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· 53 Bestellungen in Mainz-Kostheim

Halteverbotszone in Mainz-Kostheim beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
182 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 182 €
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
3
Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
Bestellstatus-Tracking mit Fortschrittsanzeige von der Bestellung bis zur aktiven Halteverbotszone

Bereits bestellt?

Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.

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ImmoScout24 – Partner von halteverbot-beantragen.de
NeoMetrik – Partner von halteverbot-beantragen.de
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Nittsu – Partner von halteverbot-beantragen.de
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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+120.293 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor einem Monat verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor einem Monat verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor einem Monat verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor einem Monat verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor einem Monat verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 2 Monaten verifiziert
120.293+
Bestellungen
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Ø Bewertung
22.000+
Abgedeckte Städte
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Mainz-Kostheim und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Mainz-Kostheim

Was kostet ein Halteverbot in Mainz-Kostheim?

Ein Halteverbot in Mainz-Kostheim erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 182,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 65,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Mainz-Kostheim bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Mainz-Kostheim eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Mainz-Kostheim bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Mainz-Kostheim an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Mainz-Kostheim ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).

Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.

Halteverbot in Mainz-Kostheim beantragen — der Ratgeber für den Wiesbadener Stadtteil

Mainz-Kostheim gehört trotz seines Namens zur Landeshauptstadt Wiesbaden und liegt am südöstlichen Stadtrand direkt am Rhein, nur wenige hundert Meter von der Mainzer Stadtgrenze entfernt. Das macht den Ort besonders: Wer hier eine Halteverbotszone benötigt, wendet sich nicht etwa an die Stadt Mainz, sondern an das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der Landeshauptstadt Wiesbaden. Wir beantragen das Halteverbot dort als zugelassenes Fachunternehmen, das seit 2015 deutschlandweit aktiv ist und über 120.293 Bestellungen abgewickelt hat. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie bei Promovers kennen wir die Anforderungen einer rechtssicheren temporären Halteverbotszone genau — auch in Wiesbadener Stadtteilen wie Mainz-Kostheim, die durch ihre Grenzlage besondere Fragen aufwerfen.

Mainz-Kostheim ist ein lebhafter Wohnstadtteil mit mehreren Tausend Einwohnern, einer gewachsenen Ortsmitte rund um den Kostheimer Marktplatz und dem angrenzenden Rheinufer. Die Bundesstraße B455 führt durch den Ort und verbindet Wiesbaden-Biebrich mit der Wiesbadener Innenstadt. Durch die unmittelbare Nähe zum Rhein und die Anbindung an die Theodor-Heuss-Brücke herrscht vor allem zu Stoßzeiten erheblicher Durchgangsverkehr — ein Umstand, der bei der Planung einer Halteverbotszone zu berücksichtigen ist.

Halteverbote in den Ortsbereichen von Mainz-Kostheim

Mainz-Kostheim besteht aus mehreren gewachsenen Wohnbereichen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an eine Halteverbotszone stellen. Wir richten die Schilder in allen Bereichen ein.

  • Kostheimer Ortskern — das Herz von Mainz-Kostheim rund um die Kostheimer Hauptstraße und den Marktplatz. Die Bebauung ist gründerzeitlich verdichtet mit schmalen Fahrbahnen, was beidseitige Halteverbote empfehlenswert macht. Lieferfahrzeuge und Umzugswagen finden nur selten ausreichend Platz ohne offizielle Zone.
  • Rheinuferbereich — entlang der Straße Am Rhein und der angrenzenden Wohnlagen. Bei Lieferungen und Möbeltransporten in Rheinnähe empfehlen wir frühzeitige Planung wegen des erhöhten Parksuchverkehrs am Wochenende.
  • Bereich Maarstraße und Umgebung — ruhigere Wohnquartiere östlich des Ortskerns mit gemischter Bebauung aus Einzel- und Mehrfamilienhäusern; hier sind einseitige Halteverbote häufig ausreichend.
  • Gewerbegebiet Wallauer Straße / Industriegebiet — nördlich des Ortskerns mit gewerblicher Nutzung. Bei Containeraufstellungen im Gewerbebereich empfehlen wir mindestens 3 Wochen Vorlauf.
  • Wohngebiet zwischen B455 und Rhein — neuere Reihenhauslagen südlich der Hauptdurchgangsachse. Umzüge verlaufen hier erfahrungsgemäß mit weniger Parkdruck, sofern nicht an Wochenend-Spitzentagen geplant.
  • Übergangsbereiche Richtung Wiesbaden-Biebrich — Wohnstraßen mit direktem Anschluss an den Wiesbadener Ortsteil Biebrich; für diese Bereiche gilt dieselbe Wiesbadener Behördenzuständigkeit.
  • Bereich Weinheimerstraße — ältere Bebauung mit häufigem Umzugsaufkommen, da die Mietstruktur hier von günstigeren Altbauwohnungen geprägt ist.

Wer genehmigt das Halteverbot in Mainz-Kostheim?

Obwohl „Mainz" im Namen steht, liegt Mainz-Kostheim im Stadtgebiet Wiesbaden. Zuständig ist deshalb das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei der Landeshauptstadt Wiesbaden. Das Amt ist die untere Straßenverkehrsbehörde und entscheidet auf Grundlage von § 45 StVO über temporäre Halteverbotsanordnungen. Anträge können online über das Wiesbadener Stadtportal eingereicht werden; wir übernehmen das für Sie. Sie müssen weder persönlich bei der Behörde vorsprechen noch ein Schreiben verfassen.

Ein häufiger Irrtum: Wer bei der Stadt Mainz anfragt, wird weiterverwiesen — die Stadt Mainz ist für diesen Stadtteil nicht zuständig. Diese Verwechslung führt gelegentlich zu Zeitverlust. Wir kennen diese Besonderheit und stellen den Antrag von Anfang an bei der richtigen Behörde.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Mainz-Kostheim

Die Wiesbadener Straßenverkehrsbehörde bearbeitet Anträge in der Regel zügig; dennoch empfehlen wir für Standard-Umzüge und Lieferungen eine Vorlaufzeit von 14 Tagen, besser 2 bis 3 Wochen. So bleibt ausreichend Zeit für Bearbeitung, die gesetzliche Aufstellfrist und eventuelle Rückfragen der Behörde. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsbühnen sollten Sie mindestens 3 Wochen einplanen, da diese Fälle gesondert geprüft werden.

Besondere Belastungsspitzen entstehen rund um die Mainzer Fastnacht (Januar bis Fastnachtsdienstag), wenn Wiesbaden und die grenznahen Stadtteile erhöhten Behördenaufwand verzeichnen, sowie beim Wiesbadener Stadtfest (meist im Sommer). Planen Sie für diese Zeiträume 4 Wochen Vorlauf ein. Denken Sie außerdem daran: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen die Schilder mindestens drei volle Tage vor Beginn der Zone stehen — bei kurzfristiger Beauftragung kann dieser Puffer nicht mehr gewährleistet werden.

Halteverbot für Umzug in Mainz-Kostheim

Die dichte Altbaustruktur im Kostheimer Ortskern rund um die Kostheimer Hauptstraße verlangt oft ein beidseitiges Halteverbot mit 15 Metern, damit der Umzugswagen mit Hebebühne sicher steht. Im Bereich Maarstraße und Umgebung kommt es bei Mieterwechseln in Mehrfamilienhäusern regelmäßig vor, dass kein ausreichend breiter Halteplatz vorhanden ist — eine einseitige Zone von 10 bis 12 Metern schafft hier verlässlich Platz.

Halteverbot für Umzug in Mainz-Kostheim beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Mainz-Kostheim

Für Möbel- und Küchenanlieferungen nahe dem Rheinufer, wo Parksuchverkehr und Spaziergänger das Aufkommen erhöhen, empfehlen wir Wochentagstermine und eine Zone von 10 bis 15 Metern direkt vor dem Hauseingang. In den neueren Reihenhauslagen südlich der B455 reicht für Küchenanlieferungen häufig eine einseitige 10-Meter-Zone, sofern die Zufahrt vorab geklärt ist.

Halteverbot für Anlieferung in Mainz-Kostheim beantragen

Halteverbot für Bauarbeiten in Mainz-Kostheim

Schwere Lieferfahrzeuge für Handwerkereinsätze im Gewerbegebiet Wallauer Straße nördlich des Ortskerns brauchen eine klar definierte Zone, damit der Begegnungsverkehr in den engen gewerblichen Zufahrten nicht blockiert wird. In den älteren Wohnstraßen rund um die Weinheimerstraße sichern wir für mehrtägige Sanierungsarbeiten eine Zone für Gerüst und Materiallieferungen ab.

Halteverbot für Bauarbeiten in Mainz-Kostheim beantragen

Halteverbot für Containeraufstellung in Mainz-Kostheim

Mehrwöchige Containerstandzeiten bei Sanierungen in der Weinheimerstraße mit ihrer älteren, günstigeren Altbausubstanz planen wir wegen der erhöhten behördlichen Prüftiefe mit mindestens drei Wochen Vorlauf. Im Gewerbegebiet Wallauer Straße stimmen wir Containeraufstellungen zusätzlich mit dem laufenden Lieferverkehr der ansässigen Betriebe ab.

Halteverbot für Containeraufstellung in Mainz-Kostheim beantragen

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Besonderheiten in Mainz-Kostheim

Die Umweltzone Wiesbaden ist aktiv und umfasst weite Teile des Stadtgebiets, einschließlich der Ortsteile. Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht befahren. Das betrifft auch das Fahrzeug, das die Halteverbotsschilder aufstellt — unsere Aufstellpartner sind mit entsprechend zugelassenen Fahrzeugen unterwegs. Die benachbarte Umweltzone Mainz hingegen wurde zum 1. Oktober 2025 aufgehoben — für Mainz-Kostheim gilt jedoch die Wiesbadener Regelung weiterhin.

Die Bundesstraße B455 ist die wichtigste Verkehrsachse durch Mainz-Kostheim und verbindet Biebrich mit dem Wiesbadener Zentrum. Auf dieser Straße sind temporäre Halteverbote nur nach Abstimmung mit der Verkehrsbehörde möglich. In den angrenzenden Wohnstraßen gelten dagegen Anwohnerparkregelungen, die den freien Parkraum einschränken. Wer kurzfristig einen Stellplatz für einen Umzugswagen freihalten möchte, hat ohne offizielles Halteverbot keinen Rechtsanspruch darauf. Die Theodor-Heuss-Brücke führt unmittelbar über den Rhein nach Mainz-Kastel und sorgt werktags für erhöhtes Verkehrsaufkommen in den Morgenstunden — bei Terminen in Brückennähe sollten Sie dies einkalkulieren.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Mainz-Kostheim

Welche Behörde ist für Mainz-Kostheim zuständig — Mainz oder Wiesbaden?
Mainz-Kostheim gehört zur Landeshauptstadt Wiesbaden. Zuständig ist das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei Wiesbaden, nicht das Straßenverkehrsamt Mainz. Wir stellen den Antrag korrekt bei der Wiesbadener Behörde.

Wie lange vor meinem Termin muss ich bestellen?
Wir empfehlen 14 Tage, besser 2 bis 3 Wochen. In dieser Zeit läuft die Behördenbearbeitung, und die Schilder können rechtzeitig aufgestellt werden, sodass die gesetzliche Frist von drei vollen Tagen (BVerwG 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) eingehalten ist.

Gilt die Umweltzone Mainz auch für Mainz-Kostheim?
Nein. Mainz-Kostheim gehört zu Wiesbaden. Dort gilt die Umweltzone Wiesbaden (grüne Plakette). Die Umweltzone Mainz, die zum 1. Oktober 2025 aufgehoben wurde, betrifft Mainz-Kostheim nicht.

Was passiert, wenn ein fremdes Auto in meiner Zone steht?
Steht zum Termin ein Fahrzeug in Ihrer ordnungsgemäß ausgeschilderten Zone, kann es kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten trägt zunächst der Auftraggeber, kann sie aber vom Fahrzeughalter zurückfordern. Für die Abschleppkosten kommt es darauf an, ob die Schilder mindestens drei volle Tage vorher standen.

Kann ich das Halteverbot auch für eine Containeraufstellung beantragen?
Ja. Für Containeraufstellungen, Arbeitsbühnen oder Kräne empfehlen wir mindestens 3 Wochen Vorlauf, da die Behörde solche Fälle eingehender prüft. Bitte geben Sie bei der Bestellung an, welches Fahrzeug oder Gerät aufgestellt werden soll.

Wie viele Meter Halteverbot brauche ich für einen Umzugswagen?
Für einen Standard-Umzugswagen empfehlen wir 10 bis 15 Meter. In den engen Wohnstraßen des Kostheimer Ortskerns kann ein beidseitiges Halteverbot sinnvoll sein, damit genügend Breite zum Aussteigen und Tragen bleibt.

Gibt es in Mainz-Kostheim Anwohnerparkzonen?
Im Bereich Mainz-Kostheim sind Anwohnerparkbereiche vorhanden. Ein Anwohnerparkausweis berechtigt nicht dazu, dauerhaft einen Stellplatz freizuhalten — dafür ist ein amtlich genehmigtes Halteverbot erforderlich.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot