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Halteverbotszone in Offenbach am Main beantragen

Behördengenehmigung, Halteverbotsschilder sowie Auf- & Abbau — alles inklusive. Online beauftragt, wir kümmern uns um den Rest.

  • Behördliche Genehmigung & vollständige Antragstellung
  • Bereitstellung, Aufstellung & Abholung der Halteverbotsschilder
  • Digitales Aufstellprotokoll für Umzug, Lieferung oder Renovierung
  • Bestätigung & alle Unterlagen bequem per E-Mail
Vorlaufzeit: mindestens 14 Tage
Frühzeitig buchen — die Behörde benötigt Zeit für die Genehmigung.
Einseitige Zone
137 € / 1 Tag
inkl. behördlicher Genehmigung
32 € / Zusatztag
ab dem 2. Tag
Vorlaufzeit: mind. 14 Tage

Der vollständige Endpreis wird vor der Bestellung angezeigt.

Jetzt beantragenab 137 €
Kein Konto nötig SSL-verschlüsselt
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In 3 Schritten

So einfach geht's

Von der Anfrage bis zur fertig aufgestellten Halteverbotszone – wir übernehmen alles.

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Wir erledigen alles
Halteverbot Genehmigung Fullservice
Genehmigung & Aufstellung
Wir übernehmen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und alle Behördengänge. Schilder werden pünktlich aufgestellt – alles im Preis enthalten, keine Zusatzkosten.
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Stressfrei parken
Halteverbotszone eingerichtet
Ihre Fläche ist reserviert
Wir stellen die Schilder auf und bauen sie nach dem Termin wieder ab. Da die Zone behördlich genehmigt ist, darf dort kein anderes Fahrzeug parken – Falschparker können abgeschleppt werden.
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Lagergut – Partner von halteverbot-beantragen.de
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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

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Arbeiten seit Jahren zusammen und es klappt alles immer super.Beratung,Beantragung und alles was dazu gehört immer Top. Mit lieben GrüßenYasemin OdabasiogluHansen Umzüge

Hansen Umzüge
vor 12 Tagen verifiziert

Hat alles super geklappt. Die Schilder wurden rechtzeitig aufgestellt. Alles andere läuft per E-Mail. Kann man nur empfehlen.

Regina Urban
vor 23 Tagen verifiziert

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktionie…

Kann nur das Beste berichten. Kommunikation kurz und knapp - Internet halt. Alle Informationen sind bei mir angekommen. Das Wichtigste: das beantragte Halteverbot hat für den Tag der Möbellieferung einwandfrei funktioniert. Empfehlenswert.

Harald Stahlschmidt
vor 28 Tagen verifiziert

Hat alles unkompliziert geklappt. Vielen Dank

Inge Wiegand
vor 28 Tagen verifiziert

Gute und schnelle Kommunikation. Der Antrag verlief problemlos, die Schilder wurden frühzeitig aufgestellt.Verlängerung des Halteverbots ging einfach, der Austausch per Mail ging super schnell.Sehr empfehlenswert!

clara Stw
vor 29 Tagen verifiziert

Ich benötigte eine Halteverbotszone vor dem Standesamt Düsseldorf und diese Firma hat diese zuverlässig eingerichtet.Das Brautpaar war Mega glücklich.LHM - Luxus Home Mobile

Heiko Hentsch
vor einem Monat verifiziert
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Abgedeckte Städte
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Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details. Wir übernehmen die Beantragung der behördlichen Genehmigung in Offenbach am Main und stellen die Halteverbotsschilder fristgerecht auf.
Spätestens einen Tag vor Beginn erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen per E-Mail — damit Sie bei Bedarf Falschparker entfernen lassen können.

Anerkannt & geprüft

Mitglied in führenden Branchenverbänden

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Anerkannter Partner der deutschen Möbelspedition – geprüft & zugelassen.
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Halteverbot in Offenbach am Main beantragen — der Ratgeber für Stadt und Stadtteile

Seit 2015 richten wir deutschlandweit temporäre Halteverbotszonen ein — auch in Offenbach am Main, der hessischen Lederstadt direkt am südlichen Mainufer und unmittelbar an Frankfurt angrenzend. Die Anmeldung bei der Offenbacher Straßenverkehrsbehörde übernehmen wir ebenso wie die Aufstellung und die spätere Abholung der Schilder. Als Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sowie bei Promovers und mit über 110.000 Bestellungen deutschlandweit ist uns die Praxis rund um eine rechtssichere Halteverbotszone vertraut.

Offenbach hat als kreisfreie Stadt mit rund 140.000 Einwohnern eine besondere Verkehrslage: dicht bebaute Gründerzeit- und Nachkriegsviertel rund um die Innenstadt, eine flächendeckende Umweltzone über das gesamte Stadtgebiet und eine enge Verflechtung mit dem Frankfurter Pendlerverkehr bis hin zu den Nachbarstädten Mühlheim am Main und Neu-Isenburg. Ob Umzug im Nordend, Küchenanlieferung am Mathildenplatz oder Bauschuttcontainer in Bürgel: Welche Zonenlänge, Behörde und Frist im jeweiligen Quartier greifen, ordnen die folgenden Abschnitte konkret ein.

Halteverbote in den Offenbacher Stadtteilen

Offenbach gliedert sich in mehrere gewachsene Stadtteile, von der dichten Innenstadt bis zu den ehemals selbstständigen Mainorten im Osten. Wir richten Halteverbote in allen Stadtteilen und Postleitzahlen ein — die folgenden sind die häufigsten Anlaufstellen.

  • Zentrum/Innenstadt — das Herz der Stadt rund um Marktplatz, Frankfurter Straße und Mathildenplatz. Hier ist der Parkdruck am höchsten und Anwohnerparken weit verbreitet. Für Umzüge in den engen Quartiersstraßen planen wir meist 15 Meter und prüfen ein beidseitiges Halteverbot.
  • Nordend — dicht bebautes Altbauquartier nördlich der Innenstadt mit hohem Umzugsaufkommen. Studierende, junge Familien und Pendler sorgen für viele kleine Umzüge in Erdgeschoss- und Hochparterre-Wohnungen.
  • Westend — Wohnquartier im Westen Richtung Kaiserlei mit gemischter Bebauung. Häufig Lieferungen und Handwerkereinsätze in den Wohnstraßen.
  • Mathildenviertel — gründerzeitlich geprägtes Viertel mit dichten Altbaustraßen rund um den Mathildenplatz. Sanierungen mit Containeraufstellung sind hier ein häufiger Anlass.
  • Bieber — großer Stadtteil im Südosten, 1938 eingemeindet, mit Reihenhaus- und Einfamilienhauslagen. Unkomplizierte, oft einseitige Umzugszonen.
  • Bürgel — ehemals selbstständiger Ort direkt am Main im Osten, 1908 eingemeindet, mit gewachsenem Ortskern. Häufig Lieferungen und Handwerkerarbeiten in den engeren Altortstraßen.
  • Rumpenheim — nördlich des Mains gelegener Stadtteil mit Schlosspark, 1942 eingemeindet. Ruhigere Wohnlagen mit gutem Aufstellspielraum.
  • Lauterborn — in den 1960er-Jahren entstandene Wohnsiedlung im Süden mit Geschosswohnungsbau. Möbeltransporte zu Mehrfamilienhäusern sind hier typisch.
  • Tempelsee — Wohnstadtteil im Südosten mit Mischung aus Geschosswohnungsbau und Eigenheimen.
  • Rosenhöhe — Wohnlage im Osten der Stadt, überwiegend ruhige Straßen mit gutem Aufstellspielraum.

Wer genehmigt das Halteverbot in Offenbach?

Zuständig ist die Stadt Offenbach am Main, Amt für Mobilität — Straßenverkehrsbehörde, untergebracht im Stadthaus an der Berliner Straße 60, 63065 Offenbach. Wir reichen den Antrag dort ein und kümmern uns um alle Rückfragen — Sie müssen weder ein Schreiben an die Behörde verfassen noch persönlich vorsprechen. Die verkehrsrechtliche Anordnung des temporären Halteverbots erfolgt auf Grundlage von § 45 StVO anhand der von uns gelieferten Unterlagen.

Die Offenbacher Behörde arbeitet zuverlässig, prüft aber bei bestimmten Antragsarten — insbesondere Containeraufstellungen, Arbeitsbühnen und Veranstaltungen — mit erhöhter Tiefe. Wir wissen, welche Angaben wann anzufordern sind, damit der Antrag im ersten Anlauf durchgeht.

Vorlaufzeit für Halteverbote in Offenbach

Damit Termin, behördliche Bearbeitung und die anschließende Aufstellfrist sicher zusammenpassen, empfehlen wir für Standard-Umzüge und Lieferungen mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen Vorlauf. Bei Containeraufstellungen oder dem Einsatz von Arbeitsgeräten sollten Sie eher 3 Wochen einplanen, weil die Behörde diese Fälle zusätzlich prüft. Je früher der Antrag vorliegt, desto sicherer lässt sich Ihr Wunschtermin abdecken.

Während Offenbacher Großveranstaltungen ist die Behörde stärker ausgelastet und das Aufstellen in der Nähe des Geschehens teils eingeschränkt. Planen Sie rund um das Mainuferfest am Offenbacher Mainufer (Sommer), die internationale Lederwarenmesse ILM in der Messe Offenbach (mehrmals jährlich) sowie die innerstädtischen Märkte und Stadtfeste lieber 4 Wochen Vorlauf ein. Wer kurzfristiger planen muss, fragt am besten direkt an.

Halteverbot für Umzug in Offenbach am Main

Umzüge sind der häufigste Anlass für ein Halteverbot in Offenbach. Im dicht bebauten Nordend nördlich der Innenstadt sorgen Studierende, junge Familien und Pendler für viele kleine Wohnungswechsel in Erdgeschoss- und Hochparterre-Lagen — wegen der engen Quartiersstraßen planen wir dort meist 15 Meter, oft als beidseitiges Halteverbot. Im 1938 eingemeindeten Bieber im Südosten mit seinen Reihen- und Einfamilienhauslagen lässt sich ein Umzug dagegen meist mit einer einseitigen 10- bis 15-Meter-Zone abdecken, weil dort mehr Aufstellspielraum besteht. Für die Beschilderung gilt die gesetzliche Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen — der Tag des Aufstellens zählt dabei nicht mit; üblich ist eine Beauftragung rund zwei bis drei Wochen vor dem Umzugstermin.

Halteverbot für Umzug in Offenbach am Main beantragen

Halteverbot für Anlieferung in Offenbach am Main

Küchen-, Möbel- und Sperrgutlieferungen brauchen in Offenbach oft eine klar abgegrenzte Ladezone. In der Innenstadt rund um Frankfurter Straße und Mathildenplatz haben viele Altbauten keine Hofzufahrt — für einen Lkw mit Ladekran setzen wir dort meist ein beidseitiges Halteverbot, damit das Fahrzeug sicher rangieren kann. Im 1908 eingemeindeten Bürgel direkt am Main mit seinem gewachsenen, engeren Altortkern ist ebenfalls häufig eine beidseitige Zone sinnvoll, damit Lieferfahrzeuge in den schmalen Straßen sicher stehen. Weil das gesamte Offenbacher Stadtgebiet zur Umweltzone gehört, achten wir zusätzlich darauf, dass das Anlieferfahrzeug über die erforderliche grüne Plakette verfügt.

Halteverbot für Anlieferung in Offenbach am Main beantragen

Halteverbot für Baustelle & Handwerker in Offenbach am Main

Handwerks- und Sanierungsarbeiten sind ein weiterer häufiger Anlass. In der in den 1960er-Jahren entstandenen Wohnsiedlung Lauterborn im Süden mit ihrem Geschosswohnungsbau lassen sich mehrtägige Handwerkereinsätze an Mehrfamilienhäusern mit zeitlich befristeten Halteverboten zuverlässig absichern. Im gründerzeitlich geprägten Mathildenviertel rund um den Mathildenplatz prüft die Behörde Sanierungsarbeiten mit Gerüstbau oder Arbeitsbühnen wegen der dichten Bebauung mit erhöhter Tiefe. Die Schilder stehen wie vorgeschrieben mindestens drei volle Tage vor Arbeitsbeginn.

Halteverbot für Baustelle in Offenbach am Main beantragen

Halteverbot für Container in Offenbach am Main

Für das Aufstellen eines Bau- oder Sanierungscontainers sichern wir den Stellplatz mit einem Halteverbot ab. Im Mathildenviertel mit seiner gründerzeitlichen, dichten Altbaubebauung stehen solche Container häufig zwei bis vier Wochen — wegen der längeren Standzeit und der erhöhten Prüftiefe der Behörde planen wir dafür mindestens drei Wochen Vorlauf ein. Die Zone wird so bemessen, dass der Container samt Anlieferung sicher Platz findet, ohne den Verkehr in den engen Quartiersstraßen zu blockieren.

Halteverbot für Container in Offenbach am Main beantragen

Anwohnerparken, Umweltzone und andere Offenbacher Besonderheiten

Offenbach hat eine Umweltzone: Seit 2015 darf das gesamte Stadtgebiet nur mit grüner Umweltplakette befahren werden. Das betrifft auch das Fahrzeug, das die Halteverbotsschilder aufstellt — unsere Aufstellpartner sind mit entsprechend zugelassenen Fahrzeugen unterwegs, sodass die Plakettenpflicht für Sie kein Hindernis ist. In den dicht bebauten Innenstadtquartieren ist außerdem Anwohnerparken weit verbreitet; selbst mit Bewohner-Parkausweis darf man dort keinen Platz dauerhaft freihalten — ein offizielles Halteverbot ist der einzige rechtssichere Weg.

Die Innenstadtlage zwischen Main und Frankfurter Stadtgrenze bedeutet hohen Durchgangs- und Pendlerverkehr. In den dichten Altbauquartieren wie Nordend und Mathildenviertel ist der Parkdruck ganztägig hoch, weshalb ein rechtzeitig beantragtes Halteverbot dort besonders wichtig ist. Auf stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen prüft die Behörde die Aufstellung im Einzelfall genauer; welche Anordnung jeweils greift, klären wir vor der Aufstellung.

Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Offenbach

Wie viel Vorlauf sollte ich für ein Halteverbot in Offenbach einplanen?
Für Standard-Umzüge und Lieferungen empfehlen wir mindestens 14 Tage, idealerweise 2 bis 3 Wochen. Bei Containeraufstellungen oder Arbeitsgeräten planen Sie besser 3 Wochen ein, weil die Behörde diese Fälle zusätzlich prüft; rund um Mainuferfest oder ILM-Lederwarenmesse sind 4 Wochen sinnvoll.

An welche Stelle wende ich mich für ein Halteverbot in Offenbach?
Zuständig ist die Stadt Offenbach am Main, Amt für Mobilität — Straßenverkehrsbehörde im Stadthaus an der Berliner Straße 60, 63065 Offenbach. Wir reichen den Antrag dort ein und klären alle Rückfragen, ohne dass Sie selbst vorsprechen müssen.

Muss auch das Aufstellfahrzeug in Offenbach eine grüne Plakette haben?
Ja, weil die Umweltzone das gesamte Offenbacher Stadtgebiet abdeckt. Unsere Aufstellpartner fahren ausschließlich mit entsprechend zugelassenen Fahrzeugen vor, sodass die Plakettenpflicht für Ihre Beauftragung keine Rolle spielt.

Bekomme ich auch in den ehemaligen Mainorten Bürgel und Rumpenheim ein Halteverbot?
Ja. Wir richten Halteverbote in allen Offenbacher Stadtteilen ein, auch in den 1908 beziehungsweise 1942 eingemeindeten Mainorten Bürgel und Rumpenheim im Osten der Stadt. In den engeren Altortstraßen ist häufig eine beidseitige Zone sinnvoll.

Warum sollte ich rund um die Lederwarenmesse ILM mehr Vorlauf einplanen?
Die internationale Lederwarenmesse ILM findet mehrmals jährlich in der Messe Offenbach statt und bindet in dieser Zeit zusätzliche Kapazitäten bei der Straßenverkehrsbehörde. Für Halteverbote in diesem Zeitraum empfehlen wir daher 4 statt der sonst üblichen 2 bis 3 Wochen.

Unterscheidet sich die empfohlene Zonenlänge zwischen den Offenbacher Quartieren?
Ja. In der dichten Innenstadt sowie in Nordend und Mathildenviertel empfehlen wir wegen des hohen Parkdrucks meist 15 Meter, oft beidseitig. In den lockerer bebauten Stadtteilen wie Bieber, Tempelsee oder Rosenhöhe reicht häufig eine einseitige 10- bis 15-Meter-Zone.

Ab wann genau gilt die Frist von drei vollen Tagen für die Beschilderung in Offenbach?
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2018 (Az. 3 C 25.16) müssen die Schilder mindestens drei volle Tage vor Beginn der Zone stehen, damit die Abschleppkosten auch dem Halter eines zuvor erlaubt dort geparkten Fahrzeugs auferlegt werden können. Das Halteverbot selbst gilt, sobald die behördlich angeordneten Schilder aufgestellt sind. Unsere Aufstellpartner kontrollieren das mehrfach vor Ort.

Ratgeber

Wissenswertes rund ums Halteverbot