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· 96 Bestellungen in Neu-Ulm

Halteverbotszone in Neu-Ulm beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
200 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 200 €
32 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
Bestellstatus-Tracking mit Fortschrittsanzeige von der Bestellung bis zur aktiven Halteverbotszone

Bereits bestellt?

Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.

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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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+122.679 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor 2 Monaten verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor 2 Monaten verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor 3 Monaten verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor 3 Monaten verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor 3 Monaten verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 4 Monaten verifiziert
122.679+
Bestellungen
4,9
Ø Bewertung
22.000+
Abgedeckte Städte
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Neu-Ulm und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Neu-Ulm

Was kostet ein Halteverbot in Neu-Ulm?

Ein Halteverbot in Neu-Ulm erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 200,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 32,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 91,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Neu-Ulm bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Neu-Ulm eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Neu-Ulm bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Neu-Ulm an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Neu-Ulm ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).

Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.

Halteverbot in Neu-Ulm beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile

Als AMÖ- und Promovers-Mitglied beantragen wir seit 2015 bundesweit temporäre Halteverbotszonen, mittlerweile über 122.679 Bestellungen deutschlandweit — auch in Neu-Ulm, der bayerisch-schwäbischen Stadt am rechten Donauufer, direkt gegenüber dem baden-württembergischen Ulm.

Neu-Ulm hat als kreisfreie Stadt und Sitz des gleichnamigen Landkreises mit rund 60.000 Einwohnern eine besondere Lage: Die Donau bildet die Grenze sowohl zwischen den Städten Neu-Ulm und Ulm als auch zwischen den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Beide Städte bilden ein gemeinsames Oberzentrum, sind aber verwaltungstechnisch getrennt — wer ein Halteverbot in Neu-Ulm braucht, ist bei der bayerischen Stadtverwaltung Neu-Ulm richtig, nicht bei der Stadt Ulm. Wer hier eine Halteverbotszone benötigt — für einen Umzug in der Innenstadt, eine Möbellieferung in Pfuhl oder einen Sanierungscontainer in Offenhausen — profitiert davon, dass wir genau wissen, welche der beiden Verwaltungen über der Donau für welche Adresse zuständig ist.

Halteverbote in den Neu-Ulmer Stadtteilen

Neu-Ulm besteht aus der Kernstadt und mehreren Stadtteilen. Wir richten Halteverbote in allen Stadtteilen und Postleitzahlen ein — die folgenden sind die häufigsten Anlaufstellen.

  • Innenstadt / Mitte — das dicht bebaute Zentrum rund um Augsburger Straße, Bahnhofstraße und Marienstraße. Hier ist der Parkdruck am höchsten und Anwohnerparken weit verbreitet. Für Umzüge empfehlen wir meist 15 Meter und prüfen ein beidseitiges Halteverbot.
  • Offenhausen — südwestlicher Stadtteil mit Mischung aus Wohnen, Gewerbe und der Hochschule Neu-Ulm. Häufige Anlässe sind Umzüge in den Wohnquartieren und Lieferungen an die Hochschule.
  • Pfuhl — größter eingemeindeter Stadtteil im Norden mit gewachsenem Ortskern. Reihen- und Einfamilienhauslagen, in denen sich oft einseitige Zonen anbieten.
  • Burlafingen — nordöstlicher Stadtteil entlang der Donau-Auen, überwiegend ruhige Wohnlagen mit gutem Aufstellspielraum.
  • Steinheim — westlicher Stadtteil Richtung Senden mit Wohn- und Gewerbeflächen.
  • Ludwigsfeld — Stadtteil im Süden nahe der B28, von dem aus Senden und die Region gut angebunden sind.
  • Reutti, Jedelhausen und Holzschwang — südöstliche Ortsteile mit dörflichem Charakter und engen Ortsdurchfahrten.
  • Gerlenhofen — südlicher Stadtteil mit eigenem Ortskern und Anbindung Richtung Bayerisch-Schwaben.
  • Finningen und Hausen — weitere südliche Ortsteile, überwiegend Wohnlagen.

Wer genehmigt das Halteverbot in Neu-Ulm?

Zuständig ist die Stadt Neu-Ulm, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht in der Hauptabteilung Tiefbau, erreichbar über das Rathaus in der Augsburger Straße 15. Wir reichen den Antrag dort ein und kümmern uns um alle Rückfragen — Sie müssen weder ein Schreiben an die Behörde verfassen noch persönlich vorsprechen. Die verkehrsrechtliche Anordnung des temporären Halteverbots erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO anhand der von uns gelieferten Unterlagen.

Wichtig ist die Zuständigkeitsfrage über die Donau hinweg: Für Adressen auf der Neu-Ulmer Seite ist ausschließlich die bayerische Stadt Neu-Ulm zuständig, für Ulmer Adressen die baden-württembergische Stadt Ulm. Wir achten darauf, dass der Antrag bei der richtigen Stelle landet — gerade in der Brückenregion rund um die Adenauerbrücke ein häufiger Stolperstein. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsgeräten prüft die Behörde mit erhöhter Tiefe; auch das berücksichtigen wir vorab.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Neu-Ulm

Damit Termin, behördliche Bearbeitung und die anschließende Aufstellfrist sicher zusammenpassen, empfehlen wir für Standard-Umzüge und Lieferungen mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsgeräten sollten Sie eher 3 Wochen einplanen, weil die Behörde diese Fälle zusätzlich prüft.

Neu-Ulm und Ulm bilden ein gemeinsames Veranstaltungs- und Wirtschaftszentrum: Während Großereignissen ist die Behörde stärker ausgelastet und das Aufstellen in der Nähe des Geschehens teils eingeschränkt. Planen Sie rund um das Schwörwochenende mit dem Nabada auf der Donau (Mitte/Ende Juli), die Ulmer und Neu-Ulmer Stadtfeste sowie die jahrelangen Bauarbeiten an der Adenauerbrücke (B10) mit den damit verbundenen Umleitungen lieber 4 Wochen Vorlauf ein. Wer kurzfristiger planen muss, fragt am besten direkt an.

Halteverbot für Umzug in Neu-Ulm

Die meisten Halteverbote in Neu-Ulm entstehen für Umzüge. In den mehrgeschossigen Wohnhäusern der Innenstadt rund um Augsburger Straße und Bahnhofstraße gibt es meist keine eigene Zufahrt – dort richten wir in der Regel eine beidseitige 15-Meter-Zone ein, damit der Umzugswagen sicher steht. In den Reihen- und Einfamilienhauslagen von Pfuhl und im südlichen Ortskern von Gerlenhofen genügt für einen Möbeltransport dagegen häufig eine einseitige Zone von 10 bis 15 Metern. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; wir empfehlen, den Auftrag rund zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstermin zu erteilen.

Halteverbot für Umzug in Neu-Ulm beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Neu-Ulm

Anlieferungen an die Hochschule Neu-Ulm im Stadtteil Offenhausen gehören zu den regelmäßigen Anlässen in der Stadt – Geräte- und Möbellieferungen für Hörsäle oder Büros erfordern eine eng getaktete, klar abgegrenzte Halteverbotszone, damit Lieferfahrzeuge während des vorgesehenen Zeitfensters ungehindert be- und entladen können. Auch in den Wohnquartieren der Innenstadt sind Möbel- und Küchenlieferungen an Gebäude ohne Hofzufahrt üblich, für die wir je nach Straßenbreite eine ein- oder beidseitige Zone einrichten. Wir stimmen den genauen Standort und das Zeitfenster vorab mit Ihnen ab.

Halteverbot für Anlieferung in Neu-Ulm beantragen

Halteverbot für Baustelle & Handwerker in Neu-Ulm

Handwerks- und Sanierungsarbeiten sind ein weiterer häufiger Anlass, etwa in den ruhigen Wohnlagen von Burlafingen entlang der Donau-Auen, wo sich mehrtägige Einsätze an wechselnden Adressen mit zeitlich befristeten Halteverboten zuverlässig absichern lassen, sodass Werkstattwagen und Materialfahrzeug dauerhaft in Arbeitsnähe stehen. In den dörflich geprägten Ortsteilen Reutti, Jedelhausen und Holzschwang mit ihren engen Ortsdurchfahrten planen wir die Zonen entsprechend knapper und stimmen die Aufstellung genau mit den örtlichen Straßenverhältnissen ab. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.

Halteverbot für Baustelle in Neu-Ulm beantragen

Halteverbot für Container in Neu-Ulm

Für das Aufstellen eines Sanierungscontainers beantragen wir das passende Halteverbot für den Stellplatz. In Offenhausen und in der Innenstadt stehen solche Container bei Sanierungsprojekten häufig zwei bis vier Wochen – wegen der längeren Aufstelldauer und der erhöhten Prüftiefe der Behörde planen wir hier mindestens drei Wochen Vorlauf ein. Die Zone wird so bemessen, dass der Container samt Anlieferung sicher Platz findet, ohne den Verkehr in den Wohnstraßen zu blockieren. Auch in den übrigen Stadtteilen wie Steinheim oder Ludwigsfeld richten wir bei Bedarf die passende Containerfläche ein.

Halteverbot für Container in Neu-Ulm beantragen

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Neu-Ulmer Besonderheiten

Neu-Ulm hat keine Umweltzone mehr: Von November 2009 bis zum 4. Juni 2024 galt im Stadtgebiet eine Umweltzone mit Pflicht zur grünen Plakette. Aufgrund der verbesserten Luftqualität wurde sie zum 4. Juni 2024 aufgehoben — eine Umweltplakette ist heute nicht mehr erforderlich, auch nicht für das Fahrzeug, das die Halteverbotsschilder aufstellt. In den dicht bebauten Innenstadtquartieren ist außerdem Anwohnerparken verbreitet; selbst mit Bewohner-Parkausweis darf man dort keinen Platz dauerhaft freihalten — ein offizielles Halteverbot ist der einzige rechtssichere Weg, am Umzugs- oder Liefertag die benötigte Fläche zu reservieren — dort darf dann kein anderes Fahrzeug parken.

Durch Neu-Ulm verlaufen die Bundesstraße B10, die als zentrale Verkehrsachse über die Adenauerbrücke die Donau quert und Neu-Ulm mit Ulm verbindet, sowie die B28 Richtung Süden. Die B10 zählt mit Verkehrsmengen von bis zu rund 86.000 Fahrzeugen täglich zu den meistbefahrenen Achsen der Region; die mehrjährigen Bauarbeiten am Ersatzneubau der Adenauerbrücke führen zu Umleitungen und beeinflussen die Verkehrslage spürbar. Innerörtliche Abschnitte sind grundsätzlich möglich; auf Strecken außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist nicht die Stadt, sondern die übergeordnete Straßenbaubehörde zuständig. Welche Anordnung im Einzelfall greift, klären wir vor der Aufstellung.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Neu-Ulm

Beauftragen Sie Halteverbotszonen auch im Neu-Ulmer Umland, etwa in Senden oder Elchingen?
Ja. Über das Neu-Ulmer Stadtgebiet hinaus richten wir Halteverbotszonen auch in den bayerischen Nachbargemeinden Senden, Elchingen und Nersingen ein. Zuständigkeit und Ablauf unterscheiden sich je nach Gemeinde, das klären wir vor der Antragstellung.

Welche Vorlaufzeit gilt für Halteverbote in Neu-Ulm?
Wir empfehlen für Standardfälle mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf, für Container und Arbeitsgeräte eher 3 Wochen. Rund um das Schwörwochenende, Stadtfeste und während der Brückenbauarbeiten an der B10 sollten Sie 4 Wochen einplanen.

Worin unterscheidet sich der Aufstellspielraum zwischen der Innenstadt und Stadtteilen wie Ludwigsfeld oder Steinheim?
In der dicht bebauten Innenstadt rund um Augsburger Straße und Bahnhofstraße ist Anwohnerparken weit verbreitet, weshalb wir dort meist 15 Meter und häufig beidseitige Zonen ansetzen. In den Stadtteilen Ludwigsfeld und Steinheim mit mehr Wohn- und Gewerbeflächen reicht dagegen häufig eine einseitige Zone.

Bin ich bei einer Adresse über der Donau bei Neu-Ulm oder Ulm richtig?
Für Adressen auf der Neu-Ulmer Seite ist die bayerische Stadt Neu-Ulm zuständig, für Ulmer Adressen die baden-württembergische Stadt Ulm. Die Donau ist die Stadt- und zugleich die Bundeslandgrenze. Wir achten darauf, dass der Antrag bei der richtigen Stelle landet.

Welche Behörde genehmigt das Halteverbot in Neu-Ulm?
Zuständig ist die Stadt Neu-Ulm, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht in der Hauptabteilung Tiefbau (Rathaus, Augsburger Straße 15). Wir reichen den Antrag dort ein und übernehmen alle Rückfragen.

Gibt es in Reutti, Jedelhausen oder Holzschwang Besonderheiten bei der Zonenplanung?
Diese südöstlichen Ortsteile sind dörflich geprägt und haben teils enge Ortsdurchfahrten. Wir planen dort die Zonen entsprechend knapper und stimmen die Aufstellung genau mit den örtlichen Straßenverhältnissen ab, statt pauschal die für die Innenstadt üblichen Längen anzusetzen.

Wirken sich die Bauarbeiten an der Adenauerbrücke auch auf Halteverbote abseits der B10 aus?
In unmittelbarer Nähe der Baustelle und der damit verbundenen Umleitungen ist der Verkehr spürbar dichter, in ruhigeren Stadtteilen wie Gerlenhofen oder Finningen hält sich der Effekt dagegen in Grenzen. Für Termine in Brückennähe empfehlen wir die genannten 4 Wochen Vorlauf, damit auch die vorgeschriebene Standzeit der Schilder von mindestens drei vollen Tagen vor Beginn sicher eingehalten wird.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot