Halteverbotszone in Herrenberg beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
Jetzt beantragenab 307 €So einfach geht's
Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.
Bereits bestellt?
Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.
Vertrauen namhafter Partner
Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge
Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…
Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.
Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank
Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!
Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details.
Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Herrenberg und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Herrenberg
Was kostet ein Halteverbot in Herrenberg?
Ein Halteverbot in Herrenberg erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 307,00 €.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 36,00 € pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 37,00 €.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?
Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Herrenberg bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.
Wann wird die Halteverbotszone in Herrenberg eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Herrenberg bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Herrenberg an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?
Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Herrenberg ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).
Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?
Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.
Halteverbot in Herrenberg beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile
Sieben eigenständige Stadtteile und eine mittelalterliche Altstadt mit Gassenbreiten aus einer Zeit ohne Möbelwagen: Genau diese Kleinteiligkeit macht die Zonenplanung für ein Halteverbot in Herrenberg zur Detailarbeit, die wir seit 2015 bundesweit übernehmen. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und bei Promovers haben wir über 122.679 Bestellungen deutschlandweit abgewickelt — von der Bronngasse in der Kernstadt bis zu den Hofgrundstücken in Gültstein kennen wir die Anforderungen, die eine Straßenverkehrsbehörde an eine rechtssichere Zone stellt.
Topografisch liegt Herrenberg im Übergang vom Gäu zum Schönbuch, verkehrlich ist die Stadt über S-Bahn und Intercity fest in den Verkehrsverbund Stuttgart eingebunden — mit entsprechendem Pendleraufkommen zwischen Herrenberg, Stuttgart und Tübingen. Rund um den mittelalterlichen Marktplatz und die Stiftskirche verdichtet sich die Bebauung spürbar, während sich die sieben Stadtteile mit eigenem dörflichen Gepräge deutlich lockerer zeigen — für die Zonenplanung macht dieser Unterschied den entscheidenden Ausschlag zwischen einseitigem und beidseitigem Halteverbot.
Halteverbote in den Herrenberger Stadtteilen
Herrenberg besteht aus der Kernstadt und sieben Stadtteilen: Affstätt, Gültstein, Haslach, Kayh, Kuppingen, Mönchberg und Oberjesingen. Wir richten Halteverbote im gesamten Stadtgebiet ein — die folgenden Bereiche sind die häufigsten Anlaufstellen.
- Altstadt / Marktplatz — das historische Zentrum rund um den Marktplatz, den Klosterhof und die Stiftskirche mit der charakteristischen Fachwerkbebauung. Enge Gassen wie die Bronngasse oder die Mühlstraße erfordern präzise abgegrenzte Zonen; für Umzüge empfehlen wir hier oft 12 bis 15 Meter und prüfen ein beidseitiges Halteverbot.
- Kernstadt / Wohngebiete — die dicht bebauten Wohnquartiere rund um die Innenstadt mit der Tübinger Straße und der Stuttgarter Straße als Hauptachsen. Häufige Anlässe sind Möbeltransporte und Küchenanlieferungen; beidseitige Zonen je nach Fahrbahnbreite sinnvoll.
- Kuppingen — nördlicher Stadtteil mit Mischbebauung aus Altbestand und neueren Wohnhäusern; häufige Umzüge für Zuzügler aus dem Stuttgarter Umland.
- Affstätt — südwestlicher Stadtteil mit dörflichem Charakter und ruhigen Wohnstraßen; einseitige 10-Meter-Zonen sind in der Regel ausreichend.
- Gültstein — südöstlicher Stadtteil an der Ammer mit älterer Bebauung und typischen schwäbischen Hofstrukturen; Containeraufstellungen für Hausrenovierungen sind häufige Anlässe.
- Haslach — westlicher Stadtteil mit überwiegend Einfamilienhaus-Bebauung; ruhige Wohnstraßen und guter Aufstellspielraum.
- Kayh — kleiner Stadtteil im Nordwesten mit dörflicher Struktur; Lieferungen und Umzüge sind mit einseitigen Zonen gut abzudecken.
- Mönchberg und Oberjesingen — südliche Stadtteile mit lockerer Bebauung; einseitige Zonen in der Regel ausreichend für Umzüge und Handwerkerarbeiten.
Wer genehmigt das Halteverbot in Herrenberg?
Zuständig für die Genehmigung temporärer Halteverbotszonen in Herrenberg ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Herrenberg, Marktplatz 5, 71083 Herrenberg (Telefon: 07032 924-0). Als Große Kreisstadt ist Herrenberg in vollem Umfang untere Straßenverkehrsbehörde für ihr Zuständigkeitsgebiet. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO. Wir stellen den Antrag dort ein und übernehmen alle Rückfragen — Sie müssen weder persönlich vorsprechen noch ein Schreiben verfassen. Anträge können auch online, schriftlich oder persönlich bei der Behörde eingereicht werden.
Die Herrenberger Straßenverkehrsbehörde bearbeitet Anträge für die Kernstadt und alle sieben Stadtteile. Für Containeraufstellungen und den Einsatz von Hebefahrzeugen empfehlen wir, genaue Angaben zur Fahrzeuggröße und zum Aufstellort bereitzuhalten — wir koordinieren das für Sie.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Herrenberg
Für Standard-Umzüge und Lieferungen empfehlen wir in Herrenberg mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf. So ist ausreichend Zeit für den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde, die behördliche Bearbeitung und die anschließende Aufstellfrist von mindestens drei vollen Tagen vor Gültigkeitsbeginn. Diese Frist ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) verbindlich festgelegt.
Besonders ausgelastet ist die Behörde rund um das Stadtfest Herrenberg, das jährlich im Juli stattfindet (2025: 18.–20. Juli, Festmeile vom Marktplatz durch den Klosterhof bis zum Place de Tarare) und das Sommerfarben-Kulturfestival im Juli. In diesen Wochen ist die Altstadt und das Marktplatzumfeld besonders beansprucht. Für Anträge in dieser Zeit empfehlen wir mindestens 4 Wochen Vorlauf. Auch während des Herrenberger Weihnachtsmarkts im Dezember ist frühzeitige Planung empfehlenswert.
Halteverbot für Umzug in Herrenberg
Die meisten Halteverbote in Herrenberg entstehen für Umzüge. In den engen Fachwerk-Gassen der Altstadt rund um Marktplatz und Stiftskirche — etwa Bronngasse oder Mühlstraße — planen wir meist 12 bis 15 Meter und prüfen eine beidseitige Zone, damit der Umzugswagen trotz wenig Ausweichraum sicher rangieren kann. Im südwestlichen Stadtteil Affstätt mit seinem dörflichen Charakter und den ruhigen Wohnstraßen genügt für einen Möbeltransport dagegen meist eine einseitige 10-Meter-Zone. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; wir empfehlen, den Auftrag mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin zu erteilen.
Halteverbot für Umzug in Herrenberg beantragenHalteverbot für Anlieferung in Herrenberg
Küchen- und Möbellieferungen brauchen in Herrenberg oft eine klar abgegrenzte Ladezone. In Kuppingen mit seiner dichten Mischbebauung aus Altbestand und neueren Wohnhäusern haben viele Gebäude keine Hofzufahrt — für einen Lkw mit Ladekran richten wir dort meist eine beidseitige Zone ein, damit er sicher rangieren kann. Restaurants und Cafés rund um den Marktplatz benötigen bei Großlieferungen ebenfalls eine klar abgegrenzte Zone, besonders in der Stadtfestsaison im Juli, wenn Parkflächen ohnehin stärker belegt sind. Wer hier frühzeitig anfragt, sichert sich die passende Fläche zum gewünschten Anliefertermin.
Halteverbot für Anlieferung in Herrenberg beantragenHalteverbot für Baustelle & Handwerker in Herrenberg
Handwerks- und Sanierungsarbeiten sind ein weiterer häufiger Anlass. Im westlichen Stadtteil Haslach mit seiner überwiegenden Einfamilienhaus-Bebauung lassen sich mehrtägige Dachdecker- oder Gerüstbauarbeiten mit einer einseitigen Zone zuverlässig absichern, sodass die Zufahrt für Material und Werkzeug durchgehend gesichert bleibt. Der gute Aufstellspielraum in den ruhigen Wohnstraßen macht die Planung dort einfacher als in der dichten Altstadt. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.
Halteverbot für Baustelle in Herrenberg beantragenHalteverbot für Container in Herrenberg
Für das Aufstellen eines Baucontainers beantragen wir das passende Halteverbot für den Stellplatz. Im südöstlichen Stadtteil Gültstein an der Ammer, wo Sanierungsarbeiten an den typischen schwäbischen Hofgebäuden anfallen, stehen solche Container oft mehrere Wochen — wegen der längeren Aufstelldauer und der erhöhten Prüftiefe der Behörde empfehlen wir hier mindestens drei Wochen Vorlauf. Die Zone wird so bemessen, dass der Container samt Anlieferung sicher Platz findet, ohne die Hofzufahrten der Nachbargrundstücke zu blockieren. Auch für Container in den übrigen Stadtteilen richten wir die passende Fläche ein.
Halteverbot für Container in Herrenberg beantragenAnwohnerparken, Umweltzone und andere Herrenberger Besonderheiten
Die Herrenberger Umweltzone wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben. Nachdem die Stickstoffdioxid-Messwerte in Herrenberg seit Jahren deutlich unter dem Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ lagen, hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Fahrverbotsbeschränkungen für Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette abgeschafft. Das bedeutet: Lieferfahrzeuge und Umzugswagen benötigen keine Umweltplakette mehr für die Einfahrt ins Herrenberger Stadtgebiet. In der Herrenberger Altstadt und rund um den Marktplatz ist der Parkraum an Markt- und Festtagen trotzdem erheblich beansprucht; ein offizielles Halteverbot ist der einzige rechtssichere Weg, die Aufstellfläche für Ihren Termin zu reservieren.
Herrenberg ist über die Bundesstraße B296 erschlossen, die als wichtige Verbindungsstraße zwischen Böblingen/Stuttgart und dem Gäu durch den nördlichen Stadtbereich führt. Im Stadtgebiet ist sie eine stark frequentierte Hauptachse. Die S-Bahn-Linie S1 und mehrere Regionalexpress-Verbindungen machen Herrenberg zum bedeutenden Verkehrsknoten im Landkreis Böblingen. Für Halteverbote an der B296 innerorts ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung zuständig; außerorts gilt die übergeordnete Zuständigkeit — wir klären das im Vorfeld.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Herrenberg
Welchen Vorlauf sollte ich für ein Halteverbot in Herrenberg einplanen?
Rechnen Sie mit mindestens 14 Tagen, idealerweise 2 bis 3 Wochen. Darin steckt die Bearbeitungszeit der Straßenverkehrsbehörde ebenso wie die Aufstellfrist von mindestens drei vollen Tagen vor Gültigkeitsbeginn, die das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) vorschreibt. Rund um das Stadtfest im Juli oder den Weihnachtsmarkt im Dezember planen Sie besser 4 Wochen ein.
Welche Behörde ist für das Halteverbot in Herrenberg zuständig?
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Herrenberg, Marktplatz 5, 71083 Herrenberg, entscheidet über Anträge für die Kernstadt und alle sieben Stadtteile. Wir reichen den Antrag dort ein und klären sämtliche Rückfragen direkt mit der Behörde.
Richten Sie Halteverbote auch in Nachbargemeinden wie Gärtringen oder Nufringen ein?
Ja. Neben Herrenberg selbst beauftragen wir regelmäßig Zonen im gesamten Gäu- und Schönbuch-Umland — etwa in Gärtringen, Nufringen, Ehningen, Gäufelden, Deckenpfronn, Hildrizhausen, Ammerbuch, Aidlingen und Jettingen. Der Ablauf läuft jeweils über die dort zuständige Verwaltung.
Warum empfehlen Sie für die Bronngasse in der Altstadt häufig ein beidseitiges statt ein einseitiges Halteverbot?
Die Bronngasse und die Mühlstraße sind typische enge Altstadtgassen mit wenig Ausweichraum. Ein beidseitiges Halteverbot schafft dort die Breite, die ein Umzugswagen für ein sicheres Rangieren braucht — in den lockerer bebauten Stadtteilen genügt dagegen fast immer eine einseitige Zone.
Was ändert sich, wenn mein Wunschtermin in die Woche des Herrenberger Stadtfests im Juli fällt?
Rund um Marktplatz und Klosterhof ist die Behörde durch die Festmeile zusätzlich beansprucht, und Parkflächen sind stärker belegt. Für Termine in dieser Zeit sollten Sie rund 4 Wochen Vorlauf statt der üblichen 2 bis 3 Wochen einplanen.
Braucht ein Baucontainer in Gültstein mehr Vorlauf als ein normaler Umzug?
Ja. Für Containeraufstellungen im Zusammenhang mit Sanierungen an den dortigen Hofgebäuden empfehlen wir mindestens 3 Wochen Vorlauf, weil die Behörde solche länger stehenden Aufstellungen genauer prüft als eine eintägige Umzugszone.
Ist der Ablauf für kleinere Stadtteile wie Kayh oder Oberjesingen genauso wie in der Kernstadt?
Ja, dieselbe Straßenverkehrsbehörde ist zuständig. Wegen der lockeren, dörflichen Bebauung reicht in Kayh, Oberjesingen und Mönchberg aber meist eine einseitige 10-Meter-Zone, während in der dichteren Kernstadt öfter beidseitig genehmigt wird.
Gilt an der B296 innerorts dieselbe Zuständigkeit wie in der übrigen Kernstadt?
Für innerörtliche Abschnitte der B296 ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Herrenberg zuständig. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft übernimmt die übergeordnete Straßenbaubehörde die Anordnung — welche Stelle im Einzelfall greift, klären wir vor der Antragstellung.