Halteverbotszone in Neu-Ulm beantragen
Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.
- Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
- Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
- Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
- Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.
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Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll u…
Das Aufstellen der Schilder hat reibungslos geklappt. Trotz eines sehr knappen Termins wurde die Aufstellfrist eingehalten. Vielen Dank für diesen tollen Service. Und auch die Anwohner waren am Umzugstag rücksichtsvoll und haben den abgesperrten Bereich freigelassen. 😊
Danke hat super geklappt kann ich weiterempfehlen LG. Doro
Perfekte zusammen Arbeit alle Fragen wurden beantwortet man musste sich um nichts weiter kümmern. Toll 👍🏼 …
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Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Neu-Ulm und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail —
damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.
Mitglied in führenden Branchenverbänden
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Neu-Ulm
Was kostet ein Halteverbot in Neu-Ulm?
Ein Halteverbot in Neu-Ulm erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis von 200,00 € – alles inklusive!.
Im Preis enthalten sind
- die behördliche Genehmigung
- die komplette Antragstellung
- alle Behördengänge
- die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder
Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:
- Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 32,00€ pro zusätzlichen Tag an.
- Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 91,00€.
Was ist im Preis inbegriffen, wenn ich ein Halteverbot in Neu-Ulm beantrage?
Im Preis enthalten sind die behördliche Genehmigung, die komplette Antragstellung, alle Behördengänge, sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder – alles aus einer Hand und ganz ohne Aufwand für Sie.
Wann wird die Halteverbotszone in Neu-Ulm eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?
Die Halteverbotszone in Neu-Ulm wird rechtzeitig vor dem genehmigten Zeitraum eingerichtet, damit die Stellung die gesetzlich-vorgeschriebene Vorlauffrist einhalten. Diese beträgt meist 72 Stunden (3 Tage) vor Gültigkeit des Halteverbots, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördliche Genehmigung
Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?
Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Neu-Ulm bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!
Was passiert, wenn ich den Umzug verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?
Falls Sie Ihren Umzug verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühstmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Neu-Ulm an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?
Die Halteverbotszone in Neu-Ulm ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Verbotszone 72 Stunden vor Gültigkeit trotz Stellung noch keine Gültigkeit besitzt.
Halteverbot in Neu-Ulm beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile
Wir richten seit 2015 temporäre Halteverbotszonen in ganz Deutschland ein — auch in Neu-Ulm, der bayerisch-schwäbischen Stadt am rechten Donauufer, direkt gegenüber dem baden-württembergischen Ulm. Vom Antrag bei der zuständigen Neu-Ulmer Stelle bis zum Abbau der Schilder nach Ihrem Termin übernehmen wir den kompletten Ablauf. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie bei Promovers und mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit kennen wir die Anforderungen einer rechtssicheren Halteverbotszone genau.
Neu-Ulm hat als kreisfreie Stadt und Sitz des gleichnamigen Landkreises mit rund 60.000 Einwohnern eine besondere Lage: Die Donau bildet die Grenze sowohl zwischen den Städten Neu-Ulm und Ulm als auch zwischen den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Beide Städte bilden ein gemeinsames Oberzentrum, sind aber verwaltungstechnisch getrennt — wer ein Halteverbot in Neu-Ulm braucht, ist bei der bayerischen Stadtverwaltung Neu-Ulm richtig, nicht bei der Stadt Ulm. Wer hier eine Halteverbotszone benötigt — für einen Umzug in der Innenstadt, eine Möbellieferung in Pfuhl oder einen Sanierungscontainer in Offenhausen — bewegt sich in einem Stadtgefüge mit dichter Kernstadt und mehreren eingemeindeten Stadtteilen. Dieser Ratgeber bringt das zusammen.
Halteverbote in den Neu-Ulmer Stadtteilen
Neu-Ulm besteht aus der Kernstadt und mehreren Stadtteilen. Wir richten Halteverbote in allen Stadtteilen und Postleitzahlen ein — die folgenden sind die häufigsten Anlaufstellen.
- Innenstadt / Mitte — das dicht bebaute Zentrum rund um Augsburger Straße, Bahnhofstraße, Marienstraße und Petrusplatz. Hier ist der Parkdruck am höchsten und Anwohnerparken weit verbreitet. Für Umzüge empfehlen wir meist 15 Meter und prüfen ein beidseitiges Halteverbot.
- Offenhausen — südwestlicher Stadtteil mit Mischung aus Wohnen, Gewerbe und der Hochschule Neu-Ulm. Häufige Anlässe sind Umzüge in den Wohnquartieren und Lieferungen an die Hochschule.
- Pfuhl — größter eingemeindeter Stadtteil im Norden mit gewachsenem Ortskern. Reihen- und Einfamilienhauslagen, in denen sich oft einseitige Zonen anbieten.
- Burlafingen — nordöstlicher Stadtteil entlang der Donau-Auen, überwiegend ruhige Wohnlagen mit gutem Aufstellspielraum.
- Steinheim — westlicher Stadtteil Richtung Senden mit Wohn- und Gewerbeflächen.
- Ludwigsfeld — Stadtteil im Süden nahe der B28, von dem aus Senden und die Region gut angebunden sind.
- Reutti, Jedelhausen und Holzschwang — südöstliche Ortsteile mit dörflichem Charakter und engen Ortsdurchfahrten.
- Gerlenhofen — südlicher Stadtteil mit eigenem Ortskern und Anbindung Richtung Bayerisch-Schwaben.
- Finningen und Hausen — weitere südliche Ortsteile, überwiegend Wohnlagen.
Wer genehmigt das Halteverbot in Neu-Ulm?
Zuständig ist die Stadt Neu-Ulm, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht in der Hauptabteilung Tiefbau, erreichbar über das Rathaus in der Augsburger Straße 15. Wir reichen den Antrag dort ein und kümmern uns um alle Rückfragen — Sie müssen weder ein Schreiben an die Behörde verfassen noch persönlich vorsprechen. Die verkehrsrechtliche Anordnung des temporären Halteverbots erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO anhand der von uns gelieferten Unterlagen.
Wichtig ist die Zuständigkeitsfrage über die Donau hinweg: Für Adressen auf der Neu-Ulmer Seite ist ausschließlich die bayerische Stadt Neu-Ulm zuständig, für Ulmer Adressen die baden-württembergische Stadt Ulm. Wir achten darauf, dass der Antrag bei der richtigen Stelle landet — gerade in der Brückenregion rund um die Adenauerbrücke ein häufiger Stolperstein. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsgeräten prüft die Behörde mit erhöhter Tiefe; auch das berücksichtigen wir vorab.
Vorlaufzeit für Halteverbote in Neu-Ulm
Damit Termin, behördliche Bearbeitung und die anschließende Aufstellfrist sicher zusammenpassen, empfehlen wir für Standard-Umzüge und Lieferungen mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsgeräten sollten Sie eher 3 Wochen einplanen, weil die Behörde diese Fälle zusätzlich prüft.
Neu-Ulm und Ulm bilden ein gemeinsames Veranstaltungs- und Wirtschaftszentrum: Während Großereignissen ist die Behörde stärker ausgelastet und das Aufstellen in der Nähe des Geschehens teils eingeschränkt. Planen Sie rund um das Schwörwochenende mit dem Nabada auf der Donau (Mitte/Ende Juli), die Ulmer und Neu-Ulmer Stadtfeste sowie die jahrelangen Bauarbeiten an der Adenauerbrücke (B10) mit den damit verbundenen Umleitungen lieber 4 Wochen Vorlauf ein. Wer kurzfristiger planen muss, fragt am besten direkt an.
Häufige Anlässe in Neu-Ulm — Beispiele aus der Praxis
Neu-Ulm ist Hochschul-, Wohn- und Wirtschaftsstandort im Doppelzentrum mit Ulm: Studierende der Hochschule Neu-Ulm, Familien zwischen Kernstadt und den ruhigeren Ortsteilen, Berufspendler über die Donau. Diese Konstellationen begegnen uns am häufigsten:
- Umzug in der Innenstadt: Mehrgeschossige Wohnhäuser ohne eigene Zufahrt rund um Augsburger Straße und Bahnhofstraße brauchen ein beidseitiges Halteverbot, damit der Umzugswagen sicher steht — meist 15 Meter.
- Lieferung an die Hochschule Neu-Ulm in Offenhausen: Geräte- und Möbellieferungen erfordern eine eng getaktete, klar abgegrenzte Halteverbotszone.
- Familienumzug in Pfuhl: Reihen- und Einfamilienhauslagen im Ortskern lassen sich häufig mit einer einseitigen 10- bis 15-Meter-Zone abdecken.
- Sanierungscontainer in Offenhausen oder der Mitte: Aufstelldauer von 2 bis 4 Wochen — wegen der erhöhten Prüftiefe planen wir mindestens 3 Wochen Vorlauf ein.
- Möbeltransport in Gerlenhofen: Im südlichen Ortskern reicht häufig eine einseitige Zone von 10 bis 15 Metern.
- Handwerkereinsatz in Burlafingen: Mehrtägige Arbeiten an wechselnden Adressen lassen sich mit zeitlich befristeten Halteverboten zuverlässig absichern.
Anwohnerparken, Umweltzone und andere Neu-Ulmer Besonderheiten
Neu-Ulm hat eine Umweltzone: Seit dem 1. November 2009 darf das Stadtgebiet nur mit grüner Umweltplakette befahren werden. Die Zone erstreckt sich über weite Teile des Stadtgebiets einschließlich der Stadtteile. Das betrifft auch das Fahrzeug, das die Halteverbotsschilder aufstellt — unsere Aufstellpartner sind mit entsprechend zugelassenen Fahrzeugen unterwegs, sodass die Plakettenpflicht für Sie kein Hindernis ist. In den dicht bebauten Innenstadtquartieren ist außerdem Anwohnerparken verbreitet; selbst mit Bewohner-Parkausweis darf man dort keinen Platz dauerhaft freihalten — ein offizielles Halteverbot ist der einzige rechtssichere Weg, am Umzugs- oder Liefertag einen freien Stellplatz zu garantieren.
Durch Neu-Ulm verlaufen die Bundesstraße B10, die als zentrale Verkehrsachse über die Adenauerbrücke die Donau quert und Neu-Ulm mit Ulm verbindet, sowie die B28 Richtung Süden. Die B10 zählt mit Verkehrsmengen von bis zu rund 86.000 Fahrzeugen täglich zu den meistbefahrenen Achsen der Region; die mehrjährigen Bauarbeiten am Ersatzneubau der Adenauerbrücke führen zu Umleitungen und beeinflussen die Verkehrslage spürbar. Innerörtliche Abschnitte sind grundsätzlich möglich; auf Strecken außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist nicht die Stadt, sondern die übergeordnete Straßenbaubehörde zuständig. Welche Anordnung im Einzelfall greift, klären wir vor der Aufstellung.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Neu-Ulm
Wie groß sollte die Zone in Neu-Ulm typischerweise sein?
Für einen Standard-Umzugswagen empfehlen wir 10 bis 15 Meter. In der dichten Innenstadt rund um Augsburger Straße und Bahnhofstraße wählen Sie besser 15 Meter und prüfen ein beidseitiges Halteverbot.
Welche Vorlaufzeit gilt für Halteverbote in Neu-Ulm?
Wir empfehlen für Standardfälle mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf, für Container und Arbeitsgeräte eher 3 Wochen. Rund um das Schwörwochenende, Stadtfeste und während der Brückenbauarbeiten an der B10 sollten Sie 4 Wochen einplanen.
Hat Neu-Ulm eine Umweltzone?
Ja. Seit dem 1. November 2009 gilt im Neu-Ulmer Stadtgebiet eine Umweltzone mit Pflicht zur grünen Plakette. Unsere Aufstellpartner kommen mit entsprechend zugelassenen Fahrzeugen zum Aufstellort — für die Beauftragung ist das kein Hindernis.
Bin ich bei einer Adresse über der Donau bei Neu-Ulm oder Ulm richtig?
Für Adressen auf der Neu-Ulmer Seite ist die bayerische Stadt Neu-Ulm zuständig, für Ulmer Adressen die baden-württembergische Stadt Ulm. Die Donau ist die Stadt- und zugleich die Bundeslandgrenze. Wir achten darauf, dass der Antrag bei der richtigen Stelle landet.
Welche Behörde genehmigt das Halteverbot in Neu-Ulm?
Zuständig ist die Stadt Neu-Ulm, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht in der Hauptabteilung Tiefbau (Rathaus, Augsburger Straße 15). Wir reichen den Antrag dort ein und übernehmen alle Rückfragen.
Was passiert mit Falschparkern in der Neu-Ulmer Halteverbotszone?
Steht zum Termin ein fremdes Fahrzeug in Ihrer ordnungsgemäß ausgeschilderten Zone, kann es kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten trägt zunächst der Ausführende und kann sie anschließend vom Fahrzeughalter zurückfordern. Damit die 72-Stunden-Frist gewahrt ist, werden die aufgestellten Schilder mehrfach kontrolliert.
Wie früh müssen die Schilder vor dem Termin stehen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) müssen die Schilder mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn der Zone aufgestellt sein, damit das Halteverbot gegenüber Falschparkern durchsetzbar ist. Unsere Aufstellpartner halten diese Frist ein und kontrollieren die Schilder.