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· 53 Bestellungen in Senden (Neu-Ulm)

Halteverbotszone in Senden (Neu-Ulm) beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
231 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 231 €
30 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt In wenigen Minuten bestellt
PayPal Visa Mastercard Apple Pay Google Pay Klarna
In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

2
Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – der Standardzeitraum ist im Preis enthalten.
3
Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
Bestellstatus-Tracking mit Fortschrittsanzeige von der Bestellung bis zur aktiven Halteverbotszone

Bereits bestellt?

Verfolgen Sie den aktuellen Status Ihrer bestehenden Halteverbotszone — von der Bestellung bis zur aktiven Zone vor Ort.

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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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+122.679 Bestellungen

Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super. Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben Grüßen Yasemin Odabasioglu Hansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor 2 Monaten verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor 2 Monaten verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor 3 Monaten verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor 3 Monaten verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt. Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell. Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor 3 Monaten verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet. Das Brautpaar war Mega glücklich. LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor 4 Monaten verifiziert
122.679+
Bestellungen
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Ø Bewertung
22.000+
Abgedeckte Städte
DE · AT · CH · BE
Verfügbare Länder
Nach Ihrer Bestellung

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Senden (Neu-Ulm) und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

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Kosten & Ablauf der Halteverbotszone in Senden (Neu-Ulm)

Was kostet ein Halteverbot in Senden (Neu-Ulm)?

Ein Halteverbot in Senden (Neu-Ulm) erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 231,00 €.
Im Preis enthalten sind

  • die behördliche Genehmigung
  • die komplette Antragstellung
  • alle Behördengänge
  • die Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Halteverbotsschilder

Zusätzliche Kosten fallen bei folgenden Leistungen an:

  • Zusätzliche Tage: Falls die Halteverbotszone länger als der Standardzeitraum (1 Tag) benötigt wird, fallen Zusatzkosten von 30,00 € pro zusätzlichen Tag an.
  • Beidseitige Aufstellung: Wenn das Halteverbot auf beiden Straßenseiten eingerichtet werden soll, beträgt der Aufpreis 83,00 €.

Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzgebühren, die ich vorher nicht kenne?

Unser Festpreis ist vor der Bestellung vollständig ausgewiesen und deckt Genehmigung, Antragstellung, Behördengänge sowie Bereitstellung, Aufstellung und Abholung der Schilder ab. Von uns berechnete Aufpreise entstehen insbesondere bei einer Verlängerung über den Standardzeitraum hinaus oder bei beidseitiger Aufstellung — beide sind in der Preisübersicht genannt. Einzelne Städte erheben darüber hinaus eigene kommunale Gebühren, etwa für kurzfristige Anträge oder für Außenaufzüge und Arbeitsbühnen. Wo uns solche Gebühren für Senden (Neu-Ulm) bekannt sind, finden Sie den Hinweis dazu auf dieser Seite.

Wann wird die Halteverbotszone in Senden (Neu-Ulm) eingerichtet, nachdem ich sie beantragt habe?

Zwei Fristen greifen hier ineinander. Für die Bestellung sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlauf einplanen; die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Für die Beschilderung gilt zusätzlich: Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor Gültigkeit des Halteverbots stehen — davon hängt ab, wer die Abschleppkosten trägt; der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Diese Aufstellung übernehmen wir für Sie; Sie müssen dafür nichts selbst organisieren. Die genaue Einrichtung richtet sich nach den Vorgaben der behördlichen Genehmigung.

Muss ich nach der Bestellung noch etwas tun, um das Halteverbot zu beantragen?

Nein, nach der Bestellung müssen Sie nichts weiter tun. Wir übernehmen die komplette Beantragung der Halteverbotszone in Senden (Neu-Ulm) bei der zuständigen Behörde, inklusive der Einholung der notwendigen Genehmigung. Zudem kümmern wir uns um die Bereitstellung, das Aufstellen und die Abholung der Schilder. Sie können sich entspannt zurücklehnen – wir erledigen alles für Sie!

Was passiert, wenn ich meinen Termin verschieben muss, nach der Bestellung der Halteverbotszone?

Falls Sie Ihren Termin verschieben müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. In den meisten Fällen können wir die Halteverbotszone in Senden (Neu-Ulm) an den neuen Termin anpassen, sofern die behördliche Genehmigung noch nicht final von der Stadt ausgestellt wurde. Beachten Sie, dass bei einer Terminverschiebung zusätzliche Gebühren anfallen, abhängig vom Bearbeitungsstand und den Vorgaben der zuständigen Behörde.

Können auch Kunden ohne deutschen Wohnsitz eine Halteverbotszone bestellen?

Ja. Die Halteverbotszone ist an die Adresse gebunden, an der sie eingerichtet wird — nicht an Ihren eigenen Wohnsitz. Auch Kunden und Firmen mit Sitz im Ausland können bestellen.

Wie lange ist die Halteverbotszone gültig, wenn ich sie beantrage?

Die Halteverbotszone in Senden (Neu-Ulm) ist für den Zeitraum gültig, der in der behördlichen Genehmigung verzeichnet wurde. Wenn Sie die Zone für zusätzliche Tage benötigen, kann dies gegen einen Aufpreis verlängert werden. Das Halteverbot gilt bereits, sobald die Schilder aufgestellt sind — wer danach dort parkt, verstößt sofort dagegen. Die drei vollen Tage Vorlauf entscheiden nur darüber, ob der Halter eines zuvor dort bereits erlaubt geparkten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen muss (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16).

Gilt das Halteverbot auch für E-Scooter?

Ja. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge besonderer Art im Sinne der eKFV und damit als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein angeordnetes Halteverbot betrifft sie daher genauso wie Pkw oder Lieferfahrzeuge.

Halteverbot in Senden beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile

Senden an der Iller ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Neu-Ulm und liegt unmittelbar südlich der Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm — eingebettet zwischen dem Illertal und der bayerisch-schwäbischen Hügellandschaft. Mit rund 22.000 Einwohnern und einer starken gewerblichen Infrastruktur entlang der Bundesstraße 28 ist Senden ein wachsender Mittelstandsstandort in der Metropolregion Stuttgart-Ulm. Temporäre Halteverbotszonen werden hier regelmäßig für Umzüge, Bauarbeiten, Handwerkerlieferungen und Veranstaltungsaufbauten benötigt — und müssen stets fachgerecht beim zuständigen Landratsamt genehmigt werden. halteverbot-beantragen.de koordiniert seit 2015 als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie bei Promovers e.V. solche Einsätze für Privat- und Gewerbekunden deutschlandweit. Über 122.679 Bestellungen zeigen, dass professionell organisierte und rechtzeitig beantragte Halteverbotszonen der Schlüssel zu einem reibungslosen Ablauf sind.

Die Lage Sendens zwischen der Bundesstraße 28, der Autobahn A7 und dem Illertal macht die Stadt verkehrstechnisch hervorragend erschlossen — aber auch anspruchsvoll: Die Durchfahrtsstraßen sind stark frequentiert, die Siedlungsgebiete dicht bebaut, und an Wochenmarkttagen oder rund um den Weihnachtsmarkt „Senden leuchtet" sind zentrumsnahe Flächen begehrt. Wer einen Möbelwagen, ein Gerüstfahrzeug oder einen Kranwagen sicher abstellen will, kommt um eine behördlich angeordnete Halteverbotszone nicht herum.

Halteverbote in den Sendener Stadtteilen

Senden umfasst sieben Ortschaften mit sehr unterschiedlicher Bebauungsstruktur — von der verdichteten Kernstadt über Wohnlagen direkt an der Iller bis zu kleinen Dörfern am Autobahnkreuz. Je nach Ortsteil variieren Straßenbreiten, Parksituation und die typischen Anforderungen an eine Halteverbotszone.

  • Kernstadt Senden — Das Zentrum rund um Hauptstraße, Marktplatz und Bahnhofstraße ist die verkehrsreichste Zone im gesamten Stadtgebiet. Der Wochenmarkt (freitags, 7 bis 12 Uhr, am Marktplatz vor dem Bürgerhaus) und der stadtnahe Einzelhandel sorgen für stetigen Parkdruck. Für Umzüge oder Handwerkerlieferungen entlang der Hauptstraße empfehlen sich einseitige Halteverbote über 12 bis 15 Meter; bei beidseitiger Bebauung der Bahnhofstraße bietet ein beidseitiges Halteverbot auf 20 Metern die nötige Sicherheit für größere Möbelwagen.
  • Ay an der Iller — Der Ortsteil liegt direkt am linken Illerufer und wird von ruhigen Dorfstraßen geprägt. Rund um den Dorfplatz genügen meist einseitige Halteverbote über 8 bis 10 Meter für Lieferungen oder kleinere Umzüge. Beachten Sie: Ay grenzt an die Grünanlagen des Illerdamms — bei Gartenbau- oder Gehölzpflegearbeiten ist auf der Straßenseite entsprechend mehr Aufstellfläche einzuplanen.
  • Witzighausen — Der kleine, landwirtschaftlich geprägte Ortsteil nördlich der Kernstadt hat enge Ortsstraßen mit wenig Ausweichfläche. Für Umzüge empfehlen sich frühzeitige Absprachen, da die engen Verhältnisse präzise Beschilderung erfordern. Eine einseitige Halteverbotszone von 12 Metern entlang der Ortsdurchfahrt deckt in der Regel auch größere Speditionsfahrzeuge ab; bei Begegnungsverkehr ist ein beidseitiges Halteverbot die sichere Wahl.
  • Wullenstetten — Das Dorf westlich von Senden ist geprägt von Wohnbebauung und Landwirtschaft. Rund um die Wullenstetter Dorfstraße ist Platz vorhanden, dennoch ist eine formale Halteverbotszone bei Speditionsfahrzeugen Pflicht, um Feuerwehrzugang und Begegnungsverkehr dauerhaft sicherzustellen.
  • Aufheim — Als größter eingemeindeter Ortsteil hat Aufheim eine eigenständige Dorfstruktur mit Kirche, Dorfplatz und wachsenden Neubaugebieten. Rund um das Dorfzentrum wird der Platz für Lieferfahrzeuge oft knapp. Eine beidseitige Halteverbotszone über mindestens 15 Meter ist bei Möbel- oder Baustofffuhren sinnvoll.
  • Freudenegg — Freudenegg ist ein kleiner Weiler, der im Zuge der Gemeindegebietsreform 1972 aus dem ehemaligen Gerlenhofen nach Senden eingemeindet wurde. Die Ortschaft hat kaum öffentliche Parkmöglichkeiten; Handwerker und Lieferanten müssen auf den schmalen Gemeindestraßen frühzeitig eine Halteverbotszone einplanen.
  • Hittistetten — Der Ortsteil liegt direkt an der Autobahnanschlussstelle A7/B28 und ist von Gewerbe- und Logistikflächen geprägt. Rund um die Hittistetter Straße und die Gewerbeflächen entlang der Bundesstraße 28 werden Halteverbote regelmäßig für Großtransporte, Kranarbeiten und Montageeinsätze benötigt. Wichtig: Auf der B28 selbst — einer klassifizierten Bundesstraße — ist das Landratsamt Neu-Ulm als Straßenverkehrsbehörde zwingend zuständig.

Wer genehmigt das Halteverbot in Senden?

Für das Stadtgebiet Senden und alle sieben Ortschaften ist das Landratsamt Neu-Ulm — Fachbereich Straßenverkehr die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung temporärer Halteverbotszonen nach § 45 StVO. Senden ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Neu-Ulm und verfügt nicht über eine eigene Straßenverkehrsbehörde — die Genehmigungskompetenz liegt ausschließlich beim Landratsamt. Das gilt sowohl für Gemeindestraßen in den Ortsteilen als auch für die Bundesstraße 28, die als klassifizierte Bundesstraße ohnehin in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts fällt.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat seinen Verwaltungssitz in der Bahnhofstraße 39/41, 89231 Neu-Ulm. halteverbot-beantragen.de übernimmt den gesamten Antragsprozess für Sie: Wir kommunizieren mit dem Sachgebiet Straßenverkehr, liefern die Schilder pünktlich zum gesetzlich erforderlichen Zeitpunkt an und holen die Genehmigung für Ihren Einsatztag ein — ohne Extraaufwand Ihrerseits.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Senden

Planen Sie Ihren Antrag mindestens 14 Tage im Voraus — so hoch ist der aktuelle Richtwert für die Bearbeitungszeit beim Landratsamt Neu-Ulm in Kombination mit der gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellfrist. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.05.2018 (Az. 3 C 25.16) verbindlich festgelegt, dass Halteverbotsschilder mindestens drei volle Tage vor Beginn aufgestellt sein müssen, damit abgestellte Fahrzeuge rechtzeitig umgeparkt werden können. Dazu kommt die behördliche Bearbeitungszeit von erfahrungsgemäß 5 bis 10 Werktagen.

Erhöhten Vorlauf von 3 bis 4 Wochen empfehlen wir in folgenden Situationen: Rund um den Weihnachtsmarkt „Senden leuchtet" — der traditionell am dritten Adventssonntag auf dem Marktplatz eröffnet — ist die Innenstadt stark frequentiert und das Landratsamt erfahrungsgemäß ausgelastet. Dasselbe gilt für die Hittistetter Kirchweih als traditionsreiches Dorffest sowie bei größeren Bau- oder Kranarbeiten auf oder nahe der Bundesstraße 28, die als klassifizierte Straße eine besonders sorgfältige behördliche Prüfung erfordert. Für Einsätze mit Containern oder Arbeitsbühnen gilt generell: mindestens 3 Wochen Vorlauf.

Halteverbot für Umzug in Senden

Entlang der Hauptstraße und Bahnhofstraße in der Kernstadt fehlen breite Aufstellflächen für Möbelwagen — hier planen wir meist ein einseitiges Halteverbot über 12 bis 15 Meter, bei beidseitiger Bebauung auch 20 Meter beidseitig. In den wachsenden Wohngebieten von Aufheim reicht für einen Wohnungsumzug häufig eine beidseitige Zone von mindestens 15 Metern auf der engeren Dorfstraße.

Halteverbot für Umzug in Senden beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Senden

An der Ulmer Straße (B28), der Hauptgeschäftsachse Sendens, benötigen Einzelhandel und Gewerbe regelmäßig befristete Ladezonen für Großlieferungen — auf der klassifizierten Bundesstraße ordnet das Landratsamt Neu-Ulm die Zone an. In Ay an der Iller richten wir für schmale Dorfstraßen Ladezonen für Küchen- und Möbelanlieferungen ein, damit der Lieferwagen ungehindert be- und entladen kann.

Halteverbot für Anlieferung in Senden beantragen

Halteverbot für Bauarbeiten in Senden

Im Gewerbegebiet Hittistetten nahe der Autobahnanschlussstelle A7/B28 richten wir Zonen für Kranarbeiten, Montageeinsätze und Schwertransporte ein — auf der B28 ist dafür das Landratsamt Neu-Ulm zuständig. In Witzighausen mit seinen engen Ortsstraßen planen wir Gerüst- und Handwerkerarbeiten frühzeitig, damit trotz wenig Ausweichfläche eine präzise Beschilderung möglich ist.

Halteverbot für Bauarbeiten in Senden beantragen

Halteverbot für Containeraufstellung in Senden

In den wachsenden Neubaugebieten von Aufheim und Wullenstetten braucht ein Bau- oder Schuttcontainer auf der Dorfstraße eine ausreichend bemessene Zone, damit er den ohnehin schmalen Straßenraum nicht zusätzlich einschränkt. Für Containereinsätze planen wir wegen der zusätzlichen behördlichen Prüfung beim Landratsamt Neu-Ulm mit etwas mehr Vorlauf.

Halteverbot für Containeraufstellung in Senden beantragen

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Sendener Besonderheiten

Eine Umweltzone gibt es in Senden nicht. Das Stadtgebiet Senden gehört als eigenständige Gemeinde im Landkreis Neu-Ulm nicht zum früheren Umweltzonengebiet der Stadt Neu-Ulm — und dieses wurde ohnehin zum 4. Juni 2024 offiziell aufgehoben, nachdem die Luftqualitätswerte dauerhaft unter die Grenzwerte der 39. BImSchV gefallen waren. Auch die Umweltzone im benachbarten Ulm auf der Baden-Württemberger Seite der Iller wurde im Sommer 2024 beendet. Umzugs- und Lieferfahrzeuge aller Schadstoffklassen können Senden und seine Ortsteile daher ohne Einschränkung durch eine Umweltplakette befahren.

Die Bundesstraße 28 durchzieht Senden als zentrale Verkehrsachse und verbindet die Stadt mit der Autobahn A7 am Anschluss Hittistetten sowie Richtung Memmingen und dem Illertal. Auf dieser klassifizierten Bundesstraße ist für jegliche Halteverbotsanordnungen ausnahmslos das Landratsamt Neu-Ulm nach § 45 StVO zuständig — eigenmächtig aufgestellte Schilder ohne behördliche Anordnung sind rechtlich wirkungslos. Formelle Anwohnerparkzonen mit Bewohnerparkausweisen wurden im Sendener Stadtgebiet bislang nicht eingerichtet; der Parkdruck im Zentrum ist dennoch spürbar — besonders freitags während des Wochenmarkts (7 bis 12 Uhr, Marktplatz) und in den Wochen um den Weihnachtsmarkt. Planen Sie Umzüge oder Lieferungen an diesen Tagen mit etwas mehr Vorlauf.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Senden

Welche Behörde genehmigt ein temporäres Halteverbot in Senden?
Zuständig ist das Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Straßenverkehr, Bahnhofstraße 39/41, 89231 Neu-Ulm. Senden ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Neu-Ulm und verfügt über keine eigene Straßenverkehrsbehörde — die Anordnung nach § 45 StVO obliegt ausschließlich dem Landratsamt.

Wie viel Vorlauf brauche ich für ein Halteverbot in Senden?
Mindestens 14 Tage vor dem geplanten Einsatz. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16) schreibt vor, dass Halteverbotsschilder mindestens drei volle Tage vor Beginn aufgestellt sein müssen. Dazu kommt die Bearbeitungszeit des Landratsamts. Für Einsätze rund um den Weihnachtsmarkt „Senden leuchtet" oder die Hittistetter Kirchweih empfehlen wir 3 bis 4 Wochen Vorlauf.

Gibt es in Senden eine Umweltzone, die meinen Umzugswagen betrifft?
Nein. Senden hat keine Umweltzone. Die frühere Umweltzone der Nachbarstadt Neu-Ulm wurde zum 4. Juni 2024 aufgehoben; Senden lag als Landkreisgemeinde ohnehin nicht im früheren Geltungsbereich. Eine Plakettenpflicht besteht nicht.

Kann ich auch auf der Bundesstraße 28 in Senden ein Halteverbot beantragen?
Ja. Auf der B28 (Ulmer Straße) in Senden ist das Landratsamt Neu-Ulm als untere Straßenverkehrsbehörde für klassifizierte Straßen zuständig. halteverbot-beantragen.de stellt den Antrag inklusive der gesamten Behördenkommunikation für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen einem einseitigen und beidseitigen Halteverbot?
Ein einseitiges Halteverbot sperrt eine Straßenseite auf festgelegter Länge — geeignet für breitere Straßen wie die Hauptstraße oder Bahnhofstraße in der Kernstadt. Ein beidseitiges Halteverbot sperrt beide Seiten gleichzeitig, was bei engen Ortsstraßen in Witzighausen, Wullenstetten oder Freudenegg sinnvoll ist, wenn gegenüberstehende Fahrzeuge das Entladen blockieren würden.

Sind Halteverbotszonen auch in Sendener Ortsteilen wie Ay oder Hittistetten möglich?
Ja. Halteverbotsanordnungen können für alle sieben Sendener Ortschaften beantragt werden — Senden Kernstadt, Ay, Witzighausen, Wullenstetten, Aufheim, Freudenegg und Hittistetten. Das Landratsamt Neu-Ulm ist für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller eingemeindeten Ortschaften zuständig.

Was passiert, wenn am Einsatztag noch ein Fahrzeug im Halteverbot steht?
Fahrzeuge, die sich nach Ablauf von mindestens drei vollen Tagen nach dem Aufstellen der behördlich angeordneten Halteverbotsschilder noch in der Zone befinden, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Abschleppkosten trägt die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter. Wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Polizei oder den kommunalen Ordnungsdienst in Senden.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Landratsamt Neu-Ulm?
Das Landratsamt Neu-Ulm bearbeitet Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen erfahrungsgemäß innerhalb von 5 bis 10 Werktagen. Zuzüglich der Aufstellfrist von drei vollen Tagen ergibt sich ein Gesamtvorlauf von mindestens 14 Kalendertagen — bei Veranstaltungen oder Baustellen auf der B28 besser 3 bis 4 Wochen.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot