mit der behördlichen Anordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim besteht eine Rechtsgrundlage für das kostenpflichtige Abschleppen. Sie können den Gemeindevollzugsdienst oder die Polizei informieren, die das Fahrzeug abschleppen lassen. Ohne gültige HVZ-Anordnung ist ein Abschleppen nicht möglich.

Kann ich für einen Container auf der Straße eine Halteverbotszone in Bodenheim beantragen?
Ja. Für Container auf öffentlichem Straßenraum wird neben der HVZ in der Regel auch eine Sondernutzungserlaubnis der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim benötigt. Wir beantragen beides für Sie und stellen sicher, dass der Container ordnungsgemäß beleuchtet und markiert aufgestellt wird.

Wie weit im Voraus sollte ich rund um das St. Albansfest oder Weinhoffeste einen Antrag stellen?
Rund um das St. Albansfest und die Weinhoffeste der Bodenheimer Weingüter empfehlen wir mindestens drei bis vier Wochen Vorlauf. Die Verbandsgemeindeverwaltung bearbeitet in diesen Hochphasen viele Genehmigungsverfahren gleichzeitig, und die verfügbaren Parkflächen im Ortskern sind begrenzt.

Brauche ich eine HVZ, wenn mein Handwerker nur wenige Stunden arbeitet?
Auch bei kurzen Arbeiten ist eine HVZ sinnvoll, sobald der Handwerkerwagen auf dem Parkstreifen oder der Fahrbahn hält und andere Fahrzeuge blockiert. Besonders in der engen Ortsmitte von Bodenheim sind Beschwerden von Anwohnern ohne HVZ keine Seltenheit. Eine behördliche Anordnung schützt Sie vor Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot